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Anordnungskoordinatoren Verteidigung AKOV

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Präsentation zum Thema: "Anordnungskoordinatoren Verteidigung AKOV"—  Präsentation transkript:

1 Anordnungskoordinatoren Verteidigung AKOV
Sitzung der Anordnungskoordinatoren Verteidigung AKOV Dienstag, ; Uhr

2 Traktanden Begrüssung / Einleitung AKOV: Verantwortung und Prozesse
MILVER Release 1.7: Wichtigste Änderungen Pause Neuerungen, Anpassungen, allgemeine Infos «Interactive Print» 6. Umfrage/Diverses Termine

3 Traktanden Begrüssung / Einleitung AKOV: Verantwortung und Prozesse
MILVER Release 1.7: Wichtigste Änderungen Pause Neuerungen, Anpassungen, allgemeine Infos «Interactive Print» 6. Umfrage/Diverses Termine

4 Protokoll der AKOV-Sitzung vom 11.06.2013
Bemerkungen? Feedback? Korrekturen?

5 Personelles Neu: Neue AKOV im ASTAB: Frau Monika Mutti
Gibt es weitere personelle Änderungen?

6 Traktanden Begrüssung / Einleitung AKOV: Verantwortung und Prozesse
MILVER Release 1.7: Wichtigste Änderungen Pause Neuerungen, Anpassungen, allgemeine Infos «Interactive Print» 6. Umfrage/Diverses Termine

7 und immer wieder Normenpyramide Anordnungstypen
Bundesverfassung Bundesgesetze Eidgenössische Verordnungen (3 Ebenen) Internationale Rechtsdokumente Anordnungstypen Weisungen, Reglemente, Dokumentation W C VBS, W Generalsekretär VBS W CdA , W DU CdA, W mil. Kdt Befehle Normenpyramide und immer wieder Hier sehen Sie die Normenhierarchie im Militärrecht. An oberster Stelle steht selbstverständlich die Bundesverfassung. Sie legt fest, dass die Schweiz eine Armee hat und wie diese grundsätzlich machen soll. Dann folgen die Bundesgesetzte, hier das Militärgesetz und das Militärstrafgesetz. Diese Gesetzte konkretisieren, die Grundsätze der Bundesverfassung. Die Gesetze dürfen nicht mehr regeln, als was die Verfassung als übergeordneter Rechtstext zulässt. Auf der gleichen Stufe wie die Bundesgesetzte sind die internationalen Rechtstexte, z. B. die UNO-Charta, die Europäische Menschenrechtskonvention oder die vier Genfer Konventionen. Auf der Stufe gerade unter den Bundesgesetzen finden wir die Verordnungen. In Verordnungen steht noch genauer und detaillierter drin, was in den Bundesgesetzen vorgeschrieben ist. Dabei ist zu unterscheiden, wer die Verordnung erlässt. In der grossen Mehrzahl ist es der Bundesrat, der die Verordnungen erlässt, ausnahmsweise auch die Bundesversammlung. Es ist auch möglich, dass der Bundesrat seine Kompetenz an einen Departementsvorsteher delegiert, so dass der Departementschef eine Verordnung erlässt. Auf einer noch tieferen Stufe finden wir die Weisungen, Reglemente und so weiter. Diese Normen werden von verschiedenen Personen erlassen, z. B. vom Chef der Armee oder vom Chef des Führungsstabes. Diese Weisungen oder Reglemente sind noch viel detaillierter als die Verordnungen und regeln zum Beispiel bestimmte Abläufe oder Zuständigkeiten. Schliesslich finden wir auf unterster Stufe die militärischen Befehle eines militärischen Kommandanten. Diese Befehle ordnen ganz konkret an, wer was wann wo zu tun hat. Ein Beispiel dafür ist der Tagesbefehl oder ein Einsatzbefehl für einen bestimmten Einsatz. Die Rechtsmasse unterhalb des Militärgesetztes ist sehr umfangreich. Es bestehen ca. 190 Verordnungen, andere rechtsetzende Erlasse, zahlreiche Weisungen verschiedener Stufen, Reglemente und interne Anordnungen. Dieses System des Militärrechts führt zu einer gewissen Rechtszersplitterung, und es ist manchmal schwierig, den Überblick zu behalten. Rechtswidrige Bf dürfen nicht ausgeführt werden (Legitimation der Bf-Verweigerung)

