StB Ludolf von Stockhausen LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Erneuerbare Energie Sonnenenergie Photovoltaikanlagen (Solarstrom)
Advertisements

Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber
Jahreshauptversammlung 29. Januar 2012 Kassenbericht 2011
Übung 12: Lösung Übung 1: Berechnung:
Körperschaftsteuer.
3.3 Folgebewertung HGB/IFRS
Vergleich Photovoltaik - Solarthermie (Effizienz/Kosten)
Steuern & Existenzgründung
Das System der Umsatzsteuer
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten
Neugründer Informationen
Immobilienkauf mit Denkmalabschreibung
20:00.
Die neue VOB 2009.
Revisionsverband der RLB Vorarlberg Optimierung in der Finanzierung Wirtschaftliche und Steuerliche Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen Mag. Michael.
Steuerrecht.
Das System der Umsatzsteuer
Die.BAVExperten.in/Österreich Die Clevere Abfertigungsvorsorge aus Sicht kleiner Unternehmen.
Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden
Steuer und Vermietung Ihr Referent:
Nils Müller // FOS-T 2011 Photovoltaik.
Übersicht I. Netzzugang 1. Anschlusspflicht
Vorlesung.
EnergiestrategieBurgenland 2013Johann Binder. Angestrebte Ziele 2013: 2013: Autonom bei Elektrischen Strom 2020: 2020: 50% plus des gesamten Energieverbrauchs.
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
Beratung Betriebswirtschaft GSVG - Sozialversicherungsbeiträge
Neuerungen im Gesellschaftsrecht
WIRTSCHAFTSGESPRÄCHE
Die Veräußerung von Grundstücken im Einkommensteuerrecht
Der Verein als Arbeitgeber
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Info zur Abschnittsfeuerwehrtagung
mit Sandra Bies, Steuerberaterin
11 EnergieRegion+ Aller-Leine-Tal Aller-Leine-Tal: Energiewende in Deutschland - Chance für den ländlichen Raum Rethem 3. Dezember 2013.
Rechtsform Eingetragener Kaufmann
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gesellschafterversammlung 2011 Bürger-Solar Barmstedt 2 GbR - Agenda
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
Pensionshaltung von Pferden Gesetzliche Grundlagen
Tipps zur Steuerreform 2009 INTER Wirtschaftsprüfungs GmbH Gewinnfreibetrag NEU Ersetzt 10%igen Freibetrag für Einnahmen/Ausgabenrechner Begünstigung nicht.
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co.
Anmerkungen zum vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmen für
Unternehmensteuerreform 2008 (Investitionsabzugsbetrag) Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referent: Dipl. Betriebswirt (FH) Erwin Effner StB,
Schiffsbeteiligungen
ESt-Fall „Max und Elsa“ Training
Strom von der Sonne Foto:
Start-Up Seminar Nachhol-Termin:
Stolpersteine in der Betriebsübergabe
Steuern bei Veranstaltungen und Festen
Problemstellung Ein Geschäftsmann möchte ein Cateringunternehmen gründen. Zu diesem Zweck besucht er ein spezielles Seminar des Gründerservice. Die Ausgaben.
Photovoltaikanlagen.
Kostendeckende Vergütung nach einem Vorschlag des SFV aus dem Jahr 1989 „Das Aachener Modell“ Sowie Weiterentwicklung zum EEG.
Immobilie im Steuerrecht
1 Der Haushalt der Stadt Hof Eine Bestandsanalyse zu den Haushaltsplanberatungen 2009.
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
Finanzplan - Liquiditätsplan
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Inhaltsverzeichnis Anmeldung gewerbliche Tätigkeit
Informationsveranstaltung Erneuerbare Energie
© 2015 by Thomas Knedel Seite 1 TITEL © 2015 by Thomas Knedel WARUM EIGENTLICH IMMOBILIENINVESTMENTS? Teil 4: Immobilien und Steuern: so haben Sie das.
mit besonderer Berücksichtigung und Registrierkassenpflicht
K KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung.
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
1 Steueränderungen 2008 I: Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften der „Reichensteuer“ auch für gewerbliche Einkünfte 2.Einführung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Steuerliche.
Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«
EEG-UMLAGEPFLICHT BEI EIGENVERSORUNG
Aktuelles zum Bilanzsteuerrecht Aktuelles zum Bilanzsteuerrecht
„Steuerliche Wirkungen
 Präsentation transkript:

Steuerliche Betrachtung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken StB Ludolf von Stockhausen LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH Keplerstraße 2 37085 Göttingen Tel.: 0551/54769-0 www.lbh.de © LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH

