Umsatzsteuer Training 2016
Zum Inhaltsverzeichnis Teil 1 Unternehmer l Gesellschaft Unternehmensvermögen l Organschaft Zum Inhaltsverzeichnis Teil 2 Leistung l Rechnung Abzugsverfahren l Vorsteuerabzug
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Unternehmer Gesellschaft Unternehmensvermögen Organschaft
Unternehmer
Schema Unternehmer Unternehmer 1 Unternehmen Vollunternehmer oder Kleinunternehmer Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung Organschaft
Unternehmer setzt voraus selbständig nachhaltig wirtschaftlich tätig Einnahmenerzielungsabsicht Auftreten nach außen
Selbständig oder nichtselbständig Unternehmer mit Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative Arbeitnehmer ist eingegliedert und weisungsgebunden Arbeitgeber bestimmt Art, Ort und Zeit der Tätigkeit
Büro- und Praxisgemeinschaft Hilfsgesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht Unternehmer mit Einnahmenerzielungsabsicht
Auftreten nach außen Eigenhändler liefert Agent vermittelt Außengesellschaft ist Unternehmer Innengesellschaft ist kein Unternehmer
1 Unternehmen Der Unternehmer hat 1 Unternehmen ð Einheit des Unternehmens 1 USt-Erklärung für alle Umsätze Leistungen im Unternehmen sind Innenumsätze
Unternehmer beginnt und endet Unternehmer beginnt mit dem ersten Tätigwerden Unternehmer endet mit dem letzten Tätigwerden Der erfolglose Unternehmer ist ein Unternehmer mit Vorsteuerabzug
Kleinunternehmer Ohne Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug Kleinunternehmer kann verzichten Verzicht bindet 5 Jahre
Höchstumsatz für Kleinunternehmer Im Vorjahr bis 17.500 oder im laufenden Jahr bis 50.000
Kleinunternehmer im Startjahr Gesamtumsatz im Startjahr bis 17.500 Gesamtumsatz wird hochgerechnet auf einen Jahresumsatz
Gesamtumsatz pflichtige Umsätze + befreit nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG ./. Verkauf von Anlagegütern
Soll-Besteuerung Umsatzsteuer entsteht mit der Leistung oder mit der Zahlung vor der Leistung Lieferung mit Verschaffung der Verfügungsmacht Sonstige Leistung mit der Vollendung
Anzahlung Umsatzsteuer entsteht mit der Zahlung Vorsteuerabzug aus der Anzahlung mit Anzahlungsrechnung Endrechnung wird gekürzt
Selbständige Teilleistung Die Leistung ist Ÿ wirtschaftlich teilbar und Ÿ gesondertes Entgelt für die Teilleistung Umsatzsteuer entsteht mit der Teilleistung oder mit der Zahlung
Ist-Besteuerung auf Antrag Freiberufler mit Überschußrechnung oder Gesamtumsatz im Vorjahr bis 500.000 Bilanzierende Freiberufler mit Gesamtumsatz bis 500.000
Gesellschaft
Gesellschaft Die Gesellschaft ist Unternehmer Der Gesellschafter ist kein Unternehmer Der Gesellschafter wird Unternehmer durch die eigene unternehmerische Tätigkeit z. B. Geschäftsführung Vermietung
Gesellschafterleistung Echte Gesellschafterleistung gegen Gewinnanteil ist nichtsteuerbar ð Leistungsvereinigung Unechte Gesellschafterleistung gegen Entgelt ist steuerbar ð Leistungsaustausch
GmbH & Co KG KG und GmbH sind 2 Unternehmer Geschäftsführung der KG durch die GmbH ist eine pflichtige sonstige Leistung
Einheits-GmbH & Co KG KG ist Alleingesellschafter der GmbH Organschaft Geschäftsführung ist Innenumsatz
GmbH KG 100 % 0 % Axel
Unternehmensvermögen
Unternehmensvermögen Notwendiges Unternehmensvermögen wird 100 % unternehmerisch genutzt Zuordnungs-Wahlrecht ab 10 % unternehmerisch genutzt Notwendiges Privatvermögen bis 9 % unternehmerisch genutzt
3-faches Zuordnungswahlrecht Ab 10 % unternehmerisch genutzt Ganzer Gegenstand im Unternehmen Anteiliger Gegenstand im Unternehmen in % der unternehmerischen Nutzung Ganzer Gegenstand im Privatvermögen
Zuordnung zum Unternehmen durch den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten Zuordnungsentscheidung gegenüber FA bis 31. Mai im Folgejahr
Pkw
