Anteilsübertragung einer Gemeinschaftspraxis

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
Advertisements

Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil3.
Übergangsmodell HS – Praktikumsphase Kurs 32 (2013/2014)
Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber
Merkblatt zur Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B(C) gültig ab Schuljahr 2010/11 für die G8-Jahrgänge in der gymnasialen Oberstufe.
Übung 12: Lösung Übung 1: Berechnung:
CPCP Institute of Clinical Pharmacology AGAH Annual Meeting, 29. Februar 2004, Berlin, Praktischer Umgang mit den Genehmigungsanträgen gemäß 12. AMG Novelle.
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
Workshop zur Medienarbeit der katholischen Kirche Aspekte des Religionsmonitors Berlin, 02. April 2008.
1 JIM-Studie 2010 Jugend, Information, (Multi-)Media Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
= = = = 47 = 47 = 48 = =
Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Bekämpfung des USt-Mißbrauchs.
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
3.3 Folgebewertung HGB/IFRS
Tag der Allgemeinmedizin Versorgungssituation Allgemeinmedizin in Berlin und aktueller Stand des IPAM-Programms.
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
der Universität Mannheim!
Konstruktionsmechaniker: K. Baldauf A. Heep P. Schmidt
Beschäftigung und Vergütung in Sportvereinen
Kurzformaufgaben Mit welcher Zahl geht die Zahlenreihe ...5, 4, 8, 7, 14… weiter?  13  28  15  9.
Bild 1.1 Copyright © Alfred Mertins | Signaltheorie, 2. Auflage Vieweg+Teubner PLUS Zusatzmaterialien Vieweg+Teubner Verlag | Wiesbaden.
20:00.
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Schwimmen Sie sich fit. Auch an den Feiertagen. Die Hallenbäder Loreto und Herti sind am Bettag, 18. September, für Sie offen. Von 9 bis 17 Uhr.
Erbschaftsteuerreform
Anlagevermögen und Abschreibung
Einsatz von Excel Teil 1 : lineare Optimierung
SK / , , in Hochkössen und der Wildschönau flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden
Beispiel 10: Das Ausscheiden von Anlagen
Erbschaftsteuerreform
Übungen zur Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Zuger Treuhändervereinigung
1 Ein kurzer Sprung in die tiefe Vergangenheit der Erde.
Auslegung eines Vorschubantriebes
Neuerungen im Gesellschaftsrecht
WIRTSCHAFTSGESPRÄCHE
Legal Update für Führungskräfte Kapitalmarktrecht
Die Veräußerung von Grundstücken im Einkommensteuerrecht
NIN-Arbeitsblätter Paul-Emile Müller
BERECHNUNGS- BEISPIELE
Symmetrische Blockchiffren DES – der Data Encryption Standard
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
SK / – in Hochkössen, St. Johann i.Tirol und Hochfügen flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Großer Altersunterschied bei Paaren fällt nicht auf!
Analyseprodukte numerischer Modelle
TIPPS & NEWS STEUERTIPPS zum JAHRESENDE 2008 von Hans & Oliver GRUBER.
Zuger Treuhändervereinigung
Basisdokumentation Erhebungszeitraum Rehabilitationsträger Zuweiser
Avery Zweckform C Eine Alternative: normaler weißer Karton 160g/m²
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
ü Berechnung Abschreibungsbetrag ANSCHAFFUNGSWERT: € 1.000,00
Zusammengestellt von OE3DSB
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
Stolpersteine in der Betriebsübergabe
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Rücklagen Rücklagen oder Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die
Wirtschaftliches Rechnen
Schwimmen : Die Anzahl 2: Die Bestzeit.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – Oktober
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – November
Wer ist der Herr? Apostelgeschichte 2,22-36
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Entwurf einer Fortsetzung 5 zu IDW RS HFA 2: Bilanzierung von plan assets im Zusammenhang.
Das Unternehmertestament
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
 Präsentation transkript:

Anteilsübertragung einer Gemeinschaftspraxis 22.06.2009 StB Michael Pachner, Dortmund Anteilsübertragung einer Gemeinschaftspraxis Gestaltungen und steuerliche Folgen

