Mediation in Zivilrechtssachen

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 Präsentation transkript:

Mediation in Zivilrechtssachen Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG, BGBl. I Nr. 29/2003: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien (Medianden) systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen". Mediation "in Zivilrechtssachen" (Zivilrechtsmediation ) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG). Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015 Familienmediation Aus der Sicht der Zivilgerichte ist Mediation ein sinnvolles Instrument für Familienstreitigkeiten. Sie sollte jedoch so früh wie möglich angewendet werden. Vor allem gibt es im Pflegschaftsverfahren sehr gute Erfahrung – auch in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Weiters ist Familienmediation sinnvoll, wenn vorher ausverhandelte Scheidungsvergleiche sich bei Gericht als nicht ideal erweisen oder wenn es vor Gericht trotz einvernehmlicher Scheidung noch ungeklärte Punkte gibt, könnte es mit Mediation zu einer besseren Regelung kommen. (Täubel-Weinreich, D., 2003) Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Absicht der Mediation - Assertivität Sozial: Standpunkt in Bezug und Wirkung auf … Klar/unklar Psychisch: Was verstärkt? Was mindert? Selbstbehauptung Bio: Wie verhalte ich mich gegenüber … ? Esklation/Deeskalation Assertivität Konfliktfähigkeit Mediand Mediand Differenzen sind noch kein sozialer Konflikt hingegen aber Störungen bzw. Einschränkungen = sozialer Konflikt Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Haltungen in sozialen Konflikten Erste-Hilfe-Koffer scheu ausgeglichen streitlustig/streitsüchtig Flucht Konfliktsträrke Angriff geht aus dem Feld tritt zurück transformieren emotionale Freiheit LiHuLi Niederwalzen beleidigend, egozentrisch Opfer Dosis, Zeitfaktor Täter defensiv, leise, verschlossen gleichwertig offensiv Ohnmacht Wert Macht verunsichert Selbstdurchsetzung selbstherrlich Geduld Gelassenheit Aggression Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Haltungen in sozialen Konflikten Erste-Hilfe-Koffer zu Konflikten Haltungen in sozialen Konflikten Erste-Hilfe-Koffer Erweichen bei geringsten Signalen Wahrnehmung! = offen Einschränkung der Wahrnehmung, um hart zu bleiben Konflikt kostet Kraft. Aggression = Energie ich leite sie positiv um Im Konflikt erlebe ich mich vital. offene Konflikte zerstören unnötig vieles Konflikte helfen, sich von Übereinkommen zu lösen Nur aus Chaos entsteht NEUES! Konflikte verhärten die Gegensätze Unterschiede sind lebensnotwendig! Konsens = Illusion Differenzen sind nicht lösbar Arbeit an Differenzen bereichert alle. Krieg ist der Vater aller Dinge Überschätzen des Schadens Katastrophenphantasie Selbstbehauptung Kritische Überprüfung der eigenen Phantasie über Nutzen und Schaden Unterschätzen des Schadens und zerstörende Wirkung von offenen Konfrontationen Ängste verletzend zu sein verletzt zu werden kalt zu werden gefühllos zu werden unmenschlich zu werden Standpunkt! Anliegen klar und deutlich vortragen Scheuklappenstrategie zu wenig auf sich zu schauen hassen – Unsicherheit für feig gehalten zu werden. Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015 Hilfe zur Selbsthilfe Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015 Eskalationsstufen Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Kalte und heiße Konflikte Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Grenzen über die Selbsthilfe in Konflikten (Glasl 2004 b) (1) Sachliche Differenzen (2) Persönliche Differenzen (3) Konflikt über den Konflikt (4) Konflikt über die Konfliktlösung Selbsthilfe „Nachbarschaftshilfe“ Professionelle Hilfe Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015

Systemfaktoren - Bezugsrahmen Kapitel 2 Wie kann eine Familienmediation gelingen? 2.1. Systemfaktor I: Informations- und Überzeugungsarbeit seitens des Richters 2.2. Systemfaktor II: Der rechtsvertretende Anwalt wird zum Rechtsberater für die Partei während der Mediation 2.3. Systemfaktor III: Einladung und Überzeugungsarbeit seitens der CO-Mediatoren 2. 4. Systemfaktor IV: Sozialpsychologische Grundlagen in der Mediaitonssitzung 2.5. Systemfaktor V: Die Metaebene des CO-Mediatorenteams 2.6. Systemfaktor VI: Wertehaltung der Co-Mediatoren 2.7. Systemfaktor VII: Qualifikation der Co-Mediatoren 2.8. Systemfaktor VIII: Systemisches Mediationsmodell 2.9. Systemfaktor IX: Schulung der Medianden im Verhandlungsverhalten 2.10. Systemfaktor X: Sitzordnung 2.11. Systemfaktor XI: Mediationsvereinbarung 2.12. Systemfaktor XII: Weiterführende und begleitende Maßnahmen nach der Mediation Dargestellt in: Wie kann Familienmediation gelingen? Mut zum Frieden – Neue Wege in der systemischen Familienmediation. Medienverlag 2007 Dr. Leibetseder & Partner - Laubegg 2015