3. Energierechtstag 11. April 2013.

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3. Energierechtstag 11. April 2013

Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Energierecht Grundzüge der Reform (B-VG) Auswirkungen auf das Energierecht Reformvorhaben

Grundzüge der Reform Abschaffung des administrativen Instanzenzuges Zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit Landesverwaltungsgerichte Bundesverwaltungsgericht/BFG Revision an VwGH Novellierung Art. 94 B-VG

Administrativer Instanzenzug eine einzige Verwaltungsinstanz Ausnahme: Gemeindeselbstverwaltung Entscheidung des Gesetzgebers, ob Instanzenzug in Gemeinde unmittelbare Anrufung des Verwaltungsgerichts Verfahren durch BG (VwGVG; AVG und VStG; BAO!)

Grundzüge der Reform Entscheidung der Verwaltungsgerichte „in der Sache“ Verfahren: - VwGVG - BAO (Verfahren für Abgabensachen) Anlehnung an das bisherige Berufungsverfahren (Verfahren vor dem UFS) Rechtskraft? Maßgebliche Sach- u. Rechtslage für VwG?

Exkurs Allgemeine Änderungen Verfahren BGBl. I 2013/33 EGVG: Anwendungsbereich der Verwaltungsverfahrensgesetze keine Enumeration (taxative Aufzählung gestrichen) funktional als Behörde tätige Einrichtung: Anwendung der Verfahrensgesetze

Zuständigkeitsabgrenzung Verwaltungsgerichte Subsidiäre Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte (Art. 131 Abs. 1 B-VG) Bundesverwaltungsgericht: unmittelbare Bundesverwaltung (Art. 131 Abs. 2) Bundesfinanzgericht (Art. 131 Abs. 3): - öffentliche Abgaben, - Vollziehung durch Abgabenbehörden des Bundes

BVwG unmittelbare Bundesverwaltung Art. 102 Abs. 2 B-VG einschließlich unmittelbare Vollziehung durch Ausgegliederte oder Beliehene Kompetenzdeckungsklauseln (für unmittelbare Vollziehung)

Negative Abgrenzung BVwG Mittelbare Bundesverwaltung Landeshauptmann dem Landeshauptmann unterstellte Behörden Bundesminister in einem Bereich, der nicht unmittelbar vollzogen werden kann: - nicht in Art.102 Abs. 2 B-VG - keine Kompetenzdeckung für unmittelbare Vollziehung

Resümee Kompetenzabgrenzung zwischen BVwG und Landesverwaltungsgerichten: Vollzugsbereich, in dem der Akt ergeht

Revision an den VwGH Art. 133 Abs. 1 und 9 B-VG Erkenntnisse und Beschlüsse der VwG Legitimation Art. 133 Abs. 6 B-VG - in ihren Rechten Betroffene - belangte Behörde (Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG), - in Rechtssachen gem. Art. 11, 12, 14 Abs. 2 und 3 und 14a Abs. 3 und 4 der zuständigen Bundesminister (Art. 133 Abs. 6 Z 3 B-VG)

Art. 94 Abs. 2 B-VG BGBl I 2012/51 in Kraft 1. Jänner 2014 Anfügung Abs. 2: „in einzelnen Angelegenheiten anstelle der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein Instanzenzug von der Verwaltungsbehörde an die ordentlichen Gerichte“

Art. 94 Abs. 2 B-VG BG/LG mittelbare Bundesverwaltung und Art. 11 und Art. 12 B-VG: Zustimmung der Länder

Art. 12 Abs. 3 und15 Abs. 7 B-VG Aufhebung (BGBl. I 2012/51) länderübergreifende Vorhaben keine Regelung über einvernehmliches Vorgehen der Landesinstanzen mehr keine Devolution an BM

Verwaltungsgerichtsbarkeit Hoheitsverwaltung Bescheid, Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Säumnis Nicht: Maßnahmen der Privatwirtschafts-verwaltung, zivilrechtliches Handeln - z.B. Ökostromabwicklungsstelle, ÖSG 2012

Verwaltungsgerichtsbarkeit Aufgabe der strikten Formenbindung Art. 130 Abs. 2 B-VG Weitere Anfechtungsgegenstände? beschränkt auf die Hoheitsverwaltung

Auswirkungen Energierecht administrativer Instanzenzug Zuständigkeit(sabgrenzung) der Verwaltungsgerichte Sachentscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Erfordernisse bei Einrichtung eines Instanzenzuges von Verwaltungsbehörden zu ordentlichen Gerichten

Allgemeine Auswirkungen nur eine Verwaltungsinstanz unmittelbare Anrufung eines Verwaltungsgerichts Zuständigkeit? – Grundsätze des B-VG oder: Verschiebung der sich danach ergebenden Kompetenz durch BG Auswirkungen für die Rechtsunterworfenen

Zuständigkeit VwG erster Inst. Kompetenzdeckungsklausel für unmittelbare Vollziehung: → BVwG E-Control (bzw. ihre Organe) § 1 Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012, BGBl. I 2013/41, § 2 Abs. 1 E-ControlG, BGBl I 2010/110 § 1 ÖSG 2012 (→ § 31 (1) Konzession durch BM)