Gliederung Umfang des Gesellschaftsanteils Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Fallbeispiele Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

1. Umfang des Gesellschaftsanteils Gesamthandsbereich Vermögen (Wirtschaftsgüter) und Schulden, die der Gemeinschaftspraxis gehören

1. Umfang des Gesellschaftsanteils Ergänzungsbereich Vermögen (Wirtschaftsgüter), das der Gemeinschaftspraxis gehört, dessen individueller steuerlicher Wert für den einzelnen Gesellschafter aber von dem des Gesamthandsbereiches abweicht (Steuerliche Korrekturposten, insbesondere beim Erwerb eines Praxisanteils)

1. Umfang des Gesellschaftsanteils Sonderbereich Vermögen (Wirtschaftsgüter) & Schulden, die nicht allen, sondern nur einem oder mehreren Gesellschaftern gehören (Allein- oder Miteigentum) die der Gesellschaft dienen oder mit dem Gesellschaftsanteil in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen

Gliederung Umfang des Gesellschaftsanteils Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Fallbeispiele Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Gewinn aus der laufenden Tätigkeit einschließlich Übergang zur Bilanzierung normale Besteuerung Gewinn aus der Veräußerung begünstigte Besteuerung (soweit Voraussetzungen vorliegen)

2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Steuerbegünstigungen Freibetrag Fünftelregelung ermäßigter Steuersatz

2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Voraussetzungen für die Steuer- begünstigungen (einmal im Leben) Vollendung 55. Lebensjahr oder dauernd berufsunfähig Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven (Mehrwerte des Vermögens) Einstellung der Tätigkeit für eine „gewisse Zeit“ im „örtlichen Wirkungskreis“

Gliederung Umfang des Gesellschaftsanteils Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Fallbeispiele Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

3. Fallbeispiele Verkauf eines gesamten Gemeinschafts- praxisanteils (bei gleich hohen Kapitalkonten) Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50% Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€ Dr. B verkauft Praxisanteil an Dr. C für 450 T€

3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. B Dr. C Veräußerungserlös 450 T€ - Buchwert Kapitalkonto 150 T€ Veräußerungsgewinn 300 T€ Versteuerung im Jahr der Veräußerung, ggf. mit Steuerbegünstigung Übernahme des Kapitalkontos von Dr. B in Höhe von 150 T€ bezahlter Mehrwert (stille Reserven 300 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im Gesamthandsbereich (anteilige Abschreibung der Buchwerte) Ergänzungsbereich (Abschreibung der stillen Reserven)

3. Fallbeispiele Verkauf eines gesamten Gemeinschafts- praxisanteils (bei unterschiedlichen Kapitalkonten) Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50% Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A 200 T€ und Dr. B 100 T€ Dr. B verkauft Praxisanteil an Dr. C für 450 T€

3. Fallbeispiele Dr. B schuldet Dr. A einen Ausgleich des Kapital-kontos von 50 T€, da Dr. C ein Kapitalkonto von 150 T€ übernimmt Für Dr. B und Dr. C ergeben sich keine abweichenden steuerlichen Folgen

3. Fallbeispiele Verkauf eines Teils eines Gemeinschafts- praxisanteils (Beitritt eines weiteren Gesellschafters) Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50% Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€ Dr. C tritt der Gemeinschaftspraxis bei und zahlt an Dr. A und Dr. B jeweils 150 T€ Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 33,33 %

3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. A und B Dr. C Veräußerungserlös 150 T€ - Buchwert Kapitalkonto 50 T€ Veräußerungsgewinn 100 T€ Versteuerung im Jahr der Veräußerung, ohne Steuerbegünstigung nicht alle stille Reserven im Geschäftsanteil werden aufgedeckt bisherige Tätigkeit wird fortgeführt Dr. C übernimmt von den Kapitalkonten von Dr. A und Dr. B insgesamt 100 T€ bezahlter Mehrwert (stille Reserven 200 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im Gesamthandsbereich (anteilige Abschreibung der Buchwerte) Ergänzungsbereich (Abschreibung der stillen Reserven)

3. Fallbeispiele „Einbringung“ Gemeinschaftspraxis in neue „Gesellschaft“ Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50% Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€ Dr. C tritt der Gemeinschaftspraxis bei und zahlt auf das Konto der GP 450 T€ Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 33,33 % Kapitalkonten danach jeweils 250 T€

zeitlich gestreckte Versteuerung 3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. A und B Dr. C Übertragung stiller Reserven je 100 T€ auf Dr. C keine sofortige Versteuerung analog § 24 UmwStG, sondern negativer Ergänzungsbereich Auflösung entsprechend Abschreibung von Dr. C zeitlich gestreckte Versteuerung Kapitalkonto von 250 T€ bezahlter Mehrwert (stille Reserven 200 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im Gesamthandsbereich (anteilige Abschreibung der Buchwerte) Ergänzungsbereich (Abschreibung der stillen Reserven)

3. Fallbeispiele Abfindung mit Nachbesetzung wegen Todes eines Gesellschafters Gemeinschaftspraxis Dr. A, Dr. B & Dr. C zu je 33,33 % Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€ Steuerlicher Buchwert 300 T€ Kapitalkonten Dr. A, Dr. B & Dr. C je 100 T€ Dr. C verstirbt, Anwachsung bei Dr. A & Dr. B Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 50 % Kapitalkonten danach jeweils 150 T€ Abfindungsanspruch der Erben von Dr. C 300 T€

3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. C (Erben) Veräußerungserlös (Abfindung) 300 T€ - Buchwert Kapitalkonto 100 T€ Veräußerungsgewinn 200 T€

3. Fallbeispiele Steuerliche Folgen Dr. A und B bezahlter Mehrwert (stille Reserven 200 T€) wird im Gesamthandsbereich erfasst (Aufstockung der Buchwerte) und erhöht die künftigen Abschreibungen Weiterveräußerung des durch Anwachsung erworbenen Praxisanteils durch Nachbesetzung (angenommener Kaufpreis 300 T€)  Entstehung eines nicht begünstigten Veräußerungs- gewinns bei Dr. A & Dr. B jeweils in folgender Höhe:

3. Fallbeispiele Veräußerungserlös 150 T€ - Buchwert Kapitalkonto (1/3) 50 T€ - Aufstockung Buchwerte (1/3) 33 T€ Veräußerungsgewinn 67 T€ Besteuerung ohne Steuerbegünstigung als laufender Gewinn Abschreibung der verbleibenden Aufstockung der Buchwerte bleibt erhalten

3. Fallbeispiele Vermeidung der Versteuerung durch Zahlung des Kaufpreises durch den Nachbesetzer in das Vermögen der Gemeinschaftspraxis gleichzeitiger Beitritt des Erwerbers in die Abfindungs-verbindlichkeit Kaufpreis fließt weiter an die Erben letztlich wird der Nachbesetzer so gestellt, als hätte er den Praxisanteil direkt von Dr. C erworben für Dr. A und Dr. B ergibt sich eine steuerliche Kompensation durch die analoge Anwendung des § 24 UmwStG und die Aufstockung der Buchwerte  

Gliederung Umfang des Gesellschaftsanteils Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils Fallbeispiele Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Problemstellung Nach § 103 Abs. 4 SGB V kann ein ausscheidender Arzt, der seine Praxis in einem überversorgten Planungsbereich betreibt und diese veräußern möchte, beim Zulassungsausschuss der KV beantragen, den Vertragsarztsitz auszuschreiben. So wird für ihn eine wirtschaftliche Verwertung der Praxis oder zumindest der Zulassung möglich. Nach erfolgter Ausschreibung hat der Zulassungsausschuss einen Nachfolger auszuwählen. Dabei sind neben anderen Kriterien auch die wirtschaftlichen Interessen des ausscheidenden Vertragsarztes angemessen zu berücksichtigen.

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Problemstellung § 103 Abs. 4 SGB V bewirkt, dass der Kaufinteressent der Praxis die öffentlich-rechtliche Zulassung erhalten kann und somit wirtschaftlich trotz Zulassungssperre erst der Praxiserwerb möglich wird. Der aufgebende Arzt könnte seine Praxis ohne diese Regelung wohl nicht veräußern, da ohne eine vertragsärztliche Zulassung eine wesentliche Grundlage für die Fortführung der Praxis durch den Erwerber fehlt.

