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Veröffentlicht von:Anniken Boelens Geändert vor über 10 Jahren
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Unser Servicekonzept – kompetent, persönlich und schnell
Unser Angebot für Ihr Unternehmen
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Unser Serviceangebot Ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen im Stellenbesetzungsprozess („one face to the customer“) Aufstellung der Vermittler nach Branchen Sie erhalten Beratung, Unterstützung und direkte Auskunft, wie schnell und passgenau Ihre Stelle besetzt werden kann Gezielte (Vor-) Auswahl und Vermittlung von qualifizierten Bewerbern Bundesweiter Bewerberpool Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf
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Unser Serviceangebot Nutzung von Europas größter Jobbörse und auf Wunsch weitere kooperierende Jobbörsen (kostenlos) Durchführung von Bewerbertagen in der Agentur für Arbeit Teilnahme an Messen der Agentur für Arbeit (z.B. „Marktplatz für Ingenieure“) Ausführliche Arbeits – und Ausbildungsmarktberatungen Ausführliche Beratung über Fördermöglichkeiten Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf
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Kontakt Unsere Erreichbarkeit: montags - freitags von 08:00-18:00 Uhr
Tel. Nr.: 01801/ („Arbeitgeberhotline“ für Erstkontakt) Internet: Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf
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Die Arbeitsgenehmigung
Düsseldorf,
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Allgemeine Voraussetzungen Zulassung von Fachkräften aus China
Themengebiete Allgemeine Voraussetzungen Zulassung von Fachkräften aus China Besondere Personengruppen Verschiedenes
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1. Allgemeine Voraussetzungen
Zur Aufnahme einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit sind berechtigt: Ausländische Arbeitnehmer, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt sind (z.B. Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis).
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Weiterhin sind zustimmungsfrei : Hochqualifizierte Führungskräfte
1. Allgemeine Voraussetzungen Weiterhin sind zustimmungsfrei : Hochqualifizierte Führungskräfte Leitende Angestellte z. B. Generalvollmacht oder Prokura Wissenschaftler Berufssportler Trainer (nur in der 1. und 2. Liga bzw. vergleichbare Kategorien)
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2. Zulassung von Fachkräften aus China
Die Abwicklung des Arbeitsgenehmigungsverfahren erfolgt durch die Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde leitet eine Zustimmungsanfrage an die Arbeitsagentur weiter und bittet um Stellungnahme.
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2. Zulassung von Fachkräften aus China
Die Zustimmung durch die Arbeitsagentur kann nur erteilt werden, wenn keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitsverhältnisse bestehen keine Versagungsgründe vorliegen ein deutscher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird
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Arbeitsagentur Arbeitnehmer Ausländerbehörde Ausländerbehörde
2. Zulassung von Fachkräften aus China Arbeitnehmer Ausländerbehörde Arbeitsagentur Ausländerbehörde
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Deutsche Botschaft/Bundes-verwaltungsamt
2. Zulassung von Fachkräften aus China, die noch im Heimatland ansässig sind Deutsche Botschaft/Bundes-verwaltungsamt Arbeitnehmer Ausländerbehörde Arbeitsagentur
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3. Besondere Personengruppen (keine abschließende Aufzählung)
Zustimmung zu Beschäftigungen, die eine qualifizierte Beschäftigung voraussetzen: Lehrkräfte Spezialitätenköche IT-Fachkräfte akademische Fachkräfte Weiterbildung Personalaustausch/ZAV
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Die Arbeitsagentur kann die Zustimmung/Arbeitserlaubnis hinsichtlich
4. Verschiedenes Die Arbeitsagentur kann die Zustimmung/Arbeitserlaubnis hinsichtlich beruflicher Tätigkeit Arbeitgeber Geltungsbereich Lage und Verteilung der Arbeitszeit Dauer beschränken!
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