zur Vorlesung Mediation in der Stadtentwicklung Herzlich Willkommen zur Vorlesung Mediation in der Stadtentwicklung Referentin: Katrin Beckmann-Oehmen, M.M.
Schlichtung, Moderation, Mediation gescheitert !
Ziele der Vorlesung Ziel Katrin Beckmann-Oehmen, MM Ziele der Vorlesung Ziel Vorurteile gegenüber der Mediation abbauen durch Wissensvermittlung 2. Ziel Projektbezogenheit Georg-Schuhmann-Straße herstellen und im Hinblick darauf Mediation nutzbar machen 3. Ziel Jura unter der Prämisse - So viel wie nötig, so wenig wie möglich!
Mediation nach dem Mediationsgesetz Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation nach dem Mediationsgesetz Allgemeiner Teil
Mediation nach dem Mediationsgesetz Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation nach dem Mediationsgesetz Wesentlicher Inhalt Mediationsgesetz seit 21.07.2012 in Kraft aufgrund EU-Richtlinie 2220/52/EG als Pflichtaufgabe Der Mediator ist in seinem Beruf nicht geschützt Festlegung der Mediationsmaxime Das MediationsG spricht in § 2 Abs. 6 von einer Abschlussvereinbarung, also einem Vertrag Das Gesetz geht von der Autonomie (Vertragsfreiheit) aus und ist damit auf Privatpersonen zugeschnitten
Was ist Mediation systematisch ? Katrin Beckmann-Oehmen, MM Was ist Mediation systematisch ?
Konfliktlösungssysteme Gerichtliche Auseinandersetzung Katrin Beckmann-Oehmen, MM Konfliktlösungssysteme Gerichtliche Auseinandersetzung (Litigation) Schiedsverfahren (Arbitration) Mediation
Mediation - Ein Verfahren mit Prinzipien - Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation - Ein Verfahren mit Prinzipien - Informiertheit Freiwilligkeit der Teilnahme Vertraulichkeit des Verfahrens Ergebnisoffenheit der Beteiligten Neutralität des Mediators Eigenverant-wortlichkeit der Teilnehmer
Das Prinzip der Vertraulichkeit Katrin Beckmann-Oehmen, MM Das Prinzip der Vertraulichkeit Gericht Medien Andere Dritte
Das Prinzip der Informiertheit Katrin Beckmann-Oehmen, MM Das Prinzip der Informiertheit Bezugspunkte/Relevanz insbesondere bei Führung von Einzelgesprächen und Arbeitsgruppen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Kenntnis- und Entwicklungsstand Getroffene Vereinbarungen und deren rechtliche Reichweite
Das Prinzip der Neutralität Katrin Beckmann-Oehmen, MM Das Prinzip der Neutralität Bezugspunkte ??? Neutral gegenüber den Parteien Neutral in Bezug auf die Lösung Neutral in Bezug auf das Problem bzw. den Konflikt
Juristischer Sachverhalt Die scheinbar objektiv richtige Entscheidung Katrin Beckmann-Oehmen, MM Gerichtliche Auseinandersetzung: Mediation: Lebenssachverhalt Lebenssachverhalt Anreicherung mit Hintergrundinformationen und Interessen der Beteiligten Kreativer Filter Interessenorientierter Sachverhalt Juristischer Sachverhalt Die scheinbar objektiv richtige Entscheidung Nachhaltige Lösung (WIN-WIN-Prinzip)
Gerichtliche Auseinandersetzung Katrin Beckmann-Oehmen, MM Gerichtliche Auseinandersetzung Charakteristika: Ober- und Unterverhältnis Richter übernimmt Verfahrensführung und Konfliktinhalt, d.h. Entscheidungsgewalt wird delegiert Vergangenheitsorientiert Einzelfallbezogen Richter Leitet, bestimmt, entscheidet Instrumente: Gerichtsmediation Vergleich Urteil Kläger Beklagter
Mediation Phase 1 Charakteristika: Gleichordnungsverhältnis Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation Phase 1 Mediator Charakteristika: Gleichordnungsverhältnis Mediator ist Herr des Verfahrens (wie) Medianten sind und bleiben Herren ihres eigenen Konflikts (ob) Gesamtkonfliktbezogen Zukunftsorientiert Mediant 1 Kommunikationsbarriere Mediant 2 Phase 2
Wie funktioniert Mediation ? Katrin Beckmann-Oehmen, MM Wie funktioniert Mediation ?