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Stellt die Vertragsarztzulassung ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar und kann dieses abgeschrieben werden?

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Rechtssprechung & derzeitiger Rechtsstand FG Niedersachsen vom 28.08.2004 – 13 K 412/01 Vertragsarztzulassung ist ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut  FG Rheinland-Pfalz vom 09.04.2008 – 2 K 2649/07 Vertragsarztzulassung ist Bestandteil des immateriellen Wirtschafts-gutes Praxiswert (wertbildender Faktor, keine eigenständige Bewertung) Revision beim BFH unter dem Az. VII R 13/08 (noch nicht entschieden)

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Münster vom 11.02.2009, S 2170 – 152 – St 12 – 33) Vertragsarztzulassung ist eigenständiges nicht abnutzbares Wirtschaftsgut Aufteilung des Kaufpreises im Verhältnis der Teilwerte (Anlagevermögen, Praxiswert, Zulassung)

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Münster vom 11.02.2009, S 2170 – 152 – St 12 – 33) Erwerb einer Praxis in der Absicht, nur die Kassen- zulassung zu erlangen z.B. bei im vornherein beabsichtigter Verlegung der Praxis oder zur Aufnahme der Erwerbers als weiteren Gesellschafter in eine bestehende Gemeinschaftspraxis Kaufpreis ist in vollem Umfang der Kassenzulassung zuzuordnen

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Münster vom 11.02.2009, S 2170 – 152 – St 12 – 33) Erwerb einer Praxis in einem nicht zulassungsbeschränkten Planungsbereich oder Erwerb einer Praxis, für deren Arztgruppe offene Planungs- bereiche vorliegen Vertragsarztzulassung ist kein Wert beizumessen Wert des immateriellen Anlage- vermögens entfällt insgesamt auf den (abschreibbaren) Praxiswert

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Münster vom 11.02.2009, S 2170 – 152 – St 12 – 33) Erwerb einer Praxis innerhalb eines zulassungs- beschränkten Planungsbereichs aus dem Gesamtkaufpreis ist auch ein Anteil für die Vertragsarztzulassung herauszurechnen

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Berechnungsbeispiel immaterieller Vermögenswert der Praxis (zutreffend lt. Kaufvertrag) 180.000 € Umsatz aus vertragsärztlichen Leistungen 270.000 € Umsatz aus IGEL-Leistungen mit Kassenpatienten) 30.000 € Umsatz mit Privatpatienten 120.000 € Gesamtkosten der Praxis 300.000 € Gewinn der Praxis 120.000 € Anzahl der Kassenpatienten 1.600 € Anzahl der Privatpatienten 400 €

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis Anteil der Kassenpatienten 1600/2000 80% Anteil der Privatpatienten 400/2000 20% Bei den IGEL-Leistungen (auch mit den Kassenpatienten) wird unterstellt, dass diese den gleichen Ertrag wie die Umsätze mit den Privatpatienten bringen.

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis Gesamtkosten 300.000 € - Kostenanteil Privatpatienten (20%) 60.000 € - Kostenanteil IGEL-Leistungen mit Kassenpatienten 15.000 € Kostenanteil der vertragsärztlichen Leistungen 225.000 €

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis Umsatz aus vertragsärztlichen Leistungen 270.000 € - Kostenanteil der vertragsärztlichen Leistungen 225.000 € Gewinn aus „Kassenpraxis“ 45.000 € 45.000€ X 180.000 / 120.000 Immaterieller Wert der „Kassenpraxis“ 67.500 €

4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis Da bei dem Erwerb einer gesamten Praxis sowohl der Patientenstamm übertragen wird als auch die Vertragsarztzulassung auf den Erwerber übergeht, kann im Grundsatz unterstellt werden, dass beide Komponenten zumindest gleichwertig nebeneinander stehen.   Wert der Vertragsarztzulassung daher max. 50% 33.750 €

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!