Herzlich willkommen !.

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen !

Was kommt bei der Existenzgründung alles auf mich zu...? Anmeldungspflichten Steuerliche Pflichten Fördermöglichkeiten Gestaltungen Ein erster Überblick von Dipl.-Kfm. Roland Wilm

r.wilm@germania-stb.de info@easyscript.de Ihr Referent r.wilm@germania-stb.de info@easyscript.de Roland Wilm Diplom-Kaufmann BWL-Studium Uni Erlangen-Nürnberg, Studienbereich „Steuern und Prüfung“ (1997 – 2002) eigenes Unternehmen „EasyScript“ (Verlag, Fachvorträge im öffentl. Recht, www.easyscript.de), seit 1998 Tätigkeit bei DATEV während Studium seit 10/2001: GERMANIA, ZN Hohenroth seit 6/2002: Fachdozent im Steuerrecht Oktober 2004: Steuerberaterprüfung...

Fragen zur Rechtsform Beispiel: Der Maschinenbau-Student Werner Schmiedehammer (S) arbeitet nach erfolgreich absolviertem Studium seit 3 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen der Metallverarbeitung. Wegen der dauerhaft sehr schwachen Auftragslage muss das Unternehmen den S betriebsbedingt kündigen. S meldet sich daraufhin sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und erhält Arbeitslosengeld. Schon länger spielt S mit dem Gedanken, sein eigenes Unter- nehmen zu gründen. Sein Hauptbetätigungsfeld wäre im Montagebau (Metall). Für die buchhalterische Abwicklung, Rechnungserstellung und betriebswirtschaftliche Planung des Betriebes möchte S seine Frau (F) im eigenen Unternehmen einsetzen. S ist sich nicht sicher, welche Rechtsform er – v.a. unter steuerlichen Aspekten – für sein Unternehmen wählen soll.

Fragen zur Rechtsform Einzelunternehmen Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)

Fragen zur Rechtsform Gründung einer GbR Beteiligungsquoten S : F, z.B. 50 : 50 Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz Steuern: ESt, GewSt, (USt) Höhe der Steuerbelastung? Gründung eines Einzelunternehmens Anstellung der Frau (Lohnsteuerkarte oder MiniJob)

GbR Einzelunternehmen Gewinn 30.000 € Gewerbesteuer: 212 € (GewE 5.500 €, StMZ 1%, HS 400%) Einkommensteuer (50:50): zvE von S + F (Zusammenveranl.): 15.000 € (50 % Gewinnquote S) 15.000 € (50 % Gewinnquote F) ./. 212 € (GewSt) ./. 990 € (1,8fache GewStMB) = 28.798 € (Zusammenveranl.) Anstellung der F bei der GbR würde zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen Bilanzierungspflicht (bis 31.12.03)! (Gewinn > 25.000 €, ab 1.1.04: > 30.000 €) Gewinn 30.000 € Anstellung der F = Betriebsausgabe Anstellung als MiniJob (400 €): Lohnaufw. 400 € + 100 € = 500 € jährl. Lohnaufwand: 6.000 € Gewinn: 24.000 € (keine Bilanz nötig!) keine Gewerbesteuer (FB 24.500 €) Einkommensteuer 24.000 € zvE (S) 400 € x 12 = 4.800 € steuerfrei (F) 24.000 € zvE (Zusammenveranl.) Steuervorteile: keine GewSt (212 €) 4.800 € steuerfrei (F) 4.798 € weniger zvE (ESt)

Gewerbeanmeldung und Finanzamt-Fragebogen bei Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Formular GewA 1) Fragebogen für Gewerbeanmeldung – Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit (Finanzamt) Finanzamt: u.a. Fragen zu Unternehmensform (Rechtsform) Gewinnermittlungsart (Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz) Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? Ausweis der USt in Rechnungen? Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (auch MiniJobs) Fördermöglichkeiten „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss) Problematik: Handwerksordnung („Meisterzwang“)

