BUND informiert Agro-Gentechnik eine Risikotechnologie

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BUND informiert Agro-Gentechnik eine Risikotechnologie Was ist Gentechnik? Gentech-Anbau weltweit Risiken der Gentechnik Aktuelle politische Lage Was tun? Diskussion

Was ist Gentechnik? Gentechnik in der Medizin „Rote Gentechnik“ Gentechnik in der Pflanzenzüchtung und Lebensmittelherstellung „Agro-Gentechnik“ Isolierung von Erbmaterial aus einem beliebigen Organismus Neukombination von Erbmaterial Übertragung in andere Organismen über Artgrenzen hinweg Erläuterungen Mit gentechnischen Methoden kann Erbmaterial (Desoxyribonukleinsäure DNA) aus beliebigen Organismen isoliert, mit Erbmaterial aus den gleichen oder anderen Organismen neu verknüpft (kombiniert) und letztlich über Artgrenzen hinweg auf beliebige andere Organismen übertragen werden (menschliche Zellen, Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen) . Dies ist mit klassischen Züchtungsmethoden nicht möglich, da hier z.B. nur Pflanzen der gleichen Art oder nah verwandter Arten miteinander gekreuzt werden können. Gene und Eigenschaften, die in evolutiv weit voneinander entfernten Organismen vorhanden sind, können so binnen kurzem verknüpft werden – mit unbekannten Auswirkungen auf die komplexen Wechselwirkungen des Erbmaterials und des Stoffwechsels.

Gentech-Anbau weltweit insgesamt: 67,7 Millionen ha oder 4,5 % der weltweiten Anbaufläche In nur 5 Ländern findet 99 % des GVO-Anbaus statt Weltweit werden auf 67,7 Millionen ha GV-Pflanzen angebaut, das sind gerade mal 4,5 % der weltweiten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Quelle: www.isaaa.org

Anteil der Gentechnik an der weltweiten Erzeugung 99 % der Gentech-Pflanzen sind: Soja, Mais, Baumwolle und Raps 10 % 54 % Bei den bisher eingesetzten Gentech-Pflanzen handelt es sich zu 99 % um die Pflanzenarten: Soja, Mais, Baumwolle und Raps. 20 % 15 %

Eigenschaften der zugelassenen Gentech-Pflanzen 75 % Herbizidresistenz 17 % Insektenresistenz 8 % Herbizid- und Insektenresistenz Erläuterungen Ziele der gentechnischen Veränderung von Pflanzen sind bisher hauptsächlich der Einbau von Herbzid- und Insektenresistenzen: Von den 2002 kommerziell* (weltweit) angebauten transgenen Pflanzen waren 75 % resistent gegen ein Herbizid. Resistentgen hauptsächlich gegen Glyphosat (Roundup) und Glufosinat (Liberty Link). Auch bei Freisetzungsversuchen dominieren weltweit wie in Europa Herbizid und Insektenresistenzen. Freisetzungsversuche in Europa**: 1991 - 2003: 74 % aller Freisetzungsversuche in Europa mit den 4 Pflanzen: Mais (27 %), Raps (20 %), Kartoffeln (11 %), Zuckerrüben (15 %) Rest sind: Tomate, Chicoree, Futterrübe, Baumwolle, Gemüse, Weizen etc. * Kommerzieller Anbau: Marktzulassung in jeweiligen Ländern ist erfolgt **Freisetzungsversuche: Begrenzt auf einzelne Standorte, bestimmte Zeiträume und begrenzte Anzahl von Gentechpflanzen.

Agro-Gentechnik – Global Player Monsanto Syngenta Bayer CropScience DuPont BASF DOW Teilen sich den Gentech-Saatgutmarkt und besitzen 90 % der bisher eingesetzten genveränderten Pflanzen Saatgut ist eine Schlüsseltechnolgie mit Folgeumsätzen bei der Agrarchemie. Die vier größten Agrochemiekonzerne sind auch führend im Saatgutgeschäft und v.a. im Bereich Agro-Gentechnik. Die sechs größten Agrochemiekonzerne haben einen Umsatz von 28 Mrd. US-Dollar. Der Saatgutanteil beträgt davon 5 Mrd. US-Dollar. (23 Mrd. sind Agrarchemieanteil). Die hohen Kosten der Entwicklung einer transgenen Pflanze können sich nur mehr die Größten leisten: Patente, hohe Kosten für die Entwicklung (50 - 60 Mio. US-Dollar), Dauer von 6 - 12 Jahre, um transgene Sorte auf den Markt zu bringen. Die Agrochemiekonzerne versuchen vermehrt auch auf den ganzen Versorgungsweg Einfluss zu nehmen (Handel, Verarbeitung). Versuch, die Kontrolle vom Gen bis zum Supermarktregal zu erlangen. Quelle: Gen-ethisches Netzwerk, „Verschobene Marktreife“, Dez. 2003 Die Firmen wollen immer mehr Einfluss auf den ganzen Versorgungsweg nehmen, um die Kontrolle vom Gen bis zum Supermarktregal zu erlangen.

