Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

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 Präsentation transkript:

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Vortrag in der Industrie – und Handelskammer Cottbus Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Herr Müller, 27. November 2015 Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: Menü-Reiter [ > Bild/Logo einfügen > Logoauswahl (Pulldown-Menü)] (Bitte nicht über „Bild ändern“, nicht über „Einfügen“.

Verantwortlichkeiten Agentur für Arbeit Jobcenter Asylbewerber und Geduldete Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Bei Präsentationsfolien die Textmenge möglichst klein halten. Präsentationen sind in der Regel keine Lesevorträge. Richtlinie: max. 6 Aufzählungspunkte pro Folie Möglichst mit Diagrammen, Grafiken und Bildern arbeiten.   Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Registerkarte Ansicht > Anzeigen > Führungslinien] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Überschrift: Überschrift ist Pflicht. Diese sollte bereits einen aussagekräftigen Inhalt transportieren. Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Weiß -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 5pt – linksbündig Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4pt – linksbündig Hervorhebungen in Fettschrift. Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene – aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: roter Balken. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 4pt -- linksbündig Zweite Gliederungsebene: Aufzählungspunkt: grauer Bulletpoint (R88 – G89 – B91); Größe: 100% Arial -- 20pt -- Grau (R88 – G89 – B91) -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 9 pt -- linksbündig Dritte Gliederungsebene: Aufzählungspunkt: grauer Bulletpoint (R88 – G89 – B91); Größe 100% Arial -- 16pt -- Grau (R88 – G89 – B91) -- Zeilenabstand: 1 (einfach) -- Absatzabstand: 11 pt -- linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Registerkarte Einfügen > Kopf und Fußzeile]. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Ziel der Beratung und Förderung dauerhafte und auskömmliche Beschäftigung in unseren Unternehmen Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen keine unerwünschte Nebenwirkungen nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen kommen zielgruppenspezifisch u. a. folgende Fördermöglichkeiten in Betracht Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Fördermöglichkeiten BAMF, Agentur für Arbeit Sprachangebot Integrationskurs (v. a. mit Sprachmodul, 6 Monate - BAMF) Einstiegs-Sprachkurs (Eintrittsmöglichkeit bis 31.12., 8 Wochen, für Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea – Kapazität: 100.000 bundesweit, 770 AA-Bezirk Cottbus – Agentur für Arbeit) Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Fördermöglichkeiten Agentur für Arbeit, Jobcenter Unterstützung zur Arbeitsaufnahme Vermittlungsbudget (Übersetzungen, Anreise…) Eingliederungszuschuss Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum, Probearbeit …) Maßnahme beim Träger Fortbildungen / Weiterbildungen / Umschulungen ab dem 1. Tag für Asylberechtigte (JC) sowie für Asylbewerber aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea (AA) ab dem 4. Monat für übrige Asylbewerber und Geduldete (AA) Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Fördermöglichkeiten Agentur für Arbeit, Jobcenter Unterstützung der Ausbildungsaufnahme Berufsorientierungsmaßnahmen (ab 1. Tag) Einstiegsqualifizierung (ab 1. Tag, zur betriebsnahen Berufsvorbereitung) Berufseinstiegsbegleitung (ab 1. Tag) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, insbes. für Asylberechtigte (JC) Assistierte Ausbildung, insbes. für Asylberechtigte (JC) ausbildungsbegleitende Hilfen, insbes. für Asylb. (JC) Berufsausbildungsbeihilfe, insbes. für Asylb. (JC) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, insbes. für Asylberechtigte (JC) bei Asylbewerbern müssen ggfs. Wartefristen erfüllt sein für Geduldete gibt es ggfs. Sonderregelungen Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Ansatzpunkt: Jeder Mensch hat Potenzial „Jeder Mensch hat Potenzial“ - auch die Potenziale von Flüchtlingen werden für Arbeitsmarkt und Gesellschaft genutzt Flüchtlinge werden so früh wie möglich - je nach Qualifikationsprofil - in Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt einbezogen. Ein passives Abwarten bis zum Ende des Asylverfahrens wäre kontraproduktiv. Ausgangslage: Aktuelle politische Diskussion um Flüchtlingspolitik Steigende Antragszahlen von Asylbewerbern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Humanitärer Umgang mit Flüchtlingen Willkommenskultur für Zuwanderer Verkürzung der Frist für den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern von zwölf auf neun Monate (Rechtslage seit September 2013), geplant 3 Monate Asylpolitik als Handlungsfeld der Europäischen Union: Fristverkürzung für Arbeitsmarktzugang geht auf EU-Richtlinie zurück Fachkräftebedarf in Deutschland Zuwanderung als eines von mehreren Handlungsfeldern zur Deckung des Fachkräftebedarfs Schrittweise Öffnung des Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitnehmer Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Voraussetzungen für Arbeitsmarktzugang hohe Bleibewahrscheinlichkeit vorliegende Qualifikationen notwendige Sprachkenntnisse hohe Lernmotivation und Arbeitswille Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Hürden psychosoziale Konsequenzen, Traumatisierung, fehlende Tagesstruktur, Angst vor Behörden ggf. Residenzpflicht – Wohnsitzauflage nachrangiger Arbeitsmarktzugang kein sofortiger Zugang zu regelfinanzierten Sprachkursen Zugang und Dauer der Anerkennungsverfahren noch nicht ausreichende interkulturelle Öffnung für Flüchtlinge aller beteiligten Akteure am Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Rechtliche Rahmenbedingungen Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Geneh- migung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Antragstellung bei der Ausländerbehörde auf Erlaubnis einer Beschäftigung mit konkretem Arbeitsplatzangebot Arbeitsgenehmigung erfordert in der Regel die Zustimmung der BA Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Fristen für den Arbeitsmarktzugang 1. - 3. Monat Wartefrist (Arbeitsverbot) 4. – 15. Monat nachrangiger Arbeitsmarktzugang (Vorrangprüfung und Prüfung der vergleich- baren Arbeitsbedingungen durch die BA) ab 16. Monat Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Rahmenbedingungen für Asylbewerber / Geduldete Die Zustimmung der BA setzt voraus, dass keine bevorrechtigten AN für diese konkrete Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden soll als vergleichbare inländische AN. Bestimmte Tätigkeiten dürfen Asylbewerber nach der Warte-frist von 3 Monaten ohne Zustimmung der BA ausüben. Dazu zählen z.B. die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Beschäftigung als Hochqualifizierter (Bruttojahres-einkommen 48.400 EUR – „Blaue Karte EU“). Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Berufliche Weiterbildung Asylsuchende oder Geduldete vor Ausbildung und Fortbildung ist die Genehmigung der Ausländerbehörde einzuholen die Zustimmung der BA entfällt, wenn die Teilnahme an der Maßnahme auf einen staatlich anerkannten Abschluss oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsgang gerichtet ist das Mindestlohngesetz gilt bei Praktika im Rahmen dieser Förderung nicht, da Bestandteil der Maßnahme Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Praktika vor der Ausbildung ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) von 6- 12 Monaten zur Eignungsfeststellung und Erlangung der Ausbildungsreife möglich; Entscheidung und Finanzierung: Agentur für Arbeit oder Jobcenter; Genehmigung der Ausländerbehörde ist ggfs. erforderlich eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) ist zur Eignungsfeststellung für i. d. R. max. 6 Wochen möglich; Praktika: genehmigungsfrei, Entscheidung und Finanzierung: Agentur für Arbeit oder Jobcenter Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Kontingentflüchtlinge (Betreuung durch die Jobcenter) Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgrund einer Übernahmeerklärung des BMI aufgenommen werden. Sie erhalten sofort mit ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis, die den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Am 18. Juli 2014 hatte das BMI bereits eine Aufnahme- anordnung erlassen und im Einvernehmen mit den Innen- ministern der Länder das Kontingent für syrische Bürger- kriegsflüchtlinge auf 20.000 erweitert. Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge (Betreuung durch die Jobcenter) Bei Asylberechtigten hat das BAMF das Asylgesuch anerkannt. Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind Verfolgte aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung. Flüchtlinge mit anerkanntem subsidiärem Schutz sind zwar keine Verfolgte, dürfen aber nicht abgeschoben werden. Diesen Menschen haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

