Umsatzsteuer Training 2016

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Umsatzsteuer in der Insolvenz
Advertisements

Rechtliche Rahmenbedingungen im Beschaffungsbereich
Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Gliederung A. Abgabenordnung B. Umsatzsteuer.
6. Umsatzsteuer Grundlagen
Risiken des Freiberuflers und deren Reduzierung in den Bereichen Umsatzsteuer und Wettbewerbsverbote Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Dr. Benno Grunewald.
Das System der Umsatzsteuer
Neugründer Informationen
Factoring und Zession Patrick Dirninger.
Das System der Umsatzsteuer
Repetitorium Umsatzsteuerrecht
Jahresendseminar Dezember 2012
Einheitliche Rechnungsformulare der Universität Heidelberg
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
Repetitorium Umsatzsteuerrecht
Das Umsatzsteuergesetz 1994
Vermietung und Verpachtung
Erfüllung des Vertrages
Wer bringt Licht in den Steuer- ?
wer Fehler macht, zahlt 2 X
Problemfall Rechnungen
Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co.
Repetitorium Steuerrecht –
EINHEIT 3 – Vertragliche Schuldverhältnisse I
Abgabenordnung und Umsatzsteuer
Inkrafttreten des 1. Stabilitätsgesetzes am
D I E R E C H N U N G Eine Übersicht von Margarete Teglar-Steger.
ESt-Training Sophie.
ESt-Fall „Max und Elsa“ Training
Umsatzsteuer geregelt durch UStG 1994
DER AUFBAU DER UMSATZSTEUER - ALLPHASENSTEUER
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
EINNAHMEN/AUSGABEN RECHNUNG
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Umsatzsteuer in der InsolvenZ – Aktuelle Entwicklungen
(FN-IDW 8/2011, S. 564, und WPg Supplement 3/2011)
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth. de Vorlesung vom
Umsatzsteuer = Allphasensteuer
Umsatzsteuer.
Steuer-Training Steuer-Rechtsprechung 2016/1
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Grundstück in München Fall.
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE.
Kap 2 - Arten des Kaufvertrags 1 Barta: Zivilrecht online Arten des Kaufs Arten des Kaufs qNormaler Kauf = Zug um Zug - Kauf l § 1052 ABGB qKreditkauf.
Inhalt 1 Steuer-Rechtsprechung 2016/2. Inhalt 2 Inhaltsverzeichnis StR 2016/2 Neue MietwohnungenFall 1 Häusliches ArbeitszimmerFall 2 Realteilung Fall.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Scheinselbständigkeit.
Grundzüge des deutschen Steuerrechts Teilskript 2 - Umsatzsteuer
Insolvenzforum 2016 Aktuelle steuerrechtliche Probleme Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung und Insolvenz Nürnberg e.V. Thomas Linse LL.M. (tax) Rechtsanwalt.
Inhalt Stand: Umsatzsteuer Kompakt 2016.
Umsatzsteuer Leitfaden
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Rechnungen.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
K KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung.
UStG - Grundlagen Systematik des Umsatzsteuergesetz und Auswirkung auf teamwork Marcel Naranjo Lederich dig it! Inhouse-Präsentation 10. September 2008.
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Grundstück in München Fall.
Umsatzsteuer.
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: UStG
Rechnungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
Lernkartei für Steuerfachangestellte Themengebiet: UStG
Umsatzsteuer Grundlagen 2016
Das Umsatzsteuergesetz 1994
Normalwert- regelung § 4 Abs 9 UStG
Rechnungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Umsatzsteuer Leitfaden
 Präsentation transkript:

Umsatzsteuer Training 2016

Zum Inhaltsverzeichnis Teil 1 Unternehmer l Gesellschaft Unternehmensvermögen l Organschaft Zum Inhaltsverzeichnis Teil 2 Leistung l Rechnung Abzugsverfahren l Vorsteuerabzug

Inhaltsverzeichnis Teil 1 Unternehmer Gesellschaft Unternehmensvermögen Organschaft

Unternehmer

Schema Unternehmer Unternehmer 1 Unternehmen Vollunternehmer oder Kleinunternehmer Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung Organschaft

Unternehmer setzt voraus selbständig nachhaltig wirtschaftlich tätig Einnahmenerzielungsabsicht Auftreten nach außen

Selbständig oder nichtselbständig Unternehmer mit Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative Arbeitnehmer ist eingegliedert und weisungsgebunden Arbeitgeber bestimmt Art, Ort und Zeit der Tätigkeit

