Lenker-Arbeitszeitrecht NEU Überblick der neuen Rechtslage
Inhalt Umsetzung der EU-Lenker-Richtlinie 2002/15 EG Inkrafttreten der AZG-Novelle Inhalt der notwendige Änderungen im Arbeitszeitgesetz Vorschau auf Änderungen der EU-Lenk-u. Ruhezeiten-VO Digitales Kontrollgerät – Wichtige arbeitsrechtliche Informationen
Umsetzung der EU-Lenker-Richtlinie 2002/15 EG Ziel der Richtlinie 2002/15 EG Regelung der Arbeitszeit des Fahrpersonals im Bereich des Straßentransports Inkrafttreten RL gilt seit 2002 und sollte bis 23.3.2005 in Österreich umgesetzt werden. Wichtigste Inhalte der Richtlinie Die Richtlinie ergänzt die Verordnung 3820/85 (Lenk- und Ruhezeiten) in den Bereichen Wöchentliche Höchstarbeitszeit Ruhepausen Nachtarbeit Informationspflichten
2. Inkrafttreten der Änderungen im Arbeitszeitgesetz Geplanter Termin für Inkrafttreten: 1.7.2006 Tatsächliches Inkrafttreten: derzeit noch ungewiss! Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist abzuwarten Neue Regelungen sind ab Veröffentlichung des Gesetzes (voraussichtlich August 2006) anzuwenden und einzuhalten
3. Inhalt der notwendigen Änderungen im Arbeitszeitgesetz Wöchentliche Höchstarbeitszeit Regelung bisher Durchrechnungszeitraum 52 Wochen (durch KV) Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche 55 Stunden (durch KV) Max. Arbeitszeit in der Einzelwoche 56 Stunden (durch KV) Bei Arbeitsbereitschaft Überschreitung von 56 Stunden zulässig (durch KV) Der KV Güterbeförderung hat bisher von allen Möglichkeiten Gebrauch gemacht.
Regelung NEU Durchrechnungszeitraum bis zu 17 Wochen, durch KV auf max. 26 Wochen erweiterbar Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche (NAZ + Üst) 48 Stunden Max. Arbeitszeit in der Einzelwoche (NAZ + Üst) 60 Stunden (durch KV) Bei Arbeitsbereitschaft Überschreitung von 48 Stunden zulässig (durch KV) Der KV Güterbeförderung muss an die neuen Bestimmungen angepasst werden. Durchrechnungszeitraum Beginn kann festgelegt werden: In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung In Betrieben ohne gewählten Betriebsrat durch Einzelvereinbarung
Zusammenrechnung von Arbeitszeiten Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. beim erstmaligen Einsatz als Lenker zur Vorlage schriftlicher Arbeitszeitaufzeichnungen aller nicht auf der Fahrerkarte gespeicherten Arbeitszeiten bei anderen Arbeitgebern auffordern.
Ruhepausen Regelung bisher Mindestens 30 Minuten Bei Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden Teilungsmöglichkeit in 2x15 oder 3x10 Minuten Weitere Teilungsmöglichkeiten durch BV oder Arbeitsinspektorat, ein Teil mindestens 10 Minuten
Regelung NEU Mindestens 30 Minuten bei Tagesarbeitszeit von 6 bis 9 Stunden Stunden Mindestens 45 Minuten bei Tagesarbeitszeit ab 9 Stunden Teilungsmöglichkeit in mehrere Teile von mindestens 15 Minuten, 1. Teil nach spätestens 6 Stunden Kollektivvertrag Güterbeförderung Ruhepause von 1 Stunde nach Tagesarbeitszeit von 6 Stunden die Neuregelung ist daher bereits erfüllt
Nachtarbeit Die Nachtarbeit für Lenker wird neu geregelt. Nachtarbeit ist jede Tätigkeit zwischen 0.00 und 4.00 (gesetzlich definierter Nachtzeitraum) Konsequenzen der Nachtarbeit: Arbeitszeitgrenze an Tagen mit Nachtarbeit beträgt 10 Stunden Ausgleichspflicht innerhalb von 14 Tagen Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten durch Kollektivvertrag Der KV Güterbeförderung muss an die neuen Bestimmungen angepasst bzw. ausverhandelt werden.
