LANDTAGSWAHLORDNUNG LANDES-WÄHLEREVIDENZ NEU Wahlrecht für Auslandsniederösterreicher Briefwahl Wählen mit 16
Auslandsniederösterreicher Voraussetzungen für die Teilnahme an der Landtagswahl Ordentlicher Wohnsitz seit in einer Gemeinde NÖ´s (Dauer egal) kein Hauptwohnsitz in Österreich Antrag auf Aufnahme in die Landes- Wählerevidenz in der Gemeinde (Formular) Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag oder vorher österreichische Staatsbürgerschaft
Briefwahl Beantragung einer Wahlkarte (Auslandsniederösterreicher können auch automatische Zusendung beantragen) Sofort nach Erhalt der Wahlkarte diese Ausfüllen und Unterschreiben Absenden an die Gemeinde Wahlkarte muss spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag Uhr bei der Gemeinde einlangen.
Antrag auf Eintragung in die Landes-Wählerevidenz direkt bei der Gemeinde schriftlich oder per Formular bei der Gemeinde oder im Internet (Landeshomepage Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft
ANSPRECHPARTNER FÜR WAHLRECHTSFRAGEN jede Gemeinde in NÖ jede Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Land NÖ Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen Telefon 02742/9005/