Büro- und Praxisgemeinschaft Hilfsgesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht Unternehmer mit Einnahmenerzielungsabsicht

Auftreten nach außen Eigenhändler liefert Agent vermittelt Außengesellschaft ist Unternehmer Innengesellschaft ist kein Unternehmer

1 Unternehmen Der Unternehmer hat 1 Unternehmen ð Einheit des Unternehmens 1 USt-Erklärung für alle Umsätze Leistungen im Unternehmen sind Innenumsätze

Unternehmer beginnt und endet Unternehmer beginnt mit dem ersten Tätigwerden Unternehmer endet mit dem letzten Tätigwerden Der erfolglose Unternehmer ist ein Unternehmer mit Vorsteuerabzug

Kleinunternehmer Ohne Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug Kleinunternehmer kann verzichten Verzicht bindet 5 Jahre

Höchstumsatz für Kleinunternehmer Im Vorjahr bis 17.500 oder im laufenden Jahr bis 50.000

Kleinunternehmer im Startjahr Gesamtumsatz im Startjahr bis 17.500 Gesamtumsatz wird hochgerechnet auf einen Jahresumsatz

Gesamtumsatz pflichtige Umsätze + befreit nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG ./. Verkauf von Anlagegütern

Soll-Besteuerung Umsatzsteuer entsteht mit der Leistung oder mit der Zahlung vor der Leistung Lieferung mit Verschaffung der Verfügungsmacht Sonstige Leistung mit der Vollendung

Anzahlung Umsatzsteuer entsteht mit der Zahlung Vorsteuerabzug aus der Anzahlung mit Anzahlungsrechnung Endrechnung wird gekürzt

Selbständige Teilleistung Die Leistung ist Ÿ wirtschaftlich teilbar und Ÿ gesondertes Entgelt für die Teilleistung Umsatzsteuer entsteht mit der Teilleistung oder mit der Zahlung

Ist-Besteuerung auf Antrag Freiberufler mit Überschußrechnung oder Gesamtumsatz im Vorjahr bis 500.000 Bilanzierende Freiberufler mit Gesamtumsatz bis 500.000

Gesellschaft

Gesellschaft Die Gesellschaft ist Unternehmer Der Gesellschafter ist kein Unternehmer Der Gesellschafter wird Unternehmer durch die eigene unternehmerische Tätigkeit z. B. Geschäftsführung Vermietung

Gesellschafterleistung Echte Gesellschafterleistung gegen Gewinnanteil ist nichtsteuerbar ð Leistungsvereinigung Unechte Gesellschafterleistung gegen Entgelt ist steuerbar ð Leistungsaustausch

GmbH & Co KG KG und GmbH sind 2 Unternehmer Geschäftsführung der KG durch die GmbH ist eine pflichtige sonstige Leistung

Einheits-GmbH & Co KG KG ist Alleingesellschafter der GmbH Organschaft Geschäftsführung ist Innenumsatz

GmbH KG 100 % 0 % Axel

Unternehmensvermögen

Unternehmensvermögen Notwendiges Unternehmensvermögen wird 100 % unternehmerisch genutzt Zuordnungs-Wahlrecht ab 10 % unternehmerisch genutzt Notwendiges Privatvermögen bis 9 % unternehmerisch genutzt

3-faches Zuordnungswahlrecht Ab 10 % unternehmerisch genutzt Ganzer Gegenstand im Unternehmen Anteiliger Gegenstand im Unternehmen in % der unternehmerischen Nutzung Ganzer Gegenstand im Privatvermögen

Zuordnung zum Unternehmen durch den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten Zuordnungsentscheidung gegenüber FA bis 31. Mai im Folgejahr

Pkw

Privatgenutzter Pkw Zuordnungswahlrecht ab 10 % unternehmerisch genutzt Pkw im Unternehmen (Regel) Anteiliger Pkw im Unternehmen in % der unternehmerischen Nutzung Pkw im Privatvermögen

Zuordnung zum Unternehmen Durch den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten Zuordnungsentscheidung an das FA bis 31. Mai im Folgejahr

Pkw im Unternehmensvermögen Vorsteuerabzug mit 100 % Eigenverbrauch ist pflichtig Weiterlieferung ist pflichtig

Pkw im Privatvermögen Anteiliger Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten in % der unternehmerischen Nutzung

Privatnutzung des Pkw 1 % vom Listenpreis Fahrtenbuch oder Schätzung

1 % vom Listenpreis ./. 20 % Abschlag für Kosten ohne Vorsteuerabzug

Fahrtenbuch und Schätzung Kosten mit Vorsteuerabzug in % der Privatfahrten

Organschaft

Organschaft Finanzielle wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung Jedes Unternehmen kann Organträger sein Organgesellschaft muß Kapitalgesellschaft sein

Beispiel Betriebsaufspaltung Einheits-GmbH & Co KG

Finanzielle Eingliederung Der Organträger hat die Stimmenmehrheit (51 %) Mittelbare Beherrschung durch die Gesellschafter genügt nicht

Besitz-Personengesellschaft Betriebsaufspaltung mit Organschaft: Anteil an der Betriebs-GmbH im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft Betriebsaufspaltung ohne Organschaft: Anteil an der Betriebs-GmbH im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter

Betriebsaufspaltung mit Organschaft Fritz GmbH 100 % Grundstück Mietvertrag Fritz 100 %

Betriebsaufspaltung ohne Organschaft Betriebs-GmbH Jörg 50 % Andrea Jörg 50 % Mietvertrag Andrea Besitz-GbR

Einheits-Betriebsaufspaltung mit Organschaft Dieter 50 % Erich Besitz- GmbH & Co KG Betriebs-GmbH

Wirtschaftliche Eingliederung Die Organgesellschaft fördert und ergänzt die Tätigkeit des Organträgers

Organisatorische Eingliederung Der Organträger stellt sicher durch organisatorische Maßnahmen: Die Organgesellschaft muß den Willen des Organträgers befolgen Personalunion der Geschäftsführung

Folgen der Organschaft Organträger und Organgesellschaft sind 1 Unternehmen Der Organträger ist Unternehmer Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft sind Innenumsätze

Organschaft endet Ab der Insolvenzeröffnung durch den starken Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis Vor der Insolvenzeröffnung durch den schwachen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH sind 2 Unternehmen

Betriebsaufspaltung Die Betriebsaufspaltung ist eine Organschaft (Regel) Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH sind 1 Unternehmen Grundstücksvermietung ist ein Innenumsatz Das Besitzunternehmen ist der Organträger Das Besitzunternehmen schuldet die Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Training Teil 2

Inhaltsverzeichnis Teil 2 Leistung Leistung Schadensersatz Eigenhändler, Agent, Kommissionär Werklieferung, Werkleistung Grundstückslieferung Zwangsversteigerung Tausch, Umtausch Geschäftsveräußerung Rechnung Entgelt Rechnung Gutschrift Unrichtiger Steuerausweis Abzugsverfahren Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug Vorsteuerberichtigung

Leistung

Schema Leistung Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt im Inland pflichtig oder befreit Entgelt Steuersatz

Unselbständige Nebenleistung Enger Zusammenhang mit der Hauptleistung nebensächlich üblich

Ort der Lieferung Beförderungs- oder Versendungslieferung am Startort wo die Beförderung oder Versendung beginnt Ruhende Lieferung am Ort der Übergabe wo sich der Gegenstand befindet

Ort der sonstigen Leistung Sonstige Leistung an den Privatmann am Ort des leistenden Unternehmers Sonstige Leistung an den Unternehmer am Ort des Leistungsempfängers ð Empfängerort

Schadensersatz

Echter Schadensersatz ist nichtsteuerbar Geldentschädigung oder Naturalrestitution für Vertragsverletzung oder unerlaubte Handlung Verzugszinsen und Mahnkosten Vertragsstrafe

Unechter Schadensersatz Entgelt für eine Leistung Entschädigungsabrede im voraus Entlassung aus Dauerschuldverhältnis Schädiger beseitigt Schaden im Auftrag des Geschädigten

Eigenhändler, Agent, Kommissionär

Eigenhändler handelt in eigenem Namen Eigenhändler liefert Entgelt ist der Kaufpreis

Agent handelt in fremdem Namen Agent vermittelt Entgelt ist die Provision

Eigenhändler liefert unechter Agent Kommissionär Ladeninhaber

Unechter Agent handelt in fremdem Namen für eigene Rechnung Doppellieferung Verkäufer liefert an den unechten Agent Unechter Agent liefert an den Käufer

Kommissionär kauft oder verkauft in eigenem Namen für fremde Rechnung Kommissionär liefert ð Doppellieferung

