Massenentlassung Personalabbau: Das letzte Mittel professionell handhaben – Chancen für einen ethischen Prozessverlauf
Massenentlassung nach Obligationenrecht Der Arbeitgeber entlässt: aus betrieblichen Gründen innert 30 Tagen mindestens 10 Arbeitnehmende in Betrieben mit 20 bis 99 Arbeitnehmenden; 10% der Arbeitnehmenden in Betrieben mit 100 bis 299 Arbeitnehmenden oder 30 Arbeitnehmende in Betrieben mit 300 und mehr Arbeitnehmenden 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Durchführung einer Massenentlassung nach OR Ablauf nach vorgeschriebenem Verfahren frühzeitige Information der Arbeitnehmerschaft (Konsultationsverfahren) Möglichkeit für Vorschläge, zur Linderung oder gar Verhinderung der Abbaumassnahmen Pflicht des Arbeitgebers, sich mit Vorschlägen auseinander zu setzen Kündigung erst nach Ablauf der Konsultationsfrist Information der kant. Verwaltung 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Keine Folgen der Massenentlassung nach OR keine Einschränkung der Kündigungsfreiheit keine Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers Keine Pflicht zur Erstellung eines Sozialplans 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg Was soll das Ganze? 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Was bedeutet eigentlich „ethischer Prozessverlauf“? Ein Prozessverlauf ist dann ethisch, wenn die Verantwortung und Verpflichtung anderen gegenüber darin zum Ausdruck kommt. (Duden; Das grosse Fremdwörterbuch, 4. Aufl. 2007) 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Was spricht für das gesetzliche Verfahren? Gründe für die Einführung der rechtlichen Bestimmungen Möglichkeit für Vorschläge, zur Linderung oder gar Verhinderung der Abbaumassnahmen Offene Kommunikation Situation der Betroffenen während der Konsultationsphase nach der Entlassung 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Mögliche Inhalte eines Sozialplans Wiedereingliederung Internes Arbeitsplatzangebot Unterstützung bei der Stellensuche Umschulungsmassnahmen Lehrverhältnisse sicherstellen 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Mögliche Inhalte eines Sozialplans; Fortsetzung finanzielle Leistungen zur sozialen Abfederung Frühzeitige Pensionierung Verlängerte Kündigungsfristen (nur bei Arbeitgeber) Befristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses Lohngarantie Durchhalteprämien Umzugserleichterung Abgangsentschädigung Arbeitnehmerdarlehen Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke Ferienregelungen Weiterführen der Sozialversicherungen Anderweitige Leistungen Härtefallregelungen 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg Aufgaben AWA Vermittlung zwischen den Parteien bei Problemen Beratung der Parteien (bez. Möglichkeiten eines Sozialplans) Unterstützung individueller Bemühungen (Dienstleistungen Arbeitslosenversicherung) 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Durchführung des Konsultationsverfahrens Schwierigster Teil für den Arbeitgeber Grosses Lob für Thurgauer Arbeitgeber 22. November 2012 AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg