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rechtliche Grundlagen

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Präsentation zum Thema: "rechtliche Grundlagen"—  Präsentation transkript:

0 „Bedeutung von Betreuungsstufen im Bereich des SGB II“
031212MVA2_022126_003_k „Bedeutung von Betreuungsstufen im Bereich des SGB II“ Jahrestagung der Landesgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V. 21. November 2007, Mainz Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

1 rechtliche Grundlagen
031212MVA2_022126_003_k rechtliche Grundlagen Zielsystem SGB II: Vermeidung, Verringerung und Beendigung von Hilfebedürftigkeit (§ 1 SGB II) vorrangig durch Eingliederung in Arbeit: gezielter Einsatz von Dienstleistung (§ 1 (1) Satz 4, (2), § 3 (1) in Verbindung mit § 4 SGB II) Geldleistung und Maßnahmen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) § 54 S. 2 SGB II: „Soweit einzelne Maßnahmen nicht unmittelbar zur Eingliederung in Arbeit führen, sind von der Bundesagentur für Arbeit andere Indikatoren zu entwickeln, die den Integrationsfortschritt der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in geeigneter Weise abbilden.“ Indikatoren = Abbildung durch Systematik der Betreuungsstufen der § 54 SGB II ist überschrieben als Eingliederungsbilanz um Vergleichbarkeit von Bilanzen herzustellen, sind bei der Erstellung dieselben Grundsätze einzuhalten (vgl. Unternehmensbilanz) zur geforderten Darstellung „Integrationsentwicklung eines Kunden“ = „Indikator für Integrationsfortschritte“ wurde Systematik der Betreuungsstufen festgelegt die vorab angesprochenen Grundsätze wurden in Form von Kriterien formuliert: Die Systematik der Betreuungsstufen ist über diese festgelegten Kriterien eindeutig definiert. Der Arbeits- und der Ausbildungsmarkt sind im gesamten Konzept gleichgestellt, auch wenn immer nur vom Arbeitsmarkt oder Integration in Arbeit gesprochen wird. Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

2 Aufgabe der Betreuungsstufen
031212MVA2_022126_003_k Aufgabe der Betreuungsstufen Unterstützung des gesamten Integrationsprozesses (nicht nur die reine Vermittlung) Feststellung der Betreuungsstufe eines Kunden im Rahmen des Beurteilungsermessens auf der Basis eines umfassenden Profilings durch die Systematik der Betreuungsstufen > klare Kundenstrukturierung > realistisches Bild von der Integrationsnähe der Kunden > bessere Objektivierbarkeit des Beurteilungsermessens Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

3 Aufgabe der Betreuungsstufen
031212MVA2_022126_003_k Aufgabe der Betreuungsstufen effektive und effiziente Betreuung des Kunden > bessere Steuerbarkeit durch Betreuungsstufen Überblick über den Wechsel von Betreuungsstufen: Feststellung und Bewertung der Integrationsfort- /rückschritte eines Kunden im Zeitablauf Dokumentation erreichter Erfolge > nicht mehr ausschließliche Bemessung an Integration in Arbeit > Bemessung an Arbeit mit dem Kunden Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

4 Betreuungsstufen im Integrationsprozess
031212MVA2_022126_003_k Betreuungsstufen im Integrationsprozess Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