Werklieferung, Werkleistung

Werklieferung Werkunternehmer schuldet Werk und Hauptstoff Werkunternehmer liefert am Startort oder Ort der Übergabe

Werkleistung Werkunternehmer schuldet nur das Werk Besteller stellt den Hauptstoff Echte Materialgestellung ist nichtsteuerbar Werkleistung ist eine sonstige Leistung

Ort der Werkleistung Werkleistung für Grundstück am Belegenheitsort Werkleistung an Privatmann am Tätigkeitsort Werkleistung an Unternehmer am Empfängerort

Reparaturleistung Werklieferung: 51 % vom Entgelt für Material Werkleistung: bis 50 % vom Entgelt für Material

Grundstückslieferung

Grundstückslieferung Lieferung oder Geschäftsveräußerung Pflichtige Grundstückslieferung mit Abzugsverfahren Geschäftsveräußerung mit Fußstapfentheorie bei der Vorsteuerberichtigung

Verkauf von vermieteten Grundstücken Geschäftsveräußerung wenn der Käufer die Vermietung fortführt Vorsteuerabzug des Verkäufers wird dem Käufer zugerechnet bei der Vorsteuerberichtigung

Grundstückslieferung Pflichtig oder befreit Pflichtige Grundstückslieferung mit Abzugsverfahren Verkäufer verzichtet im ersten Kaufvertrag

Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung Schuldner liefert an Ersteher ð Direktlieferung Schuldner verzichtet Ersteher schuldet Umsatzsteuer ð Abzugsverfahren

Tausch, Umtausch

Tausch Lieferung gegen Lieferung Entgelt für die Lieferung: gemeiner Wert der Gegenleistung ./. Umsatzsteuer Tausch mit Baraufgabe: Barzahlung erhöht Entgelt

Tauschähnlicher Umsatz Sonstige Leistung gegen Lieferung Sonstige Leistung gegen sonstige Leistung

Umtausch Umtausch in der Umtauschfrist ist nichtsteuerbar Mehr- oder Wenigerzahlung ändert das Entgelt Umtausch nach der Umtauschfrist ist eine Rücklieferung

Rücklieferung 2 Lieferungen Erste Lieferung Verkäufer liefert an Käufer Rücklieferung Käufer liefert an Verkäufer

Lieferung wird rückgängig gemacht Lieferung fällt weg z. B. Rücktritt vom Kaufvertrag Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug müssen berichtigt werden

Geschäftsveräußerung

Geschäftsveräußerung Geschäftsveräußerung ist nichtsteuerbar Unternehmer überträgt l Unternehmen oder l gesondert geführten Betrieb/Teilvermögen Erwerber führt das Unternehmen fort

Veräußerung von vermieteten Grundstücken Geschäftsveräußerung wenn der Käufer die Vermietung fortführt Vorsteuerabzug des Veräußerers wird dem Erwerber zugerechnet bei der Vorsteuerberichtigung

Geschäftsveräußerung mit Steuerausweis Veräußerer schuldet die Umsatzsteuer bis zur Berichtigung mit Zustimmung des FA Erwerber hat keinen Vorsteuerabzug Nur die geschuldete Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden

Entgelt

Entgelt Was der Leistungsempfänger aufwendet Entgelt ohne Umsatzsteuer Kaufpreis oder Preis mit Umsatzsteuer

Verbilligte Leistung Entgelt wird aufgefüllt auf die Mindestbemessungsgrundlage Rechnung und Vorsteuerabzug aus der Mindestbemessungsgrundlage

Entgelt ändert sich Unternehmer berichtigt Umsatzsteuer Leistungsempfänger berichtigt Vorsteuerabzug Unternehmer kann einseitig berichtigen ohne Mitteilung an den Schuldner beim Forderungsausfall

Rechnung

Rechnung Leistender Unternehmer mit Steuernummer Leistungsempfänger Rechnungsnummer Leistungsbeschreibung Zeitpunkt der Leistung Entgelt Steuersatz und Steuerbetrag

Kleinbetragsrechnung bis 150 € brutto

Scheinfirma Sitz in der Rechnung besteht nicht Kein Vorsteuerabzug aus der Rechnung der Scheinfirma

Gutschrift

Gutschrift Unternehmer erteilt Rechnung Leistungsempfänger erteilt Gutschrift Gutschrift wird wirksam mit dem Zugang beim Unternehmer Unternehmer kann widersprechen

Gutschrift wird unwirksam mit dem Widerspruch Vorsteuerabzug entfällt mit dem Widerspruch

