Aufgaben in der beruflichen Eingliederung § 8 STMK BHG

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Reha/SB Fördermöglichkeiten für sbM durch die BA
Advertisements

Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
ARGE Leipzig Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen.
Vorstellung des Beratungsangebotes für Personen Mag. a Barbara Haider-Novak,
GPC 2003 Die Förderung von Benachteiligten Impulstagung des SIBP und SGB 24. Januar 2003, Zollikofen Im Auftrag des.
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Gesetzliche Grundlagen der Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Judith Brune, WS
Susann Kasperski Juliane Schmidt
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungsmanagement der B. Braun Melsungen AG
Partizipation, Arbeit und volle Arbeitnehmerrechte Fachforum der Tagung „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag.
Wir stellen uns vor…. im Rahmen des Vernetzungstreffen der JobAllianz Graz und GU 14. Februar 2011.
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter.
Erarbeitete Maßnahmen & Vorschläge
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Rehabilitation Teilhabe
Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer.
Projektdatenbank Wegweiser Suchfunktionen Erweiterte Suche
Informationsveranstaltung
Arbeitsmarktservice Wien
Förderungen für Lehrbetriebe
Birgitt Ehrl Geschäftsführerin ARGE Regensburg Stadt
Die Individualförderungen 2012:
Behinderung und Arbeit
Fördermöglichkeiten des AMS
© 2008 STEBEP Der Steirische Beschäftigungspakt STEBEP Modellprojekte im Rahmen des ESF Schwerpunktes Integration arbeitsmarktferner Personen 3. März 2008.
Projekt Murgassl (seit 2001) Qu alifizierung durch AR beit und T raining Neuer Standort: 8490 Bad Radkersburg; Langgasse 6.
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
VON DER ZUSTÄNDIGKEIT ZUR VERANTWORTUNG
Förderangebot des Arbeitsmarktservices Murau Betriebliche Förderungen EB, Aktion 4000, Aktion 6000, EBGA, LST, QFB Individualbeihilfen DLU, KNK, KK, VOR,
SITZUNG DER AMS- ARBEITGEBERKURIE STEIERMARK 17. Jänner 2013 Mag. Anna Katharina Huber.
Anerkannt! Tagung Graz, Anerkennung und Gesellschaft August Gächter.
Wohlfahrtsstaat und aktive Eingliederung in Österreich
Förderungen 2011 Bundessozialamt Landesstelle Steiermark
Gottfried Walter, Herbert Paierl AMS – Gleisdorf/Hartberg
FAB Working.
Produktionsschulen Steiermark
Betriebliche Förderungen des Arbeitsmarktservice
Produktionsschulen Steiermark
§ 8 Behinderteneinstellungsgesetz
Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4
Seit 59 Jahren für benachteiligte Menschen Wir bilden benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene aus Wir begleiten individuell Menschen mit Behinderungen.
Berufliche Rehabilitation
1 Unsere Leistungen Ihr Unternehmenserfolg AMS – Förderangebote für Lehrlinge Arbeitsmarktservice Vorarlberg – Dornbirner Lehrlingsoffensive.
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Vom Maler zum erfolgreichen Verkäufer Ein Beispiel, wie man als ehemaliger Handwerker trotz Behinderung erfolgreich im Verkauf sein kann.
Auswirkungen von Berufsanerkennungen auf den steirischen Arbeitsmarkt
Mindestsicherung und Arbeitsmarktintegration Eva Fischlmayr
REHABILITATION.
VO-001/1-05/13 Arbeiten, wo auch andere arbeiten Ausgelagerte Arbeitsplätze Erstellt von C.Schadinger.
Das Operationelle ESF-Programm des Bundes 2014 bis 2020
ÖGB BÜRO CHANCEN NUTZEN
Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Unsere Förderungen für Unternehmen
„Was ist Peer-Beratung?“
„Was ist Peer-Beratung?“
Europäischer Sozialfonds Perspektiven in Bayern – Perspektiven in Europa.
Modul 3 Förderinstrumente zur Finanzierung der beruflichen Bildung
Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Integrationsfachdienst
Inklusion in Betrieben - Motivation sucht Praxis
 Im Rahmen des ESF-Projektes des Landes Sachsen-Anhalt werden im LK Wittenberg junge Familien unterstützt, in denen Arbeitslosigkeit u. Hilfebedürftigkeit.
Die Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH Von der Zuständigkeit zur Verantwortung...
Jobcenter Weimarer Land Erfurt – Erfahrungsaustausch Integrationsberater LAP der Region Mittelthüringen.
Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
 Präsentation transkript:

