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Grundlagen der alternativen Konfliktregelung - Theorie und Anwendungsbereiche Ass.-Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler, Inst. für Zivilgerichtliches.

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Präsentation zum Thema: "Grundlagen der alternativen Konfliktregelung - Theorie und Anwendungsbereiche Ass.-Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler, Inst. für Zivilgerichtliches."—  Präsentation transkript:

1 Grundlagen der alternativen Konfliktregelung - Theorie und Anwendungsbereiche Ass.-Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler, Inst. für Zivilgerichtliches Verfahren ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak, Inst. für Arbeits- und Sozialrecht 1. und 2. Einheit: Grundlagen

2 Übersicht Handlungsalternativen im Konflikt Einführung und Begriffsklärung Abgrenzung zu anderen Formen alternativer Streitbeilegung (ADR) Forschung über Mediation – Probleme der Vergleichbarkeit Mythen über Mediation

3 Handlungsalternativen im Konflikt
Einseitige Beendigung Einseitig nachgeben Einseitig durchsetzen – erzwungenes Nachgeben – Macht Entscheidung durch Dritte Entscheidung durch Gericht Akzeptanz der Entscheidung Entscheidungsfindung Vergleich statt Urteil Entscheidung durch Schiedsrichter Entscheidung durch Autoritätsperson Schlichter (mit Schlichtungsvorschlag)

4 Adversarielles/interessensbasiertes Verhandeln Risiken, insbesondere
Macht-/Informationsungleichgewichte Manipulative Taktiken Übervorteilende Fairnessprinzipien Experten (nicht nachprüfbar) Überschätzung der eigenen Position Bereits getätigte Investitionen Taktisches Verhandeln – Fisher/Ury, Getting to Yes

5 Mediation - Begriffsdefinition
„… Unterstützung einer Verhandlung durch einen neutralen Helfer (den Mediator), der seine Tätigkeit als Dienstleistung für die Verhandlungsparteien (die Medianden) ausübt und der keine Entscheidungsbefugnis besitzt“ (Haft, HB Mediation 69) „Mediation ist ein auf Freiwilligkeit der Parteien beruhendes Verfahren, bei dem ein Vermittler ohne Entscheidungsgewalt die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbstverantwortete Lösung des Konfliktes zu ermöglichen“ (Hopt/Steffek, Mediation 12)

6 Gesetzliche Definitionen
(österreichisches) Zivilrechtsmediationsgesetz (ZivMedG) § 1. (1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen. (2) Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind. (deutsches) Mediationsgesetz § 1 (1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. (2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

7 Elemente der Mediation
Konflikt Freiwilligkeit – mögliches Problem: Mediationsverpflichtung aus Vertrag/Gesetz/richterliche Anweisung systematische Förderung der Kommunikation zwischen den Parteien selbstverantwortliche Lösung bzw fehlende Entscheidungsmacht – Hybridmodelle Vertraulichkeit – des Mediators/der Medianden? Neutralität/Allparteilichkeit Qualität/Qualifikation des Mediators

8 Zusätzliche Elemente Nachhaltige Konfliktbeilegung Win-Win-Lösungen / keine Nullsummenspiele Macht- und Informationsungleichgewichte ausgleichen Mediator_innen führen Verfahren Verständnis und verständigungsfördernde Kommunikationskultur Keine Vereinbarung auf Kosten Dritter/der Allgemeinheit

9 Gerichtsverfahren und Mediation im Vergleich
Orientierung Gerichtsverfahren: Recht und Rechtspositionen Schiedsverfahren: Rascher Kompromiss Mediation: gesamte Spektrum der Anliegen der Beteiligten, Förderung der Beziehung Grundzüge der juristischen Methode „ Wer kann was von wem auf welcher Rechtsgrundlage verlangen?“ Transformation von Lebenswirklichkeit zu juristischen Sachverhalt Gewinner_innen/Verlierer_innen-Schema

10 Gerichtsverfahren und Mediation im Vergleich II
„Naive“ Erwartungen an die Gerichtsbarkeit Urteil als (subjektive) juristische Konstruktion: „Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand“ Vorhersehbarkeit von Gerichtsentscheidungen Probleme bei komplexer Konfliktstruktur (selektive Verzerrung des Konfliktes) Oberflächen- und Tiefenstruktur von Konflikten

11 Gerichtsverfahren und Mediation im Vergleich III
Förderung der Beziehung Objektive/subjektive Gerechtigkeit Richterliche Förderung von Vergleichen Entscheidung im Zweifelsfall Einengung auf justiziable Themen Mangelnde Kenntnis von Kommunikationstechniken und psychologischem Grundwissen

12 Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Mediation
Delegation des Konfliktes an Dritte Selbstverantwortliche Konfliktregelung Ziel: Urteil Ziel: Vertrag Entscheidungskontrolle: Richer_in Entscheidungskontrolle: Parteien Maßstab: Recht Maßstab: Parteien Nullsummenspiel Win-Win-Lösungen Nur justiziable Ansprüche relevant Alle subjektiven Ansprüche relevant Nur beweisbare Sachverhalte relevant Auch subjektive Sicht und Wertung von Sachverhalten relevant

