Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlagen/Buchhaltungsgrundlagen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
KERNFRAGEN 1. Wie hängen Bilanz, GuV1) und Kapitalflussrechnung zusammen? 2. Was ist eine Bilanz? 3. Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung? 4. Was zeigt.
Advertisements

Kostenrechnung – wozu??? Wie ist das möglich???.
Rechnungslegung und Publizität im Überblick
Ziele des derzeitigen Rechungswesens (Kameralistik)
Vom Aufwand (=FiBu) zu den Kosten (=Kostenrechnung)
Unterschiede von Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung
Kapitalverwendung - Begriffe
Wertgeprüftes SBK, geprüft durch Inventar
- 1 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/ Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® IFRIC Draft Interpretation.
Auswertung des Jahresabschluss (2)
Kontrollfragen zu Kapitel 1
Hinweise zur sachgerechten Bewertung von Schülerleistungen Bewertung von Schülerleistungen unter Berücksichtigung von Schlüsselqualifikationen in der Praxis.
IAS 39 – Anpassungen aufgrund der Finanzkrise
Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlagen/Buchhaltungsgrundlagen
1 Unsere Kunden, Sie stehen mit Ihren Wünschen und Zielen bei uns im Brennpunkt ! Freiheit und Flexibilität sind unserer Ansicht nach die Grundvoraussetzungen.
BILIA Integrierte Politik Mit der Festlegung unserer Qualitäts- Umwelt-und Sicherheitspolitik dokumentieren wir unsere Grundsätze um die hohen Standards.
© 2005, informations-broker.netinformations-broker.net© 2005, informations-broker.netinformations-broker.net Folie-Nr Basel II: Rating verbessern.
Präsentation und Diskussion des Leitfadens
Abgrenzung internes und externes Rechnungswesen
Das Speyerer Verfahren vor dem Hintergrund neuerer internationaler Entwicklungen im öffentlichen Rechnungswesen Merkmale des Speyerer Verfahrens Internationale.
25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 1 Die Bewertung von Bibliotheksbeständen – eine Unmöglichkeit?
Dr. John Hess1 Einfluss der Bewertungsvorschriften des Steuerrechts I Die nach den obligationenrechtlichen Vorschriften erstellte Bilanz und Erfolgsrechnung.
Grundlagen der Konsolidierung
Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlage/Buchhaltungsgrundlagen
Einzelunternehmung Stille Gesellschaft &
Optimierung Investitionen
Zuordnung und Bewertung Passiven I
1. Die KLR als Teil des Rechnungswesens
Grundlagen des externen Rechnungswesens
Vieles bleibt offen! Öffentlicher AUFTRAG, ZIELE
Vorbereitungslehrgang Ausbildereignungsprüfung
1. Grundlagen des Betrieblichen Rechnungswesens
Rücklagen Rücklagen oder Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die
Von Unternehmen und Unternehmern
DAX 8.000? Kein Grund für Höhenangst! Hans-Jörg Naumer Global Head of Capital Markets & Thematic Research Mai 2013 Nur für Vertriebspartner und professionelle.
©2012 Mag. Alexander Pointecker
Dr. John Hess1 Bestandteile der Rechnungslegung nach schweizerischem Obligationenrecht.
Die Jahresabschlussarbeiten
Grundzüge des Rechnungswesens
2.5.2 Multivariate Monte Carlo-Simulation
Der Jahresabschluss.
Grundlagen Buchführung und Bilanzierung
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Entwurf einer Fortsetzung 5 zu IDW RS HFA 2: Bilanzierung von plan assets im Zusammenhang.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.007: Lageberichterstattung nach § 289 Abs. 1 und 3 HGB bzw. § 315 Abs.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Hess1 Was heisst Controlling im Tagesgeschäft ?. Hess2 Lernziele Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Lage:  Die wichtigsten Indikatoren im.
Arten der Forderungsbewertung
Welche Lieferforderungen sind laut Saldenliste ausgewiesen?
Schulden... Personalkosten...
Einkauf - Kreditoren Artikel einkaufen
Ermittlung des Betriebserfolges
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Dr. John Hess1 Bestandteile der Rechnungslegung nach schweizerischem Obligationenrecht.
GMF - Umwelt Externalitäten Wirtschaftlich relevante Interaktion, die nicht entgolten wird Beispiel: Zwei Firmen Firma 1 Firma 2 C(x 1 )C(x.
Kap 2 - Arten des Kaufvertrags 1 Barta: Zivilrecht online Arten des Kaufs Arten des Kaufs qNormaler Kauf = Zug um Zug - Kauf l § 1052 ABGB qKreditkauf.
US GAAP Update German CPA Society e.V. Dipl.-Kfm. Jörg Müller WP/StB/CPA -Vice President - 1. jährliche Fachtagung Heidelberg, 15. April 2005.
Ass.-Prof. Dr. iur. M. Hürzeler II.Grundlagen der Haftpflicht Abgeltung immaterieller Nachteile Gesetzliche Grundlagen im Obligationenrecht Art. 47 OR.
Finanzhaushalt Kirchgemeinden HRM2 Kurzpräsentation Kirchenpflegetreffen.
1 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Prüfung der Vorräte.
An der Bilanz haben folgende Gruppen Interesse: Staat / Finanzamt
An der Bilanz haben folgende Gruppen Interesse: Staat / Finanzamt
HRM2: Neubewertung Verwaltungsvermögen (Antrag und Weisung)
©2012 Mag. Alexander Pointecker
International financial reporting standards
Mehr-Weniger-Rechnung
Mehr-Weniger-Rechnung
 Präsentation transkript:

Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlagen/Buchhaltungsgrundlagen Lektion 3: Obligationenrecht/Bewertung

Bewertung Bilanzpositionen sind nach dem Vorsichtsprinzip zu bewerten. Dieses besagt, dass keine Spekulationswerte das Vermögen aufblähen dürfen. So gilt grundsätzlich der Anschaffungs- und Herstellungswert (historischer Wert oder Belegs-Wert). Sollten diese nicht mehr realisiert werden können, sind sie nach unten zu korrigieren. Man nennt diesen Vorgang auch Abschreibung. In Ausnahmefällen dürfen aber auch höhere Marktwerte eingesetzt werden.

Bewertung Art 960 ff OR Erstmals sind im neuen Recht Grundsätze der Bewertung gesetzlich explizit verankert. Diese sind: Einzelbewertung Vorsicht in der Bewertung, ohne die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern Überprüfung und ggf. Anpassung der Werte bei Anzeichen für eine Überbewertung von Aktiven oder für zu geringe Rückstellungen Prinzip: Der Gesetzgeber will keine Überbewertung, er will den Gläubiger (Banken) schützen

Vorsichtsprinzip Bewertung der Aktiven höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der nutzungs- und altersbedingte Wertverlust muss durch Abschreibungen, anderweitige Wertverluste müssen durch Wertberichtigungen berücksichtigt werden. Zu Wiederbeschaffungszwecken und zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens dürfen zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen vorgenommen werden.

Vorsicht mit beobachtbaren Marktpreisen Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt dürfen in der Folgebewertung zum Kurs oder Marktpreis bewertet werden, auch wenn dieser über dem Anschaffungswert liegt (Folgebewertung).  Für Vorräte (Rohmaterial, Erzeugnisse in Arbeit, fertige Erzeugnisse und Handelswaren) sowie für nicht fakturierte Dienstleistungen ist der Veräusserungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Kosten einzusetzen, sofern dieser unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen   Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt dürfen nach neuem Recht in der Folgebewertung zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem Anschaffungswert liegt.

Einzelbewertung Der Grundsatz der Einzelbewertung im neuen Rechnungslegungsrecht besagt, dass Aktiven und Verbindlichkeiten in der Regel einzeln zu bewerten sind, sofern sie wesentlich sind und aufgrund ihrer Gleichartigkeit für die Bewertung nicht üblicherweise als Gruppe zusammengefasst werden. Das Bild zeigt symbolisch eine typische Einzelbewertung einzelner Liegenschaften. Gruppenbewertungen sind in der Praxis zugelassen. Man denke nur an die grossen Sortimente der Baumärkte und Warenhäuser! Da sich das bisherige Gesetz zur Gruppen- oder Einzelbewertung nicht äussert, hat sich in der schweizerischen Rechnungslegungspraxis ein Methodenwahlrecht entwickelt, wonach sowohl die Einzelbewertung als auch die Gesamt- oder Gruppenbewertung zulässig sind.

Stille Reserven Mit dem neuen Rechnungslegungsrecht wurden erste Ansätze Richtung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True & Fair View) gemacht. Am Vorsichtsprinzip wurde jedoch festgehalten und stille Reserven sind weiterhin erlaubt. Symbol: Das Eichhörnchen legt Vorräte für den Winter an, um zu überleben. Dies zeigt sich insbesondere in den Bestimmungen zu Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen. Diese können zu Wiederbeschaffungszwecken oder für die Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens gebildet werden und müssen auch nicht aufgelöst werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Gläubigerschutz Zentraler Begriff im OR ist der Gläubigerschutz (oder auch Bankenschutz). Das hierzu angewendete Prinzip heisst kaufmännische Vorsicht. Diese wird wiederum in zwei weitere Prinzipien aufgeteilt: Imparitätsprinzip Nicht realisierte Verluste werden gebucht. Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht gebucht werden. Realisationsprinzip Das Realisationsprinzip besagt, dass Forderungen aus L&L als realisiert gebucht werden (Faktura).

True & Fair View Das True & Fair View Konzept der internationalen Normen (IFRS, US GAAP) geht davon aus, dass die Aktivseite nach ihrer aktuellen Leistung (Ertrag) bewertet werden sollte. Dies führt häufiger zu Neubeurteilung der Marktsituation. Diese Prinzip wird in den Augen der Investoren als fair empfunden, weil es die aktuelle Ertragslage der Firma wiedergibt. Somit können nicht realisierte Gewinne gebucht werden  Sie haben festgestellt, dass die Werte nicht fix sind und dass es verschiedene Ansätze gibt, Vermögen zu bewerten. Diese Fragen stellen sich hauptsächlich im Jahresabschluss oder bei beobachtbaren Marktpreisen laufend. Die Volatilität der Märkte (das Auf- und Ab) führt zu Wachsamkeit. Zu hohe Werte könnten die Unternehmung in Schwierigkeiten bringen. Also wiederholen Sie die Lektion, falls Sie mehr Mühe hatten sie zu verstehen. In der nächten Lektion geht es um die Gliederung der Rechnungen und Anhang.