Aufgaben in der beruflichen Eingliederung § 8 STMK BHG FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren Sind bei Antragstellung (erstmalig und ohne vorrangegangene Leistungen nach dem Stmk. BHG) auf berufliche Eingliederung in Betrieben und am 1. Arbeitsmarkt vorerst an das BASB zu verweisen Das BASB prüft vorab ob eine Zuständigkeit des AMS vorliegt. Erst wenn feststeht, dass das BASB (Integrationsbeihilfe) keine Leistungen erbringt, ist dieser Antrag nach dem Stmk. BHG zu behandeln FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Gewährung der beruflichen Eingliederung für: Ausbildung Weiterbildung Um- und Nachschulungen in Schulen, Betrieben, Lehrwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen Erprobung auf einem Arbeitsplatz Erreichung eines Arbeitsplatzes Erprobung auf einem Arbeitsplatz -besteht in der Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz bis zu 6 Monaten, wobei die Bestimmungen über den Lohnkostenzuschuss (§ 13) anzuwenden sind. -der Landeszuschuss im Nachhinein (Klient muss beschäftigt sein) festgestellt wird und so bemessen ist, dass das Entgelt dem vollen kollektivvertraglichen Entgelt entspricht. -die Arbeitserprobung im Rahmen einer Ausbildung (Lehre, TQL, Ausbildungsvertrag §8 BAG), in Lehrwerkstätten, in integrativen Betrieben und ähnlichen Einrichtungen unterliegen für die Dauer der Ausbildung und dem Zuschuss den Bestimmungen nach § 13 BHG. Die Erreichung des Arbeitsplatzes -die Erreichung des Arbeitsplatzes umfasst die Gewährung von Zuschüssen zu den Fahrtkosten, die durch die Behinderung bedingt sind, um den Arbeitsplatz zu erreichen. FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Voraussetzung: Grundanerkennung § 2 STMK BHG mit der Hilfeleistung berufliche Eingliederung § 8 STMK BHG FA 11A Soziales

Allgemeine Antragstellung (Grundanerkennung § 2 mit der Hilfeleistung § 8 berufliche Eingliederung Stmk. BHG Kooperationsantrag) AMS Bundessozialamt zuständige Bezirkshauptmannschaft (Hauptwohnsitz) Pensionsversicherungsanstalt Heimatgemeinde FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Voraussetzung Antrag auf Leistungen nach §§ 2 u. 8( Stmk. BHG ist erforderlich Staatsbürgerschaft eines dem EWR angehörenden Staates Aufenthaltserlaubnis bzw Niederlassungsbewilligung nach dem Fremdengesetz Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landes Steiermark FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Als Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes gelten alle…. Physischen Beeinträchtigungen die nicht altersbedingt sind Psychischen Beeinträchtigungen die nicht altersbedingt sind Geistigen Beeinträchtigungen die nicht altersbedingt sind FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Maßnahmen in der beruflichen Eingliederung LEVO Berufliche Eingliederung Arbeitstraining (EGH-AT BHG) II. C. Berufliche Eingliederung in Werkstätten: Vorbereitung-Ausbildung-Umschulung (EGH-WS BHG) II. D. Berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit (EGH-BETR) II. E. Berufliche Eingliederung f. psychisch beeinträchtigte Personen Diagnostik (EGH-DI PSY) V. B. Berufliche Eingliederung f. psychisch beeinträchtigte Personen arbeitsrelevante Kompetenzförderung (EGH-KF PSY) V. C. Berufliche Eingliederung durch betriebliche Tätigkeit Tagsatz und LKZS! FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Maßnahmen in der beruflichen Eingliederung mit Sondervertrag (BBRZ und Team Styria) Perspektivenentwicklung 1 + Folgemaßnahmen am BBRZ Perspektivenentwicklung 2 + Folgemaßnahmen am BBRZ Integrative Ausbildung 18 Monate (Team Styria) Teilqualifizierungslehre nach § 8 BABG (Team Styria) FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Maßnahmen in der beruflichen Eingliederung ohne Vertrag Maßnahmen die vom AMS, PVA (Kooperationsvertrag mit Kostenbeteiligung) vorgeschlagen werden und zur Erlangung eines Arbeitsplatzes dienen FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Aufgaben des Gutachterteams Im Rahmen der beruflichen Eingliederung nach dem STMK BHG; Begutachtung und Feststellung der Minderleistung am Arbeitsplatz für Jugendliche, die in einer Lehre oder in einer lehrähnlichen Ausbildung (TQL)stehen und nicht vom AMS oder dem BASB gefördert werden (1. Arbeitsmarkt). Festsetzung des Lohnkostenzuschusses Koordination zwischen den Kooperationspartnern (AMS, PVA, AUVA, BASB) Koordination zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden und den zuständigen Referenten Beratung FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Aufgaben im Rahmen des Lohnkostenzuschusses § 13 STMK BHG Ziel ist es, einem Menschen mit Behinderung, der wegen seiner Beeinträchtigung mit Nichtbehinderten auf dem Arbeitsmarkt nicht mit Erfolg konkurrieren kann: ein kollektivvertragliches oder betriebsübliches Entgelt zu sichern den Arbeitsplatz zu erhalten einen Arbeitsplatz zu erlangen FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Voraussetzung: Grundanerkennung § 2 STMK BHG mit der Hilfeleistung Lohnkostenzuschuss § 13 STMK BHG FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe 28.03.2017

Gesetzliche und vertragliche Grundlagen Die Behörde hat in Abständen, die der Art des Leidens oder des Gebrechens angemessen sind, den Weiterbestand der Voraussetzungen für die Hilfeleistung und deren Ausmaß zu überprüfen AMS, BASB und andere Behörden sind verpflichtet an der Vollziehung mitzuwirken Verwaltungsvereinbarung AMS – Land Steiermark FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Die Verwaltungsvereinbarung AMS –Land Steiermark Ziel dieser Vereinbarung ist eine nachhaltige verstärkte berufliche Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

AMS fördert allein 18 Monate ab einem Beschäftigungsausmaß von 50% Antragstellung Klient ist arbeitslos gemeldet (Verwaltungsvereinbarung AMS – Land Stmk) Land (BH) erstellt auf Antrag des Klienten einen Bescheid auf die Leistungen §§ 2 u. 13 Stmk. BHG auf mind. 36 Monate bei einer Befristung AMS fördert allein 18 Monate ab einem Beschäftigungsausmaß von 50% Nach Ablauf von 18 Monaten besteht von Seiten des AMS keine Weiterförderungsmöglichkeit (im selben Betrieb) Das Land (BH) übernimmt die restlichen 18 Monate nach den Richtlinien des Stmk. BHG (Feststellung d. Minderleistung) FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Antragstellung FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe Land Stmk ist Alleinförderer Bei aufrechtem DV Nach Ablauf der 18-monatigen Alleinförderung AMS und aufrechtem DV Beruflicher Eingliederung (falls keine Kostenbeteiligung anderer Träger möglich ist. FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Feststellung DG und DN stellen Antrag auf Lohnkostenzuschuss oder berufl. Eingliederung. Überprüfung am Arbeitsplatz und Feststellung der Minderleistung. Festsetzung der Förderhöhe und des Förderzeitraumes Vorort Übermittlung an die BH Bescheid ergeht an den DG u. DN sowie an das Überprüfungsteam LKZS FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Einstellung der Förderung § 14 Stmk BHG Einstellung Der Klient ist der „gestützten Arbeit“ nicht mehr gewachsen Der Klient kann die volle Arbeitsleistung erbringen Der Klient hat Anspruch auf die gesetzliche Altersversorgung FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Aufgaben des Gutachterteams Sind befristete Bescheide für 3 Jahre gewährt Nach Ablauf der 18-monatigen Förderung vom AMS Die tatsächliche Minderleistung am Arbeitsplatz ist zu überprüfen (Betriebsbesuch, Beratung des Betriebes) Der %-Satz der Minderleistung, die Höhe der Förderung sowie die Dauer des Förderzeitraums ist als Grundlage für den Bescheid an die BH zu übermitteln Statistische Erfassung Bei Zuerkennung während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses am 1. Arbeitsmarkt Wie oben angeführt FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Das Gutachterteam: Heinz Oberhofer BSB Büro: Mariengasse 31, 8020 Graz Tel.: 05-9988-6707 Schlömicher Elisabeth Land STMK (Bez. MA Graz, GU, FB, FF, LB, RA, DL) Büro: Außenstelle Wetzelsdorf Krottendorfer Str. 31A, 8052 Graz Tel.:0316/573081 Halsegger Waltraud Land STMK (MZ, BM, LE, LI, KF, JU, MU,HA,WZ,VO) Büro: Außenstelle Kapfenberg Schinitzgasse 23 c, 8605 Kapfenberg Tel.: 03862/27580 FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Fallbeispiel Ziel: Eingliederung in den 2. bzw 1. Arbeitsmarkt! Klient 22 Jahre ist bis dato in einer Tagesstruktur beschäftigt und wird nach der LEVO – Leistung „Beschäftigung in Tageseinrichtungen mit Tagesstruktur II.B“ gefördert! Ziel: Eingliederung in den 2. bzw 1. Arbeitsmarkt! Arbeitstraining LEVO II. C (Praktika, Arbeitsbegleitung, Qualifizierung). TQL oder qualifizierte Anlehre (Lehrvertrag) nach BAG § 8 ( am 1. Arbeitsmarkt Antrag des DG auf LKZS im Rahmen der berufl. Eingliederung § 8 Stmk BHG für den Zeitraum der Ausbildung) FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Fallbeispiel Ziel: Arbeitsverhältnis am 1. Arbeitsmarkt Für einen begünstigbaren Klienten 24 Jahre endet die Integrationsbeihilfe beim BASB. Er will sich nicht zum Kreis d. beg. Behinderten anerkennen lassen, ist am AMS arbeitslos gemeldet und könnte in einer Firma zu arbeiten beginnen. Die Voraussetzung des DG ist eine Lohnförderung Ziel: Arbeitsverhältnis am 1. Arbeitsmarkt Antrag über das AMS bei der BH auf Leistung nach dem Stmk BHG § 2 mit der Hilfeleistung LKZS § 13 Stmk BHG. Bei befristeter Zuerkennung auf 3 Jahre ab Arbeitsbeginn: 18 Monate Förderung nach den Richtlinien des AMS, anschließend 18 Monate Förderung nach den Richtlinien des Landes Stmk. Bei unbefristeter Zuerkennung ab Arbeitsbeginn :18 Monate Förderung nach Richtlinien des AMS anschließend 18 Monate nach den Richtlinien des Landes Stmk (in weiterer Folge alle 3 Jahre Evaluierung bei wiederholter Antragstellung des DG) FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Fallbeispiel Ziel: Arbeitsplatzerhaltung Klient erleidet während seines DV eine schwere Erkrankung od. einen Unfall mit bleibenden gesundheitlichen Schäden – er kann nach seiner Genesung seine Arbeit nicht mehr 100%-ig leisten. Er will sich nicht zum Kreis d. beg. Behinderten bekennen. Der DG will ihn halten, wenn eine Förderung möglich ist. Ziel: Arbeitsplatzerhaltung Antragstellung bei der zuständigen Heimatgemeinde oder BH auf Leistungen nach § 2 Stmk BHG mit der Hilfeleistung LKZS § 13. Bei Zuerkennung Antrag auf LKZS § 13 Stmk BHG (vom DG u. DN zu unterfertigen) Überprüfung d. Arbeitsplatzes und Einschätzung einer prozentuellen Minderleistung durch das Gutachterteam „berufl. Eingliederung – LKZS Lohnförderung auf 3 Jahre, bei neuerlicher Antragstellung Evaluierung auf weitere 3 Jahre FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Fallbeispiel Ziel: Neuorientierung bzw Qualifizierung Seitens AMS wird für einen arbeitslosen Klienten 48 Jahre , der an einer dauerhaften Behinderung leidet und keine Anerkennung beim BASB möchte, eine Maßnahme der berufl. Eingliederung § 8 Stmk BHG anstrebt. Ziel: Neuorientierung bzw Qualifizierung Antrag auf Grundanerkennung § 2 Stmk BHG mit der Hilfeleistung § 8 Stmk BHG (berufl. Eingliederung) wird vom AMS mit dem Vorschlag der Maßnahme bzw Folgemaßnahmen an die zuständige BH gestellt. Bei Zuerkennung kann nach erfolgreicher Absolvierung in weiterer Folge bei Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt vom DG u. DN ein Antrag auf LKZS gestellt werden (wenn erforderlich). FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

Ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit! Maga. Aldine Wamprechtsamer Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit! www.joballianz.at Maga. Aldine Wamprechtsamer BBRZ Österreich Mobil: 0664 / 54 56 433 e-mail: aldine.wamprechtsamer@bbrz.at