8 … unser täglich Brot…. Was sind Anordnungen? Weisungsbeispiele Warum dieser «lästige» Anordnungsprozess mit Konsultationsverfahren? Einbezug der AKOV?! Beispiel zur Erarbeitung Warum Formular ? Imker: Ernte im Frühling schwach – im Sommer stark (Honigglas) Jetzt ist die Zeit der Sanierung (div. Weisungen in Überarbeitung – Aufhebungsbeschluss) – alte und neue Wabe Erklärung anhand der W CdA über Anordnungen was Anordnungen sind Prozess für Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Vollständigkeit (vgl. Konsultationsverfahren) etc. - Form Warum über GEVER/i-GEKO?

9 … und nach der Unterzeichnung?
ANTRAG für Anordnung Empfehlung J7/JDB/Recht an Verfasser Ausarbeitung & Konsultation Empfehlung z.H. Unterzeicher J7/JDB/Recht Unterzeichnung Regl./Wsg. Übersetzungsauftrag Weiterleitung ans ZEM «Gut zur Ausführung» Publikationsauftrag Verteiler … und nach der Unterzeichnung? Nach der Unterzeichnung ist unverzüglich das ZEM für das Layout zu bedienen Geleichzeitig ist spätestens in diesem Zeitpunkt der Auftrag für die Übersetzung zu erteilen Das Gut zum Druck ist genau zu prüfen (Fehler!!) und baldmöglichst zurückzusenden Der Auftrag zur Publikation ist zu erteilen Der Verteiler ist zu bedienen

10 Übersicht Weisungen CdA - 47 Weisungen DU CdA
Aufhebungsbeschluss 2013 Übersicht Weisungen CdA - 47 Weisungen DU CdA LBA: 8 AStab: 4 FST A: 4 Heer: 6 LW: 0 FUB: 3 HKA: 0 Befehle CdA: 1 Andere:0 Keine Sonderregelungsform 47 auf LMS registriert – 63 im Recht V registriert – Listen abgleichen und allenfalls ergänzen/korrigieren 30. Juni 2013

11 INTAKTA - Anordnungsprozess als Beispiel
Setzen Sie den folgenden Auftrag um und erläutern Sie kurz das Vorgehen Füllen Sie anhand der Aktennotiz Form aus Beurteilen Sie kurz den Weisungsentwurf

12 Ihre Wünsche für 2014? für die Tätigkeit als AKOV an den Anordnungsprozess an den Support durch Recht V, ZEM, DMV, Dritte …weitere

13 Materielle und formelle Zuständigkeiten
Verfasser materiell erarbeitende Stelle – via AKOV ins GEVER, ev. MILVER AKOV formelle Betreuung linienintern – Weiterleitung GEVER – i.d.R. MILVER JDB/J7 Kontrollorgane linienextern – Entscheid Notwendigkeit Regl./Dok. Recht V Kontrollorgane linienextern – Weisungen CdA oblig., DU CdA fak. Unterzeichnender formell Anordnender ZEM Medienproduktionsstelle – Layout/MILVER - Support DMV Geschäftsdokumentationsstelle/GEVER - Support LMS Publikationsstelle im Auftrag des ZEM

14 Zuständigkeiten Recht V
W CdA (immer) – W DU CdA (auf Antrag) Empfehlung zur Erarbeitung Rechts- und Prozessfragen Einbezug GS bei bereichsübergreifenden W Stellungnahme im Konsultationsverfahren Empfehlung zur Unterschrift an CdA AKOV-Rapport Stellungnahmen bei W Stufe GS/C VBS/BR

15 Erkenntnisse und Informationen 2013
Konsultationen für Regl./Dok./Weisungen erfolgen meist regelmässig Qualität i.d.R. gut (vgl. Heer) Konsultationsfristen werden i.d.R. eingehalten Publikation im LMS erfolgt Aufgaben AKOV (Support, Übersicht, Weiterleitung GEVER, Bed. MILVER) Form wird noch nicht durchgehend und immer richtig verwendet MILVER und GEVER sind im Anordnungsprozess konsequent zu nutzen Befehle CdA/DU CdA sind bis zu erfassen - Vorlagendokumente

16 Erkenntnisse und Informationen 2013
LMS funktioniert jetzt ohne Zugangscode (Direktlogin) - Form wird 2014 in GEVER elektr. hinterlegt Anordnungshierarchie – Beispiele (W CIOS/W CdA & FST A/FUB/LBA) Aufhebungsbeschluss 2013 – Versand im Oktober 2013 3 AKOV im AStab: je ein Vertreter IOS, Pers V und Übrige Befehle sind i.d.R. befristet, ausnahmsweise als Gesamtbefehl unbefristet Bereinigung Adressliste AKOV: V1: zweimal jährlich AKOV-Rapport – Dritten wird Protokoll zugestellt V2: zweimal jährlich AKOV-Rapport – einmal alle, einmal nur AKOV - Ihre Wünsche und Anliegen???

17 MILVER – Anordnungsbewirtschaftungssystem DMS – Geschäftsverwaltungssystem LMS – Informationssystem Ausbildungsmanag.

18 Traktanden Begrüssung / Einleitung AKOV: Verantwortung und Prozesse
MILVER Release 1.7: Wichtigste Änderungen Pause Neuerungen, Anpassungen, allgemeine Infos «Interactive Print» 6. Umfrage/Diverses Termine

19 MILVER Die wichtigsten Änderungen mit dem Release 1.7:

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21 Traktanden Begrüssung / Einleitung AKOV: Verantwortung und Prozesse
MILVER Release 1.7: Wichtigste Änderungen Pause Neuerungen, Anpassungen, allgemeine Infos «Interactive Print» 6. Umfrage/Diverses Termine

22 90.080 f «Directives concernant les dispositions du groupement Défense»
Die Weisung «Weisungen CdA über Anordnungen der Gruppe Verteidigung» existiert nun auch in französischer Version. Verfügbarkeit: MILVER LMS (CUG & Gast) BBL, print on demand

23 Anordnungen – Wichtig Dokumente und Quellen
Übersicht über alle wichtigen Dokumente und Quellen. Das Dokument wird im aufgeschaltet.

24 Regelungswut = Regelungsflut
«Der unbegrenzte Eifer des Gesetzgebers» Artikel auf dem Tagesanzeiger vom :

25 Optimierungen 01 Seit August 2013 verwendet das ZEM eine unpersönliche Begleitnotiz für GzA. Diese ist unpersönlich, spart jedoch Zeit. Weitere Optimierungsmassnahmen folgen… Besten Dank für Ihr Verständnis.

26 Optimierungen 02 Bei der Umsetzung von Korrekturarbeiten durch das ZEM, möchten z.T. Verfasser gerne neben den Polygrafen sitzen und sie bei den Arbeiten «unterstützen». Für die Polygrafen bedeutet ein solches Vorgehen einen erheblichen Zeitverlust. Lösung: Die gewünschten Korrekturen werden direkt im Dokument oder der Datei vermerkt. Korrekturen können auch jederzeit im ZEM besprochen werden… doch …das ZEM akzeptiert «Beisitzer» nur noch in begründeten Ausnahmefällen.

