Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Datenschutz im IT-Grundschutz
Advertisements

Schaffung von Rechtsbewusstsein
Datenschutz am Mittag Videoüberwachung
Ulrich Kähler, DFN-Verein
Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher oder unverhältnismässiger Bearbeitung von Personendaten: Schutz der Persönlichkeit Restriktive Verarbeitung.
Benachrichtigung Auskunft Berichtigung Sperrung Löschung
Verfahrensverzeichnis
Datenschutz Zu dieser Folie auch gleich meine Person vorstellen ...
Meldepflicht (§ 4d BDSG)
Datenschutz-Unterweisung
Datenschutz in der Medizin
Datenschutz 99.
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Hochschulen Online Rechtliche Fallbeispiele und ihre grundsätzliche Bedeutung Kassel, 19. Februar 2001 Joachim Lehnhardt.
Datenschutzstelle der Universität Stuttgart Agenda Anlaß und Beweggründe Aufgaben und Ziele Organisatorische Einbindung, personelle Ausstattung.
Datenschutz in der Social-Media-Nutzung durch öffentliche Verwaltungen
Datenschutz 19. November Lena Metz Behördliche Datenschutzbeauftragte
Agenda 1. Was muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt werden?
Marc Weiß externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor (TÜV)
Datenschutz- Einführung und Prinzipien
Datenschutz in the small
Datenschutz als Grundrecht
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Johannes Philipp, cc-by-nc 2012 Datenschutz in der Schule.
Die neue europäische Datenschutzverordnung
Datenschutz & Informationssicherheit
Informationsveranstaltung „Erweitertes Sicherheitskonzept für die Fachhochschule Dortmund“ am
Datenschutz und Datensicherheit
Zweck des Datenschutzgesetzes
Datenschutz?!?!.
Die EDV und damit verbundene Gefahren
Datenschutz als Grundrecht
1 Herzlich willkommen Medienkonferenz Tätigkeitsbericht April 2011.
Transborder Data-Flow: Vergleich von Praktiken in den USA und der EU
Betriebsvereinbarungen
Dialogmarketing - rechtliche Stolperfallen in der Praxis -
BEM aus Datenschutzsicht
Interne Revision/ Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutzrechtliche Anforderungen an medizinische Portallösungen
Datenschutz und Datensicherheit
Electronic design automation centrum edacentrum PEDAL OTM am C. Pröfrock1 Verfahrensdokumentation Vor Inbetriebnahme hat grundsätzlich jedes.
Datenschutz - Datensicherheit
Dr. Reimann GmbH Datenschutzschulung Dr. Grit Reimann Martin Assiner
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz X 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze?
Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG
HERAUSFORDERUNGEN VERTRAULICHER KOMMUNIKATION CEBIT MATTHIAS LACHENMANN, RECHTSANWALT.
Digitale Transformation: Zentrale Rechtsfragen von Datenschutz und IT-Sicherheit beachten! CeBIT Mittelstandslounge 5 - Stand D04 Dr. Thomas.
Kann die Freiheit im Netz grenzenlos sein – Datenschutz und Digitalisierung des Lebens Netzpolitische Konferenz DIE LINKE 7. Juli 2015, Schwerin.
DatenschutzManagement mit Verinice
„Jeder Videobeweis ist ein Beweis dafür, dass Überwachungskameras keine Verbrechen verhindern.“ Alexander Lehmann.
Datenschutz in der Praxis Datenschutz im Gesundheitsbereich Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Andrea Gruber Direktion Technologie und Informatik Stv.
BDSG-Novellen Achtung: sofort handeln!
Europäische Patientenakademie zu Therapeutischen Innovationen Aspekte der Pharmakovigilanz: Öffentliche Anhörungen.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Alles mit rechten Dingen − juristische Fragen rund ums eLearning Impulsreferat lernPause 11. Oktober 2011 Andreas Brennecke (IMT)
Datenschutz u. -sicherheit. Datenschutz Die Datenschutzrichtlinien der Europäi- schen Gesellschaft beschäftigt sich mit personenbezogenen Daten. Mit diesen.
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
Datenschutz und Datensicherheit
Am 25.Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft
Umsetzung neues Datensschutzrecht
Datenschutz-grundverordnung
Datenschutz in Schulen
 Präsentation transkript:

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach § 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB - Aufruf an Oes VfBs gemäß Liste Verfahren bis Ende Februar zu erstellen Vorstellungsrunde (kurz) Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016

Die Datenschutzbeauftragten der HsH Datenschutzbeauftragter Stellv. Datenschutzbeauftragter Prof. Dr. Stephan König Fakultät IV Abt. Wirtschaftsinformatik Robin Ziert Justiziariat Sekretariat Anke Hirte Justiziariat der Hochschule Hannover

Grundsätze des Datenschutzes Datensparsamkeit Datenvermeidung Erforderlichkeit Zweckbindung Transparenz

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Schutz der Rechte der Mitglieder und Angehörigen auf informationelle Selbstbestimmung. Beratung und Kontrolle der Organisationseinheiten, damit deren eigene Datenschutzverantwortung gewahrt werden kann. Durchführung von Vorabkontrollen beim Einsatz neuer Technologien oder sensibler Daten. Führen des Verfahrensverzeichnisses.