5 Der Integrationsprozess – schematische Darstellung
031212MVA2_022126_003_k Der Integrationsprozess – schematische Darstellung Umsetzung des Integrationskonzepts Anliegenklärung, Kundensteuerung und Erstberatung Erstkontakt Übernahme in Betreuung durch Integrationsfachkraft Betreuung Profiling / Standortbestimmung Zieldefinition / Zwischenziele Abbildung der Integrationsentwicklung über Betreuungsstufen Integrations-planung Integration Integration in Erwerbstätigkeit ohne Beendigung der Hilfebedürftigkeit Eingliederungs-vereinbarung mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit Bedeutung der Betreuungsstufen im Integrationsprozess Erstkontakt Ausgabe/ Annahme Arbeitspaket, Anlegen eines Kundenprofils über ARGE-spezifische Kundensteuerung Übernahme des Kunden in individuelle Betreuung durch zuständige Integrationsfachkraft über Profiling Feststellung des Standorts eines Kunden bzgl. seiner Integration, d.h. Festlegung der Betreuungsstufe Betreuungsstufe liefert Anhaltspunkte für die erforderliche Intensität und Zielrichtung der Beratung/ Unterstützung durch zuständige Integrationsfachkraft mit Zieldefinition und Zwischenzielen kann Integrationsplanung erstellt werden, die in EinV festgeschrieben/ vertraglich vereinbart wird Integrationskonzepte – als Empfehlung im Sinne eines Referenzprozesses – wie man dann mit welchen Möglichkeiten, Anlaufstellen und gezielter Unterstützung, den Kunden beraten und betreuen kann, werden derzeit erarbeitet Erläuterung Kunde im SGB II Erläuterung Integration (evtl. auch als Kennzahl) Darstellung: Was wird gemessen, was nicht. ? Anwendung KuZ-Logik ? wie sonst Kundesteuerung ? wie Gestaltung „Notfallregelung“ ? wie Gestaltung Schnittstelle zu Leistung ? wie Verteilung Zuständigkeiten Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

6 031212MVA2_022126_003_k Integrationsnähe Beurteilung der Differenz zwischen Voraussetzungen des Kunden („IST“) und den Anforderungen („SOLL“/ „KÖNNTE“) als Grundlage für die künftige Betreuung Feststellung der individuellen Betreuungsstufe durch Integrationsfachkraft Anforderung der Erwerbstätigkeit mit der individuell höchsten Integrationswahrscheinlichkeit Integrationsnähe: Wie weit ist der Kunde von der Integration in eine Erwerbstätigkeit mit der für ihn größten Integrationswahrscheinlichkeit entfernt? Vgl. auch § 10 SGB II: weite Zumutbarkeitsregeln Betreuungsstufen geben die personalen Voraussetzungen eines Kunden für eine Integration in eine Erwerbstätigkeit wieder Ausrichtung des Integrationsprozesses an der Erwerbstätigkeit mit der größten individuellen Integrationswahrscheinlichkeit als Basis der Zuordnung zu einer Betreuungsstufe Aus der Zuordnung wird sich ergeben (siehe später Systematik Betreuungsstufen): Betreuungsintensität in der Integrationsarbeit Zielrichtung der Integrationsarbeit Individuelle „Voraussetzungen“ des Kunden Indikatoren weisen auf den Grad der Abweichung zwischen Voraussetzungen und Anforderungen hin Kriterienkatalog legt Indikatoren allgemeingültig fest Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

7 Integration und Betreuung
031212MVA2_022126_003_k Integration und Betreuung Integration ist die Eingliederung in Arbeit zur Verringerung, Beendigung oder Vermeidung von Hilfebedürftigkeit. Ein Kunde im SGB II ist integriert, wenn er entweder unter Ausschöpfung seiner individuellen Möglichkeiten eine Tätigkeit ausübt und seine Hilfebedürftigkeit nicht beendet oder durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit seine Hilfebedürftigkeit nicht beendet durch Eingliederung in Erwerbstätigkeit seine Hilfebedürftigkeit beendet. Unter Betreuung sind alle Leistungen im Sinne des SGB II subsumiert, die im Rahmen der individuellen Integration bzw. zum Erreichen von Integrationsfortschritten für einen Kunden erbracht werden  z.B. Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II, Beratung, Vermittlung, usw. Erwerbstätigkeit ist die Arbeit oder Ausbildung, die zur Verringerung, Beendigung oder Vermeidung der Hilfebedürftigkeit führt. nicht die Bedarfsgemeinschaft! Perspektive des Kunden – siehe Ausführungen zum Datenschutz Abgrenzung Berufstätigkeit: Es gilt in der Beratung nicht der angestrebte, erlernte oder gewünschte Beruf, es geht um zumutbare Erwerbstätigkeit Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