Gewinnermittlung – Belegführung, Aufbewahrung Aufbewahrungspflicht aller betrieblichen Belege: 10 Jahre Aufzeichnungen über: Wareneingang (RHB, hergestellte Waren zum Wiederverkauf) Warenausgang (Verkauf von End-/Zwischenprodukten, RHB) außerdem: Betriebsausgaben aller Art (Bürobedarf, Betriebsbedarf, Porto, Telefon, Anmeldegebühren, Beiträge IHK / HK, Berufsverbänden etc.) angeschafftes Anlagevermögen (Abschreibungen, Anlagenspiegel) Liste zukünftig geplanter Investitionen (evtl. Ansparabschreibung) Kasse (Barverkehr): Kassenbuch Bank: Geschäftskonto Einzelbelege („keine Buchung ohne Beleg“) Organisationshilfe: Pendelordner

Gewinnermittlung – EÜ oder Bilanz? Freiberufler (nicht Gewerbetreibende): Einnahmen-Überschussrechnung Gewerbetreibende: Buchführungspflicht nach HGB Buchführungspflicht nach AO: Gewinn > 30.000 € oder Umsatz > 350.000 € (ab 1.1.2004) Einnahmen-Überschussrechnung: wesentlich einfacher als Bilanz (aber: amtlicher Vordruck ab 2004!) Einnahmen / Ausgaben (Zufluss / Abfluss) – Kasse, Bank ausreichend keine Periodisierung / Abgrenzung Abschreibungen (AfA), GWG Bilanz: aufwendiger als Einnahmen-Überschussrechnung ausgeglichenere Abbildung des Unternehmens (Vermögen, Kapital) zunehmend wichtiger (Rating, Bonität, Basel II bei Kreditvergabe)

Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? Systematik der Umsatzsteuer Bei Verkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer erbringt („Leistungen des Unternehmers“): Schulden von 16 % USt auf den Netto-Rechnungsbetrag Steuerschuld an Finanzamt Bei Einkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer für sein Unternehmen verwendet (Erwerb von einem anderen Unternehmer): Abzug der gezahlten 16 % USt als „Vorsteuer“ Forderung an das Finanzamt Entrichten der USt-Zahllast als Saldo aus USt ./. VoSt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, vierteljährlich) bzw. im Rahmen einer USt-Jahreserklärung

Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? einfaches Beispiel 1: S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Ma- schine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt in Rechnung. Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast: Steuerpflichtige Leistungen 1.600 € USt ./. 800 € VoSt (Motor) ./. 800 € USt = Ust-Zahllast 800 € USt Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und Überweisung des Betrags 800 € ans Finanzamt

Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? einfaches Beispiel 2: S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Ma- schine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt in Rechnung. Im selben Monat kauft er eine Maschine für 15.000 € zzgl. 2.400 € USt für betriebliche Zwecke. Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast: Steuerpflichtige Leistungen 1.600 € USt ./. 800 € VoSt (Motor) ./. 2.400 € VoSt (Maschine) ./. 3.200 € USt = Erstattung vom FA ./. 1.600 € USt Abgabe einer UStVA; Betrag 1.600 € wird vom Finanzamt erstattet

Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG: Jahres-Umsätze < 17.500 € (Vorjahr) und < 50.000 € (laufendes Jahr) (ab 1.1.2004) „Umsätze“ = Netto-Umsatz + USt ! Folge: Unternehmer ist nicht umsatzsteuerpflichtig Praxis der Rechnungsstellung: in sämtlichen Rechnungen darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden! sobald unberechtigterweise in Rechnungen auch die USt ausgewiesen wird, schuldet der Unternehmer die USt aus Einkaufsrechnungen darf auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden

Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG: sinnvoll bei: Unternehmern, die überwiegend von Nicht-Unternehmern (Private) Leistungen beziehen Unternehmer, deren Leistungen (Umsätze) höher sind als ihre Betriebsausgaben (immer USt-Zahllast) Kleinunternehmer kann zur Umsatzsteuer-Pflicht optieren! Unternehmern, deren Kunden überwiegend Unternehmer sind Unternehmern, die fast ausschließlich von Unternehmern Leistungen beziehen Existenzgründern, die in den ersten Jahren hohe Anfangsverluste erzielen, tendenziell Vorsteuer-Überhang (Erstattung der Vorsteuer!) Achtung! 5 Jahre Bindung an die USt-Pflicht-Option!

