MMag. Robert Brandstetter

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 Präsentation transkript:

MMag. Robert Brandstetter ArbeitspsychologInnen im Spannungsfeld mit den „neuen Gesundheitsberufen“ MMag. Robert Brandstetter PGA Akademie 22.03.2012

Gegenstand der Arbeitspsychologie Gegenstand der Arbeitspsychologie ist das Erleben und Verhalten des Menschen bei der Arbeit der Arbeitsplatz mit seinen Arbeitsmerkmalen und Arbeitsbedingungen, als Merkmale der Situation (Arbeitstätigkeit, Arbeitsaufgaben, die Arbeitsorganisation, die Organisation, die Technik), sowie den dazu erforderlichen Leistungsvoraussetzungen

Methoden der Arbeitspsychologie … psychologischen Arbeitsanalyse … Gefahren-, Gefährdungs- und Sicherheitsanalyse … Unfallursachen- und Ereignisanalyse … Berufseignungsdiagnostik und Leistungsbeurteilung … soziotechnischen Systemgestaltung …

Ziele der Arbeits- und Organisations Vermeiden bzw. Beseitigen arbeitsbedingter Gesundheits- und Unfallgefahren Schaffen, Erhalten bzw. Fördern gesundheits- und persönlichkeitsfördernder Arbeitsbedingungen und Kompetenzen Optimierung des soziotechnischen Systems (Technik, Organisation, Mensch) Evaluation und Forschung …

Gesetzliche Grundlagen des ASchG Laut § 82a, Abs.5 ASchG Zumindest im Ausmaß der restlichen 25% der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation gemäß § 76 Abs. 3 bzw. § 81 Abs. 3 beizuziehende sonstige geeignete Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, oder die Sicherheitsfachkräfte und/oder die Arbeitsmediziner zu beschäftigen.

Erwachsenenbildung im Gesundheitsbereich Die Lehre ist frei Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausübung von bestimmten Tätigkeiten im psychischen Bereich ist das Ausbildungsvorbehaltegesetz und die Gewerbeordnung Es gibt (fast) keine gesetzliche Vorgaben über Lehrende und Lehre in der Erwachsenenbildung Keine gesetzlichen Rahmen über Dauer, Bezeichnungen und „Titel“ in der Erwachsenenbildung wie z.B. Dipl. oder zert. Adipositastrainer/Burnoutcoach Rechtlicher Graubereich bei der Umgehung von Titelschutz/Tätigkeitsschutz

Ausbildungsvorbehaltegesetz Nicht der Gewerbeordnung unterliegende Berufe Ärztegesetz Psychologengesetz Psychotherapiegesetz Tierärztegesetz MTD Gesetz Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz Ziviltechnikergesetz Der Gewerbeordnung unterliegende Berufe - Diplom- Lebensberater, Gewerbliche Massage und beratende Ingenieure

Universitäten/Studien Ordentliche Studien (Magister- Bakkalaueratsstudium) Umstellung auf Bolognaprozess 180/120 ECTS Universitätslehrgänge Dienen der Weiterbildung Sind nicht automatisch an Universitäten Master-/MBA Programme Sind meist nicht- konsekutiv, also als Spezialfortbildung zu sehen Entweder 90 oder 120 ECTS ECTS: ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundene Arbeitspensum 1 ECTS= zw.10-25 Stunden  1 Studienjahr zw. 600-1500 Echtzeitstunden

Quellenangaben www.auva.at www.gkpp.at www.boep.eu www.arbeiterkammer.at www.wko.at www.ris.bka.gv.at

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! MMag. Robert Brandstetter PGA Akademie 0732/771200-17 www.pga.at akademie.leitung@pga.at