27 Zeitpunkt der Druckvorstufe
Es kommt vermehrt vor, dass Dokumente ins ZEM gelangen um diese für die Vernehmlassung oder die Unterzeichnung layouten zu lassen. Konsequenz: Kommt es in der Vernehmlassung zu Korrekturen generieren wir so beachtlichen Mehraufwand und Fehler Der korrekte Zeitpunkt für das Layouten von Anordnungen durch das ZEM erfolgt NACH der Unterzeichnung. Das ZEM wird grundsätzlich keine Dokumente mehr layouten die noch nicht bewilligt, vernehmlasst und unterzeichnet sind. Bestehende Aufträge werden zu Ende geführt. Beispiele: und : Layout vor der Vernehmlassung ► 1 Woche Arbeit für nichts 53.005: Auftrag vor Vernehmlassung ► Über 100 Illustrationen nicht verwendet (Zeichenleistung: 4-6 Zeichnungen pro Tag)

28 Gut zum Druck Das Gut-zum-Druck (GzD) ist ein Druckmuster, welches die Verfasser auf Wunsch von der Druckerei erhalten. Das GzD ist nicht farb- und materialverbindlich. Die Umsetzung dieser Option war zwischen dem ZEM und dem BBL nicht klar geregelt. Neu gilt: Gut-zum-Druck angekreuzt  Verfasser erhält GzD Gut-zum-Druck nicht angekreuzt  Verfasser erhält kein GzD

29 Wunschtermine, Fantasietermine und zwingende Termine
Auf jedem Publikationsauftrag ist ein Termin notiert, wann der Verfasser die fertige Vorschrift wünscht. Dieser Angabe ist jedoch nicht zu entnehmen, ob es sich um Wunschtermine, Fantasietermine oder zwingende Termine handelt. Nicht eingehaltene Termine verärgern. Wie wollen wir das einheitlich regeln? Vorschlag ZEM: zwingende Termine: realistisches Datum eintragen unverbindlichen Termine: kein Datum eintragen

30 Anpassungen im LMS Im LMS wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Im LMS sind Weisungen, Befehle und Militärische Vorschriften neu in getrennten Ordnern abgelegt. Anpassung 2: Unter der Nummer sind neu folgende Dokumente abgelegt oder verlinkt: Übersicht aller Weisungen Link zu Übersicht aller Anordnungen Link auf Seite Weisungen VBS Links zu Dokumentvorlagen (für Weisungen und Militärische Vorschriften) Anpassung 3: Unter der Nummer sind sämtliche «Beschlüsse über die Aufhebung und Befristungsverlängerung von Anordnungen CdA/GSC» abgelegt. Jedes Jahr kommt ein neuer dazu. Somit ist die Nachvollziehbarkeit über die letzten Jahre hin gegeben. Neu tragen alle Aufhebungsbeschlüsse fortlaufend die Nummer

31 INFO: Vorschriftenbereinigung LW und LBA
In der Weisung «Weisungen des CdA über Anordnungen der Gruppe V» steht unter Art 3, Ziffer 2: «Direktunterstellte des CdA können in ihrem Bereich, bei ausgewiesenem Bedarf, eine Sonderregelungsform definieren. Für diese Anordnungsform regeln sie den Anordnungsprozess Analog zu diesen Weisungen. Sie legen diese Regelung dem CdA zur Genehmigung vor.» Bei der LW und der LBA laufen zur Zeit Projekte zur Bereinigung der Dokumenten- resp. Vorschriftenlandschaft.

32 Illustrieren von Fotomaterial (analog Grundschulung)
Es wird immer wie mehr verlangt, dass Fotomatieral illustiert werden soll analog der Grundschulung. Illustrationen sind sehr, sehr zeitaufwändig. Aufwandbeispiel am d «Häuser und Ortskampf»: Ca. 70 Fotos = 1 Monat Arbeit (nur Illustration ohne Fotograf und Layout). Wie soll das ZEM solche Anfragen handhaben? Wir können nicht alle Anordnungen auf diese Weise illustrieren. Wer entscheidet?