Strukturiertes Verfahren in Phasen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Strukturiertes Verfahren in Phasen Abschluss der Mediationsvereinbarung/Einführung durch den Mediator Phase 1: Initiierung des Verfahrens Streitige Punkte bzw. offene Fragen sammeln; Übereinstimmungen und Abweichungen feststellen; Informationen sammeln; Themenpunkte abstecken und hierarchisch festlegen; Konfliktarten und Konfliktebenen erkennen Phase 2: Bestandsaufnahme Interessen von Positionen trennen; Gegenseitiges Verständnis erzeugen und aufzeigen; Bezugs- und Wertesystem identifizieren Phase 3: Interessenfindung Lösungsoptionen entwickeln und bewerten, Abschluss Mediationsvertrag Phase 4: Lösungsfindung/Einigung
Exkurs: 2. Phase der Mediation Konfliktarten bestimmen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Exkurs: 2. Phase der Mediation Konfliktarten bestimmen http://www.beer-management.de/coaching-und-konfliktintervention/122-coaching/209-3-konfliktarten
Exkurs: 2. Phase der Mediation Konfliktarten bestimmen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Exkurs: 2. Phase der Mediation Konfliktarten bestimmen http://www.hutner.de/newsletter/13-01/thema2.html
Exkurs: 3. Phase der Mediation Katrin Beckmann-Oehmen, MM Exkurs: 3. Phase der Mediation Das Harvard-Konzept http://socioweb.leuphana.de/seminar/konflikt/anwenden/management.htm
Wo wird Mediation eingesetzt? Katrin Beckmann-Oehmen, MM Wo wird Mediation eingesetzt?
Anwendungsfelder Mediation Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mietrecht Schule Wirtschaft Innerhalb Unternehmen / zwischen Unternehmen Anwendungsfelder Mediation Täter-Opfer-Ausgleich Arbeitsgerichtsbarkeit Familie/Familiengerichtsbarkeit Nachbarschaft Umweltmediation/öffentlicher Bereich/Großgruppe
Wann kann Mediation eingesetzt werden ? Katrin Beckmann-Oehmen, MM Wann kann Mediation eingesetzt werden ?
Eskalationsstufen nach Glasl Katrin Beckmann-Oehmen, MM Eskalationsstufen nach Glasl http://www.kraus-und-partner.de/change-management/wiki/konflikte
Katrin Beckmann-Oehmen, MM http://image.slidesharecdn.com/fomweerthkonfliktglaslgrafisch-150417162635-conversion-gate02/95/fom-mediation-kommunikation-glasl-eskalationsstufen-grafisch-dargestellt-und-angemessene-lsungsmglichkeiten-2-638.jpg?cb=1429288162
lieber früher als später Katrin Beckmann-Oehmen, MM lieber früher als später und lieber spät als nie !!!
Was ist ein Mediator und Katrin Beckmann-Oehmen, MM Was ist ein Mediator und welche Aufgaben hat er ?
Aufgaben des Mediators Prüfung der Mediationsgeeignetheit (Eskalationsstufen) Beteiligte am Verfahren ermitteln Machtungleichgewichte austarieren und Chancengleichheit herstellen Denkstrukturen aufbrechen und für Lösungsfelder öffnen Erkennen von jeweiligen Konfliktarten und deren Bearbeitung mit spezifischen Instrumenten Trennung von Positionen und Interessen Verfahrensführung, Strukturierung, Kommunikationsführung, Abbau von Kommunikationsbarrieren
Ende des Allgemeinen Teils – Schöne Pause ! Katrin Beckmann-Oehmen, MM Vorlesungsexperiment Besprechung von 2 Minuten über die beste Vorgehensweise. Durchführung des Projekts weitere 3 Minuten. Ende des Allgemeinen Teils – Schöne Pause !
Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation, mediative Elemente und Öffentlichkeitsbeteiligung im öffentlichen Bereich Besonderer Teil
Integration der Mediation im öffentlichen Bereich Katrin Beckmann-Oehmen, MM Integration der Mediation im öffentlichen Bereich Probleme bzw. Abweichungen zur Mediation nach dem Mediationsgesetz 1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht
Gesetzliche Anknüpfungspunkte für Mediation im öffentlichen Baurecht Katrin Beckmann-Oehmen, MM Gesetzliche Anknüpfungspunkte für Mediation im öffentlichen Baurecht § 4b Baugesetzbuch Einzug in die Rechtsordnung im Jahre 1998 § 137 S. 1 Baugesetzbuch Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 171b Abs. 3 i.V.m. § 137 Baugesetzbuch § 165 Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 137 S. 1, § 169 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch § 171e Abs. 4 S.1 i.V.m. § 137 S. 1 Baugesetzbuch
§ 137 BauGB Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen S.1 Katrin Beckmann-Oehmen, MM § 4b BauGB Die Gemeinde kann insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensvorschriften nach den §§ 2a bis 4a einem Dritten übertragen § 137 BauGB Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen S.1 Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. S.2 Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.