Leere Versprechungen der Gentech-Industrie gegen Umweltstress resistente Pflanzen Bekämpfung des Hungers auf der Welt Umweltfreundlichere Produktion Einsparung von Pestiziden gesündere Lebensmittel mit neuen Inhaltsstoffen gesteigerte Produktivität durch höhere Erträge kostengünstige Produktion von Pharmazeutika Erläuterungen Künftig sollen Gentech-Pflanzen entwickelt werden, die resistent sind gegen Hitze, Kälte, Frost, Trockenheit oder Salz bzw. Schwermetalle im Boden. Gentech-Pflanzen mit einem Zusatznutzen sollen die Akzeptanz bei den Verbrauchern für Gentech-Lebensmittel erhöhen. Solcher Zusatznutzen könnte sein: erhöhter Vitamin- oder Mineralstoffgehalt, Einführung/Erhöhung gesundheitsfördernder oder krebshemmender Stoffe, längere Haltbarkeit, besserer Geschmack. Pflanzen sollen rascher wachsen, früher blühen und Frucht tragen. Auch Zwergformen oder Pflanzen mit veränderter Gestalt, Blütenform und –farbe werden möglicherweise entwickelt, hier wird auch ein Markt im Zierpflanzenbereich gesehen. In den USA wurden allein im Jahr 2002 auf 52 ha Maispflanzen freigesetzt, die Pharmzeutika produzieren sollten, auch andere Pflanzenarten werden zwecks Pharmaproduktion gentechnisch verändert. Dabei geht es beispielsweise um Impfstoffe, Antikörper, menschliche Eiweiße wie Insulin oder andere Pharmaprodukte. Gerade Pharmaeigenschaften sind höchstgefährlich,wenn sie sich in der Umwelt verbreiten. Bewertung: Diese Eigenschaften sind äußerst komplex und schwierig zu erreichen, sie greifen u.U. stark in den pflanzlichen Stoffwechsel ein. Die möglichen Risiken für Mensch, Natur und Umwelt sind sehr hoch und besonders schwer abzuschätzen, höher als bei den bislang angebauten Gentechpflanzen mit Herbizid- und Insektenresistenzen. Diese Pflanzen finden sich bisher nicht im kommerziellen Anbau.

Agro-Gentechnik ist eine Risikotechnologie Kein Versicherungsschutz „Bei diesem Risiko ist das Ausmaß der Schäden schwer einzugrenzen und versicherungstechnisch nicht kalkulierbar. Aus diesem Grund ist die Versicherbarkeit von Gentechnikrisiken leider nicht möglich“ Aus einem Schreiben der Allianz, November 2003 Erläuterungen Agro-Gentechnik ist eine Risikotechnologie. Deshalb wird sie auf EU-Ebene von einer Vielzahl von Gesetzen geregelt. Im Entwurf für das neue Gentechnikgesetz sind, wie im alten, 80 Mio. Euro als Haftungsbegrenzung für Umwelt oder Gesundheitsschäden vorgesehen. (§ 32 Gentechnikgesetz). Aber selbst dieses Haftungsrisiko weigern sich Versicherungen zu übernehmen. Versicherungen schließen keine Verträge ab für unkalkulierbare Risiken. Beispiel: Atomkraft - keine Risikoübernahme  Haftungsfonds der Betreiber und Haftungsübernahme der Bundesregierung ca. 1 Mrd. € (- bis 5 Mrd. € - Aussage DNR). Das entspricht aber max 1 Promille der erforderlichen Deckungssumme im Falle eines Unfalls: Möllemann: ca. 5 Billionen € (KKW Biblis: alleine 2 Bio. € wegen dicht besiedelter Umgebung)  neueste Meldungen (Jan. 2004) keine Übernahme von gesundheitlichen Folgeschäden durch Mobilfunk durch die Versicherungsunternehmen  Überleitung: Warum schließen Versicherungen Risiken durch Gentechnik aus?

