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Veröffentlicht von:Jutte Kayser Geändert vor über 10 Jahren
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Aufsichtspflicht Grundlagen für Jugendleiterintensivausbildungen
des Kirchenkreises Plön - Segeberg Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
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Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihr Kind
Geregelt im BGB §1626: Elterliche Sorge Diese umfasst: Vermögenssorge Erziehung Pflege Aufenthaltbestimmungsrecht Aufsichtspflicht Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
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Übertragung der Aufsichtpflicht
Auf Kindergarten Schule, Nachbarn etc. Jugendleiter ABER: keine Übertragung des allgemeinen Erziehungsrechtes Aufsichtspflichtige müssen nicht volljährig sein, dann aber mit Zustimmung der Eltern Kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend geschehen Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
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Erfüllung der Aufsichtspflicht
Gefahrenquellen vermeiden und beseitigen Belehrung und Mahnung Verbote Überwachung Eingreifen Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
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Persönliche Verhältnisse der TN
Alter? Behinderung? Krankheit? Notfallmedikamente? Seelische Lage? Motorische Geschicklichkeit? Schwimmer? Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
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Was ist noch zu bedenken?
Gruppengröße Wo sind wir? See? Straße? Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der Übergabe des Kindes Alter und Fitness des Teamers Erfahrung Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
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Dritter Aufsichtspflichtiger Kind Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
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Wer haftet wann? Vorsatz: mit Wissen und Wollen! Grobe Fahrlässigkeit: es wird nicht viel unternommen, um den Schaden abzuwenden Fahrlässigkeit: kann jedem mal passieren Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
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