… was ist bisher in Südbrandenburg Und … … was ist bisher in Südbrandenburg geschehen ? Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Beratung, Förderung, Vermittlung (akt. Sachstand) 1.064 Asylbewerber und Asylanten in Betreuung der Agentur für Arbeit CB und der Jobcenter CB, EE, LDS und OSL, 12 % (z.T. minimale) Deutschkenntnisse 88 % so gut wie keine Deutschkenntnisse 799 Einzelberatungen seit September durch die Agentur für Arbeit, davon 626 in den Unterkünften 662 Teilnehmer an achtwöchigen Sprachkursen der Agentur für Arbeit (86 % der Platzkapazität) Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Beratung, Förderung, Vermittlung (akt. Sachstand) 390 Arbeitgeberansprachen wg. Praktikum, Probearbeit, Einstellungen, Ausbildung 42 Praktika, Probearbeit, Fortbildung in Betrieben (Eintritte), u .a.: Bau, Tischlerei, Lagerwirtschaft, Reinigung, Wäscherei, Altenpflege, Friseur, IT 49 Erfolgreiche Vermittlungen in Beschäftigung (Eintritte), u. a.: Hotel, Gaststätte, Reinigung, Imbiss, Elektrobetrieb, Altenpflege, Bestattungsunternehmen, Behörden Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

Sollten Sie heute Beratungsbedarf haben … stehen Ihnen folgende Mitarbeiter/-innen der Agentur für Arbeit sehr gern zur Verfügung: Frau Sahanic (Bereichsleiterin CB / SPN) Frau Neubert (Teamleiterin Arbeitgeberservice) Herr Fiedermann (Teamleiter Arbeitsvermittlung) Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

… es gibt noch ganz viel zu tun. Und … … es gibt noch ganz viel zu tun. Vielen Dank! Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015