13 Gerichtsverfahren Mediation Richter_in muss überzeugt werden Andere Partei muss Verständnis entwickeln Einigungswille nicht erforderlich Einigungswille erforderlich Beendigung des Rechtsstreits, aber keine Befriedung Wiederherstellung des sozialen Friedens Urteile auch „ungerecht“ Verträge nicht „ungerecht“ – „consenti non fit iniuria“ Beziehung/Lernen der Parteien im Hintergrund Beziehung/Lernen der Parteien im Vordergrund

14 Herausforderungen für Jurist_innen als Mediationspersonen
Mediation ist „anders“ Mediation muss sich nicht am Rechtssystem orientieren Allparteilichkeit statt Neutralität Fokussierung auf Interessen Interdisziplinarität Mögliche Hürden Reduktion von Konflikten auf Rechtsansprüche Hohe Gewichtung von Rechtsansprüchen gegenüber nichtjustiziablen Ansprüchen Präferenz für Einigung auf gesicherter Basis (Rechtsgrundlagen, Rsp) Tendenz zum Vergleich (Kompromiss) nicht Transzendierung des Konfliktes

15 Abgrenzung zu anderen Formen der ADR
Schiedsgerichtsbarkeit (arbitration): Entscheidungsgewalt des Dritten Schlichtung (conciliation): schwierig, zumeist stärkerer Einfluß auf Verfahren und Ergebnis, (unverbindlicher) Schlichtungsspruch Verhandlung (negotiation) Moderation (facilitation) Tatsachenermittlung (fact-finding) Mini-Trial Ombudsverfahren Aber auch Abgrenzungsprobleme zu anwaltlicher, seelsorgerischer und therapeutischer Tätigkeit Martin Risak KU – Mediation in Zivilrechtssachen

16 Kurze Entwicklungsgeschichte der modernen Mediationsbewegung
US-Arbeitsrecht: Federal Mediation and Conciliation Service (FMCS) – 1960/70 – Access to Justice-Movement, insb Florence Access to Justice Project – 3 Wellen (Alexander, Global Trends in Mediation 5) 1. Welle: Rechtshilfe (legal aid) 2. Welle: Kollektive Rechtsdurchsetzung (class actions) 3. Welle: ADR als Alternative zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung 1976 – Pound Conference – Prof. Sander: „multi-door-courthouse“ Seitdem vor allem gerichtsnahe Mediation als wichtiger Schrittmacher

17 Effiziente Konfliktlösung Zeit und Kosten Entlastung der Justiz
Ziele der Mediation Effiziente Konfliktlösung Zeit und Kosten Entlastung der Justiz Verbesserung des Zugangs zum Recht (access zu justice) Selbstverantwortliche Lösungsfindung Transformation der Beziehung zwischen den Konfliktparteien Veränderung der Konfliktkultur in einer Gesellschaft Lockerung der sozialen Kontrolle Martin Risak KU – Mediation in Zivilrechtssachen

18 Forschung über Mediation
Empirische Forschung über das „was“ der Mediation: was passiert tatsächlich? Problem: Vertraulichkeit Problem: dynamisches Feld, bei dem die Theorie der Praxis „hinterherhinkt“ Relativ viele Forschungsergebnisse über Vergleichsquoten, Zufriedenheit, Zugang zum Recht Problem: Vergleichsbasis kaum Experimente möglich, dh den selben Konflikt auf unterschiedliche Art lösen zu lassen bzw Variablen zu ändern (zB Geschlecht der Parteien/des Mediators, Art des Konfliktes)

19 Probleme bei der Vergleichbarkeit empirischer Daten
Alexander, What‘s Law Got To Do With It?, Bond Law Review 2001/2, Article 5 6 Thesen für die unterschiedliche Rezeption gerichtsnaher Mediation in Deutschland und Australien Civil Law vs. Case Law Regulierung juristischer Berufe Effizienz des gerichtlichen Rechtsdurchsetzungssystems Fehlen klarer Terminologie Mediative Elemente der Richterrolle Theorielastigkeit der Juristenausbildung Martin Risak KU – Mediation in Zivilrechtssachen

20 Neutralität – aktive Allparteilichkeit?
Mediationsmythen Neutralität – aktive Allparteilichkeit? Unparteilichkeit Neutralität der Verfahrensführung Allparteilichkeit Partei für das Verfaren Neutralität hinsichtlich Sympathie Methodische und inhaltliche Zurückhaltung Aktive Mitarbeit beim Generieren von Optionen Art der aktiven Mitgestaltung –“autoritative Einflußnahme“ Nondirekte Kommunikation

21 Mediationsmythen II Fokussierung nicht auf Positionen, sondern auf Interessen (Ökonomisches) Eigeninteresse als einziges Motiv? Motiv: soziale Verantwortung, Gerechtigkeit, Altruismus Risiko Fehlverständnis des Konfliktes Legitimation von Eigennutz „Ansteckung“ des Konfilktpartners/der Konfliktpartnerin Tabuisierung von Emotionen – Sachlichkeitsgebot Emotionen lassen sich nicht unterdrücken Vertrauen in Mediator_innen kann sinken Verlust wichtiger Erkenntnisquelle

22 Ausklammern der Vergangenheit
Mediationsmythen III Ausklammern der Vergangenheit Ökonomische Begründung des Handelns Bereinigung der Vergangenheit Auswirkungen auf die Beziehung -> Neudefinition Vertrauen in die Zukunft Eingeständnis von Fehlern/Entschuldigung


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