Gesetzliche Grundlagen, Aufgaben, Bedeutung für die Praxis Gesprächsrunde zur Saatgutanerkennung - Nossen, den Der Nachkontrollanbau
| | Anka Grünbeck2 Nachprüfung Mähdruschfrüchte 1. Gesetzliche Grundlagen Nachkontrollanbau= Bestandteil der Hoheitsaufgabe „Saat- und Pflanzgutanerkennung“ = Verfahren zur Überprüfung der Saatguterzeugung durch Anbau Rechtsgrundlage sind: - Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) §§ 9 und 28 - Saatgutverordnung (SaatgutV) §§16; 17; 18
§ 16 SaatgutV – Nachprüfung Mähdruschfrüchte | | Anka Grünbeck3 BundessortenamtAnerkennungsstelle Vorstufensaatgutalle in Sachsen erzeugte Basissaatgutpartien Basissaatgut von Hybridroggen – u. rapsausgewählte in Sachsen erzeugte anerkannte Z- Partien Basissaatgut von Sorten zugelassen in anderen Vertragsstaaten (§55 SaatG) Stichproben von Vermehrungssaatgut der Kategorie „V“ und „B“ aus einem anderen BL Anerkanntes nach OECD-System gekennzeichtnetes Saatgut Ausgangssaatgut für Z-Vermehrungs- flächen, besichtigt von privaten FBP Ausgangssaatgut für ‚V‘ und ‚B‘ - Vermehrungsflächen, besichtigt von privaten FBP mind. 5% des Z-Saatgutes erwachsen von privat feldbesichtigten Vermehrungsflächen mind. 10% des V- und B-Saatgutes erwachsen von privat feldbesichtigten Vermehrungsflächen Saatgutverkehrskontrollproben (Stichproben) Quelle: Sorten- und Saatgutrecht, 12. Auflage 2010; 17. Änderung saatgutrechtlicher Verordnung 2014
| | Anka Grünbeck4 2. Aufgabenbereiche des Nachkontrollanbaus (NKA) (1) Überwachung der Saat- und Pflanzgutqualität anerkannter Saat- und Pflanzgutpartien hinsichtlich: -Sortenreinheit -Sortenechtheit -Gesundheit aller Winter- und Sommergetreidearten, Gräser, großkörnigen Leguminosen, Ölpflanzen (außer Raps) und Kartoffeln (2) Nutzung für die praktische Schulung von: -amtlich beauftragten Feldprüfern -privaten Feldprüfern
| | Anka Grünbeck5 3. Anlage und Durchführung des Nachkontrollanbaus ❙ Prüfstandort:Versuchsstation Nossen ❙ Anlage: Blockanlage ohne Wiederholung ❙ Anlageparzelle:9,45 m² ❙ Prüfverfahren: Vergleichsanbau mit Sortenstandards Bezugsquelle: Bundessortenamt ❙ Prüfungsdauer:1 Nutzungsjahr ❙ Erhebungens-10 Tage nach Auflauf zeitraum:Ende Mai bis Ende Juli, 2-3 mal wöchentlich ❙ Prüfumfang: 450 – 550 Prüfglieder
6 Bonitur von Sortenechtheit / Sortenreinheit Pflanzenlänge und Bereifung Begrannung und Ährenform Ährenform | | Anka Grünbeck
7 KategoriePrüfbasis - Anzahl der Pflanzen (Stck) V + B369 Z61218 Höchstzulässige Zahl abweichender Typen (Stck)
Bonitur Gesundheit Besatz mit Pflanzen (samenübertragbare Krankheiten)anderer Arten | | Anka Grünbeck8 Sommergerstenbesatz im Hafer Winterrapsbesatz in Winterrübsen Weizensteinbrand Quelle: LfULG Ref. 73; Pölitz,B. Gerstenflugbrand Quelle: LfULG Ref. 73; Pölitz,B.
Ergebnisse der Nachprüfung 2014 anerkannter Saatgutpartien Kategorie „V“ und „B“ aus Sachsen BundessortenamtLfULG WWGWWWGW Anzahl der geprüften Partien gesamt Beanstandungen4240 Anteil (%)9850 | | Anka Grünbeck9 (Winterweizen / Wintergerste) Saatgutpartien Kategorie „Z“: Anzahl geprüfte Partien gesamt: 23 WW17 GW Beanstandungen: 1 0 Anteil (%): 4 0
3. Verfahrensweise bei Mängelfeststellung §18 SaatgutV ❙ Rücknahme der Anerkennung der Partie ❙ Information des Antragsteller mit Auflage Mitteilung des Empfängers des Saatgutes ❙ Information Erwerber des Saatgutes (falls ansässig in anderem BL auch die dafür zuständige Akst) Anka Grünbeck10
| | Anka Grünbeck11 4. Bedeutung für die Praxis Absicherung Erhaltung wertbestim- mender Eigenschaften der Sorten Etablierung gesunder leistungsfähiger Pflanzenbestände Schutz vor Verbreitung problematischer Unkräuter, Krankheiten und Schädlinge
| | Anka Grünbeck12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !