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Veröffentlicht von:Karlene Kaplan Geändert vor über 10 Jahren
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Förderangebot des Arbeitsmarktservices Murau Betriebliche Förderungen EB, Aktion 4000, Aktion 6000, EBGA, LST, QFB Individualbeihilfen DLU, KNK, KK, VOR, ENT, KBH, KOMB Vor Förderbeginn – Betreuungsplan mit AMS!
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EB - Betriebliche Eingliederungsbeihilfe bis zu 3 Monate – 50 % der Lohn- und Lohnnebenkosten (Murau) Zielgruppen - Langzeitbeschäftigungslose Ältere AL (45 plus) Wiedereinsteigerinnen
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EB - Betriebliche Eingliederungsbeihilfe Aktion 4000 bei Vereinen und Interessensgemeinschaften EB zwischen 2 und 12 Monate Aktion 6000 für besondere Personengruppen EB bis zu 6 Monate (Sonderbudget 2010)
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EB – Gestützte Arbeit Anerkennung nach Steiermärkischen Behindertengesetz notwendig 18 Monate über AMS – Weiterförderung über Land möglich max. 651,-- mtl. bei Vollzeitbeschäftigung
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LST - Lehrstellenförderung soz. Fehlanpassung 1 Jahr - 302,-- mtl. § 8b1 – verlängerte Lehrzeit max. 3 Jahre - 302,-- mtl. § 8b2 – Teilqualifizierung max. 2 Jahre - 302,-- mtl.
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QFB - Beschäftigtenschulung betriebliche Weiterbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes bis zu 66,6 % der Schulungskosten Antragstellung und Bezahlung der Kurse durch Betrieb
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DLU – Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes Arbeitstraining – Praktikum, FRIEDAS, IMP, Kursbesuche (sowohl AMS Kurse als auch freies Bildungsangebot - BBRZ, SZF, bfi, wifi, etc.) Status SC (Schulung) beim AMS
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DLU – Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes Höhe - ALG oder NH jedoch: mind. 8 – unter 18 Jahre mind. 13 – Teilzeitkursen mind. 18,50 – Vollzeitkursen derzeit DLU – Bonus 3 bzw. 6 für Vollzeitqualifizierungen möglich
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KNK – Fahrtkosten / Unterkunftskosten billigstes öffentliches Massenverkehrsmittel - Monatskarte bei Gehbehinderungen auch höhere Beihilfen möglich Ersatz einer notwendigen Unterkunft am Schulungsort
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KK - Kurskosten bis zu 100 % der anfallenden Kosten für externe Kurse Auszahlung im Nachhinein, vor Kursbeginn – Betreuungsplan mit AMS!
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VOR - Vorstellbeihilfe Online-Ticket (ÖBB Businesscard) Kostenersatz bei Fahrten mit Privat-PKW Ersatz für Übernachtungen möglich ( 55,--) mindestens 30 km in eine Richtung
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ENT - Entfernungsbeihilfe mindestens 30 km in eine Richtung brutto unter 2000,-- Selbstbehalt - 67,-- max. Beihilfe - 203,-- mtl. Förderzeitraum je 26 Wochen – verlängerbar auf max. 104 Wochen pro Dienstgeber
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ENT – Entfernungsbeihilfe bei Lehrlingen und lehrähnlichen Ausbildungen mindestens 30 km in eine Richtung brutto unter 2000,-- Selbstbehalt - 67,-- max. Beihilfe - 264,-- mtl. Förderzeitraum je 52 Wochen – verlängerbar auf die gesamte Ausbildungsdauer
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KBH - Kinderbetreuungsbeihilfe Einkommensgrenze 2000,-- bzw. 2912,-- für Ehepaare oder LG (bei einem Kind) 50 – 90 % der Betreuungskosten Förderzeitraum – je 26 Wochen max. 156 Wochen pro Kind Förderung sowohl für Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten (AMS geförderte Kurse) möglich
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KOMB - Kombilohnbeihilfe Personen über 50 Jahre WiedereinsteigerInnen Behinderte nach dem BEinstG oder Landesbehindertengesetz, Begünstigbare Behinderte die länger als 182 Tage im Status AL und SC vorgemerkt sind. Codierung KOMB
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KOMB - Kombilohnbeihilfe Entlohnung höher als 650,00 und höchstens 1.700,00. Förderzeitraum max. 1 Jahr ab Beschäftigungsbeginn bei Teilzeit (16 WoStd. und mehr): mtl. 150,-- bei Vollzeit (ab 35 WoStd.): –bis 1.500,-- mtl. 300,-- –Ab 1.500,-- mtl. 150,-- Arbeitsaufnahme bis spätestens 30.06.2010
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Danke für ihre Aufmerksamkeit und die gute Zusammenarbeit mit dem AMS.
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