REACH Duty of Care & Information Flow Wien, 2. Juli 2003 Hermann Götsch.

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 Präsentation transkript:

REACH Duty of Care & Information Flow Wien, 2. Juli 2003 Hermann Götsch

Duty of Care – Allgemeine Sorgfaltspflicht 1.Hersteller und nachgeschaltete Verwender haben Stoffe als solche oder in Zubereitungen so herzustellen oder zu verwenden, dass unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eintreten.

Duty of Care – Allgemeine Sorgfaltspflicht 2.Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Verwender haben sicherzustellen, dass die Stoffe, die sie als solche oder in Zubereitungen in Verkehr setzen, derart verwendet werden können, dass bei vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen und Verwendungen keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eintreten.

§ 19 Abs. 1 ChemG 1996 Allgemeine Sorgfaltspflicht Wer gefährliche Stoffe, gefährliche Zubereitungen oder gefährliche Fertigwaren herstellt, in Verkehr setzt, verwendet oder als Abfall behandelt, ist verpflichtet, alle zum Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen und der Umwelt notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen......

Zu hinterfragen: Verantwortlichkeit von Händlern (distributors) Abstufung der Verantwortlichkeit Verwaltungsrechtliche Durchsetzbarkeit Konkrete Maßstäbe (Normen, Ausführungsregelungen, Betriebsanlagen-, ArbeitnehmerInnenschutzrecht, etc.) Bezug zu Stoffdaten/Risikobewertung/ Registrierung/Zulassung/Beschränkungen

Chemical Safety Assessment Hersteller und Importeure müssen ein stoffbezogenes Chemical Safety Assessment durchführen (Risikobewertung – Anhang I) Downstream user müssen auch - ein vergleichendes - Chemical Safety Assessment machen (Anhang XI) Alle in der Produktkette müssen Risiken identifizieren und geeignete Vermeidungsmaßnahmen treffen und darüber informieren Risikobewertung muss aktuell und bereitgehalten und auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden

Information through the Supply Chain Welche Informationen müssen weitergegeben werden? Sicherheitsdatenblatt Chemical Safety Report (allenfalls Kurzfassung) Registrierungsnummer Zulassungsstatus Relevante Beschränkungen Alle weiteren für das Risikomanagement notwendigen Informationen

Information through the Supply Chain An wen u. wie sind die Informationen weiterzugeben? Von jedem in der Produktkette an den unmittelbaren Abnehmer, Händler eingeschlossen Ergänzende/abweichende Informationen müssen auch an Lieferanten/Hersteller (up the supply chain) bekanntgegeben werden Elektronische Übermittlung oder Papier bei erster Lieferung Aktualisierungspflicht Information der Arbeitnehmer

§ 19 Abs. 2 ChemG 1996 Allgemeine Informationspflicht Wer Stoffe, Zubereitungen oder Fertigwaren in Verkehr setzt, ist nach Maßgabe des § 27 (Anmerk.: seiner Verantwortlichkeit) verpflichtet, sich auch nach deren Inverkehrsetzen über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die auf eine schädliche Wirkung hinweisen, die derartige Stoffe, Zubereitungen oder Fertigwaren auf den Menschen oder die Umwelt ausüben können......

Information through the Supply Chain Bemerkungen Neue wesentlich erweiterte Verpflichtung zur Kommunikation der Unternehmen untereinander Einführung eines neuen stoffbezogenen Dokuments (Chemical Safety Report) Aufwand? Schnittstelle mit Registrierung/Inventory? Qualität und Zugänglichkeit der Daten/Vertraulichkeit? Wozu?