Informationspflichten Notwendige Zusatzangaben in Dienstzettel oder Arbeitsvertrag Hinweis samt Einsichtsmöglichkeit auf Arbeitszeitgesetz samt Verordnungen und Regierungsübereinkommen Arbeitsruhegesetz samt Verordnungen und Bescheide VO 3820/85 – Lenk-u. Ruhezeiten alt (bis 10.4.2007) VO 561/2006 – Lenk-u. Ruhezeiten neu (ab 11.4.2007 VO 3821/85 – Kontrollgerät Arbeitszeitaufzeichnungen Lenker hat auf Verlangen Anspruch auf Kopie der AZ-Aufzeichnungen
Verstöße gegen vorgeschriebene Zusatzangaben Minderung oder gänzlicher Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nach dem DHG (Dienstnehmerhaftpflichtgesetz) Ausnahme: Verstoß für Schaden oder Schadenshöhe ohne Bedeutung
Strafbestimmungen Verstöße von Arbeitgebern gegen die neuen AZG-Bestimmungen Sind grundsätzlich mit Geldstrafe von € 72 bis € 1815 zu bestrafen
4. Vorschau – Änderungen der VO 3820/85 (Lenk- und Ruhezeiten) Ziel der neuen Lenk- und Ruhezeiten-VO 561/2006 Verbesserung der sozialen Bedingungen der Lenker Verbesserung der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr Inkrafttreten Betreffend digitales Kontrollgerät am 1.5.2006 Betreffend der übrigen Bestimmungen am 11.4.2007
Wichtigste Inhalte der neuen Verordnung Lenkpause Bisher: - 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit, - Teilung der LP in 15-Minuten-Abschnitte möglich (gilt bis 10.4.2007) Neu : - 1. Pausenteil 15 Minuten, 2. Pausenteil 30 Minuten (gilt ab 11.4.2007) Tägliche Ruhezeit Bisher: - 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden bei insgesamt 12 Stunden Teilung möglich, letzter Teil mind. 8 Stunden (gilt bis 10.4.2007) Neu: - Bei geteilter Ruhezeit 1. Teil mind. 3 Stunden, letzter Teil mind. 9 Stunden (gilt ab 11.4.2007)
Reduzierte tägliche Ruhezeit Bisher: - 3 x pro Woche mind. 9 Stunden - Ausgleich durch zusätzliche Ruhezeit bis zum Ende der Folgewoche (gilt bis 10.4.2007) Neu: - 3 x pro Woche mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden - Keine Ausgleichsruhezeit mehr notwendig (gilt ab 11.4.2007) Tägliche Ruhezeit bei 2-Fahrer-Besetzung Bisher: - innerhalb von 30 Stunden mind. 8 Stunden pro Lenker Neu: - innerhalb von 30 Stunden mind. 9 Stunden pro Lenker nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit (gilt ab 11.4.2007)
Reduzierte Wöchentliche Ruhezeit Bisher: - 36 Stunden am Standort des FZ/Heimatort des Lenkers 24 Stunden an anderen Orten Spätester Beginn nach 6 Tageslenkzeiten Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche (nach der verkürzten Woche, im Anschluss an 8-stündige Ruhezeit (gilt bis 10.4.2007) Neu: - Weniger als 45 Stunden, mind. 24 Stunden - Spätester Beginn am Ende von 6 24-Stunden-Zeiträumen nach Ende der letzten Wochenruhezeit - DoppelWO: 2 „Voll“-Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder 1 „Voll“-Ruhezeit + 1 red.Ruhezeit (24 Stunden) - Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche (nach der verkürzten Woche im Anschluss an 9-stündige Ruhezeit (gilt ab 11.4.2007)
5. Digitales Kontrollgerät Wichtigste Arbeitgeberpflichten Ordnungsgemäße Verwendung von Kontrollgerät und Fahrerkarte Schulung der Lenker (ca. 4-6 Stunden) Aushändigung einer Bedienungsanleitung Ausreichend Papier für den Drucker Ehestmögliche Reparatur bei Defekt Sicherstellung der Einhaltung von KFG und KontrollgerätVO durch Lenker
Herunterladen von Daten Alle Daten aus Kontrollgerät spätestens alle 3 Monate samt digitaler Signatur Alle Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage samt digitaler Signatur Übertragung auf externen Datenträger Anfertigung von Sicherungskopien auf eigenem Datenträger Jederzeitige elektronische Wiedergabe muss möglich sein
Wichtigste Lenkerpflichten Aufbewahrungspflicht 365 Tage Speicherpflicht für Daten aus Kontrollgerät 2 Jahre Aufbewahrungspflicht für alle Arbeitszeitaufzeichnungen der Lenker Wichtigste Lenkerpflichten Mitführverpflichtung Bisher: - Schaublätter der laufenden Woche + Schaublatt des letzten Lenktages der Vorwoche (gilt bis 30.4.2006) Neu ab 1.5.2006: Analoges Kontrollgerät - alle Schaublätter
Alle Ausdrucke aus Kontrollgerät und handschriftlichen Aufzeichnungen für laufende Woche + vorausgehende 15 Kalendertage (ab 1.1.2008 28 KT) Fahrerkarte (wenn vorhanden – Mischbetrieb) Digitales Kontrollgerät Alle Ausdrucke und handschriftlichen Aufzeichnungen aus Kontrollgerät Mischbetrieb: Alle Schaublätter von gelenktem LKW mit analogem Kontrollgerät für laufende Woche + vorausgehende 15 Kalendertage (ab 1.1.2008 28 KT) Fahrerkarte
Bestätigung lenkfreie Tage Für lenkfreie Tage im Zeitraum der Mitführpflicht (Krankenstand, Urlaub, etc.) Bestätigung samt Begründung Verpflichtung gemäß Kollektivvertrag (Art VI a Ziffer 24 h) Eigenes Formblatt der EU bis 1.4.2007 Pflichten bei Betriebsstörung des Kontrollgerätes Auf Schaublatt oder separatem Beiblatt zum Schaublatt oder der Fahrerkarte Händischer Eintrag der Zeitgruppen Name des Lenkers + Führerscheinnummer, oder Lenkername + Nummer der Fahrerkarte Unterschrift des Lenkers
Pflichten bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Fehlfunktion der Fahrerkarte Vor Fahrtbeginn und bei Fahrtende Ausdruck aus dem Kontrollgerät + händischer Eintrag bestimmter Zeitgruppen Name Nummer der Fahrerkarte oder Führerscheinnummer Unterschrift am Ausdruck Diebstahls- bzw. Verlustmeldung + Antrag auf Ersatzausstellung Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte für höchstens 15 Kalendertage, max. bis zur frühestmöglichen Rückkehr in den Betrieb
Strafbestimmungen Verstöße von Arbeitgebern gegen die Bestimmungen betreffend das Kontrollgerät Sind mit Geldstrafe Von € 218 bis € 2180 zu bestrafen