Privatgenutzter Pkw Zuordnungswahlrecht ab 10 % unternehmerisch genutzt Pkw im Unternehmen (Regel) Anteiliger Pkw im Unternehmen in % der unternehmerischen Nutzung Pkw im Privatvermögen
Zuordnung zum Unternehmen Durch den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten Zuordnungsentscheidung an das FA bis 31. Mai im Folgejahr
Pkw im Unternehmensvermögen Vorsteuerabzug mit 100 % Eigenverbrauch ist pflichtig Weiterlieferung ist pflichtig
Pkw im Privatvermögen Anteiliger Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten in % der unternehmerischen Nutzung
Privatnutzung des Pkw 1 % vom Listenpreis Fahrtenbuch oder Schätzung
1 % vom Listenpreis ./. 20 % Abschlag für Kosten ohne Vorsteuerabzug
Fahrtenbuch und Schätzung Kosten mit Vorsteuerabzug in % der Privatfahrten
Organschaft
Organschaft Finanzielle wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung Jedes Unternehmen kann Organträger sein Organgesellschaft muß Kapitalgesellschaft sein
Beispiel Betriebsaufspaltung Einheits-GmbH & Co KG
Finanzielle Eingliederung Der Organträger hat die Stimmenmehrheit (51 %) Mittelbare Beherrschung durch die Gesellschafter genügt nicht
Besitz-Personengesellschaft Betriebsaufspaltung mit Organschaft: Anteil an der Betriebs-GmbH im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft Betriebsaufspaltung ohne Organschaft: Anteil an der Betriebs-GmbH im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter
Betriebsaufspaltung mit Organschaft Fritz GmbH 100 % Grundstück Mietvertrag Fritz 100 %
Betriebsaufspaltung ohne Organschaft Betriebs-GmbH Jörg 50 % Andrea Jörg 50 % Mietvertrag Andrea Besitz-GbR
Einheits-Betriebsaufspaltung mit Organschaft Dieter 50 % Erich Besitz- GmbH & Co KG Betriebs-GmbH
Wirtschaftliche Eingliederung Die Organgesellschaft fördert und ergänzt die Tätigkeit des Organträgers
Organisatorische Eingliederung Der Organträger stellt sicher durch organisatorische Maßnahmen: Die Organgesellschaft muß den Willen des Organträgers befolgen Personalunion der Geschäftsführung
Folgen der Organschaft Organträger und Organgesellschaft sind 1 Unternehmen Der Organträger ist Unternehmer Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft sind Innenumsätze
Organschaft endet Ab der Insolvenzeröffnung durch den starken Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis Vor der Insolvenzeröffnung durch den schwachen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH sind 2 Unternehmen
Betriebsaufspaltung Die Betriebsaufspaltung ist eine Organschaft (Regel) Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH sind 1 Unternehmen Grundstücksvermietung ist ein Innenumsatz Das Besitzunternehmen ist der Organträger Das Besitzunternehmen schuldet die Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Training Teil 2
Inhaltsverzeichnis Teil 2 Leistung Leistung Schadensersatz Eigenhändler, Agent, Kommissionär Werklieferung, Werkleistung Grundstückslieferung Zwangsversteigerung Tausch, Umtausch Geschäftsveräußerung Rechnung Entgelt Rechnung Gutschrift Unrichtiger Steuerausweis Abzugsverfahren Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug Vorsteuerberichtigung
Leistung
Schema Leistung Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt im Inland pflichtig oder befreit Entgelt Steuersatz
Unselbständige Nebenleistung Enger Zusammenhang mit der Hauptleistung nebensächlich üblich
Ort der Lieferung Beförderungs- oder Versendungslieferung am Startort wo die Beförderung oder Versendung beginnt Ruhende Lieferung am Ort der Übergabe wo sich der Gegenstand befindet
Ort der sonstigen Leistung Sonstige Leistung an den Privatmann am Ort des leistenden Unternehmers Sonstige Leistung an den Unternehmer am Ort des Leistungsempfängers ð Empfängerort
Schadensersatz
Echter Schadensersatz ist nichtsteuerbar Geldentschädigung oder Naturalrestitution für Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung Verzugszinsen und Mahnkosten Vertragsstrafe
