Rechte und Pflichten der MAV

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Rechte und Pflichten der MAV Eine Einführung

Rechtsgrundlagen Landeskirchliches Mitarbeitergesetz (LMG): Regelung der privatrechtlichen Dienstverhältnisse - § 5 (1): Bildung einer Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) - § 5 (2): ARK schafft Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Dienst- verhältnissen sowie Vergütung und Entlohnung - es entsteht die Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO) - § 5 (3): ARK wirkt bei sonstigen Regelungen von dienstrechtlicher Bedeutung mit

1. Weg: AG bestimmt den Tarif Anmerkung: 1. Weg: AG bestimmt den Tarif 2. Weg: AG-V und AN-V verhandeln einen Tarifvertrag 3. Weg: Arbeitsrechtskommission, paritätisch besetzt mit AG-Vertretern und AN-Vertretern stellen Übereinstimmung her über die geltende Dienstordnung

Rechtsgrundlagen Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO): regelt alle Angelegenheiten der Arbeit, wie z.B. Schriftform des Dienstvertrages u. der Nebenabsprachen, Eingruppierung Schriftform der Nebenabsprachen, Regelmäßige Arbeitszeiten, Arbeitszeit an Samstagen und Vorfesttagen, Überstunden, Vergütung, Bestandteile, Auszahlung der Vergütung Beendigung des Dienstverhältnisses, Kündigungsfristen... Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) Rechtsgrundlagen Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)

MVG - Sein Sinn Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf Vertretung durch eine MAV, die auf die gleichmäßige und ordnungsgemäße Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für alle Mitarbeiter achtet.

Die Pflichten der MAV ausschließlich? Gegenüber der Dienststellenleitung Vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit - Gegenseitige Information - Versuch der Einigung in Streitfällen

Die Pflichten der MAV Gegenüber den Mitarbeitern Darauf achten, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Recht und Billigkeit behandelt werden

Die Pflichten der MAV Gegenüber den Mitarbeitern …die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern

Die Pflichten der MAV Gegenüber den Mitarbeitern …persönliche Anliegen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern die MAV diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten.

Die Pflichten der MAV Gegenüber den Mitarbeitern …das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten

MVG § 35 Allgemeine Aufgaben der MAV

Die Rechte der MAV Rechte MAV- der Stufen Fünf Fünf Stufen

Die Rechte der MAV Erste Stufe Passives Recht Informationsrechte der Mitarbeitervertretung

MVG: § 34 Informationsrechte der MAV „Die MAV ist zur Durchführung ihrer –Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die DL soll die MAV bereits in der Vorbereitung von Entscheidungen informieren und die MAV, insbesondere bei org. u. sozialen Maßnahmen [§ 40 MVG], frühzeitig an der Planung beteiligen….“

Die Rechte der MAV Zweite Stufe Beratungsrecht Mitberatung

MVG: § 46 Fälle der Mitberatung z.B. a) Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen … f) Aufstellung und Änderung des Stellenplans, h) Dauerhafte Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, ….

Die Rechte der MAV Dritte Stufe Vetorechte Eingeschränkte Mitbestimmung Mitbestimmung

MVG: § 39 Fälle der Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten Inhalt und Verwendung von Personalfragebögen, … Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen Aufstellung von Grunds. für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnehmerauswahl….

MVG § 40 Fälle der Mitbestimmung in org. u. sozialen Angelegenheiten Bestellung von Betriebsärzten …. Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen.. d) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen … e) Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan f) Aufstellung von Sozialplänen …

MVG § 42 Fälle der eingeschränkten Mitb. in Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten MA Einstellung ordentl. Kündigung nach Ablauf der Probezeit … c) Eingruppierung … j) Versagung und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit ..

Die Rechte der MAV Vierte Stufe Gestaltungsrechte Initiativrecht der MAV Dienstvereinbarungen

MVG § 47 Initiativrecht der MAV Die MAV kann der DL in den Fällen der §§ 39, 40, 42, 43, 46 Maßnahmen vorschlagen….. Kommt …. Einigung nicht zu Stande, …kann die MAV die Schlichtungsstelle anrufen

MVG: § 36 Dienstvereinbarungen MAV u. DL können Dienstverein-barungen abschließen. … schriftlich … …gelten unmittelbar … (6) …bei Streitigkeiten über die Auslegung … Schlichtungsstelle anrufen …

Die Rechte der MAV Fünfte Stufe Beschwerderecht Beschwerderecht der MAV bei Aufsichtsorganen

MVG § 48 Beschwerderecht der MAV Verstößt die DL gegen sich aus diesem Kirchengesetz ergebende …. Pflichten, hat die MAV das Recht, bei den zuständigen Leitungs- und Aufsichtsorganen Beschwerde einzulegen. … Abhilfe schaffen …

Ablaufschema Mitbestimmung