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Stand 07.06.02Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Bekämpfung des USt-Mißbrauchs.

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2 Stand 07.06.02Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Bekämpfung des USt-Mißbrauchs

3 Stand 07.06.02 Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n Ein Dorn im Auge des Fiskus: n Karussell-Geschäfte –Verkauf von Waren über einen Kreis von Scheinfirmen an sich selbst –eingeschalteter Missing Trader kassiert Vorsteuererstattung, macht danach pleite und führt MwSt nicht ab. –Geschätzter Schaden jährl. 10 MrdEUR

4 Stand 07.06.02 Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n § 27b USt-Nachschau (StVBG v. 19.12.01) n Soll der Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der USt dienen. n Recht zum Betreten von Grundstücken und Räumen von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben –ohne vorherige Ankündigung –während der Geschäfts- und Arbeitszeiten –außerhalb einer förmlichen Außenprüfung –zur Feststellung für die Besteuerung erheblicher Sachverhalte

5 Stand 07.06.02 Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n § 27b USt-Nachschau n Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. n Vorlagepflicht für Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden. n Auskunftspflicht für relevante Sachverhalte. n Zufalls-Funde, die für die Erhebung anderer Steuern bedeutsam sein können, können verwertet werden. n Nahtloser Übergang zu einer Außenprüfung ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich.

6 Stand 07.06.02 Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n § 27b USt-Nachschau - Probleme n Ermittlungen ins Blaue hinein –ohne hinreichenden Anlaß –ohne begründeten Verdacht –ohne tatsächliche Anhaltspunkte n Abschneidung der Möglichkeit der Selbstanzeige n Außenprüfung über die Hintertür - Umgehung der formellen Voraussetzungen

7 Stand 07.06.02 Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n Angabe der Steuer-Nummer auf den Rechnungen ab 01.07.2002 n Gemäß § 14 Abs. 1a UStG ist die Steuer-Nr. nunmehr gesetzlicher Bestandteil der Rechnung n Unklare Folgen für den Vorsteuerabzug –lt. Gesetzesbegründung ist die Angabe der St-Nr. keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - Diese Aussage widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 15 UStG ! –Keine Bindung des BFH an Gesetzesbegründung und Verwaltungsanweisungen? –Was ist zu tun, bei Eingangs-Rechnungen ohne St-Nr.?: Lieferanten um Ergänzung der Rechnung bitten. –Überprüfungsgefahren drohen bei Rg-Ausstellung ohne St-Nr.

8 Stand 07.06.02 Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n Angabe der Steuer-Nummer auf den Rechnungen ab 01.07.2002 n Gefährdung des Steuergeheimnisses durch Veröffentlichungen der Steuer-Nummern –siehe auch Bauabzugssteuer (FreistBesch.) –telefonische Auskünfte eingeschränkt (OFD-Vfgn.) n Neu: 10stellige St-Nr. in Berlin –Beispiel FA Neukölln-Süd bisher : 532/20175 neu: 16/532/20175

9 Stand 07.06.02 Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n Übersicht der Berliner Finanzämter mit den Kennziffern, die der bisherigen St-Nr. voranzustellen sind. n n Charlottenburg 13Neukölln-Süd 16 n Friedrichshain/Prenzlauer Berg 31Pankow/Weißensee 35 n Hellersdorf/Marzahn 33Reinickendorf 17 n Körperschaften I 27Schöneberg 18 n Körperschaften II 37Spandau 19 n Körperschaften III 29Steglitz 20 n Körperschaften IV 30Tempelhof 21 n Kreuzberg 14Treptow/Köpenick 36 n Lichtenberg/Hohenschönhausen 32Wedding 23 n Mitte/Tiergarten 34Wilmersdorf 24 n Neukölln-Nord 15Zehlendorf 25


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