Gentransfer – Risiken der Methode Schrotschussverfahren bzw. Transformation mit Hilfe eines Bakteriums Einbau in Erbmaterial des Empfängers jeweils nach dem Zufallsprinzip Auftreten von unerwarteten Effekten durch den Einbauort der Fremdgene (Positionseffekte) Komplexe Wechselwirkungen der Gene vielfach unverstanden Erläuterungen Die Versicherungen schließen die Agro-Gentechnik aus, weil es eine Vielzahl ungeklärter Risiken gibt: Zur gentechnischen Veränderung von Pflanzen werden im wesentlichen zwei Verfahren eingesetzt: Beschuß der Pflanzenzellen mit Metallkügelchen, auf denen DNA haftet Transfer der DNA mit Hilfe eines Bakteriums (Agrobacterium tumefaciens) Die DNA wird in beiden Fällen nach dem Zufallsprinzip ins pflanzliche Erbmaterial eingebaut. Einbauorte ( Position) sowie Zahl der eingebauten Fremdgen-Kopien lassen sich nicht steuern. Durch den Einbau von Fremdgenen kann die Aktivität pflanzeneigener Gene in der Nachbarschaft des Einbauortes verändert werden. Gene können beispielsweise in geringerem oder stärkerem Maße aktiv sein oder die räumliche oder zeitliche Steuerung ihrer Aktivität kann sich verändern (Gewebe- oder Entwicklungsspezifität). Solche Effekte nennt man Positionseffekte. Die komplexen Wechselwirkungen der Gene eines Organismus sind in aller Regel nicht verstanden. Funktion und Aktivität von Genen hängt zudem vom jeweiligen genetischen Hintergrund ab. Deshalb läßt sich die Wirkung eines Fremdgens nach Übertragung in einen anderen Organismus nicht mit Sicherheit vorhersagen.

Agro-Gentechnik – Risiken für die Gesundheit Unzureichende Zulassungsverfahren Allergien durch neue Fremdproteine (Lebensmittelallergien, Heuschnupfen) Unerwartete Veränderungen durch evtl. neue Stoffwechselprodukte Antibiotikaresistenzen Ausbreitung erhöht die Gefahr der Unwirksamkeit von Medikamenten Zulassungsverfahren Die Hersteller testen die Sicherheit der Lebensmittel selbst. Die Ergebnisse von Tierversuchen werden auf den Menschen übertragen. Somit läuft ein Großversuch an uns Menschen, ohne Einwilligung. Allergien Neue Eiweiße können allergen wirken. Es gibt keine zuverlässigen Testmethoden, weil viele dieser Eiweiße bisher nicht in Lebensmitteln vorhanden waren Unerwartete Veränderungen Positionseffekte aufgrund des Einbaus von fremdem Erbmaterial können zu unerwarteten Veränderungen auf den pflanzlichen Stoffwechsel führen.Beispiele: Gentechnisch veränderte Petunien zeigten im Freiland statt der erwarteten lachsfarbenen Blüten weiße oder gescheckte Blüten.Herbizidresistente Sojabohnen haben offenbar einen höheren Ligningehalt, deshalb platzten in heißen Sommern die Stiele auf. Antibiotikaresistenzgene werden eingesetzt, um bei der gentechnischen Veränderung die wenigen gentechnisch veränderten Zellen zu selektieren (erkennen). Bruchstücke abgebauter Erbsubstanz (DNA) aus Lebens-oder Futtermitteln können können u.Umständen von Mikroorganismen im Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden . Genveränderte Futtermittel Langzeittests für unbeabsichtigte Wirkung bei Tieren sind bislang unzureichend (Tote Kühe in Hessen) Ursache des Kuhsterbens lässt sich im Nachhinein nicht eindeutig feststellen. Ein Zusammenhang mit dem verfütterten Bt-Mais ist daher nicht auszuschließen. Warum wurde in USA bisher nichts festgestellt? Dort Verfütterung der Maiskolben, bei uns Silage, d.h. auch die grünen Pflanzenteile, die das Bakteriengift enthalten. Herbizidresistenzgen aus Raps in Darmflora von Honigbienen gefunden. Quelle: ZDF-Sendung 21.05.2000, Prof. Dr. Kaatz, Universität Jena