Photovoltaikanlagen 18.01.2012 www.lbh.de

Einkommensteuerliche Aspekte In der Regel keine „Liebhaberei“, sondern Gewerbliche Einkünfte Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung Gegenüberstellung der Einnahmen den Ausgaben Umsatzsteuer dabei regelmäßig als durchlaufender Posten, es sei denn, Zahlung und Erstattung finden in unterschiedlichen Jahren statt abweichendes WJ Bilanzieren Weitere Frage: Auswirkungen auf die persönliche Steuerbelastung? 18.01.2012 www.lbh.de

Steuertarif zu verst. Einkommen ESt Durchschnitt Grenzsteuersatz Grund- tabelle Splitt.- 8.000 10.000 315 3,15 17,64 15.000 1.410 9,40 24,67 20.000 2.701 630 13,50 36,95 24.000 3.815 15,90 5,87 28,78 21,29 50.000 12.847 8.212 25,69 16,42 40,68 29,24 60.000 17.028 11.250 28,38 18,75 42,00 31,53 110.000 38.028 29.856 34,57 27,14 250.001 96.828 88.656 38,73 35,46 45,00 500.002 209.306 193.656 41,86 01.03.2010 www.lbh.de 4 4

Einkommensteuerliche Aspekte Steuerliche Beurteilung von dachintegrierten und aufgesetzten Anlagen identisch, d.h. Betriebsvorrichtung Lineare Abschreibung („AfA“): 20 Jahre = 5 % Sonder-AfA: 20 % Investitionsabzugsbetrag i.H.v. max. 40 % im Vorjahr (§ 7g EStG) Hinweis: Degressive Abschreibung (25 %) ab 2011 nicht mehr möglich 18.01.2012 www.lbh.de

Einkommensteuerliche Aspekte Beispiel: steuerl. Auswirkungen bei Inanspruchnahme eines IAB Anschaffung Januar 2012 mit verbindlicher Bestellung im Vorjahr für Investitionsabzugsbetrag   mit IAB Anschaffungs-kosten Steuerliche Auswirkungen Steuerersparnis (Steuersatz 45 % + KiSt + SoliZ) IAB 2011 So-AfA 2012 Lineare AfA 2012 100.000 € 20 % x 60.000 € 5 % x 60.000 € 40.000 € 12.000 € 3.000 € 20.610 € 6.183 € 3.435 € Summe 55.000 € 30.228 € 18.01.2012 www.lbh.de

Einkommensteuerliche Aspekte Inanspruchnahme Investitionsabzugsbetrag i.d.R. muss dafür eine verbindliche Bestellung vorliegen FG München hält dies aber nicht für erforderlich Gilt nicht für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen Betriebsgrößengrenzen für IAB und So-AfA 2009 und 2010 bzw. WJ 2008/2009 und 2009/2010 ab 2011 bzw. ab WJ 2010/2011 Betriebsvermögen bei Bilanzierern 335.000 € 235.000 € Gewinn bei Einnahme-Überschussrechnern 200.000 € 100.000 € 18.01.2012 www.lbh.de

Einkommensteuerliche Aspekte Vorsicht: IAB/Sonder-AfA (§ 7g EStG) bei Direktverbrauch Problem: IAB verlangt 90 %ige betriebliche Nutzung Schädlich ist daher ein privater Verbrauch von > 10 % Nutzung in einem anderen Betrieb, z.B. im eigenen gewerblichen Handwerkerbetrieb soll auch schädlich sein Lösung: Anderer Unternehmer betreibt die PV-Anlage (z.B. nicht personenidentische Personengesellschaft), oder Direktverbrauch erst nach Ablauf des auf die Investition folgenden Wirtschaftsjahres beginnen lassen 18.01.2012 www.lbh.de

Beispiel: vereinf. Gewinnermittlung Photovoltaikanlage 25 KWp Kosten je KWp: 2.500 €, Inbetr.-nahme bis Juni ´11 Anschaffungskosten 62.500,00 € Ertrag: 900 KWh je KWp und Jahr = 22.500 KWh 22.500 KWh x 0,2874 € = 6.466,50 € ./. lineare Abschreibung 5 % von 62.500 € ./. 3.125,00 € ./. Kosten für Gewinnermittlung, Umsatzsteuererklärung, Versicherung ./. 500,00 € = Gewinn 2.841,50 € 18.01.2012 www.lbh.de