Mediation dementsprechend nur über die Betroffenen-beteiligung Katrin Beckmann-Oehmen, MM Zwischenergebnis: Mediation dementsprechend nur über die Betroffenen-beteiligung möglich Mediation als solche ist im öffentlichen Baurecht nicht explizit genannt
Mediation im öffentlichen Bereich Probleme/Abweichungen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation im öffentlichen Bereich Probleme/Abweichungen 1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht 2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe
Formale Verfahren Städtebaurecht Allgemeines Städtebaurecht Katrin Beckmann-Oehmen, MM Formale Verfahren Städtebaurecht Allgemeines Städtebaurecht Bauleitplanung, §§ 1ff. BauGB Besonderes Städtebaurecht Bebauungspläne Flächennutzungspläne Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 136ff. BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, §§ 165ff. BauGB Stadtumbau, §§ 171aff. BauGB Soziale Stadt, §§ 171e BauGB Planfeststellungsverfahren, §§ 72ff. VwVfG
Voraussetzungen der besonderen Städtebaumaßnahmen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Voraussetzungen der besonderen Städtebaumaßnahmen Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 136ff. BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, §§ 165ff. BauGB Stadtumbau, §§ 171aff. BauGB Soziale Stadt, §§ 171e BauGB Entwicklungsbedarf Funktionsverlust Soziale Missstände Städtebauliche Missstände Neuordnung Anpassung städtebaulicher Strukturen Stabilisierung und Aufwertung, in denen besonderer Entwicklungs-bedarf besteht Erstmalige Entwicklung Herstellung städtebaulicher Strukturen
Mediation im öffentlichen Bereich Probleme/Abweichungen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation im öffentlichen Bereich Probleme/Abweichungen 1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht 2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe 3. Entscheidungskompetenz / Delegation von Hoheitsrechten / Bindungsfähigkeit von Hoheitsträgern 37
Entscheidungsmöglichkeiten eines Hoheitsträgers Satzung/ Beschluss Öffentlich-rechtlicher/privat-rechtlicher Vertrag Verwaltungsakt (gebundene -/ Ermessens - Entscheidung)
Entscheidungsform / Entscheidungskompetenz Katrin Beckmann-Oehmen, MM Entscheidungsform / Entscheidungskompetenz Sanierungsmaßnahmen Bauleitplanung Sanierungssatzung; Sanierungsgenehmigung durch städtebaulichen Vertrag möglich ; insoweit Mediation (+) Pflichtsatzung; Mediation (-) Stadtumbau Stadtumbauvertrag vorrangig; Mediation (+) aber hilfsweise Sicherung durch Satzung Entwicklungs-maßnahmen Bebauungspläne sind aufzustellen; Mediation grds. (-); vereinzelt Ausnahmen denkbar Soziale Stadt Koordinierungsstellen, Städtebaulicher Vertrag, Mediation (+); keine hilfsweise Sicherung durch Satzung
Enormes Praxisbedürfnis Zwischenergebnis: Bei der Bauleitplanung und bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme lediglich mediative Elemente möglich, aber keine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes Mediation nach dem Mediationsgesetz bei Sozialer Stadt und Stadtumbau grundsätzlich möglich; bei Sanierungsmaßnahmen in engen Grenzen ebenfalls denkbar Dilemma für die Praxis Enormes Praxisbedürfnis Folge Zunehmender Einsatz mediativer Elemente
Konfliktpotential und Praxisbedürfnis für Mediation
Ablauf des Verfahrens Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Überblick Katrin Beckmann-Oehmen, MM Ablauf des Verfahrens Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Überblick PHASE 5 Gemeinderatsbeschluss Aufhebung der Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets PHASE 3 Gemeinderatsbeschluss Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes PHASE 1 Grobanalyse und Antragstellung Zeit PHASE 2 Vorbereitende Untersuchungen PHASE 4 Sanierungsdurchführung Betroffenenbeteiligung in allen Phasen der Sanierung; Betroffenenbeteiligung als durchgehendes Prinzip der Sanierung Integration mediativer Elemente zur Kommunikationsförderung zwischen den Akteuren im Rahmen der Betroffenenbeteiligung sowie Mediation beim Abschluss städtebaulicher Verträge