Agro-Gentechnik – Risiken für die Umwelt unkalkulierbare Risiken Unkontrollierbare Ausbreitung der Gentech- Pflanzen Übertragung der Fremd-Gene auf verwandte Kultur- und Wildpflanzen Bedrohung der Sorten- und Artenvielfalt Erläuterungen Beispiele: Raps: ausgewilderter Raps, Rübsen, Ackersenf, Hederich, Kohlarten; Zuckerrübe: ausgewilderte Rüben, Schnittmangold, Rote Beete, Futterrübe, Wildrübe. Die Weitergabe von genetischer Information an die folgende Generation auf sexuellem Weg wird als vertikaler Gentransfer bezeichnet. Die Pollenverbreitung kann z.B. durch Wind oder Insekten, über sehr weite Strecken erfolgen. Die Ausbreitungsmöglichkeit ist u.a. abhängig vom Fortpflanzungssystem der jeweiligen Pflanze (Fremdbefruchter haben ein höheres Risiko: Roggen, Mais, Zucker- und Futterrübe, Sonnenblume), von Pollengröße und -form, Entfernungen, Hindernissen, Atmosphärische Strömungen etc. Beispiel :Sammelradius Wildbienen: bis 14 km Die Auswirkung des Zusammentreffens von mehreren Gentecheigenschaften in einer Pflanze beim Auskreuzen in der Natur ist nirgends untersucht Mais  in EU keine Auskreuzung auf Wildpflanzen, aber in. Mittelamerika Kartoffeln  Verbreitung durch im Boden verbleibende Samen (7 Jahre keimfähig) und Knollen ( Durchwuchskartoffeln ) Weizen  Kreuzungspartner: Weizenarten, Dinkel, Gerste, Haargerste Das Auskreuzungspotenzial wurde bislang unterschätzt: Raps (männlich steril) wurde noch in Entfernung von 26 km mit transgenen Pollen bestäubt. Insbesondere Gentech-Pflanzen, die eine höhere Wettbewerbsfähigkeit haben könnten sich auch in unerwünschter Weise in anderen Ökosystemen ausbreiten. Gebietsfremde Pflanzen und Tierarten verursachen nicht nur ökologische, sondern auch finanzielle Schäden. In Deutschland wurden die Schäden 2002 auf 167 Millionen € geschätzt. (Quelle: UBA).

Agro-Gentechnik – Risiken für die Umwelt Insektenresistenz Schädigung von Nützlingen und anderen Insekten, z.B. Florfliege, Schmetterlinge Weitergabe über die Nahrungskette Anreicherung im Boden Resistenzentwicklung Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier ungeklärt Erläuterungen Florfliege von Bt-Mais geschädigt. Laboruntersuchungen zeigen, dass Florfliegenlarven, nachdem sie Bt-vergiftete Maiszünslerlarven gefressen hatten, selbst starben. Dies zeigt, dass Bt-Toxine sogar über die Nahrungskette weitergegeben werden können. Auch Schmetterlinge wurden geschädigt. Bt-Maispflanzen, die auf künstlichen Nährsubstrat wuchsen, aber auch auf natürlichen Boden, geben das Insektengift in den Boden ab in unmittelbarer Wurzelnähe. Es blieb 243 Tage aktiv!! Quelle: Natur, Bd 402, S. 480 vom Nov. 99 Maispollen werden von vielen Insekten gesammelt (z.B. Wanzen/Käfer/Fliegen/Honigbienen !). Resistenz Bt Bt-Resistenzmanagement: In USA gibt es die Vorschrift, dass beim Anbau von Bt-Pflanzen 20 % der Fläche als Refugien der gleichen Sorte ohne Genmanipulation angebaut werden müssen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann auch bei Schädlingen Resistenzen auftauchen.

Agro-Gentechnik – Risiken für die Umwelt Herbizidresistenz Einsatz von Totalherbiziden Rückgang der Artenvielfalt (Pflanzen, Insekten, Vögel) Resistente Unkräuter entstehen Steigender Pestizideinsatz Funde im Grundwasser, z.B. Glyphosat in Dänemark Beeinträchtigung von Boden-Mikroorganismen, z.B. Rhizobien unter Roundup bei Sojabohnen Erläuterungen 3-jährige Feldversuche über die ökologischen Auswirkungen von gentechnisch verändertem, herbizid-resistenten Raps, Mais und Zuckerrüben auf insg. 200 Standorten werden 2003 abgeschlossen und bestätigen die Risiken für die biologische Vielfalt. Bei HR- Sommerraps und HR-Zuckerrüben wurden z.B. Insekten in einem deutlich höheren Ausmaß geschädigt als bisher angenommen:  Anzahl und Vielfalt der Kräuter nimmt deutlich ab  viele wertvolle Futterpflanzen für Insekten, z.B. Schmetterlinge und Vögel fallen aus: z.B. 24 % weniger Schmetterlinge aus den Feldrändern bei HR-Raps, 44 % weniger Blütenpflanzen, 39 % weniger Samen bei HR-Raps Resistenzentwicklung gegen Herbizide: 5 Gräser: USA / Australien / Chile / Südafrika / Malaysia 1 Korbblütler: Conyza canadiensis, Kanadisches Berufskraut, das verstärkt in Roundup-ready Sojabohnen auftritt. Gegen Glufosinat sind noch keine Resistenzen bekannt. Dieses Herbizid wird aber auf weit geringerer Fläche als Roundup eingesetzt. Australien: steifes Weidelgras Lolium rigidum, wichtigstes Wildgras, das dort auf 36 Mio. ha vertreten ist. Es sind bereits dreifach-resistente Arten aufgetaucht!! Steigender Einsatz von Pestiziden Seit Einführung von HR-Pflanzen in USA (1996): Zunahme des Pestizidverbrauchs, insbesondere Roundup um 20.000 t Dies widerlegt ein Hauptverkaufsargument der Bio-tech-lobby!!

Agro-Gentechnik – Koexistenzlüge Ein Nebeneinander von Gentechnik und gentechnikfreier Landwirtschaft ist auf Dauer nicht möglich. Bienen und Pollen machen nicht vor Feldgrenzen halt Auskreuzung ist nicht kontrollierbar Vermischungen nur schwer zu vermeiden Durchwuchs über Jahre möglich Ökolandbau und gentechnikfreie Landwirtschaft sind gefährdet. Und somit auch die Wahlfreiheit für Bauern und Verbraucher! Erläuterungen Koexistenz, das dauerhaft geordnete Nebeneinander von Genpflanzen und gentechnikfreiem Anbau, ist eigentlich unter den kleinräumigen Agrarstrukturen der EU in Mitteleuropa gar nicht zu verwirklichen. Um gentechnikfreien Anbau zu erhalten, müssten getrennte Produktionsschienen aufgebaut werden. Dies beginnt am landwirtschaftlichen Betrieb und geht bis zum Lebensmittelverarbeiter. Enorme Kosten entstehen, Lebensmittel würden teurer werden.

Agro-Gentechnik – ökonomische Risiken Zusatzkosten • Probenahme, Analyse, Kontrolle • Beratung, Versicherung, Rechtshilfe Marktrisiken • Imageschaden, Verlust von Handels- partnern, Rückrufaktionen Abhängigkeit • Saatgut und Herbizid im Paket, Patent- und Nachbaugebühren Werteverlust • Grundstücke, die kontaminiert sind Erläuterungen Freigesetzte Pflanzen sind nicht mehr rückholbar, Beispiel: Star-link-Mais, USA. Starlink Bt-Mais wurde in USA nur als Tierfutter zugelassen. Weil Allergien beim Menschen nicht ausgeschlossen waren, bekam er keine Zulassung als Lebensmittel. Er gelangte 2000 unbeabsichtigt in menschliche Nahrung. Die Rückrufaktion kostete Aventis (jetzt Bayer Crop Science) 1 Mrd. US-Dollar. Es gelang bis heute nicht, den Mais aus dem Saatgut zu entfernen! Überleitung: Wenn es keine Risikodebatte gäbe, hätten wir längst schon den kommerziellen Anbau von Gentechnik in EU und D. Trotz Risiken wurden in einigen Ländern schon Gentechpflanzen angebaut.

Agro-Gentechnik – von Verbrauchern abgelehnt 70 % der VerbraucherInnen in Deutschland und der EU lehnen Gentechnik bei der Lebensmittel-Erzeugung ab Nutzen für Verbraucher und Landwirte nicht erkennbar Risiken für Mensch und Umwelt unkalkulierbar steigende Kosten für gentechfreie Produkte zu erwarten? Erläuterungen: Gesunde Ernährung ist mit herkömmlichen Lebensmitteln problemlos zu verwirklichen. Auch die Verbraucherzentralen bundesweit halten es für fraglich, ob mit einer risikobehafteten Technologie eine Fehlernährung korrigiert werden kann. Aufgrund der unzureichenden Wissensbasis ist eine bewusste Ernährung besser als ein Konzept nähr- und wirkstoffveränderter Produkte. Bleiben die Verbraucher bei ihrer Ablehnung der grünen Gentechnik? Die Zukunft ist offen. Aber: Einstellungsmuster und Kausalbeziehungen sind über die Zeit hinweg stabil. Mit mangelndem Wissen kann die hohe Ablehnungsquote nicht begründet werden. Eine britische Studie bestätigte erst kürzlich, was Untersuchungen in Deutschland auch schon früher gezeigt hatten. Mehr Information über gentechnisch veränderte Lebensmittel steigert die Ablehnung und Skepsis zusätzlich. Insbesondre festigte sich die Überzeugung, dass niemand genug über die langfristigen Effekte gentechnisch veränderter Nahrung auf die Gesundheit weiß. Preis für Produkte ohne Gentechnik Die Verbraucherverbände befürchten, dass gentechnikfreie Lebensmittel künftig teurer werden. Wer wirklich gentechnikfrei produzieren will, muss seine Produkte ständig aufwendig analysieren lassen- auf eigene Kosten. Das treibt die Verbraucherpreise nach oben. Es wäre schon absurd und eine Umkehrung des Verursacherprinzips, wenn die Verbraucher für die bisher gewohnte Qualität- ohne Gentechnik- am Ende mehr bezahlen müssten. Die Gentechnik würde dann die Produkte derjenigen teurer machen, die sie vermeiden wollen.

