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Einschulung zum Schuljahr 2015/2016

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Präsentation zum Thema: "Einschulung zum Schuljahr 2015/2016"—  Präsentation transkript:

1 Einschulung zum Schuljahr 2015/2016
- alle Kinder, die bis zum das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2014 / 2015 schulpflichtig

2 Anmeldeverfahren Sommer 2014 Benachrichtigung durch Schulträger
(Stichtag: Vollendung des 6. Lebensjahres) Rückmeldung der Eltern an die Stadt Würselen über die gewünschte Schule - Im Sommer 2014 bekommen Sie vom Schulträger ein Anmeldeformular zugesandt - dort sind die Schulen aufgeführt, die für Ihr Kind in Frage kommen - zeitgleich finden an allen Würselener Schulen Informationsabende und Tage der Offenen Tür statt, die Ihnen helfen sollen, sich für eine Schule zu entscheiden - meist bis Ende September muss dann der ausgefüllte Anmeldebogen wieder an die Stadt zurückgesandt werden

3 Kontaktaufnahme mit der Grundschule
Anmeldelisten werden den Schulen übermittelt Einladung zum Anmeldegespräch durch die Grundschule Anmeldegespräch in den Schulen Diagnosetest zur Schulfähigkeit in den Schulen evt. Sprachstandsfeststellung Delfin 5 Termin für die schulärztliche Untersuchung - in der Stadt werden dann die Bögen ausgewertet - dabei spielt dann ihr Schulwunsch eine wichtige Rolle, aber auch die Klassenbildungsgrößen - nach Möglichkeit sollen die Kinder so auf die Schulen verteilt werden, dass die Klassengrößen in etwa gleich verteilt sind - durchschnittliche Klassengröße von 25 Kindern - der Schulträger übermittelt dann den einzelnen Schulen die Anmeldelisten - Sie werden dann mit Ihrem Kind zu einem Anmeldegespräch in die entsprechende Schule eingeladen - je nach dem werden dann Diagnoseverfahren in Kleingruppen oder auch einzeln mit den Schulneulingen durchgeführt - hier geht es in erster Linie darum Förderbedarfe aufzudecken - Kinder, die nicht an Delfin 4 teilgenommen haben werden zusätzlich mit Delfin 5 getestet - sie werden vom Gesundheitsamt mit Ihrem Kind zu einer Schulärztlichen Untersuchung eingeladen - zu diesem Zeitpunkt handelt es sich noch nicht um die endgültige Schulaufnahme

4 Aufnahme an einer Grundschule
Schulleiter entscheidet über Schulaufnahme ausgewogene Verteilung der Schulneulinge auf alle Eingangsklassen (durchschnittlich 24 Kinder) berücksichtigt bei der Entscheidung alle ihm vorliegende Unterlagen Normale Schulaufnahme Vorzeitige Schulaufnahme (Antragskinder, die nach dem das 6. Lebensjahr vollenden) Rückstellung / AOSF - Der Schulleiter entscheidet dann auf dem Hintergrund aller ihm vorliegenden Informationen über die Einschulung (meist um Ostern herum) - nach Möglichkeit sollen auch und vor allem die Erfahrungen der Erzieher mit einbezogen werden, denn die kennen das Kind schon viel länger - Ihre Einverständniserklärung, dass Schule und Kindergarten sich austauschen dürfen ist von großer Wichtigkeit und wird nicht gegen ihr Kind sondern im Sinne Ihres Kindes verwendet - Hier gibt es folgende Möglichkeiten: - normale Schulaufnahme (Regelfall) - Eröffnung eines AOSF (allerdings schon bis Ende Januar) - Rückstellung, wenn erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen die Einschulung sprechen - vorzeitige Schulaufnahmen (später) - mit der Bestätigung des Schulleiters wird das Kind schulpflichtig (Verwaltungsakt)

5 Vorzeitige Einschulung
bei Vollendung des 6. Lebensjahres nach dem 30.September 2015 auf Antrag der Eltern bei der Stadt Formular wird zugeschickt Einladung zum Anmeldegespräch durch die Schule Feststellung der Schulfähigkeit durch die Schulleitung körperliche und geistige Voraussetzungen für den Schulbesuch im sozialen Verhalten ausreichend entwickelt mit der Aufnahme schulpflichtig - Eltern, die eine vorzeitige Einschulung wünschen, melden sich ebenfalls bei der Stadt Würselen - dies gilt für Kinder, die das 6. Lebensjahr bis zum noch nicht vollendet haben - danach gilt das gleiche Prozeder - die kognitiven Leistungen, die ein Kind zu diesem Zeitpunkt erbringen kann sind nicht unbedingt ausschlaggebend - auch die körperliche und die soziale reife spielen eine große Rolle - bitte bedenken Sie auch die gesamte Schullaufbahn des Kindes bei dieser Entscheidung - es wir immer zu den Jüngsten gehören, auch im Jugendlichenalter - es macht das Abitur eventuell dann schon mit 17 -Ist es dann schon reif genug für die Arbeitswelt ? Der Schulleiter entscheidet über die Schulaufnahme genauso aufgrund aller ihm vorliegender Informationen. - bis zum offiziellen Schulaufnahmebrief können sie die Entscheidung noch zurückziehen, danach nicht mehr, das Kind wird schulpflichtig


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