8 Integrationsplanung hat konkretes Ziel:
031212MVA2_022126_003_k Integrationsplanung hat konkretes Ziel: - Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit Unter Betreuung sind alle Leistungen im Sinne des SGB II subsumiert, die im Rahmen der individuellen Integration bzw. zum Erreichen von Integrationsfortschritten für einen Kunden erbracht werden  z.B. Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II, Beratung, Vermittlung, usw. Erwerbstätigkeit ist die Arbeit oder Ausbildung, die zur Verringerung, Beendigung oder Vermeidung der Hilfebedürftigkeit führt. nicht die Bedarfsgemeinschaft! Perspektive des Kunden – siehe Ausführungen zum Datenschutz Abgrenzung Berufstätigkeit: Es gilt in der Beratung nicht der angestrebte, erlernte oder gewünschte Beruf, es geht um zumutbare Erwerbstätigkeit Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

9 Das System der Betreuungsstufen
031212MVA2_022126_003_k Das System der Betreuungsstufen * Abbildungen von Integrationsfortschritten innerhalb dieser Betreuungsstufe sind derzeit nicht möglich. Der Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ist jedoch nicht generell abschätzbar. Verringerung Betreuungs- und Unterstützungsbedarf Integriert unter Beendigung der Hilfebe-dürftigkeit Abbildung der Integrationsentwicklung IF Integrations-fern: Betreuungs-und Hilfebedarf IG Stabilisierungs-bedarf IK Förderungs-bedarf IN Integrations-fähig: bereit zur Integration I Integriert, aber weiterhin hilfebedürftig * Es werden vier hierarchische Stufen sowie eine Parallelstufe vorgestellt. Integrationsfortschritt bedeutet: Annäherung an die Integration (in Erwerbstätigkeit) Verringerung des Betreuungs- und Unterstützungsbedarfs Abbildung über den Wechsel der Betreuungsstufe in Richtung größerer Integrationsnähe Neben Integrationsfortschritten sind selbstverständlich auch Integrationsrückschritte abbildbar. Die Betreuungsstufen sind festgelegt. D. h. aber nicht dass alle Betreuungsstufen hintereinander starr durchlaufen werden müssen. Es ist möglich, aber nicht zwangsläufig. Es ist möglich, einzelne Stufen zu überspringen. Beurteilung der Integrationsfortschritte erfordert eine kontinuierliche Prüfung des aktuellen Stands des Kunden im Integrationsprozess gegebenenfalls: Anpassung der Betreuungsstufe keine subjektive Bewertung, sondern objektive Feststellung der Ausprägung von Merkmalen keine Automatisierung, weil: § 16 SGB II hat individuelle Ausrichtung (Hilfeansatz aus Sozialrecht) kein Kunde darf von einzelnen Leistungen ausgeschlossen sein Fallgestaltung zu heterogen, als dass eine Automatisierung objektive & passgenaue Einschätzungen treffen könnte Ausübung Beurteilungsermessen wird über Automatisierung ausgehöhlt, EDV darf Entscheidungen nur vorbereiten, nicht ersetzen Entscheidungsträger ist weiterhin Integrationsfachkraft Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

10 Beschreibung der Betreuungsstufen (1/3)
031212MVA2_022126_003_k Beschreibung der Betreuungsstufen (1/3) IF Betreuungs- und Hilfebedarf: Integrationsfern In Bezug auf eine Erwerbstätigkeit sind beim Kunden Einschränkungen festzustellen. Diese sind so schwerwiegend, dass sie im Rahmen der Betreuung vorrangig abgebaut werden müssen, um vorhandene Ressourcen nutzen zu können. In der Regel treffen mehrere Einschränkungen zusammen, z.B.: keine/kaum Erwerbserfahrung, persönliche und/oder soziale Problemlagen etc. IG Stabilisierungsbedarf: Heranführen an eine Erwerbstätigkeit In Bezug auf eine Erwerbstätigkeit sind beim Kunden Einschränkungen festzustellen. Diese führen zu einem umfassenden Stabilisierungsbedarf. Gleichzeitig kann der Kunde - sofern erforderlich - im beruflichen Kontext an die Anforderungen des Erwerbslebens herangeführt werden. IF Üblicherweise werden Kunden von IF durch das beschäftigungsorientierte Fallmanagement (bFM) betreut. Üblicherweise bedeutet aber nicht generell – siehe Kunden nach nicht erfolgreich abgeschlossenem bFM. IG: Kunden der Betreuungsstufe IG können im Sinn einer Sicherung der Nachhaltigkeit durch bFM betreut werden: z.B. Stabilisierung nach erfolgreicher Therapie – Wechsel der Betreuungsperson zstzl. in der ARGE könnte ungünstig sein. Stabilisierung im beruflicher Kontext kann z.B. bedeuten: Kunde arbeitet im Minijob nach frei einteilbaren Zeiten (siehe Reinigungsgewerbe – Betreuung eines Objektes über Wochenende); man könnte versuchen, regelmäßige Arbeitszeiten herzustellen oder Kombination Arbeit mit therapeutischer Maßnahme IF IG IK IN I Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

11 Beschreibung der Betreuungsstufen (2/3)
031212MVA2_022126_003_k Beschreibung der Betreuungsstufen (2/3) IK Förderbedarf: Heranführen an den ersten Arbeitsmarkt In Bezug auf eine Erwerbstätigkeit sind beim Kunden Einschränkungen festzustellen. Eine Integration in den Arbeitsmarkt ist bei Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente möglich. Während der Betreuung stehen arbeitsmarktbezogene Kriterien/Förderungen im Vordergrund, die den Kunden an den ersten Arbeitsmarkt heranführen. IN Integrationsfähig: Integration in den ersten Arbeitsmarkt In Bezug auf eine Erwerbstätigkeit sind beim Kunden vor dem Hintergrund des ersten Arbeitsmarkts keine wesentlichen Einschränkungen festzustellen. Eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist grundsätzlich möglich. Förderungen beziehen sich – falls notwendig – i.d.R. auf kurzfristige arbeitsmarktliche Kriterien. IK: Einschränkungen sind über arbeitsmarktpolitische Instrumente behebbar oder (monetär) ausgleichbar. IF IG IK IN I Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

12 Beschreibung der Betreuungsstufen (3/3)
031212MVA2_022126_003_k Beschreibung der Betreuungsstufen (3/3) I Integriert, aber weiterhin hilfebedürftig Der Kunde ist entweder unter Ausschöpfung seiner individuellen Möglichkeiten erwerbstätig oder in Vollzeit sozial-versicherungspflichtig beschäftigt bzw. selbstständig tätig. Hilfebedürftigkeit besteht weiterhin, da der Bedarf durch das erzielte Einkommen nicht komplett gedeckt werden kann. Integrationsfortschritte innerhalb dieser Betreuungsstufe – so wie in jeder anderen - sind möglich, können jedoch nicht abgebildet werden. Ziel: Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Integration in Arbeit Das Ziel kann aus jeder Betreuungsstufe erreicht werden. IF IG IK IN I Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

13 Feststellung der Betreuungsstufen
031212MVA2_022126_003_k Feststellung der Betreuungsstufen Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

14 Anlässe zur Überprüfung der Zuordnung zu einer Betreuungsstufe
031212MVA2_022126_003_k Anlässe zur Überprüfung der Zuordnung zu einer Betreuungsstufe Erstkontakt – Neukunde / „Rechtskreiswechsler“ seitens ARGE zu bestimmenden zeitlichen Abständen integrationswirksame Veränderungen im persönlichen Umfeld des Kunden (Nicht-)Erreichen von in der EinV vereinbarten Zwischenzielen, z.B. Abschluss einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