Agro-Gentechnik – auch Bauern lehnen ab

Agro-Gentechnik – Situation in Europa 1996-1998 Zulassung einiger Gentech-Pflanzen Seit 1998 EU-Moratorium untersagt weitere Zulassungen von Gentech-Pflanzen 1997-2002 Zulassung von Produkten aus GVO nach der alten Novel-Food-Verordnung 2001 Neue EU-Freisetzungsrichtlinie verabschiedet 2003 USA klagt vor der WTO gegen das EU-Moratorium 2003 neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung Gesetz zu Schwellenwerten bei Saatgut noch nicht verabschiedet Bisher noch kein kommerzieller Anbau in Europa (außer in Spanien) Erläuterungen Auf der Basis der alten EU-Freisetzungsrichtlinie von 1990 (90/220/EG) wurden 1996 - 1998 Zulassungen von GVO erteilt. Neben einigen Impfstoffen wurden 14 Pflanzen für Inverkehrbringen zugelassen, z.B.insektenresistenter Mais Bt 176 und Mon810 und T25-HR-Mais. HR-Raps und HR-Chicoree dürfen zu Züchtungszwecken angebaut werden. Zugelassen wurden außerdem Nelken mit längerer Haltbarkeit und veränderter Blütenfarbe sowie HR-Tabak (HR = Herbizidresistenz). Bevor gentechnisch verändertes Saatgut auf den Markt kommen kann, bedarf es außer der EU-rechtlichen Genehmigung zusätzlich der länderspezifischen Zulassung nach dem Sortenschutzgesetz. In einem Staat zugelassene Sorten werden nach zwei Jahren in den EU-Sortenkatalog übernommen. Sortenzulassungen gibt es für insektenresistenten Mais in Spanien. Nach Oktober 1998 wurden keine neuen EU-Zulassungen mehr für GVO erteilt. Auf Basis der Novel-Food-Verordnung EC/225/97 wurden von 1997 - 2002 13 Zulassungen für Gentech-Lebens- bzw. Futtermittel erteilt, darunter Maisprodukte, Rapsöl und Baumwollöl. Produkte aus RR-Soja und Bt176-Mais waren bereits unter der Richtlinie 90/220/EG zugelassen, mussten aber eigens noch der Kennzeichnungspflicht nach der Novel-Food-Verordnung unterworfen werden. Anträge auf Inverkehrbringen von GVO ab 2003 23 Anträge auf Zulassung von GVO nach Verabschiedung der novellierten Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG. Z.B. HR-Mais, Bt-Mais, HR/Bt-Mais, Stärke-Kartoffel, HR/MS-Raps, HR-Soja, RR-Zuckerrübe, HR-Baumwolle, Bt-Baumwolle, HR-Reis (nur ein Teil zum Anbau). Eintragung in EU-Sortenkatalog für 23 Gentech-Sorten beantragt, die noch aus der Phase vor 1998 stammen (12 x Bt176-Mais, 10 x Mon810, 1 x T25 Mais). Nachdem die Umsetzungsfrist für die novellierte Freisetzungsrichtlinie im Oktober 2002 abgelaufen war, wurden zahlreiche Anträge auf Inverkehrbringen von GVO gestellt, weitere werden laufend eingereicht (www.gmoinfo.jrc.it). Am weitesten fortgeschritten sind die Verfahren zum insektenresistenten Bt11-Mais von Syngenta und zum RR-NK603-Mais von Monsanto. Im Ministerrat der EU erhielt der Bt11-Mais im Februar 2004 nicht die erforderliche Mehrheit (Enthaltung von Deutschland). Die Entscheidung liegt jetzt bei der EU-Kommission, von der erwartet wird, dass sie die Zulassung erteilen will. Die Entscheidung über den NK603-Mais wurde dem Ministerrat vorgelegt. Mit der Eintragung in das gemeinsame Sortenregister können GVO-Sorten EU-weit vermarktet werden.