Unechter Schadensersatz Entgelt für eine Leistung Entschädigungsabrede im voraus Entlassung aus Dauerschuldverhältnis Schädiger beseitigt Schaden im Auftrag des Geschädigten
Eigenhändler, Agent, Kommissionär
Eigenhändler handelt in eigenem Namen Eigenhändler liefert Entgelt ist der Kaufpreis
Agent handelt in fremdem Namen Agent vermittelt Entgelt ist die Provision
Eigenhändler liefert unechter Agent Kommissionär Ladeninhaber
Unechter Agent handelt in fremdem Namen für eigene Rechnung Doppellieferung Verkäufer liefert an den unechten Agent Unechter Agent liefert an den Käufer
Kommissionär kauft oder verkauft in eigenem Namen für fremde Rechnung Kommissionär liefert ð Doppellieferung
Werklieferung, Werkleistung
Werklieferung Werkunternehmer schuldet Werk und Hauptstoff Werkunternehmer liefert am Startort oder Ort der Übergabe
Werkleistung Werkunternehmer schuldet nur das Werk Besteller stellt den Hauptstoff Echte Materialgestellung ist nichtsteuerbar Werkleistung ist eine sonstige Leistung
Ort der Werkleistung Werkleistung für Grundstück am Belegenheitsort Werkleistung an Privatmann am Tätigkeitsort Werkleistung an Unternehmer am Empfängerort
Reparaturleistung Werklieferung: 51 % vom Entgelt für Material Werkleistung: bis 50 % vom Entgelt für Material
Grundstückslieferung
Grundstückslieferung Lieferung oder Geschäftsveräußerung Pflichtige Grundstückslieferung mit Abzugsverfahren Geschäftsveräußerung mit Fußstapfentheorie bei der Vorsteuerberichtigung
Verkauf von vermieteten Grundstücken Geschäftsveräußerung wenn der Käufer die Vermietung fortführt Vorsteuerabzug des Verkäufers wird dem Käufer zugerechnet bei der Vorsteuerberichtigung
Grundstückslieferung Pflichtig oder befreit Pflichtige Grundstückslieferung mit Abzugsverfahren Verkäufer verzichtet im ersten Kaufvertrag
Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung Schuldner liefert an Ersteher ð Direktlieferung Schuldner verzichtet Ersteher schuldet Umsatzsteuer ð Abzugsverfahren
Tausch, Umtausch
Tausch Lieferung gegen Lieferung Entgelt für die Lieferung: gemeiner Wert der Gegenleistung ./. Umsatzsteuer Tausch mit Baraufgabe: Barzahlung erhöht Entgelt
Tauschähnlicher Umsatz Sonstige Leistung gegen Lieferung Sonstige Leistung gegen sonstige Leistung
Umtausch Umtausch in der Umtauschfrist ist nichtsteuerbar Mehr- oder Wenigerzahlung ändert das Entgelt Umtausch nach der Umtauschfrist ist eine Rücklieferung
Rücklieferung 2 Lieferungen Erste Lieferung Verkäufer liefert an Käufer Rücklieferung Käufer liefert an Verkäufer
Lieferung wird rückgängig gemacht Lieferung fällt weg z. B. Rücktritt vom Kaufvertrag Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug müssen berichtigt werden
Geschäftsveräußerung
Geschäftsveräußerung Geschäftsveräußerung ist nichtsteuerbar Unternehmer überträgt l Unternehmen oder l gesondert geführten Betrieb/Teilvermögen Erwerber führt das Unternehmen fort
Veräußerung von vermieteten Grundstücken Geschäftsveräußerung wenn der Käufer die Vermietung fortführt Vorsteuerabzug des Veräußerers wird dem Erwerber zugerechnet bei der Vorsteuerberichtigung
Geschäftsveräußerung mit Steuerausweis Veräußerer schuldet die Umsatzsteuer bis zur Berichtigung mit Zustimmung des FA Erwerber hat keinen Vorsteuerabzug Nur die geschuldete Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden
Entgelt
Entgelt Was der Leistungsempfänger aufwendet Entgelt ohne Umsatzsteuer Kaufpreis oder Preis mit Umsatzsteuer
Verbilligte Leistung Entgelt wird aufgefüllt auf die Mindestbemessungsgrundlage Rechnung und Vorsteuerabzug aus der Mindestbemessungsgrundlage
Entgelt ändert sich Unternehmer berichtigt Umsatzsteuer Leistungsempfänger berichtigt Vorsteuerabzug Unternehmer kann einseitig berichtigen ohne Mitteilung an den Schuldner beim Forderungsausfall
Rechnung
Rechnung Leistender Unternehmer mit Steuernummer Leistungsempfänger Rechnungsnummer Leistungsbeschreibung Zeitpunkt der Leistung Entgelt Steuersatz und Steuerbetrag