Mediationsleistungen in den verschiedenen Verfahrensstadien Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediationsleistungen in den verschiedenen Verfahrensstadien Einsatz mediativer Elemente zur Konfliktprävention Ziel: Interessengegensätze erkennen und Konfliktentstehung vermeiden Instrumente: z.B. Projektwerkstätten, Arbeitsgruppen, Stadtfeste mit meinungsbildenden integrativen Elementen Einsatz verfahrensbegleitender mediativer Elemente Entstandene Konflikte mittels Kommunikationstechniken und Verhandlungen beheben als auch frühzeitiges Konfliktpotential erkennen Instrumente: z.B. geführte Fachgespräche, Koordinierungsstellen Einsatz mediativer Elemente im klassischen Sinne Bestehende Konfliktspiralen auflösen, Kommunikations-bereitschaft wiederherstellen Instrumente: z.B. Einzelgespräche
Mediation im öffentlichen Bereich Probleme/Abweichungen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation im öffentlichen Bereich Probleme/Abweichungen 1. Gesetzliche Regelungen / Öffnungsklauseln im öffentlichen Baurecht 2. Gesetzliche Verfahrensregeln und –abläufe 3. Entscheidungskompetenz / Delegation von Hoheitsrechten / Bindungsfähigkeit von Hoheitsträgern 3. Beteiligtenvielzahl
Betroffene/Akteure im besonderen Städtebaurecht Katrin Beckmann-Oehmen, MM Betroffene/Akteure im besonderen Städtebaurecht Innerhalb des künftigen oder bereits festgelegten Sanierungs- Entwicklungs- Umbaugebiets Wohnhaften, Arbeitenden oder Nutzungsberechtigten, also insbesondere Eigentümer, Pächter, Mieter Außerhalb des jeweiligen Gebiets gelten ebenso als „Betroffene“ i.S. des § 137 S.1 BauGB diejenigen, die von den Auswirkungen berührt werden (z.B. durch Immissionen, Betriebe oder Arbeitsplätze) Gemeinde als Verantwortliche Öffentliche Aufgabenträger (Bund, Länder, Gemeindeverbände (Kreise),sonstige Körperschaften, Anstalten, Stiftungen Träger öffentlicher Belange (Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird
Mediation im öffentlichen Bereich Weitere Probleme/Abweichungen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation im öffentlichen Bereich Weitere Probleme/Abweichungen Machtgefälle 46
Machtgefälle Allianzen mehrerer Beteiligter Katrin Beckmann-Oehmen, MM Allianzen mehrerer Beteiligter Machtgefälle Geschäfts-geheimnisse und Interna Politische Interessen Informationsvorsprung und/oder Fachwissen Aufgrund gesetzlicher Vorschriften
Mediation im öffentlichen Bereich Weitere Probleme/Abweichungen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation im öffentlichen Bereich Weitere Probleme/Abweichungen 4. Machtgefälle 5. Fachliche und rechtliche Komplexität 48
Beispiel Bauleitplanverfahren Katrin Beckmann-Oehmen, MM Beispiel Bauleitplanverfahren https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/bplan_verfahren.html
Mediation im öffentlichen Bereich Weitere Probleme/Abweichungen Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation im öffentlichen Bereich Weitere Probleme/Abweichungen 4. Machtgefälle 5. Fachliche und rechtliche Komplexität 6. Gesetzliche Fristen 50
Verwaltungsverfahren Katrin Beckmann-Oehmen, MM 7. Urteil 6. Mündliche Verhandlung 5. Stellungnahme- und Erwiderungsfristen Mediation parallel möglich aber keine Unterbrechung des Fristenlaufs Gerichtsverfahren 4. Anhörung 3. Angreifbar innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe mittels Klage Verwaltungsverfahren (3.) Widerspruchsverfahren /Widerspruchsbescheid 2. Hoheitsakt z. B. in Form eines Verwaltungsaktes oder abschlägige Entscheidung Merke: Behörde muss bei ordnungsgemäßem Bauantrag innerhalb von 3 Monaten bescheiden; ansonsten macht sie sich schadensersatzpflichtig 1. Antrag
Positive Aspekte der Mediationsintegration im öffentlichen Bereich Katrin Beckmann-Oehmen, MM Positive Aspekte der Mediationsintegration im öffentlichen Bereich Akzeptanz Steigerung des Zugehörigkeits-gefühls Herstellen von Bürgernähe Integration der Bürger-interessen Bestand von öffentlichen Projekten Kosten-ersparnis Abbau der Politikver-drossenheit Zeitersparnis Vermeidung von Prozessen
Mediation macht miteinander möglich ! Katrin Beckmann-Oehmen, MM Mediation macht miteinander möglich ! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit