Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung

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 Präsentation transkript:

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung Unterweisungsmodul Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung

Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Angebots- und Pflichtuntersuchungen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ärztliche Bescheinigung und Vorsorgekartei Immunisierung … © LZK BW 02/2015

CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“ © LZK BW 02/2015

CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“ © LZK BW 02/2015

Arbeitsmedizinische Vorsorge – Nachschlagewerk! © LZK BW 02/2015

Rechtliche Grundlage Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Verordnung seit 24.12.2008 Frühzeitige Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Fortentwicklung des Gesundheits- schutzes © LZK BW 02/2015

Welche Vorsorge gibt es? Angebotsvorsorge Pflichtvorsorge Wunschvorsorge Welche Vorsorgearten/- bzw. fristen gibt es? Erstvorsorge: Vor Aufnahme einer Tätigkeit. Nachvorsorge: Während einer bestimmten Tätigkeit oder anlässlich ihrer Beendigung. © LZK BW 02/2015

Wer kann in der Praxis hiervon betroffen sein? Angestellte Zahnärzte; Zahnarzthelferin; Zahnmedizinische Fach-angestellte; Zahnmedizinische Fachassistentin; Dentalhygienikerin; Laborpersonal; Reinigungspersonal; … Wer trägt die Kosten? Die Kosten für die Vorsorge trägt der Arbeitgeber (Praxisinhaber). © LZK BW 02/2015

Wie finde ich einen Arbeitsmediziner/ Betriebsmediziner? Wer darf untersuchen? Ärztin/Arzt, die/der berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Wie finde ich einen Arbeitsmediziner/ Betriebsmediziner? Arztsuche unter www.kvbawue.de Adresslisten bei Ihrer LZK BW Krankenhäuser Telefonbuch „Gelbe Seiten“ © LZK BW 02/2015

Merkblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen © LZK BW 02/2015

Merkblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen © LZK BW 02/2015

Merkblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Merkblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ≥ 1 h ununterbrochene Bildschirmarbeit © LZK BW 02/2015

Merkblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen © LZK BW 02/2015

Was ist zu dokumentieren? Unterweisung (Aufklärung der Beschäftigten). Dokumentation des Angebots einer Vorsorge (Angebotsvorsorge). Dokumentation der Veranlassung einer Vorsorge (Pflichtvorsorge). ArbMedVV: Vorsorgekartei mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat. Empfehlung: Muster-Vorsorgekartei mit den Vorsorgebescheinigungen der Untersuchungen (Muster auf der CD-ROM). Aufbewahrung: Bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses © LZK BW 02/2015

Immunisierung des Praxispersonals? Impfbuch © LZK BW 02/2015

Immunisierung des Praxispersonals? Angebot durch den Praxisinhaber Keine Impfpflicht in Deutschland! Grundsätzliche Empfehlung: Hepatitis-B-Schutzimpfung Dokumentation des Impfangebots Die Ablehnung eines Impfangebotes ist allein kein Grund, gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit auszusprechen (Dokumentation) Kosten der Immunisierung © LZK BW 02/2015

Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge – Schritt für Schritt Schritt 1: Beurteilen, ob eine Infektionsgefährdung besteht und Feuchtarbeiten durchgeführt werden. Schritt 2: Suche nach einem Arzt, der berechtigt ist, die Gebiets- bezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatz- bezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen (Vertrag!). Schritt 3: Die Beschäftigten aufklären und unterweisen über die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Untersuchungen und die Immunisierung (Dokumentation). Schritt 4: Die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge den Beschäftigten anbieten (Angebotsvorsorge) bzw. veranlassen (Pflichtvorsorge)  Dokumentation! Schritt 5: Vorsorgekartei führen (ggf. Vorsorgebescheinigungen). © LZK BW 02/2015

Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 02/2015