SS 2003 Patent- und Lizenzvertragsrecht II Dr. H. Laederach

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SS 2003 Patent- und Lizenzvertragsrecht II Dr. H. Laederach Die Patentansprüche SS 2003 Patent- und Lizenzvertragsrecht II Dr. H. Laederach 1

Rechtliche Bedeutung Anspruchskategorien Einheit Redaktion Die Patentansprüche Rechtliche Bedeutung Anspruchskategorien Einheit Redaktion 39

Die Patentansprüche Der oder die Patentansprüche definieren die Erfindung(en), für die ein Patent beantragt oder erteilt wird (Art. 51 Abs. 1 PatG in Verbindung mit Art. 1 PatG). Streng genommen gilt das nur für die unabhängigen Patentansprüche (Art. 52 Abs. 1 PatG); die abhängi- gen Patentansprüche umschreiben nämlich besonde- re Ausführungsarten der im übergeordneten unab- hängigen Patentanspruch definierten Erfindung (Art. 55 PatG). 40

Die Patentansprüche Die Patentansprüche sind der wichtigste Teil des Patents (als Schutztitel), denn sie bestimmen seinen sachlichen Geltungsbereich; zur Auslegung der Patentansprüche sind aber die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen. (Art. 51 Abs. 2 und 3 PatG). 41

Die Patentansprüche Was in den Patentansprüchen gesamthaft definiert ist, wird im Patentgesetz als “Gegenstand des Patentgesuchs” bezeichnet (vergl. Art. 57, 58 und 59 PatG). 42

Die Patentansprüche Jeder unabhängige Patentanspruch darf nur eine einzige Erfindung definieren (Art. 62 Abs. 1 PatG), aber ein Patent (oder Patentgesuch) kann unter bestimm-ten Voraussetzungen eine Gruppe von Erfindungen, also mehrere unab-hängige Patentansprüche umfassen (Art. 52 Abs. 2 PatG und Art 30 PatV). 43

Die Patentansprüche Das Patentgesuch muss schon bei seiner Einreichung mindestens einen Patentanspruch enthalten, ansonsten kein Anmeldedatum zuerkannt werden kann (Art. 56 Abs. 1 PatG). Einzelheiten bez. Form und Inhalt der Patentansprüche sind in den Art. 29 und 31 PatV enthalten. 44

Patentanspruchskategorien Art. 52 Abs. 1 PatG Verfahren Erzeugnis, Ausführungsmittel, Vorrichtung Anwendung eines Verfahrens Verwendung eines Erzeugnisses 45

Patentanspruchskategorien Verfahrensansprüche: Definitionselemente: Ausgangspunkt----Weg----Endpunkt (wichtig: Zeitfaktor) Arten: Herstellung- oder Bearbeitungsverfahren Verfahren zum Betrieb einer Vorrichtung Anwendung eines Verfahrens/Verwendung von.. zum.. 46

Patentanspruchskategorien Erzeugnisansprüche: Definitionselemente: Zustand, Beschaffenheit, Zusammen-setzung, Eigenschaft, Funktion Arten: Stoff oder Mischung, Gegenstand oder Vor-richtung, Ausführungsmittel 47

Patentanspruchskategorien Anwendungsansprüche Ein Patentanspruch für die „Anwendung eines Verfahrens“ ist gleichbedeutend wie ein Verfahrensanspruch, in dem eine bestimmte Anwendung spezifiziert wird. 48

Patentanspruchskategorien Verwendungsansprüche Ein bestimmtes Erzeugnis wird in einem andern Erzeugnis verwendet (unzulässig) Ein Erzeugnis wird zu einem bestimmten Zweck gebraucht (zulässig) 49

Patentanspruchskategorien Ein Verwendungsanspruch muss immer die Fragen beantworten: Was wird verwendet? Wozu wird es verwendet? Wie wird es verwendet (fak.) 50

Patentansprüche Inhalt: Kategorie: zutreffend (Patentierbarkeit, Definitionsmerkmale, Offenbarung) Zutreffende Gegenstandsbezeichnung Umfang: richtig im Verhältnis zur Beschreibung (Rahmen zu eng?) Offenbarung: ausreichend, Definition mit technischen Merkmalen (Art. 29 Abs. 1 V) 51