Umsatzsteuerliche Aspekte Vorsteuerabzug Ziel ist i.d.R. die volle Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt Voraussetzung für den Vorsteuerabzug > 10 % unternehmerische Nutzung (durch Einspeisung gegeben) Ggf. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (17.500 €) Beachten: Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet 5 Jahre Danach ist eine Rückkehr möglich Vorsteuerberichtigungszeitraum 5 Jahre Vorsicht, wenn noch weitere Einnahmen erzielt werden, für die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird z.B. andere gewerbliche Einkünfte 18.01.2012 www.lbh.de

Umsatzsteuerliche Aspekte Umsätze Lieferung von Strom (regelbesteuernder Unternehmer): 19 % Direktverbrauch nach § 33 Abs. 2 EEG: ebenfalls als Lieferung an den Netzbetreiber zu 19 % zu beurteilen dezentraler Stromverbrauch gilt als Rücklieferung 18.01.2012 www.lbh.de

fiktive Mieteinnahmen aus der möglichen Dachvermietung Umsatzsteuerliche Aspekte Vorsteuerabzug aus Dachsanierung i.Zshg. mit PV-Anlage bisher ganz unterschiedliche Rechtsauffassungen Neue BFH-Urteile vom 19.07.2011 Aufteilung der Umsatzsteuer im Verhältnis der Nutzung, d.h. im Verhältnis der fiktiven Vermietungsumsätze (Gebäude/Dach) fiktive Mieteinnahmen aus der möglichen Dachvermietung fiktive Mieteinnahmen aus der möglichen Vermietung des Gebäudes 18.01.2012 www.lbh.de

Gewerbesteuer Gewerbesteuerfreibetrag i.H.v. 24.500 € für jeden stehenden Gewerbebetrieb i.d.R. ist die Photovoltaikanlage als vom übrigen Gewebebetrieb getrennter Betrieb zu beurteilen Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer Gewerbesteuer daher i.d.R. keine zusätzliche Belastung Ausnahme: Es ist ohnehin keine Einkommensteuer zu zahlen, z.B. wegen Verlustvor- oder –rückträgen, andere negative Einkünfte Hohe Hebesätze der jeweiligen Gemeinde (> 380 %) 18.01.2012 www.lbh.de

Weitere steuerliche Aspekte Bauabzugsteuer i.H.v. 15 % ist Steuer einzubehalten, wenn Monteur nicht seine Freistellungsbescheinigung vorlegt Zusätzlich ist die Umsatzsteuer einzubehalten wenn Auftraggeber selber Bauleistungen ausführt (z.B. Handwerker, Garten- und Landschaftspflegeleistungen) durch Umkehr der Steuerschuldnerschaft 18.01.2012 www.lbh.de

Blockheizkraftwerke 18.01.2012 www.lbh.de

Einkommensteuerliche Aspekte Es gelten vergleichbare Grundsätze wie bei PV-Anlagen i.d.R. gewerbliche Einkünfte Betriebseinnahmen Vergütung aus eingespeisten Strom Vergütung aus Lieferung Strom und Wärme an Dritte Entnahme Wärme und Strom für private Zwecke Umsatzsteuererstattung/Mineralölsteuererstattung Sonstige Einnahmen Betriebsausgaben Einkauf Brennstoff Reparatur-/Wartungskosten Finanzierungskosten Abschreibung Vorsteuer 18.01.2012 www.lbh.de

Einkommensteuerliche Aspekte BHKW ist nicht mehr Gebäudebestandteil, sondern eigenständiges Wirtschaftsgut (= Betriebsvorrichtung) Folge: Keine Gebäudeabschreibung, sondern lineare AfA über 10 Jahre Investitionsabzugsbetrag möglich (max. 40 %) Sonderabschreibungen möglich (max. 20 %) 18.01.2012 www.lbh.de

Umsatzsteuerliche Aspekte Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich Ggf. Verzicht auf Kleinunternehmerregelung Erzeugter Strom gilt grundsätzlich als in vollem Umfang eingespeist Direkt verbrauchter Strom = Rücklieferung vom EVU Erzeugte Wärme Verkauf an Dritte unterliegt der Umsatzsteuer (19 %) Bei Verkauf an Mieter jedoch Nebenleistung zur Vermietung Bei Wohnungsvermietungen daher umsatzsteuerfrei Bei Verwendung der Wärme für eigene private Wohnzwecke liegt eine unentgeltliche Wertabgabe vor Bemessungsgrundlage umstritten U.E. max. der vergleichbare Einkaufspreis für Wärme 18.01.2012 www.lbh.de

für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18.01.2012 www.lbh.de