EFAS-Fachtag „Zum aktuellen Stand der Instrumentenreform“

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 Präsentation transkript:

EFAS-Fachtag „Zum aktuellen Stand der Instrumentenreform“ 29. bis 30. September 2011 in Hannover „Zum aktuellen Stand der Instrumentenreform“ Vortrag von Martin Weiland Leiter der Unterabteilung „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

größere Individualität Die Ziele des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt mehr Dezentralität höhere Flexibilität Ziele größere Individualität verbesserte Qualität mehr Transparenz

Neugestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung mit Stabilisierung und Anleitung AGH MAE AGH Entgelt JobPerspektive Aktivierung Qualifizierung Stabilisierung

Zukunft: Instrumentenbaukasten § 16d SGB II-neu § 16e SGB II-neu Aktivierung Beschäftigung § 45 SGB III-neu Anleitung/ Stabilisierung Qualifizierung § 16d SGB II § 45 SGB III-neu

Kostenerstattung und Qualitätssicherung Trägerkosten folgen der Maßnahme: Maßnahmekosten AGH für Beschäftigung und Anleitung Kosten für Qualifizierung, Aktivierung und besondere Stabilisierung über das jeweilige Instrument Qualitätssicherung: Zulassungsverfahren für Aktivierung und Qualifizierung Transparenz durch Vergaberecht und Gutscheinverfahren

Vom Menschen her gedacht: Arbeitsförderung wird vom individuellen Förderungsbedarf entwickelt Individuelle Situation des Menschen Stabilisierungsbedarf Unterstützungsbedarf Betreuungsbedarf (Kurzzeit)qualifizierungsbedarf Bedarf an Betriebspraktika Beschäftigungsbedarf, ggf. spezifischer Anteilsbedarf Förderung durch Jobcenter Aktivierungsmaßnahme nach § 45 SGB III-E AGH nach § 16d, Maßnahme nach § 16e SGB II Umsetzung Vergabe Gutschein Antrags- und Bewilligungsverfahren

Pack`s an! Erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt. Konzeptentwicklung zur Integration von Langzeitleistungsbeziehern des SGB II in den ersten Arbeitsmarkt

Auftrag: Ausgehend vom BMAS-Handlungsschwerpunkt „Menschen schneller und zielgenauer in Arbeit bringen“ soll ein Konzept zur Aktivierung von Langzeitarbeitslosen erarbeitet werden. Ziel: Tatsächliche und nachhaltige Vermittlung einer größtmöglichen Personenzahl der Zielgruppe in den ersten Arbeitsmarkt im bestehenden rechtlichen und finanziellen Rahmen.

Leistungsberechtigte Zielgruppe: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aktivierbar sowie zwei Jahre und länger im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind und bei denen auf Grund der vorliegenden Vermittlungshemmnisse eine negative Eingliederungsprognose festgestellt ist. erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II Negative Prognose bei mindestens zwei oder einem sehr stark ausgeprägten Vermittlungshemmnis Konkretisierung der Zielgruppe auf Jobcenter-Ebene notwendig über 2 Jahre im Bestand SGB II Nicht einbezogen werden Aufstocker mit einer mehr als geringfügigen Erwerbstätigkeit

Konzeption in 3 Schritten: Ziel: Entwicklung von Arbeitsthesen für den Umgang mit der Zielgruppe Meilensteine: Bestandsaufnahme an Hand von guten Beispielen Praktikerworkshops, Informationsplattform SGB II Auswertung der Ergebnisse Schritt 2: Ziel: Erarbeitung von Handlungsempfehlungen/ Leitfäden Meilensteine: Prüfung der Arbeitsthesen Diskussion im Rahmen des Tags der Jobcenter Beschreibung von Handlungsempfehlungen/ Leitfäden Schritt 3: Ziel: Bundesweite Konzeptumsetzung Meilensteine: Erprobung und Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen/ Leitfäden in Modelljobcentern Überarbeitung der Handlungsempfehlungen/ Leitfäden und Unterstützung der bundesweiten Umsetzung bis 1. Quartal 2012 2012 2013 bis 2015

Ergebnis: Ein Ineinandergreifen von ministerielle Fachkonzeption Erfahrung aus der Praxis Erprobung in Modelljobcentern Empfehlungen/Leitfäden für die Praxis in Form eines „Werkzeugkastens“