Umsatzsteuerpflicht: Anforderungen an Rechnungen Bezeichnung des leistenden Unternehmers als Abrechnenden (tatsäch- liche Identität, keine Scheinfirma) Angabe des Leistungsempfängers Gegenstand der Leistung (keine unrichtige, keine ungenaue!) Steuernummer (StÄndG 2003: USt-Id genügt) Entgelt (netto) Steuerbetrag auf Netto-Entgelt (16 % oder 7 %) Brutto-Entgelt Elektromotor 5.000 € zzgl. 16 % MwSt 800 € Rechnungsbetrag 5.800 € Kleinbetragsrechnungen (bis 100 € brutto): Angabe eines Rechnungsbetrags - zusammengefasst mit USt - genügt

Umsatzsteuerpflicht: Abgabe von UStVA Abgabezeitraum: vierteljährlich (Normalfall) Sonderfall: monatlich weil USt des Vorjahrs > 6.136 € (Gesamtumsatz > 44.486 € bei 16 %) weil Existenzgründer (ab 1.1.2002; § 18 II 4 UStG), für die Dauer von insgesamt 2 Jahren (= 24 Monate lang monatliche UStVA) Abgabezeitraum: jährlich (wenn USt Vorjahr < 512 €, d.h. Umsatz < 3.712 €) Abgabefrist: bis zum 10. des Folge-Monats Antrag auf Dauerfristverlängerung (1 Monat Fristverlängerung) UStVA II/2003 (Quartal): Abgabe bis zum 10.7.2003 (10.8.2003) UStVA 10/2003 (monatl.): Abgabe bis zum 10.11.2003 (10.12.2003)

Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) Existenzgründer als Arbeitgeber Anforderung einer Betriebsnummer beim Arbeitsamt Anmeldung des Beschäftigten bei Bundesknappschaft (SV-Nummer!) Mini-Job neben Vollzeitbeschäftigung (Steuerkarte) möglich Arbeitgeberbelastung (monatlich): 400 € Lohn/Gehalt 100 € Pauschalabgabe an Bundesknappschaft (25%) keine Steuerkarte Arbeitnehmer (monatlich): 400 € steuerfrei auch nicht nachträglich über Einkommensteuererklärung nachzuerklären! wesentlicher Vorteil zu Beschäftigung auf Steuerkarte

Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) Gestaltungen: Beschäftigung von studentischen Aushilfen auf geringfügiger Basis (400 €) oder kurzfristige Beschäftigung (50 Tage bzw. 2 Monate, steuer- und sozialversicherungsfrei) ideal für saisonabhängigen Arbeitsaufwand; auch geeignet für Teilzeit Möglichkeit zur steuerlichen Gestaltung: statt Gewinnbeteiligung bei GbR; Einzelunternehmen beschäftigt Arbeitnehmer auf 400 € Basis; doppelter Vorteil: - Lohn + Pauschalabgabe = Aufwand (Betriebsausgaben! weniger Gewinn!) - Arbeitnehmer hat 400 € mtl. steuerfrei (außerdem Vorteil ggü. St.-Karte!)

Fördermöglichkeiten: Ich-AG Voraussetzungen: Bezug von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe) oder ABM, in Strukturanpassungsmaßnahme-Beschäftigung Aufnahme einer selbständigen (freiberuflichen, gewerblichen) Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung, Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit) Gewinn nicht höher als 25.000 € Beschäftigung von Arbeitnehmern ist möglich (gilt rückwirkend zum 1.1.03) Förderbeträge: 600 € monatlich (1. Förderjahr) 360 € monatlich (2. Förderjahr) 240 € monatlich (3. Förderjahr) insgesamt: 14.400 € (wenn Förderung über insgesamt 3 Jahre)

Fördermöglichkeiten: Ich-AG Antrag, Bewilligung, Dauer: beim Arbeitsamt formlos, Nachweis (Gewerbeanmeldung, Anmeldung freiberufliche Tätigkeit) Bewilligung jeweils für 1 Jahr für Neu-Bewilligung muss neuer Antrag gestellt werden erneute Prüfung der Kriterien (Gewinnhöhe 25.000 €? Aufgabe der selbstän- digen Arbeit?) bei Überschreitung der Gewinnhöhe 25.000 € muss Fördergeld nicht zurück- gezahlt werden; die Förderung wird lediglich für folgendes Jahr nicht mehr bewilligt

Fördermöglichkeiten: Ich-AG Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung Bewilligung des Existenzgründungszuschusses beendet die Arbeitslosigkeit d.h. bei Arbeitslosigkeit nach Ich-AG-Förderung kein Anspruch auf Arbeits- losengeld! („Arbeit fördern – nicht Arbeitslosigkeit fördern“) Pflichtversicherung in Rentenversicherung mit Beginn der Ich-AG-Förderung besteht Versicherungspflicht in RV allerdings: bei Geringfügigkeit („Arbeitseinkommen“ bis 400 € mtl., d.h. Jahres-Gewinn max. 4.800 €) besteht Versicherungsfreiheit Existenzgründungszuschuss gehört nicht zum „Arbeitseinkommen“ Praxis: zumindest im Gründungsjahr ist bei Kleingewerbetreibenden ein Gewinn i.H.v. 4.800 € unrealistisch, daher i.d.R. versicherungsfrei LVA-Fragebogen zur Feststellung von Versicherungspflicht /-freiheit

Fördermöglichkeiten: KfW-Mittelstandsbank Vielzahl von Darlehen und Eigenkapitalhilfen Mikro-Darlehen StartGeld ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EHK) Beantragung u.a. abhängig von Kapitalbedarf (max. 25.000 € bei Mikro-Darlehen, 50.000 € bei StartGeld) Kumulierung mit anderen KfW-Krediten zumeist ausgeschlossen teilweise branchenabhängig und regional begrenzt Beantragung i.d.R. über die Hausbank, nicht direkt bei KfW-Mittelstandsbank www.kfw-mittelstandsbank.de

Handwerksordnung: Meisterzwang? Sonderregelungen bei Handwerksbetrieben Gewerbebetriebe, die handwerksmäßig betrieben werden entweder Gewerbe der Anlage A zur HwO („Vollhandwerk“) oder Tätigkeiten, die für solches Gewerbe wesentlich sind („wesentliche Tätigkeiten“) Meisterzwang und Inhaberprinzip (Einzelunternehmer, Personenges.) Anstellung eines Meisters bei Kapitalgesellschaft gilt für 94 Handwerke unbefristete Ausnahmegenehmigung („Berufserfahrung“) befristete Ausnahmegenehmigung (innerhalb 3 Jahre Meister) Reform der HwO

Handwerksordnung: Meisterzwang? Reform der Handwerksordnung (Ergebnis Vermittlungsausschuss) obligatorischer Meister nur noch für „Gefahrenhandwerke“ = Handwerke, bei deren Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter entstehen können (41 Handwerke, entspricht ca. 90 % aller Betriebe des deutschen Handwerks) zulassungsfreie Gewerbe (kein Meisterzwang): Anlage B Abschn. 1; ehemals die „nicht gefahrengeneigten Gewerbe“ der Anlage A (53 Handwerke) Anlage B Abschnitt 2: kein Meisterzwang (wie bisher, 57 Handwerke) Gesellen mit 6 J. Berufserfahrung, davon 4 J. verantwortliche oder leitende Stellung dürfen sich auch in Meisterberufen selbständig machen

Steuerliche Gestaltungen Geschäfts-Pkw ausschließlich betriebliche Nutzung gemischte Nutzung (auch privat) 1 % Methode Fahrtenbuch Privatvermögen, aber Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen km, VMA) Existenzgründungs-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG Gewinnminderung und Steuer-Ersparnis in den ersten Jahren Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bis zu 5 Jahren vor tatsäch- licher Anschaffung

Steuerliche Gestaltungen Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStg: Ein Existenzgründer plant, innerhalb von 5 Jahren einen Geschäftswagen im Wert von 30.000 € anzuschaffen. Planen der Anschaffung im Jahr 2003: Bildung einer Rücklage bis zur Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten: 40 % von 30.000 € = 12.000 €. Im Jahr 2003 muss der Existenzgründer aus 12.000 € weniger ESt bezahlen (bei einem Durchschnittssteuersatz von 30 %: 3.600 € Steuerersparnis!) Im Jahr 2008 schafft sich der Existenzgründer den Pkw an (AK: 30.000 €). Auflösung der Rücklage: + 12.000 € (Gewinnerhöhung) Sonder-AfA 20 % = ./. 6.000 € (Gewinnminderung) degressive AfA 20 % = ./. 6.000 € (Gewinnminderung) = Gewinnauswirkung im Jahr der Anschaffung: 0 €

Steuerliche Gestaltungen Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG: Durch Rücklagen-Bildung entsteht ein Liquiditätsvorteil von 5 Jahren! Abwandlung des Beispiels: Der Existenzgründer verwirft im Jahr 2008 den Gedanken und möchte sich – entgegen seiner ursprünglichen Absicht – nun doch keinen Geschäftswagen anschaffen. Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 = 12.000 € (Gewinnerhöhung) Wäre der Gewerbetreibende kein Existenzgründer, müsste er den Liquiditätsvorteil, den er nachträglich zu Unrecht erhalten hatte (Steuerstundung), jährlich mit 6 % zusätzlich gewinnerhöhend verzinsen: 6 % x 12.000 € x 5 Jahre = 3.600 € (Gewinnerhöhung)

Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung Vorberatungen, Planungen, Wahl der Rechtsform Handwerkskammer, IHK behilflich: GERMANIA Gewerbeanmeldung Gewerbeamt, Ordnungsamt (Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgem.) Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit Finanzamt behilflich: GERMANIA Beantragung Förderung als Ich-AG Arbeitsamt behilflich: GERMANIA Fragebogen des Finanzamts Finanzamt behilflich: GERMANIA Einstellen von Personal Arbeitsamt (Betriebsnummer) Sozialversicherung (Anmeldung) behilflich: GERMANIA

Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung Belegsammlung, Organisation der Finanzbuchhaltung Existenzgründer behilflich / Durchführung: GERMANIA (Orga-Hilfe: Pendelordner) Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich) Finanzamt behilflich / Durchführung: GERMANIA Lohnsteueranmeldungen Beitragsnachweise (SV) oder Meldung Bundesknappschaft Finanzamt (Lohnsteuer) Sozialversicherung, KV (Beitragsnw.) Bundesknappschaft (MiniJobs) behilflich / Durchführung: GERMANIA Einkommensteuererklärung (Jahr) Umsatzsteuererklärung (Jahr) evtl. Gewerbesteuererklärung (Jahr) bis 31.5. Folgejahr, aber Fristverlängerung möglich Durchführung: GERMANIA Lohnabschluss (Lohnkonten) Januar des Folgejahrs Durchführung: GERMANIA

Dipl. Kfm. Roland Wilm Nürnberg: Hirschelgasse 30, 90403 Nürnberg Tel. 0911 / 5307666 info@easyscript.de Hohenroth: Neulandstr. 8, 97618 Hohenroth Tel. 09771 / 68116 Fax 09771 / 68117 r.wilm@germania-stb.de