Altersvorsorge ab 2005
Aus Säulen werden Schichten Schicht 3: private Vorsorge Gesetzliche RV Private AV Betriebliche AV Schicht 2: bAV und „Riester“ Hartz IV-sicher Schicht 1: gesetzliche Alterssicherung und Produkte, die ausschließlich der Rentenzahlung im Alter dienen! Hartz IV-sicher
Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 Schicht 1 Die Basisabsicherung
Was ist nachgelagerte Besteuerung? Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 Was ist nachgelagerte Besteuerung? Bruttoeinkommen von Frau Schwarz € € € € € bei Aus- zahlung voll steuerpflichtig Schicht 1: Beitrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar oder steuerfrei € € € später Rententeintritt
Schicht 1 - Bedingungen an die Produkte nicht vererbbar nicht beleihbar nicht kapitalisierbar nicht übertragbar nicht veräußerbar
Schicht 1 - Produkte Hierzu gehört die Gesetzliche Rentenversicherung Versorgungswerke z.B. für Ärzte oder Anwälte Landwirtschaftliche Alterskassen Die neue „Rürup-Rente“ nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
Schicht 1 – schrittweiser Übergang - Anwartschaftsphase Einführung 2005 absetzbar sind zunächst 60% der Beiträge (max. 12.000 €) dieser Satz erhöht sich jährlich um 2% bis auf 100% bis 2025 (Höchstbetrag 20.000 €)
Schicht 1 – schrittweiser Übergang - Anwartschaftsphase 100% 60% Jährlich 2% vom Beitrag mehr absetzbar ! 2005 2025
Schicht 1 – konkrete Berechnung Beispiel für 2005 Tatsächlicher Arbeitnehmerbeitrag 4.000,00 € Tatsächlicher Arbeitgeberbeitrag + 4.000,00 € Privater Vertrag + 2.000,00 € Summe 10.000,00 € Davon 60% > Höchstbetrag 12.000 € ??? 6.000,00 € Abzüglich Arbeitgeberanteil (steuerfrei) - 4.000,00 € Absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen 2.000,00 €
Schicht 1 - Günstigerprüfung Wenn man die Altersvorsorgeaufwendungen (nach neu) nutzt, so kann man nicht mehr die Vorsorgeaufwendungen nach altem Verfahren ansetzen. Folge: eventuell Schlechterstellung! Finanzamt prüft automatisch, ob altes oder neues System besser ist Somit kann es sein, dass der Steuerpflichtige von seinen Beiträgen in Schicht 1 zunächst gar keinen steuerlichen Nutzen hat. Siehe hierzu auch Schicht 3!
Schicht 1 – Übergang Rentenphase Einführung 2005 Zu versteuern sind zunächst 50% der Rentenzahlung dieser Satz erhöht sich jährlich um 2% bis auf 80% in 2020 - dann jährlich um 1% bis auf 100% in 2040 Für jede Rentenkohorte wird der steuerfreie Anteil für jeden Rentner als Festbetrag „eingefroren“
Schicht 1 – Übergang Rentenphase 100% 80% 50% Jährlich 1% mehr steuerpflichtig Für jede neue „Kohorte“! Jährlich 2% mehr steuerpflichtig Für jede neue „Kohorte“! 2005 2020 2040
Schicht 2 – BAV und „Riester“ Hierzu finden Sie Informationen in einem gesonderten Kapitel
Schicht 3 - Lebensversicherung Die Erträge aus einer Lebensversicherung sind für Verträge ab dem 01.01.2005 grundsätzlich voll steuerpflichtig ! Auszahlung steuer- pflichtiger Ertrag Summe aller Einzahlungen
Schicht 3 - Lebensversicherung Ausnahme der vollen Steuerpflicht: Nur 50% des Ertrages ist steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nicht vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres erfolgt Auszahlung steuer- pflichtiger Ertrag -frei -pflichtig Summe aller Einzahlungen
Schicht 3 - Rentenversicherung Idee der Rentenversicherung € Zu Beginn steht eine große Menge Geld zur Verfügung. Dieses Kapital stammt entweder aus einem Ansparprozess oder … … aus einer Einmaleinzahlung Regelmäßig werden aus der Rentenversicherung Beträge ausgezahlt. Diese bestehen zum einen Teil aus einer Kapital- auszahlung … zum anderen Teil aus einem Ertragsanteil.
Schicht 3 - Rentenversicherung Idee der Rentenversicherung Wird das Kapital schnell verbraucht (kurze Rentenlaufzeit), so besteht ein Großteil der Auszahlung aus dem Kapital selbst. Wird das Kapital langsam verbraucht (lange Rentenlaufzeit), so besteht die Auszahlung im Wesentlichen aus Erträgen.
Schicht 3 - Rentenversicherung Dem hat der Gesetzgeber durch eine entsprechende Ertragsanteilsbesteuerung Rechnung getragen. Je früher eine Leibrente beginnt, desto länger die wahrscheinliche Laufzeit und desto höher der an zu setzende Ertragsanteil ! Renteneintritt 60 Jahre Ertragsanteil 22 % Renteneintritt 63 Jahre Ertragsanteil 20 % Renteneintritt 65 Jahre Ertragsanteil 18 % Renteneintritt 70 Jahre Ertragsanteil 15 % Bei einer „Zeitrente“ kommt es auf die Laufzeit der Rente an. Die Rente endet entweder mit Tod oder nach Zeitablauf. Rentendauer 10 Jahre Ertragsanteil 12 % Rentendauer 12 Jahre Ertragsanteil 14 % Rentendauer 15 Jahre Ertragsanteil 16 %
Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 Schicht 3 - Altverträge Ihr Kunde hat noch eine Lebensversicherung, die er vor dem 01.01.2005 abgeschlossen hat. Unter welchen Bedingungen ist der Ertrag aus dieser Versicherung steuerfrei? Sind die Beiträge für diese Versicherung steuerlich absetzbar? bildquelle: www.spdfraktion.de
Schicht 3 - Altverträge Beitragszahlung mindestens 5 Jahre Unter welchen Bedingungen ist der Ertrag aus dieser Versicherung steuerfrei? Beitragszahlung mindestens 5 Jahre Mindestlaufzeit 12 Jahre Todesfallsumme mindestens 60% der eingezahlten Beiträge bildquelle: www.spdfraktion.de
Schicht 3 - Altverträge Ja, sofern … Sind die Beiträge für diese Versicherung steuerlich absetzbar? Ja, sofern … … auch die Erträge steuerfrei sind (siehe vorangehende Folie) … es sich nicht um eine fondsgebundene Versicherung handelt … die Vorsorgeaufwendungen nicht schon ausgeschöpft sind (Beamte / Selbständige) … nicht der Sonderausgaben- abzug nach „neu“ gewählt wird (Absetzung von Produkten aus Schicht 1) bildquelle: www.spdfraktion.de
Schicht 3 - Günstigerprüfung Für wen lohnt sich die „Schicht 1“ – statt Absetzung nach „alt“ – steuerlich???* In 2005 für ledige Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen ab ca. 26.000,00 € (Verheiratete das Doppelte) Selbständige, die Mitglied in einem Versorgungswerk sind, sofern der Beitrag über 4.400,00 € p.a. liegt bildquelle: www.spdfraktion.de ACHTUNG! Diese Aussagen sind sehr pauschal! Jeder Einzelfall sollte geprüft werden. * Ohne zusätzliche Beachtung der Besteuerung in der Rentenphase!
Schicht 3 – private Vorsorge Auch hierzu noch mehr Informationen in einem gesonderten Kapitel