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SITZUNG DER AMS- ARBEITGEBERKURIE STEIERMARK 17. Jänner 2013 Mag. Anna Katharina Huber.

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1 SITZUNG DER AMS- ARBEITGEBERKURIE STEIERMARK 17. Jänner 2013 Mag. Anna Katharina Huber

2 Themenübersicht Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle: Änderungen für das AMS Sozialrechtsänderungsgesetz 2012: Invaliditätspension Neu Eckpunkte der Regierungsklausur im Bereich Arbeitsmarkt

3 TOP 1: Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle Ziel der Novelle: Verfahrensbeschleunigung und Entlastung des VwGH Änderungen: Entfall der 2. Instanz In Kraft treten der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle: 1.1.2014 Materiengesetze (AuslBG, ALVG, AMSG) derzeit in Begutachtung Änderungen im AMS-Bereich: 1. Instanz: Regionale Geschäftsstelle 2. Instanz: Bundesverwaltungsgericht in Wien mit den 3 Außenstellen in Graz, Linz und Innsbruck In der 2. Instanz: Laienrichterbeteiligung durch die Interessensvertreter der AG und AN

4 Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle: Beschwerdevorentscheidung Derzeit rund 8000 Berufungen im Leistungsbereich und 770 Berufungen im Ausländerbereich Reduktion der Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht -> Beschwerdevorentscheidung Offene Frage: Ist eine Einbindung der Regionalbeiräte in die Beschwerdevorentscheidung im Leistungsbereich gewünscht?

5 TOP 2: Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 ZIELSETZUNG: Es soll gesundheitlich beeinträchtigten Menschen durch berufliche und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation eine längere Erwerbstätigkeit ermöglicht werden, anstatt sie vorzeitig in Invaliditätspension zu schicken. -> Umsetzung des Grundsatzes Rehabilitation vor Pension -> Abschaffung der befristeten Invaliditätspension

6 IP Neu: Ablauf - Grobübersicht

7 Was wird sich für das AMS ändern? AMS bekommt neue Aufgaben und Zielgruppen Personen bis 50 Jahre, die früher eine befristete Invaliditätspension erhalten haben und bei denen eine berufliche Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar ist, bekommen nun vom AMS eine Umschulung + Umschulungsgeld. Höhe des Umschulungsgeld: Während der Vorbereitungsphase: in der Höhe des ALG Während der Maßnahme: ALG +22% ( Wert 2012: 950,--)

8 Was wird sich für das AMS ändern? AMS muss innerhalb von 8 Wochen gesundheitlich beeinträchtigten Personen, die nicht sofort vermittelt werden können, Schulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen anbieten. Es müssen neue Förderinstrumente entwickelt bzw. bestehende Instrumente für die Zielgruppe adaptiert werden (zB Eingliederungsbeihilfe und Kombilohn werden überarbeitet, Arbeitstrainings, niederschwellige Projekte für den Einstieg in den 1. oder 2. Arbeitsmarkt) RGSn werden Reha-Berater ausbilden und einsetzen.

9 IP Neu: Leistungen und Ablauf Quelle: BMASK

10 Regierungsklausur im Bereich Arbeitsmarkt Ausbildungspflicht ab 2015 Flächendeckender Ausbau des Jugendcoachings Ausbildungsfit AMS Programm Aufstieg Fachkräftestipendium Änderungen in der Bildungskarenz Bildungsteilzeit

11 Instrumente in Begutachtung: Geplantes In Kraft Treten: 1.7.2013 Fachkräftestipendium für gering- und mittelqualifizierte AN und AL Zustimmung und Abwicklung durch das AMS Höhe: Ausgleichzulagenrichtsatz (ca. 800,--) Ziel: Formale Abschlüsse in Mangelberufen Bildungskarenz mind. 6-monatiges alvpflichtiges DV notwendig Weiterbildungsgeld wird max. für 1 Jahr gewährt Erfolgsnachweis bei Hochschulstudium eingeführt

12 Instrumente in Begutachtung: Geplantes In Kraft Treten: 1.7.2013 Bildungsteilzeit AN und AG vereinbaren Bildungsteilzeit analog zur Bildungskarenz Teilzeitbeschäftigung+ Weiterbildung: Arbeitszeit muss mind. um ¼ und höchsten um ½ reduziert werden Dauer: mind. 4 MO und max. 2 Jahr innerhalb einer 4- Jahres- Rahmenfrist Schwellenwerte dürfen nicht überschritten werden – sonst braucht es Zustimmung des Regionalbeirats Höhe des Bildungsteilzeitgeld: Fixer Pauschalsatz mit 0,76 pro Stunde, um die die Wochenarbeitszeit reduziert wird (zB wird die Wochenarbeitszeit um 19 Stunden reduziert, dann bekommt die Personen rund 436,-- Bildungsteil- zeitgeld (= 19 x 0,76 x 30 Tage ist 436,--)


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