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Biologische Arbeitsstoffe
Unterweisungsmodul Biologische Arbeitsstoffe
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Unterweisungsinhalte - Beispiele
Rechtliche Grundlagen Definition „Biologischer Arbeitsstoff“ Risikogruppe Tätigkeit - nicht gezielt versus gezielt Infektionspotenzial Übertragungswege Infektionsschutz … © LZK BW 01/2019
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PRAXIS-Handbuch der LZK BW
Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW unter PRAXIS-Handbuch © LZK BW 01/2019
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Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW
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Biologische Arbeitsstoffe
Quelle: BGW © LZK BW 01/2019
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Rechtliche Grundlagen
Biostoffverordnung (BioStoffV) Risikogruppen für biologische Arbeitsstoffe Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen Unterweisung Arbeitsmedizinische Vorsorge … © LZK BW 01/2019
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Biologische Arbeitsstoffe – Definition?
Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen oder sensibilisierende bzw. toxische Wirkungen hervorrufen können. Mögliche Infektionserreger in der Zahnheilkunde: - Bakterien - Pilze - Viren - Einzeller / Parasiten - Prionen Die biologischen Arbeitsstoffe werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in 4 Risikogruppen eingeteilt. © LZK BW 01/2019
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Biologische Arbeitsstoffe – Risikogruppe?
Durch Blut übertragbare Erreger in der Zahnheilkunde: - Hepatitis-B-Viren (HBV) RG 3** **: Keine Luftweg-Übertragung - Hepatitis-C-Viren (HCV) RG 3** - HIV RG 3** Überwiegend durch direkten oder indirekten Kontakt übertragene Erreger wie: - Herpes-simplex-Viren RG 2 - Staphylokokken RG 2 Überwiegend durch Tröpfchen übertragene Erreger wie: - Mycobakterium tuberculosis RG 3 © LZK BW 01/2019
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Nicht gezielte Tätigkeiten
Biologische Arbeitsstoffe – Tätigkeit? Die Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis sind als nicht gezielte Tätigkeiten der Risikogruppe 2 eingestuft. Hierzu gehört auch die Behandlung von HIV- oder HBV-infizierten Patienten. Es sei denn, es wird mit starkem Verspritzen gerechnet. Aus der Risikogruppe leitet sich die Schutzstufe mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen ab. Nicht gezielte Tätigkeiten Zahnarztpraxis Krankenhauslabor Gezielte Tätigkeit © LZK BW 01/2019
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Biologische Arbeitsstoffe – Risiken?
Durch Blut übertragene Erreger und ihr Ansteckungspotenzial: Hepatitis-B-Viren (HBV) 10 x ansteckender als Hepatitis-C-Viren (HCV) 10 x ansteckender als HI-Viren (HIV/AIDS) © LZK BW 01/2019
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Biologische Arbeitsstoffe – Übertragungswege?
Aerosolbildung mit kontaminiertem Wasser aus den Behandlungseinheiten bzw. aus dem Mundraum des Patienten. Direkter Kontakt mit Blut, Speichel oder anderen potenziell infektiösen Sekreten. Spritzer von Blut, Speichel, Sekreten aus Nase und Rachen auf intakte oder verletzte Haut oder Schleimhaut. Indirekte Übertragung, z.B. über kontaminierte Instrumente, zahntechnische Materialien, Werkstücke oder Hände. © LZK BW 01/2019
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Biologische Arbeitsstoffe – Risiken?
Problem: Nadelstichverletzung Nadeldeviation bei Recapping Recapping The "One-Hand" Technique © LZK BW 01/2019
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Arbeitsunfall – Nadelstichverletzung?
© LZK BW 01/2019
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Biologische Arbeitsstoffe – Betriebsanweisung?
Arbeitsbereichs- und stoffbezogen Infektionswege Schutzmaßnahmen Verhalten bei Unfällen Erste Hilfe Unterweisung (Dokumentation) © LZK BW 01/2019
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Infektionsschutz © LZK BW 01/2019
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Infektionspräventive Maßnahmen am Patienten und des Behandlungsteams
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Biologische Arbeitsstoffe“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 01/2019
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