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Finanzdepartement Neues Gesundheitsgesetz Auswirkungen auf verschiedene Berufsgruppen.

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Präsentation zum Thema: "Finanzdepartement Neues Gesundheitsgesetz Auswirkungen auf verschiedene Berufsgruppen."—  Präsentation transkript:

1 Finanzdepartement Neues Gesundheitsgesetz Auswirkungen auf verschiedene Berufsgruppen

2 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt Patrick Csomor Leiter Gesundheitsamt, Obwalden Annelis Rohrer Zuständige Sachbearbeiterin für Berufsausübungs- bewilligungen und meldepflichtige Berufe Vertreter des Gesundheitsamts 2

3 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt Dem Kanton, insbesondere dem Gesundheitsamt, obliegt die Aufsicht über die Einrichtungen und Berufstätigkeiten des Gesundheitswesens … (Art. 5 Abs. 1 Lit. d. & Art. 9 Abs. 2 Lit. e. Gesundheitsgesetz) Zusammenarbeit mit folgenden Amtspersonen: –Kantonsarzt / Kantonsärztin –Kantonsapotheker / Kantonsapothekerin Bundesgesetzliche Vorgaben –KVG / KVL –Heilmittelgesetz Kant. Gesundheitsgesetz 3

4 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt 4 Berufe des Gesundheitswesens Bewilligungspflicht generell: Wer privatwirtschaftlich und in eigener fachlichen Verantwortung einen Beruf im Bereich des Gesundheitswesens ausübt (Art. 31 Abs.1 Gesundheitsgesetz) Regierungsrat regelt die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen, die Tätigkeit welche unter fachlicher Verantwortung und direkter Aufsicht einer Fachperson (mit Bewilligung) ausgeübt wird und die Stellvertretung  Ausführungsbestimmungen

5 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt 5 Berufe des Gesundheitswesens Revisionspunkte: Unterscheidung Bewilligungspflichtig - Meldepflichtig. Bewilligungspflichtig Statt Aufzählung neue Systematik:  Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe;  Bundesgesetz über die Psychologieberufe;  in der Krankenversicherungsgesetzgebung zur Gruppe der Leistungserbringer;  gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen im Nationalen Register der nicht-universitären Gesundheitsberufe (NAREG) erwähnt ist;  gemäss übergeordnetem Recht bewilligungspflichtig oder in einem Register

6 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt 6 Berufe des Gesundheitswesens Osteopathin und Osteopath mit interkantonalem Diplom GDK Dipl. Logopäde/-pädin (EDK) Bachelor of Science FH in Ernährung und Diätetik Bachelor/Master of Science FH in Ergotherapie Bachelor of Science FH in Hebamme Bachelor/Master of Science FH in Physiotherapie Bachelor/Master of Science FH in Pflege /Master of Science in Nursing Bachelor of Science FH in Optometrie Augenoptikerin und Augenoptiker HFP Naturheilpraktikerin und Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom Aktivierungsfachfrau und Aktivierungsfachmann HF Biomedizinische Analytikerin und biomedizinischer Analytiker HF

7 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt 7 Berufe des Gesundheitswesens Dentalhygienikerin und Deantalhygieniker HF Drogistin und Drogist HF Fachfrau und Fachmann für medizinisch-technische Radiologie HF/ Bachelor of Science HES-SO en technique en radiologie médicale Fachfrau und Fachmann Operationstechnik HF Orthoptistin und Orthoptist HF Pflegefachfrau und –fachmann HF Podologin und Podologe HF Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter HF Augenoptikerin und Augenoptiker EFZ mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung Podologin und Podologe EFZ mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung Medizinische Masseurin und medizinischer Masseur mit eidg. Fachausweis

8 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt 8 Berufe des Gesundheitswesens Gehört Ihr Beruf neu dieser Gruppe an  Gesuch innert 6 Monaten einreichen

9 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt 9 Berufe des Gesundheitswesens Meldepflichtig Bewilligungsfreie Tätigkeiten unterstehen ebenfalls der Aufsicht des FD, sofern sie gewerbsmässig ausgeübt werden und über eine EMR Anerkennung oder gleichwertige Ausbildung verfügen. Sie sind gegenüber dem FD sowie den übrigen für den Bereich des Gesundheitswesens zuständigen kantonalen Behörden auskunfts- und meldepflichtig.

10 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt 10 Berufe des Gesundheitswesens Tätigkeiten, die nicht unter die Bewilligungspflicht fallen, unterstehen der Aufsicht des Finanzdepartements, sofern sie: a. gewerbsmässig ausgeübt werden; b. der Beseitigung von gesundheitlichen Störungen oder der Verbesserung des Gesundheitszustands von Menschen und Tieren dienen. Personen, die eine bewilligungsfreie Tätigkeit ausüben, sind gegenüber dem Finanzdepartement und den übrigen für den Bereich des Gesundheitswesens zuständigen kantonalen Behörden auskunfts- und meldepflichtig.

11 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt 11 Spez. BAB komplementär Medizin Naturheilpraktiker / Naturheilpraktikerinnen mit bestehender Berufsausübungsbewilligung Bereiche –Ayurveda-Medizin, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin, traditionelle europäische Naturheilkunde  Übergangsfrist von 7 Jahren  Danach Nachweis über Nachqualifikation Bis zum Erlangen des eidgenössischen Diploms dürfen keine nicht verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben werden!  Nur mit eidgenössischen Diplom möglich

12 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt Gesuch um Bewilligung für die selbstständige Berufsausübung allgemeiner Gesundheitsberufe Personalien Angaben zur Ausbildung Lebenslauf Bisherige Berufstätigkeit Angaben zur Praxis 12

13 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt Meldung von bewilligungsfreien Tätigkeiten Angaben zur Person und Praxis Angaben über Aus- und Weiterbildung Beschreibung der angebotenen Tätigkeiten 13

14 Information OW Therapeuten / 19.02.2016 Patrick Csomor Finanzdepartement Gesundheitsamt Informationen auf Homepage www.ow.ch  Themen  Gesundheit und Soziales  Gesundheit  Gesundheitsamt 14


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