Patentansprüche Form: Klar, möglichst präzis und knapp gefasst) keine Relativmerkmale ohne Bezugsbasis keine Fakultativmerkmale keine Beispielsangaben keine Hinweise auf Beschreibung und Zeichnungen 52

Patentansprüche Einheitliche und anerkannte Fachterminolo-gie keine Zeichnungen (höchstens C-Formeln) Bezugszeichen nur zum besseren Verständ-nis (keine einschränkende Wirkung) Fakultative Gliederung in Oberbegriff und Kennzeichnung Reihenfolge und Numerierung 53

Patentansprüche Hinweise auf Bekanntes sind unzulässig Marken und Handelsbezeichnungen, Normen etc. in der Regel unzulässig . 54

Patentansprüche Prüfung: Keine materiellen Änderungen des Prüfers (Vorschläge oder Forderungen) ohne entsprechende Begründung 55

Patentansprüche Unabhängige Patentansprüche Nebenansprüche 56

Unabhängige Patentansprüche Inhalt: Art. 52 PatG: Jeder unabhängige Patentanspruch darf nur eine einzige Erfindung definieren, und zwar: ein Verfahren, oder ein Erzeugnis, ein Ausführungsmittel oder eine Vorrichtung, oder eine Anwendung eines Verfahrens, oder eine Verwendung eines Erzeugnisses. 57

Unabhängige Patentansprüche Ein Patent kann mehrere unabhängige Patentansprüche umfassen, wenn sie eine Gruppe von Erfindungen definie- ren, die untereinander so verbunden sind, dass sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen. 58

Einheit: Grundregel Ein unabhängiger Patentanspruch ist uneinheitlich, wenn er in Alternativform mehrere Möglichkeiten aufzählt, die nicht zur Lösung des gleichen technischen Problems dienen oder die nicht zum gleichen Resultat führen. 59

Unabhängige Patentansprüche Art. 30 PatV: 1 Enthält das Patentgesuch mehrere unabhängige Patentansprüche gleicher oder verschiedener Kategorie (Art. 52 PatG), so muss der technische Zusam- menhang der die allgemeine erfinde- rische Idee zum Ausdruck bringt, aus diesen Ansprüchen selbst hervorgehen. 60

Unabhängige Patentansprüche 2 Diese Bedingung gilt insbesondere dann als erfüllt, wenn das Patentgesuch eine der folgenden Kombinationen von unabhängigen Patentansprüchen aufweist: neben einem ersten Patentanspruch für ein Verfahren: je einen Patentanspruch für ein Mittel zu dessen Ausführung, für das Erzeugnis des Verfahrens und entweder für eine Anwendung des Verfahrens oder für eine Verwendung dieses Erzeugnisses; 61

Unabhängige Patentansprüche neben einem ersten Patentanspruch für ein Erzeugnis: je einen Patentanspruch für ein Verfahren zu dessen Herstellung, für ein Mittel zur Ausführung des Verfahrens und für die Verwendung des Erzeugnisses; neben einem ersten Patentanspruch für eine Vorrichtung: je einen Patentanspruch für ein Verfahren zu ihrem Betrieb und ein Verfahren zu ihrer Herstellung. 62

Einheitsregeln Nebst den vom Gesetz (s. oben) vorgegebenen Kombinationen haben sich in der Praxis folgende Kombinationen von unabhängigen Patentansprüchen etabliert: Aufeinander abgestimmt Erzeugnisse (Schloss + Schlüssel) Teil und Ganzes (Felge und Befestigungsmutter) 63

Einheitsregeln Erzeugnis und Herstellungsmittel Faltschachtel und Zuschnitt dafür; Dose mit Aufreissdeckel und Vorrichtung zur Herstellung der Dose Aufteilung einer einheitlichen Alternative (ohne Überschneidung) Dichtungslippe aus Kautschuk oder Kunststoff.... 64

Einheitsregeln Der technische Zusammenhang muss aus den unabhängigen Patentansprüchen selbst hervorgehen. Der Patentbewerber muss nötigenfalls die Einheit begründen (i.R. in der Einleitung der Beschreibung). 65

Breite des uPA Je weniger Merkmale er aufweist, desto breiter ist sein sachlicher Geltungsbereich (und Schutzumfang). Jedes zusätzliche Merkmal schränkt ein. Unnötige Merkmale können ev. später eliminiert werden (Gelingen ist aber unsicher, daher bereits bei Erstformulierung jedes Merkmal genau auf seine Notwendigkeit und Nutzen prüfen).

