Dr. Alexander Schmidt Aktuelle reiserechtliche Rechtsprechung des HG Wien
Urlaubsfreude Judikatur „ante Leitner“ EuGH – Urteil ohne Folgen? Umsetzung des LG Linz: richtlinienkonforme Interpretation 400 € für 7 Tage wertlosen Urlaubs 30 % Preisminderung
Urlaubsfreude Judikatur des HG Wien: weder Richtlinie noch EuGH-Urteil unmittelbar anwendbar divergierende Auslegungsmodelle Handlungsbedarf des Gesetzgebers
Urlaubsfreude § 31e Abs 3 KSchG: Wenn der Reiseveranstalter einen erheblichen Teil der vertraglich vereinbarten Leistung nicht erbracht hat und dies auf einem dem Reiseveranstalter zurechenbaren Verschulden beruht, hat der Reisende auch Anspruch auf angemessenen Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude. Bei der Bemessung dieses Ersatzanspruchs ist insbesondere auf die Schwere und Dauer des Mangels, den Grad des Verschuldens, den vereinbarten Zweck der Reise sowie die Höhe des Reisepreises Bedacht zu nehmen.
Urlaubsfreude Anwendung der neuen Gesetzeslage: Rückwirkung fraglich keine Rückwirkung authentische Interpretation! Bemessung im einzelnen: unterbliebene Karibik-Reise € 600,-- bei Reisepreis € 4.300,-- kein Familienzimmer € 500,-- bei Reisepreis € 3.400.--
Geschäftsgrundlage die klassischen Fälle NYC Marathon 2001 Luftbeförderung nach dem 11.9.2001 kein Rücktritt bei Vorhersehbarkeit SARS Rücktritt nach WHO-Warnung kein Rücktritt nach Annahme eines Kulanzangebots
Gewährleistung Leistungsbeschreibung kein Mangel – unerheblicher Mangel Preisminderung Bemessungsgrundlage Anwendungsbeispiele Vorteilsanrechung
Schadenersatz Zurechnungselemente Adäquanz Rechtswidrigkeit Umfang des Ersatzes ideeller Schaden Schmerzengeld Rügeobliegenheit
Sonstiges Kollisionsrecht Vertragstypen Vertrag zugunsten Dritter Gastaufnahme Geschäftsbesorgung
Verfahrensrecht Behauptungslast Beweisrecht Beweislast schlüssiges Geständnis prima-facie-Beweis Beweiswürdigung § 273 ZPO amtswegiges SV-Gutachten? Kosten