Gutschrift mit überhöhtem Steuerausweis Unternehmer schuldet Umsatzsteuer bis zum Widerspruch Leistungsempfänger zieht als Vorsteuer ab nur die geschuldete Umsatzsteuer

Unrichtiger Steuerausweis

Unrichtiger Steuerausweis Unrichtiger Steuerausweis mit Leistung Steuerausweis ist überhöht Leistung ist nichtsteuerbar oder befreit Unternehmer berichtigt ohne Zustimmung des FA

Unrichtiger Steuerausweis Unternehmer schuldet Umsatzsteuer bis zur Berichtigung Leistungsempfänger zieht als Vorsteuer ab nur die geschuldete Umsatzsteuer

Unberechtigter Steuerausweis Unberechtigter Steuerausweis ohne Leistung Unternehmer berichtigt mit Zustimmung des FA FA stimmt zu: Steueraufkommen ist nicht gefährdet

Unberechtigter Steuerausweis Unternehmer schuldet Umsatzsteuer bis zur Berichtigung Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug

Abzugsverfahren

Schema Abzugsverfahren Werklieferung oder sonstige Leistung durch einen ausländischen Unternehmer Grundstückslieferung Sicherungsübereignung Bauleistung an einen Unternehmer Vorsteuerabzug mit Nullregel

Leistung an Unternehmer für das Unternehmen oder den Privatbereich

Doppellieferung nach Sicherungsübereignung bei Verwertung des Sicherungsguts Sicherungsgeber liefert an Bank Bank liefert an Käufer

Lieferung von Sicherungsgut Lieferung vor der Insolvenz mit Abzugsverfahren: Bank schuldet Umsatzsteuer Lieferung in der Insolvenz ohne Abzugsverfahren: Sicherungsgeber schuldet Umsatzsteuer

Bauleistungen Werklieferung oder sonstige Leistung um ein Bauwerk herzustellen Unternehmer und Leistungsempfänger erbringen Bauleistungen Über 10 % des Weltumsatzes entfallen auf Bauleistungen

Vorsteuerabzug

Schema Vorsteuerabzug Leistungsempfänger Leistung für das Unternehmen Verwendung für Abzugsumsätze Rechnung mit Steuerausweis Geschuldete Umsatzsteuer ist abziehbar Vorsteuerberichtigung

Sofortabzug der Vorsteuer mit der Leistung und Rechnung mit Steuerausweis Sofortabzug nach der Verwendungsabsicht für Abzugs- oder Ausschlußumsätze

Vorsteueraufteilung Unternehmer verwendet die Leistung für Abzugs- und Ausschlußumsätze z. B. pflichtige und befreite Vermietung Wirtschaftlicher Schlüssel z. B. nach qm Umsatzschlüssel z. B. nach der Miete

Leistungsempfänger hat Vorsteuerabzug Wer schließt den Vertrag mit dem leistenden Unternehmer ?

Nur geschuldete Umsatzsteuer ist abziehbar Überhöhter Steuerausweis Leistung ist nichtsteuerbar oder befreit

Vorsteuerberichtigung

Vorsteuerberichtigung Wenn sich die Abzugsquote ändert im Berichtigungszeitraum von 5 oder 10 Jahren Nutzungsänderung Veräußerung oder Entnahme

Nutzungsänderung Vorsteuer pro Jahr (1/5 oder 1/10) davon Änderungsquote Abzugsquote im Erstjahr ./. Abzugsquote im Berichtigungsjahr = Änderungsquote zugunsten oder zuungunsten

Berichtigungszeitraum 1/5 oder kürzere Nutzungsdauer 1/10 bei Grundstücken

Bagatellgrenzen Vorsteuer bis 1.000 Vorsteuer wird nicht berichtigt Vorsteuer bis 2.500 Gesamtberichtigung im letzten Jahr Vorsteuer ab 2.501 jährliche Vorsteuerberichtigung

Vorgezogene Vorsteuerberichtigung bei Veräußerung oder Entnahme mit Verwendungsfiktion Verwendung für Abzugsumsätze bei pflichtiger Veräußerung Verwendung für Ausschlußumsätze bei befreiter Veräußerung

Berichtigungsbetrag Vorsteuer pro Monat (1/60 oder 1/120) x Berichtigungsmonate bis der Berichtigungszeitraum endet davon Änderungsquote Abzugsquote im Erstjahr ./. Abzugsquote ab der Veräußerung = Änderungsquote