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Datenschutz 19. November Lena Metz Behördliche Datenschutzbeauftragte

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Präsentation zum Thema: "Datenschutz 19. November Lena Metz Behördliche Datenschutzbeauftragte"—  Präsentation transkript:

1 Datenschutz 19. November 2008 Lena Metz Behördliche Datenschutzbeauftragte

2 Inhaltsübersicht Grundlagen des Datenschutzes
Grundzüge des Landesdatenschutzgesetzes Stellung, Aufgaben und Befugnisse der behördlichen Datenschutzbeauftragten Links für die Internetrecherche Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

3 Grundlagen des Datenschutzes
Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

4 Grundlagen des Datenschutzes
Personenbezogene Daten ? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen. (§ 3 Abs. 1 LDSG / § 3 Abs. 1 BDSG) Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

5 Grundlagen des Datenschutzes
„Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus […]. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Dieses Recht auf ‚informationelle Selbstbestimmung‘ ist nicht schrankenlos gewährleistet. […] Grundsätzlich muß […] der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.“ Auszug aus dem Volkszählungsurteil des BVerfG vom (BVerfG 65, 1 ff.) Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

6 Grundlagen des Datenschutzes
Volks-zählungs-urteil EU-Daten-schutz-richtline Allgemeines Persönlich-keitsrecht Art. 4 a LVerf R-P Verfassungsrechtliche und europarechtliche Grundlagen Datenschutz Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

7 Grundlagen des Datenschutzes
Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutz Datensicherheit Schutz des Menschen und seiner persönlichen Daten vor Miss-brauch durch Andere. Nicht der Schutz der Daten, sondern der Schutz der Personen, über die die Daten etwas aussagen. Rechtliche Komponente Absicherung der rechtlichen Vorgaben. Insbesondere Schutz vor unbefugten und unberechtigten Zugriffen. Technische Komponente Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

8 Grundlagen des Datenschutzes
Ziele Schutz personen-bezogener Daten Schutz sonstiger Daten (Geschäfts-, Finanz-, Planungs-daten etc.) Sicherstellung des DV-Betriebs (Gebäude, Leitungen) Maß-nahmen Datenschutz- maßnahmen Datensicherung (technisch-organisatorische Maßnahmen) Ergeb-nisse Datenschutz Datensicherheit Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

9 Grundzüge des Landesdatenschutzgesetzes
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (öffentliche Stelle) Bund Land Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

10 Grundzüge des Landesdatenschutzgesetzes
speichern erheben nutzen DATENVERARBEITUNG § 3 Abs. 2 LDSG über-mitteln löschen sperren Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

11 Grundzüge des Landesdatenschutzgesetzes
Zulässigkeit der Datenverarbeitung? Grundsatz § 5 Abs.1 LDSG Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist prinzipiell verboten. Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

12 Grundzüge des Landesdatenschutzgesetzes
§ 5 LDSG Einwilligung durch den Betroffenen Erlaubnisvorschrift Wirksamkeitsvoraussetzungen Freiwilligkeit informierte Einwilligung Widerrufsbelehrung Schriftform Gesetze Rechtverordnungen Autonome Satzungen Verwaltungsvorschriften Richterrecht Tarifverträge/Betriebsverein-barungen Dienstvereinbarungen soweit gesetzlich vorgesehen (§ 76 LPersVG) Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

13 Grundzüge des Landesdatenschutzgesetzes
Erlaubnisvorschriften Spezialvorschriften LDSG Beispiele: § 54 Abs. 3 DHVG, §§ 21 ff. EinschreibeO § 16 BibliotheksO § 67 ff SBG X § 102 LBG §§ 12 ff § 30 (Forschungs-einrichtungen) § 31 (Dienst- und Arbeits-verhältnisse) Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

14 Grundzüge des Landesdatenschutzgesetzes
Grundsatz der Erforderlichkeit: Datenverarbeitung ist zulässig, wenn dies zur Aufgabenerfüllung der verantwortlichen Stelle erforderlich ist. Eine Information ist dann zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe erforderlich, wenn die Aufgabe ohne diese Information nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden könnte. Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

15 Grundzüge des Landesdatenschutzgesetzes
Zweckbindungsgrundsatz Regel: Daten dürfen nur zu dem Zweck genutzt oder sonst verarbeitet werden, zu dem sie erhoben worden sind. Ausnahme: Die Nutzung zu einem anderen Zweck ist gesetzlich erlaubt, oder es liegt eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vor. Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

16 Fallprüfung nein Personenbezogene Daten? Datenschutz nicht betroffen
bzw. eingehalten Anonymisierung möglich? ja Form der Datenverarbeitung ? Erhebung Nutzung Übermittlung Rechtgrundlage ? Spezialvorschrift LDSG Einwilligung Liegen deren Voraussetzungen vor ? ja nein Datenschutzverstoß Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

17 Fallprüfung Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

18 Stellung, Aufgaben und Befugnisse der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

19 Stellung, Aufgaben und Befugnisse der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Öffentliche Stelle § 2 Abs.1 LDSG Mindestens 10 Personen verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten § 11 Abs. 1 Satz 1 LDSG Ein behördlicher Datenschutzbeauftragter ist schriftlich zu bestellen. Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

20 Stellung, Aufgaben und Befugnisse der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Angehöriger der verantwortlichen Stelle Person außerhalb der verantwortlichen Stelle Bedienstete anderer öffentlichen Stellen oder oder und Erforderliche Sachkunde Erforderliche Zuverlässigkeit Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

21 Stellung, Aufgaben und Befugnisse der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Organisatorische Anbindung der behördlichen Datenschutzbeauftragten Organisa-torisch keiner Verwaltungs-einheit zugeordnet Unmittelbar der Behörden-leitung unterstellt § 11 Abs. 1 LDSG Direktes Vortragsrecht ggü. dem Dienststellen-leiter Keine beruflichen Nachteile bei der Ausübung der Aufgaben Auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei Mitbestimmung des Personalrates bei der Bestellung und Abberufung Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

22 Durchführung von Vorabkontrollen
Stellung, Aufgaben und Befugnisse der behördlichen Datenschutzbeauftragten Beteiligungspflicht und Unterrichtungs-anspruch bei der Einführung von automatisierten DV Schulungspflicht Unterstützung der öffentlichen Stelle bei der Ausführung der Datenschutz-vorschriften Durchführung von Vorabkontrollen Führung des Verfahrens-verzeichnisses Beratungspflicht Verschwiegenheits-pflicht Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

23 Lena Metz, Lehrgebäude Zimmer 04, metz@dhv-speyer.de, Tel.: 428
Stellung, Aufgaben und Befugnisse der behördlichen Datenschutzbeauftragten Betroffene können sich jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden ! Lena Metz, Lehrgebäude Zimmer 04, Tel.: 428 - vormittags - Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

24 Links für die Internetrecherche
Landesbeauftragter für den Datenschutz Virtuelles Datenschutzbüro Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Lena Metz, Behördliche Datenschutzbeauftragte


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