Neue Regeln für die Kennzeichnung von Gen-Food und Futtermitteln nicht nur die Nachweisbarkeit in Endprodukt entscheidet über eine Kennzeichnung Zusatzstoffe, Vitamine, etc., die aus GVO hergestellt sind werden auch gekennzeichnet erstmals werden auch Futtermittel gekennzeichnet Kennzeichnung bei Anteil über 0,9% Wortlaut in der Zutatenliste: „genetisch verändert“ „aus genetisch veränderten... hergestellt“ „enthält aus genetisch veränderten...hergestellte(s/n)...“ Erläuterungen Es müssen alle Produkte gekennzeichnet werden, die mehr als 0,9 % gentechnisch veränderte Organismen (GVO) oder Produkte aus GVO mit mehr als 0,9 % enthalten. Der BN hat sich für die Nachweisgrenze (0,1 %) ausgesprochen, um die Wahlfreiheit der Verbraucher sicher zu stellen. Kennzeichnung, auch wenn die spezifische DNA oder Proteine der verwendeten GVO nicht mehr im Endprodukt nachweisbar sind. Dies betrifft unter anderem Öle, Stärke, Zucker und andere hoch verarbeitete Produkte. Im Tierfutter müssen gentechnisch veränderte Bestandteile gekennzeichnet werden. Tierische Produkte wie Fleisch, Eier und Milch sind jedoch von der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen. EU-Verordnung zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO und gentechnisch veränderten Lebens-und Futtermitteln vom 2.7.2003/Umsetzungsfrist endet am 18.4.04. Es müssen alle Produkte gekennzeichnet werden, die mehr als 0,9% gentechnisch veränderte Bestandteile (GVO) enthalten Kennzeichnung in der Zutatenliste oder auf dem Etikett: „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten.. hergestellt“ oder „enthält aus genetisch veränderten...hergestellte(s/n)...“ Kennzeichnungspflichtig ist: GVOs selbst; Zutat des Lebensmittels stammt aus GVO z. B. Sojamehl, Tofu, Sojamilch aus Gen-Soja oder Maismehl, Maiskeimöl, etc. aus Gen-Mais oder pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Rapsöl oder Baumwollsaatöl; Zusatzstoffe etc. die aus GVO hergestellt sind z.B. Emulgator Lecithin (E 322), Mono- und Diglyceride, etc. aus Gen-Soja, Xanthan, Maltit/Maltitsirup, Sorbit/Sorbitsirup, etc. aus Gen-Mais, etc.; Vitamin aus GVO z.B. Vitamin E/Tocopherol aus Gen-Soja; Aroma aus GVO Aromen z.B. aus Sojaeiweiß; Futtermittel,- zusätze aus GVO z.B. Soja, Mais, Raps, Baumwolle

Neue Regeln für die Kennzeichnung von Gen-Food und Futtermitteln nicht gekennzeichnet werden: Tierische Produkte, wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden Vitamine, Zusatzstoffe, Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden (unklar) Enzyme „Zufällig“ verunreinigte Produkte mit einem Anteil unter 0,9 % Erläuterungen Allerdings verpflichten sich z.Z immer mehr große Handelsketten auf freiwilliger Basis auf Gentechnik auch bei tierischen Produkten zu verzichten und schließen mit ihren Lieferanten entsprechende Verträge ab Fleisch, Wurst ... Erzeugnisse von Tieren, die mit Futtermitteln oder Futtermittelzusätzen aus GVO gefüttert wurden Vitamine, Zusatzstoffe, Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. z. B. Vitamin B2, B12, Ascorbinsäure, etc. Enzyme (z.B. Amylasen in Brot/Backwaren, Pektinasen in Fruchtsäften, etc.) gelten als technische Hilfsstoffe und nicht als Lebensmittel. Sie werden nicht gekennzeichnet.