33 Probe- und «Notdrucke» via Repro Zentrale
Die Repro Zentrale an der Papiermühlestrasse 20 erhält oft Kopieraufträge für Militärische Vorschriften. Gründe sind (unserer Meinung nach) folgende: mangelnde Planung (Erstellung, Bewirtschaftung, Verteilung) Probedrucke zu Versuchszwecken umgehen des Prozesses Maximalauflage für die Repro Zentrale beträgt etwa 10 Stk., sonst geht der Auftrag ins BBL zur Produktion. Militärische Vorschriften können in Zukunft nur noch via AKOV in die Repro Zentrale zum kopieren gesendet werden. Martin Remund prüft die Zuständigkeit in MILVER.

34 Ausserkraftsetzungen von Material uns Systemen
In letzter Zeit werden Ausserkraftsetzungen vom Itemmanagement LBA vermehrt in Frage gestellt. Der Ausserkraftsetzungsprozess scheint nicht klar resp. durchgängig geregelt zu sein. Bei Vorschriften, welche Material und Systeme betreffen, müssen diese ebenfalls über den offiziellen Ausserkraftsetzungsprozess via die Systemmanager ausser Kraft gesetzt werden. Fragen: Kennt jemand den offiziellen Prozess? Wissen Verfasser von Vorschriften von den jeweiligen Systemmanagern? Was ist ein ADS-Auftrag? Muss der Ausserkraftsetzungsprozess für Vorschriften angepasst werden?

35 Verteiler in Zukunft Sitzung vom mit Vertretern des HE, FST A, FUB, LBA und BBL zum Thema «Der Verteiler in Zukunft» ( vgl. AKOV-Sitzung vom ) Ergebnis: Es sollen nur noch sehr abgespeckte Verteiler hinterlegt werden. Vorschriften werden zu breit gestreut. Nun noch die Personen berücksichtigen, die die Vorschrift zur Erfüllung ihres Auftrags benötigen. Keine Verwaltungsexemplare versenden. Eine mit der Information und einem Verweis auf die elektronische Version im LMS genügen. Druckauflage möglichst klein halten. Optimal sind 1 bis 2 Jahre.

36 Antrag LW Ist es möglich, dass auf dem Formular im Abschnitt A ein zusätzliches Unterschrifts- feld für AKOV eingefügt wird?

37 Traktanden Begrüssung / Einleitung AKOV: Verantwortung und Prozesse
MILVER Release 1.7: Wichtigste Änderungen Pause Neuerungen, Anpassungen, allgemeine Infos «Interactive Print» 6. Umfrage/Diverses Termine

38 «Interactive Print» Was ist «Interactive Print»?
Wie funktioniert «Interactive Print»? Was kostet «Interactive Print»? Verwendungsmöglichkeiten? Die Türen des ZEM sind offen für «Versuchskaninchen» die App (kostenlos)

39 Traktanden Begrüssung / Einleitung AKOV: Verantwortung und Prozesse
MILVER Release 1.7: Wichtigste Änderungen Pause Neuerungen, Anpassungen, allgemeine Infos «Interactive Print» 6. Umfrage/Diverses Termine

40 Umfrage / Diverses

41 1. AKOV-Sitzung: Dienstag, 03.06.2014
Nächste Sitzung 1. AKOV-Sitzung: Dienstag, 2. AKOV-Sitzung: Dienstag,

42 AKOV-Sitzung vom Horizonterweiterung praktisch angewandt: Was halten Sie davon, die AKOV-Sitzung vom im BBL an der Fellerstrasse abzuhalten? Mögliche Traktanden: Neuerungen, Anpassungen, allgemeine Infos Vorstellung des BBL Besichtigung des Lagers Besichtigung der Abteilung Produktion (ehem. MCB)

43 Herzlichen Dank!


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