Kleinbetragsrechnung bis 150 € brutto
Scheinfirma Sitz in der Rechnung besteht nicht Kein Vorsteuerabzug aus der Rechnung der Scheinfirma
Gutschrift
Gutschrift Unternehmer erteilt Rechnung Leistungsempfänger erteilt Gutschrift Gutschrift wird wirksam mit dem Zugang beim Unternehmer Unternehmer kann widersprechen
Gutschrift wird unwirksam mit dem Widerspruch Vorsteuerabzug entfällt mit dem Widerspruch
Gutschrift mit überhöhtem Steuerausweis Unternehmer schuldet Umsatzsteuer bis zum Widerspruch Leistungsempfänger zieht als Vorsteuer ab nur die geschuldete Umsatzsteuer
Unrichtiger Steuerausweis
Unrichtiger Steuerausweis Unrichtiger Steuerausweis mit Leistung Steuerausweis ist überhöht Leistung ist nichtsteuerbar oder befreit Unternehmer berichtigt ohne Zustimmung des FA
Unrichtiger Steuerausweis Unternehmer schuldet Umsatzsteuer bis zur Berichtigung Leistungsempfänger zieht als Vorsteuer ab nur die geschuldete Umsatzsteuer
Unberechtigter Steuerausweis Unberechtigter Steuerausweis ohne Leistung Unternehmer berichtigt mit Zustimmung des FA FA stimmt zu: Steueraufkommen ist nicht gefährdet
Unberechtigter Steuerausweis Unternehmer schuldet Umsatzsteuer bis zur Berichtigung Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug
Abzugsverfahren
Schema Abzugsverfahren Werklieferung oder sonstige Leistung durch einen ausländischen Unternehmer Grundstückslieferung Sicherungsübereignung Bauleistung an einen Unternehmer Vorsteuerabzug mit Nullregel
Leistung an Unternehmer für das Unternehmen oder den Privatbereich
Doppellieferung nach Sicherungsübereignung bei Verwertung des Sicherungsguts Sicherungsgeber liefert an Bank Bank liefert an Käufer
Lieferung von Sicherungsgut Lieferung vor der Insolvenz mit Abzugsverfahren: Bank schuldet Umsatzsteuer Lieferung in der Insolvenz ohne Abzugsverfahren: Sicherungsgeber schuldet Umsatzsteuer
Bauleistungen Werklieferung oder sonstige Leistung um ein Bauwerk herzustellen Unternehmer und Leistungsempfänger erbringen Bauleistungen Über 10 % des Weltumsatzes entfallen auf Bauleistungen
Vorsteuerabzug
Schema Vorsteuerabzug Leistungsempfänger Leistung für das Unternehmen Verwendung für Abzugsumsätze Rechnung mit Steuerausweis Geschuldete Umsatzsteuer ist abziehbar Vorsteuerberichtigung
Sofortabzug der Vorsteuer mit der Leistung und Rechnung mit Steuerausweis Sofortabzug nach der Verwendungsabsicht für Abzugs- oder Ausschlußumsätze
Vorsteueraufteilung Unternehmer verwendet die Leistung für Abzugs- und Ausschlußumsätze z. B. pflichtige und befreite Vermietung Wirtschaftlicher Schlüssel z. B. nach qm Umsatzschlüssel z. B. nach der Miete
Leistungsempfänger hat Vorsteuerabzug Wer schließt den Vertrag mit dem leistenden Unternehmer ?
Nur geschuldete Umsatzsteuer ist abziehbar Überhöhter Steuerausweis Leistung ist nichtsteuerbar oder befreit
Vorsteuerberichtigung
Vorsteuerberichtigung Wenn sich die Abzugsquote ändert im Berichtigungszeitraum von 5 oder 10 Jahren Nutzungsänderung Veräußerung oder Entnahme
Nutzungsänderung Vorsteuer pro Jahr (1/5 oder 1/10) davon Änderungsquote Abzugsquote im Erstjahr ./. Abzugsquote im Berichtigungsjahr = Änderungsquote zugunsten oder zuungunsten
Berichtigungszeitraum 1/5 oder kürzere Nutzungsdauer 1/10 bei Grundstücken
Bagatellgrenzen Vorsteuer bis 1.000 Vorsteuer wird nicht berichtigt Vorsteuer bis 2.500 Gesamtberichtigung im letzten Jahr Vorsteuer ab 2.501 jährliche Vorsteuerberichtigung
Vorgezogene Vorsteuerberichtigung bei Veräußerung oder Entnahme mit Verwendungsfiktion Verwendung für Abzugsumsätze bei pflichtiger Veräußerung Verwendung für Ausschlußumsätze bei befreiter Veräußerung
Berichtigungsbetrag Vorsteuer pro Monat (1/60 oder 1/120) x Berichtigungsmonate bis der Berichtigungszeitraum endet davon Änderungsquote Abzugsquote im Erstjahr ./. Abzugsquote ab der Veräußerung = Änderungsquote