15 Bestimmung der Betreuungsstufe
031212MVA2_022126_003_k Bestimmung der Betreuungsstufe Beurteilung an Hand von drei Schlüsselgruppen Qualifikation Motivation und Rahmenbedingungen Leistungsfähigkeit innerhalb der Schlüsselgruppen: Beurteilung Ist-Zustand und Prognose Änderungsvermögen Die Kombination der Einschätzungen von Ist-Zustand und Änderungsvermögen ergibt die jeweilige Betreuungsstufe bezogen auf die Schlüsselgruppen: bdt.: Beurteilung innerer Fakten = Ist-Zustand und äußerer Faktoren = Änderungsmöglichkeit in Abhängigkeit der äußeren Gegebenheiten Prognose-Entscheidung (siehe auch Kapitel Datenschutz) Die Prognose muss auf Tatsachen beruhen, die Anhaltspunkte für die Beurteilung des zukünftigen Verhaltens des Bewerbers ermöglichen: So sind Aussagen nicht möglich, die generelle Erfahrungswerte außer Acht lassen oder verkennen. Beispiel: Ca. 80 bis 90 % der Alkoholkranken werden rückfällig. Von einer nie wieder eintretenden Gefährdungslage der Erkrankung auszugehen, ist damit mit Erfahrungswerten nicht vereinbar. keine Migration bestehender Kundengruppen nach dem SGB III Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

16 Bestimmung der Betreuungsstufe
031212MVA2_022126_003_k Bestimmung der Betreuungsstufe Dimensionen zur Feststellung der Merkmalsausprägung innerhalb der Schlüsselgruppen sehr geringer Handlungsbedarf: keine grundsätzliche Einschränkung bzgl. Integration in ersten Arbeitsmarkt (IN) geringer Handlungsbedarf, Förderungsbedarf: Heranführen an ersten Arbeitsmarkt, Einschränkungen sind (z.B. monetär) ausgleichbar oder behebbar (IK) Handlungsbedarf, Stabilisierungsbedarf: Heranführen an allgemeine Anforderungen einer Erwerbstätigkeit (IG) großer Handlungsbedarf, Betreuungs- und Hilfebedarf: durch schwerwiegende Einschränkungen v.a. im persönlichen und/oder sozialen Bereich, vorläufig kein Betrachtungsfokus auf Arbeitsmarktkontext (IF) Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007

17 Prioritätsregeln: Feststellung der Betreuungsstufe für den Kunden
031212MVA2_022126_003_k Prioritätsregeln: Feststellung der Betreuungsstufe für den Kunden Gewichtung der Schlüsselgruppen Priorität 1 für die Schlüsselgruppe „Leistungsfähigkeit“ Gesamt-Betreuungsstufe kann nie integrationsnäher sein als in der Schlüsselgruppe Leistungsfähigkeit festgestellt. Priorität 2 für die Schlüsselgruppe „Motivation und Rahmenbedingungen für die Integrationsarbeit“ Stehen die Einschränkungen dieser Schlüsselgruppe der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entgegen, kann der Kunde keinesfalls integrationsnäher eingestuft werden als IG. Priorität 3 für die Schlüsselgruppe „Qualifikation“ die Schlüsselgruppe Qualifikation kann eine Erwerbstätigkeit nicht grundsätzlich ausschließen im Bereich der Qualifikation nur drei Dimensionen für die Feststellung der Merkmalsausprägung Die Kombination der Einschätzungen von Ist-Zustand und Änderungsvermögen ergibt die jeweilige Betreuungsstufe bezogen auf die Schlüsselgruppen. keine Migration bestehender Kundengruppen nach dem SGB III!!! Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007


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