Abhängige Patentansprüche (Art. 55 PatG; Art. 31 PatV) Ein abhängiger Patentanspruch definiert stets eine Ausführungsform der in einem unab-hängigen oder in einem Nebenanspruch definierten Erfindung. D.h. eine (meist konkretere) Möglichkeit, die Erfindung auszuführen. 66

Abhängiger Patentanspruch Die Merkmale des abhängigen PA‘s können dem übergeordneten PA ein zusätzliches Merkmal hinzufügen ein Merkmal des übergeordneten PA‘s präzisieren 67

Abhängiger Patentanspruch Rückbezüge: können einen einzigen Patentanspruch einbeziehen können mehrer Patentansprüche alternativ oder kummulativ (nicht für USA !) einbeziehen 68

Unechter abhängiger PA Ein als abhängiger formulierter Patent-anspruch, der den übergeordneten unab-hängigen Anspruch erweitert. uPA aPA 69

Unechter abhängiger PA Ein abhängiger Patentanspruch, der lediglich die Merkmale des unabhängigen in anderer Form wiederholt 70

Verkettung von aPA‘s Subordination A3 ist eine Ausführungsform der vorangehenden Ausführungsform A2 72

Verkettung von aPA‘s Teilweise kompatibel Zwei voneinander unabhängige Ausführungsformen A2 und A3, die teilweise kompatibel sind 73

Verkettung von aPA‘s Alternativen Die einander ausschliessen PA 3 PA 2 74

Redaktion des uPA‘s Gegenstandsbenen-nung Flasche mit einem Sicherheitsdrehver-schluss 75

Redaktion des uPA‘s Gegenstandsbenen-nung Bekanntes Flasche mit einem Sicherheitsdrehver-schluss bei dem beim erstmaligen Öffnen ein mehrfach eingeschnittenes Band an mindestens einer Stelle reißt 76

Redaktion des uPA‘s Bekanntes Floskel zur Abgren-zung des Oberbegriffs vom Kennzeichen bei dem beim erstmaligen Öffnen ein mehrfach eingeschnittenes Band an mindestens einer Stelle reißt, dadurch gekennzeichnet, dass 77

Redaktion des uPA‘s Floskel zur Abgren-zung des Oberbegriffs vom Kennzeichen Kennzeichnende Merkmale dadurch gekennzeichnet, dass am Drehverschluss (1) ein Nocken (2)...ange-ordnet ist, der einen Teilberich des Bandes in Umfangsrichtung mit einer Reibkraft (F) beaufschlagt. 78

Ganzer uPA Flasche mit einem Sicherheitsdrehverschluss, bei dem beim erstmaligen Öffnen ein mehrfach eingeschnittenes Band an mindestens einer Stelle reißt, dadurch gekennzeichnet, dass am Drehverschluss (1) ein Nocken (2)...angeordnet ist, der einen Teilberich des Bandes in Umfangsrichtung mit einer Reibkraft (F) beaufschlagt 79

Ganzer uPA Flasche mit einem Sicherheitsdrehverschluss, bei dem beim erstmaligen Öffnen ein mehrfach eingeschnittenes Band an mindestens einer Stelle reißt, dadurch gekennzeichnet, dass am Drehverschluss(1) ein Nocken (2)...angeordnet ist, der einen Teilberich des Bandes in Umfangsrichtung mit einer Reibkraft (F) beaufschlagt 80

Abhängiger PA Gegenstandsbenen-nung Flasche mit einem Sicherheitsdrehver-schluss 81

Abhängiger PA Gegenstandsbenen-nung (Bekanntes: eher selten) Rückbezug Flasche mit einem Sicherheitsdrehver-schluss gemäss Patentanspruch 1 82

Abhängiger PA Rückbezug Floskel gemäss Patentanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass 83

Abhängiger PA Floskel Kennzeichnende Merkmale dadurch gekennzeichnet, dass das das Band aus geäztem Polyaethylen besteht 84