Energierecht - BVwG Vollziehung unmittelbar anwendbaren Rechts im ElWOG 2010 durch Bundesbehörden bzw. die Regulierungsbehörde die Vollziehung durch E-Control, die Regelzonenführer, die Marktgebietsmanager und die Verteilergebietsmanager gemäß EnLG 2012

Energierecht - BVwG Genehmigung der Regulierungsbehörde von Vorschlägen und Ausnahmeanträgen betreffend Kapazitäten für Lastflüsse in beide Richtungen in § 66 GWG 2011 Erteilung der Konzession gemäß § 31 Ökostromgesetz 2012, BGBl. I 2012/11 durch den BMWFJ

Zuständigkeit LandesVwG LH in mittelbarer Bundesverwaltung, - § 7 Abs. 1 bis 4 ÖSG 2012 (Anerkennung von Anlagen) Landesbehörden auf Grund von Landesausführungsgesetzen zu Grundsatzbestimmungen im ElWOG § 7 Abs. 6 erster Satz EnLG 2012, BGBl I 2013/41: Behörden der allg. staatl. Vw (soweit individuelle Akte?)

Entwurf BMWJF REMIT- und Verwaltungsgerichts-barkeits-Anpassungsgesetz ElWOG 2010 GWG Energie-Control-Gesetz

ElWOG 2010 § 1: Neufassung der Kompetenzdeckungsklausel; keine Einschränkung auf bestimmte Regelungen; generell unmittelbare Vollziehung vorgesehen keine Aufzählung von bestimmten Regelungen sondern auch Änderung der Vollzugsbereiche

ElWOG 2010 „§ 1. (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung sowie die Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.“

E-Control-G § 1 Kompetenzdeckungsklausel; Neuerlassung zur Absicherung der novellierten Regelungen § 9 Abs. 1: Amtsrevision der E-Control gegen Entscheidung des VwG betreffend Amtshandlung der E-Control

E-Control-G § 9 Abs. 2: Rechtszug an das BVwG taxative Aufzählung: „Entscheidungen des Vorstands der E-Control in Angelegenheiten der Feststellung der Kostenbasis gemäß § 48 Abs. 1 ElWOG 2010, § 24 Abs. 1 GWG 2011 und § 69 Abs. 1 GWG 2011 sowie Entscheidungen über die Methode gemäß § 69 Abs. 2 GWG 2011“

E-Control-G keine aufschiebende Wirkung dieser Beschwerden (§ 9 Abs. 2 zweiter Satz) → in anderen Angelegenheiten: Bestimmung der Zuständigkeit des VwG nach den allgemeinen Grundsätzen (Art. 131 Abs. 1 bis 3 B-VG 12 Abs. 4: Rechtszug an das Gericht, Außerkrafttreten der behördlichen Entscheidung erst mit Rechtskraft der Entscheidung des ordentlichen Gerichts

E-Control-G § 12 Abs.4 – Verfassungsrang erforderlich? Modell der sukzessiven Kompetenz nunmehr nicht mehr erforderlich

Offene Fragen § 7 Abs. 6 zweiter Satz EnLG 2012 „Einrichtungen der gesetzlichen Interessenvertretungen im übertragenen Wirkungsbereich“; Vollzugsbereich? Verweis auf die Stellung des LH? RV: unmittelbare Vollziehung sollte ermöglicht werden → BVwG !

EnLG: BvWG § 7 Abs. 6 zweiter Satz EnLG 2012 Interessenvertretungen unmittelbare Vollziehung Wortlaut unklar: „unbeschadet der Stellung des LH“ EB: auch bei Heranziehung von Interessenvertretungen unmittelbare Vollziehung

Anhang - Normen

ÖSG 2012 - § 1 – Verfassungsbestimmung Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem BG enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die … Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Einrichtungen versehen werden.

EnLG 2012, BGBl I 2013/41 § 1 (Verfassungsbest.) Satz 1: Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem BG enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichlich derer das [B-VG] etwas anderes vorsieht.

EnLG 2012, BGBl I 2013/41 § 1 Satz 2 Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können – unbeschadet der Stellung des LH gem Art. 102 Abs. 1 B-VG – nach Maßgabe des § 7 Abs 6 von Einrichtungen der gesetzlichen Interessenvertretungen im übertragenen Wirkungsbereich sowie von der E-Control, den Regelzonenführern … unmittelbar versehen werden

E-Control-G § 1 Abs. 1 I 2010/110 Satz 1 Die Erlassung, Aufhebung sowie die Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt.

E-Control-G § 1 Abs. 1 I 2010/110 Satz 2 Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen besorgt werden.

Rechtsunterworfene Einbringung der Beschwerde bei der bescheiderlassenden Behörde aufschiebende Wirkung: § 13 Abs. 2 VwGVG, Ausschluss der aW Voraussetzung wie in § 64 Abs. 2 AVG Verwaltungsbehörde: Revision gegen Entscheidung des VwG