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Prävention im Bistum Mainz

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Präsentation zum Thema: "Prävention im Bistum Mainz"—  Präsentation transkript:

1 Prävention im Bistum Mainz
Gesellschaftlicher Kontext Die Säulen der Verordnung Stand der Umsetzung

2 Kontext: Bundesweites Engagement für Kindeswohl und gegen Kindeswohlgefährdung
Vorläufiger Endpunkt: Novellierung Kinderschutzgesetz 2012 und Folgen

3 Ziel Kinder sollen in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens Schutz erfahren (Verein, Verband, Kirche etc.) Aufbau von Strukturen mit schützender Funktion Aufbau von Kompetenzen bei Haupt- und Ehrenamt Ausbau von Beratungs- und Unterstützungssystemen

4 Reaktion der Bischofskonferenz
Rahmenverordnung Prävention Umgesetzt im Bistum Mainz Präventionsverordnung 2011 Innerer Antrieb: Kirche aufgrund der Ereignisse aber auch ihrer besonderen Rolle soll Vorreiterin in Sachen Prävention sein

5 Die Säulen/Instrumente der Verordnung
Schulungen Selbstver-pflichtungser-klärung Führungs-zeugnis Fachkräfte Verhaltens-kodex Evaluation

6 Schulungen für Hauptamtliche
1-tägige und dienstverpflichtende Info-Veranstaltungen zur Präventionsverordnung für alle Hauptamtliche aus folgenden Bereichen Pastoralen Berufsgruppen Leitungen von Kindergärten und Kindertagesstätten Schulleitungen Leitungen von Einrichtungen mit erwachsenen Schutzbefohlenen durch die Koordinationsstelle Prävention

7 Schulungen für Ehrenamtliche
Schon umgesetzt: 1tägige Schulungen für ehrenamtliche Gruppenleitungen (Jugendliche und junge Erwachsene) durch die KJZ Derzeit in Vorbereitung: zeitlich abgestufte Schulungsangebote für erwachsene Ehrenamtliche und Nebenberufliche (Chorleitungen, KüsterInnen, Lagerbegleitung, etc.)

8 Schulungen für Nebenberufliche/ Ehrenamtliche Erwachsene
Info-Schulung ausführliche Schulung Schulung innerh. der katechetischen Arbeit alle Funktionen alle, die mit Kindern und Aufnahme des Themas in den pfarreilichen Jugendlichen intensiv und in die regelmäßig Diensten, die über das über längere Zeiträume stattfindenden Treffen Schutzkonzept der zusammenarbeiten - alle Katechet/innen, die Präventionsverordnung und ggf. auch über Nacht - nur vorübergehend mit- informiert sein müssen: unterwegs sind arbeiten - Küster/innen - Begleitungen Freizeiten - Pfarrsekretär/innen - Chorleitungen - Krabbelgruppenleitungen - Gruppenleitungen - Lektor/innen - langjährigen Katechet/innen - Räte - Kindergottesdienstleitungen - usw. Konkrete Info über Zielgruppen und Verbindlichkeit gibt die Bistumsleitung bis Ende 2013

9 Ziel der Schulungen: Einblick in die Präventionsverordnung
Kenntnisse über sexualisierte Gewalt (im kirchlichen Kontext) Sozialkompetenz und eigene Wahrnehmung stärken (Sensibilisierung) Sicherheit gewinnen im achtsamen Umgang mit Schutzbefohlenen Vernetzungs- Beratungs- und Austauschmöglichkeiten kennen lernen

10 Gesellschaftspolitische Verpflichtung:
Haupt-, Nebenberuf und Ehrenamt qualifizieren Prävention als standardisiertes Modul dieser Qualifikation implementieren

11 Selbstverpflichtungserklärung und erweitertes Führungszeugnis
Für alle Hauptamtliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verpflichtend. Ausnahme Ehrenamt: Derzeit noch keine flächendeckende Pflicht zum erweiterten Führungszeugnis. Änderung der Rechtslage zeichnet sich bereits länderspezifisch ab. Offene (Rechts-)Fragen: Kriterien zur Anforderung, Sichtung und Dokumentation der Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen

12 Fachkräfte Modell 2 Modell 1
Ein Team auf der Ebene des Dekanates; Zuständigkeiten nach Arbeitsbereichen aufgeteilt; Vereinbarung regelt Zuarbeit durch die Rechtsträger Modell 1 Jeder Rechtsträger benennt eine Fachkraft für Prävention, zuständig für alle Arbeitsbereiche und Einrichtungen des Rechtsträgers

13 Fachkräfteprofil Hauptamtliche (ausgenommen leitende Pfarrer)
DekanatsreferentInnen und KJZ-ReferentInnen können moderierende bzw. beratende Funktion einnehmen Begleiten die Umsetzung der Präventionsverordnung in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Pastoral z.B. Unterstützen bei der Bedarfserhebung für die Schulungen Geben dem Thema vor Ort ein Gesicht

14 Fachkräfteprofil Sind ansprechbar im Verdachtsfall
Sind jedoch keine Interventionskräfte! Wissen um unterstützende Strukturen, auch in ihrer Region (Beratungsstellen, KJZ, Lotsenstelle Prävention, Koordinationsstelle für Prävention im Bistum Mainz Werden begleitet und geschult durch die Koordinationsstelle für Prävention und POF

15 Konkrete Aufgaben Wachhalten des Themas gegenüber den/m Rechtsträger/n (Nachhaken: Wird die Verordnung umgesetzt?) Unterstützung der Rechtsträger bei der Bedarfserhebung für Schulungen (z.B. Bereitstellen von Erhebungslisten, Erinnern an Schulungspflicht, Nachhaken etc.) Sich selbst bekannt machen (Öffentlichkeitsarbeit) Weiterqualifikation im Thema (Fortbildung)

16 Verhaltensregeln für Einrichtungen / Rechtsträger etc.
Derzeit Zurückhaltung in der Bistumsleitung; Abwarten der bundesweiten Entwicklung Aber: Verhaltenkodizes wichtige Bestandteile von Prävention (und Qualitätsmanagement) Derzeitige Praxis im Bistum: Selbstverpflichtungs-erklärungen analog zu Verhaltensregeln einsetzen.

17 Evaluation Derzeit Überarbeitung der Präventionsverordnung aufgrund erster Erfahrungen und gesellschaftlicher Entwicklungen; Anpassung alle drei Jahre Instrumente zur Evaluierung noch nicht ausreichend beschrieben


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