Aufgaben der Öffentlichen Stelle Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben insbesondere des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Das NDSG ist anwendbar, wenn personenbezogene Daten (oder personenbeziehbare Daten wie z.B. die Matrikelnummer) verarbeitet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf stets einer gesetzlichen Grundlage (§ 4 Abs. 1 NDSG) Andernfalls kann eine Ordnungswidrigkeit (§ 29 NDSG) oder sogar eine Straftat (z.B. § 28 NDSG) vorliegen.

Weitere Grundsätze bei automatisierter Verarbeitung Werden Daten automatisiert (elektronisch) verarbeitet, so gelten weitere Vorgaben: Automatisierte Verarbeitung ist nur mit sicherer Technik zulässig ( § 7 Abs. 1; ggf. Vorabkontrolle nach § 7 Abs. 3 NDSG) Die Darstellung der Verarbeitung in einer Verfahrensbeschreibung (§ 8 NDSG) ist erforderlich

Merkblatt Datenschutz Einen Überblick bietet das „Merkblatt Datenschutz“. Dieses ist auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten hinterlegt.

Merkblatt Datenschutz Quelle: http://www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/datenschutz/Merkblatt_Datenschutz.pdf

Fragen?

Sinn und Zweck der Verfahrensbeschreibung Die Verfahrensbeschreibung dient der Information der Öffentlichkeit, damit diese einen Überblick über die bei der Behörde eingesetzten Verfahren sowie Art und Umfang der verarbeiteten Daten erhalten kann Der internen Kontrolle, damit Risiken (z.B. eine ordnungswidrige Datenverarbeitung) minimiert werden Der behördeninterne Teil enthält zudem die zum Verständnis der Arbeitsweise des automatisierten Verfahrens notwendigen Informationen. Diese Angaben sind notwendig, um die Sicherheit der Datenverarbeitung beurteilen zu können.

Wer erstellt eine Verfahrensbeschreibung? Die Verfahrensbeschreibung wird von der öffentlichen Stelle, die das Verfahren betreibt, gefertigt. Für die an der Hochschule Hannover betriebenen Verfahren ist die Hochschule Hannover die „öffentliche Stelle“. Die Hochschule wird grundsätzlich gem. § 37 Abs. 1 NHG durch das Präsidium vertreten. Mit Beschluss vom 30.11.2015 hat das Präsidium die Zuständigkeit für das Erstellen und Überwachen von Verfahrensbeschreibungen innerhalb der HsH geregelt.

Verantwortlichkeit für das Erstellen der Verfahrensbeschreibungen an der HsH 1. Die Verantwortlichkeit für die Erstellung von Verfahrensbeschreibungen der Verwaltungseinheiten obliegt der Leitung der jeweiligen Organisationseinheit (OE). 2. Die Verantwortlichkeit für die Erstellung von Verfahrensbeschreibungen der Fakultäten obliegt dem jeweiligen Dekanat. 3. Die Verantwortlichkeit für die Erstellung von Verfahrensbeschreibungen bei Forschungsvorhaben obliegt der jeweiligen Projektleitung.

Formular „Verfahrensbeschreibung“ an der HsH und Ausfüllhinweise zum Formular auf der Homepage http://www.hs-hannover.de/datenschutz/verfahrensbeschreibungen/erstellen-von-verfahrensbeschreibungen/index.html

Formular „Verfahrensbeschreibung“ an der HsH Ausgehend von den Anforderungen des § 8 NDSG werden im Formular folgende Informationen abgefragt: 1. die Bezeichnung der automatisierten Verarbeitung und ihre Zweckbestimmung, 2. die Art der gespeicherten Daten sowie die Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung, 3. der Kreis der Betroffenen, 4. die Art regelmäßig zu übermittelnder Daten, deren Empfänger, in den Fällen der § 6 (Auftragsdatenverarbeitung) auch die Auftragnehmer, sowie die Herkunft regelmäßig empfangener Daten, 5. die Absicht, Daten in Staaten nach § 14 zu übermitteln, 6. Fristen für die Sperrung und Löschung der Daten, ----------------------------------(behördeninterner Teil)------------------------------------------------ 7. die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 7, 8. die Betriebsart des Verfahrens, die Art der Geräte sowie das Verfahren zur Übermittlung, Sperrung, Löschung und Auskunftserteilung.

Übung (3 Gruppen) Themen: Anschreiben von Umfrageteilnehmern durch OE unter Nutzung der in der Studierendenverwaltung gespeicherten E-Mailadressen Erfassung/Aufbereitung von Bewerberdaten im Rahmen eines Einstellungsverfahrens Erhebung von Leistungs- /Gesundheits- und Bewegungsdaten im Rahmen eines Forschungsvorhabens

Sonderfall Videoüberwachung Für den Einsatz von Videokameras steht ein gesondertes Formular auf den Seiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Verfügung. Vor der Installation einer Videokamera ist regelmäßig auch eine gesonderte Vorabprüfung durch den Datenschutzbeauftragten erforderlich. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!