Neues Patientengesetz §§ 630a ff. BGB Auswirkung auf die Behandlung von Notfallpatienten ? Aus: Notfall+Rettungsmedizin Heft 8, 2013 C.Jäkel
Neues Patientengesetz Seit Februar 2013 in Kraft Zweck: - Transparenz + Rechtssicherheit für Pat. - Kodifizierung der Rechtssprechung (Zus.fassung bisherigen „Richterrechts“)
Neues Patientengesetz Erfasste Punkte: - Behandlungsvertrag - Informations- und Aufklärungspflichten - Patienteneinwilligung - Dokumentation der Behandlung - Recht zur Einsicht in Patientenakten - Folgen von groben Behandlungsfehlern, Befund- erhebungsfehlern und Dokumentationsmängeln
Neues Patientengesetz Haftungsgrundsätze für den RD : - Für Fehler des RD-Personals oder des NA haftet die verantwortl. Gebietskörperschaft (hier: Lkrs Reutlingen) gem. §839 BGB i.V.m. Art 34 GG) Ausnahme : Rechtsprechung des OLG Stuttgart Leider keine Festlegung im Patientengesetz ! Obige Grundsätze gelten entsprechend !
Neues Patientengesetz Auswirkungen auf RD-Tätigkeit : Notarzt : - kaum Änderungen - notärztl. Standard ist einzuhalten (Stand der med. Wissenschaft und Praxis auf dem Gebiet der Notfallmedizin)
Neues Patientengesetz Auswirkung auf die RD-Tätigkeit : Notfallsanitäter : - Fachl. Standard ab 2014 nach Vorschriften des NotSanG in Verbindung mit NotSanAPrV - Ausbildungsziele festgelegt in §4 NotSanG Mindestanforderungen siehe NotSanAPrV
Neues Patientengesetz Auswirkung auf die RD-Tätigkeit : Die in der NotSanAPrV festgelegten Aus- bildungsziele und Mindeststandards können durch Vorgaben eines regionalen ÄLRD nicht unterschritten werden. Der ÄLRD kann allenfalls Erweiterungen der Mindeststandards zulassen. (Interpretation des DBRD)
Neues Patientengesetz Auswirkung auf den RD im Einzelnen : 1. Aufklärungs- u. Informationspflichten wie bisher bei nicht aufschiebbaren Maßnahmen sind Pflichten herabgesetzt
Neues Patientengesetz Auswirkung auf den RD im Einzelnen : 2. Dokumentationspflicht : - Notarzt- und RD-Protokolle erforderlich - Sorgfältig ausfüllen ! - Ausfüllen auch nach dem Einsatz erlaubt, aber zeitnah ! - Keine Info-Verluste bei Patientenübergabe - Schriftl. Dokumentation aller Befunde und Maßnahmen (Ausnahme: direkter Folgeeinsatz)
Neues Patientengesetz Auswirkung auf den RD im Einzelnen : 2. Dokumentationspflicht : - Nicht dokumentierte Maßnahmen oder Befunde werden als nicht durchgeführt gesehen ! - Explizit geregelt: Berichtigungen und Änderungen am Protokoll nur zulässig, wenn ursprüngl. Inhalt erkennbar bleibt. Zeitpunkt der Änderung muss sichtbar sein. Nicht erkennbar muss sein, wer die Änderung vorgenommen hat
Neues Patientengesetz Auswirkung auf den RD im Einzelnen : 3. Behandlungsfehler bzw. vermuteter B. - Abweichungen vom Hygienestandard oder Einsatz von defekten Geräten in Verbindung mit einer Patientenschädigung - Mangelnde Befähigung eines RD-Mitarbeiters Grobe Behandlungsfehler führen zu einer Beweislastumkehr hinsichtl. Kausalität