Agro-Gentechnik – Situation in Deutschland Entwurf für neues Gentechnikgesetz Wer haftet für mögliche Schäden? Wie wird die „gute fachliche Praxis des Gentechnikanbaus“ geregelt? Wie ist die Information der Öffentlichkeit? Sind die Standortregister öffentlich zugänglich? Wie werden ökologisch sensible Gebiete und gentechnikfreie Regionen geschützt? Erläuterungen Hauptkritikpunkte sind, dass die Verordnung zur guten fachlichen Praxis noch gar nicht vorliegt. Es ist daher nicht abzuschätzen ob beispielsweise ausreichend große Sicherheitsabstände vorgeschrieben werden, um Einkreuzungen in benachbarte Bestände zu verhindern, oder ob nicht koexistenzfähige genmanipulierte Arten, wie z.B. Raps, vom Anbau ausgeschlossen werden. Die vorgesehenen Verfahren und Fristen für das geplante Standortregister sind zu kurz und sorgen nicht für die nötige Transparenz. Die Haftungsregelungen sind nicht ausreichend. Sie müssen so verbessert werden, dass auch wirtschaftliche Schäden, die durch Verunreinigungen unterhalb der Kennzeichnungsschwelle für Lebensmittel von 0,9 % auftreten, vom Verursacher zu tragen sind. Ein Haftungsfond, von Gentechnik-Industrie und Gentechnik-Anwendern gespeist (keinesfalls jedoch von der öffentlichen Hand, wie teilweise gefordert), ist zur Übernahme der Kosten für Schadensfälle,Probenahme und Analysekosten etc. nötig. Ökologisch sensible Regionen sowie Saatguterzeugungsgebiete, die gentechnikfrei bleiben müssen, um eine Koexistenz auf Dauer zu gewährleisten, sind nicht ausreichend gesichert. Das „Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft“ hat deshalb einen Gesetzentwurf erarbeitet, der insbesondere der Konkretisierung des § 16 des vorgelegten Bundesgesetzentwurfs dient.

Was tun? Kaufen Sie keine gentechnisch veränderten Produkte Unterstützen Sie die Unterschriftenaktion zur Sicherung der Saatgutreinheit www.SafeOurSeeds.org Erheben Sie Einspruch bei der WTO gegen die US-Klage www.GENug-WTO.de Aktionsbündnis gentechnikfreies Berlin/Brandenburg unterstützen Gentechnikfreie Regionen bilden Aktion: Safe Our Seeds, Forderung: Schwellenwert bei Saatgut an der Nachweisbarkeitsgrenze (0,1 %) 0,3% für Raps: jede 333ste Pflanze, 1.500 Pflanzen je Hektar, 1,6 Milliarden Gen-Raps-Pflanzen in Deutschland 0,5% für Mais: jede 200ste Pflanze, 500 Pflanzen je Hektar, 181 Millionen Gen-Mais-Pflanzen in Deutschland Da EU-Moratorium muss solange aufrechterhalten bleiben, bis die Koexistenz und Haftung in allen EU-Ländern verbindlich geregelt ist. Saatgut braucht ein Reinheitsgebot, sonst kommt es zu einer schleichenden Verseuchung. Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf der EU sind 0,3 % Verunreinigung in Raps, 0,5 % in Mais, Kartoffeln, Tomaten, Rüben, Chicoree sowie 0,7% in Soja vorgesehen. Die Unterschriftenaktion zur Sicherung der Saatgutreinheit der Aktion Save our seeds hat erreicht, dass die Entscheidung der EU über die Schwellenwerte, bis zu denen eine Kontamination durch GVO ohne Kennzeichnung erlaubt sein sollte, vertagt wurde. Sowohl das EU - Parlament, die Umweltverbände, bisher 200.000 Verbraucher und Landwirte in Europa haben sich für die Orientierung am Grenzwert der Nachweisgrenze ausgesprochen.

Gentechnikfreie Regionen Europa: In 22 Staaten haben sich Initiativen zur Einrichtung gentechnikfreier Regionen gebildet. Deutschland: Mittlerweile mehr als 20 gentechnikfreie Regionen weitere im Aufbau Erläuterungen Europäische Union: Aquitaine in Frankreich, Baskenland in Spanien, Limousin in Frankreich, Oberösterreich und Salzburg in Österreich, Schleswig-Holstein, Thrace-Rodopi in Griechenland, Toskana in Italien und Wales in GB. unterzeichneten am 4. November 2003 eine Erklärung zur "Koexistenz gentechnisch veränderter Nutzpflanzen mit konventionellen und ökologischen Kulturen."

Vorteile gentechnikfreier Regionen Schützen Mensch und Umwelt vor den Auswirkungen der Gentechnik Fördern das Vertrauen der Verbraucher in dem sie Transparenz und Wahlfreiheit schaffen Verhindern Mehrkosten in der Produktion Sichern neue und bestehende Absatzmärkte Erhalten die bäuerliche Unabhängigkeit Verhindern Nachbarschaftskonflikte Erhalten den Wert des Bodens Erläuterungen Bei flächendeckender Saatgutkontamination würde Vorsorge unmöglich werden. Weder Registrierung des GVO Anbaus, Umweltmonitoring, GVO freier Anbau wäre dann möglich. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt sich für die Saatgutreinheit ein.: 0,1 % derzeit technische Nachweisgrenze für GVO - Verunreinigung. Siehe auch www.save-our-seeds.org

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