Pensionsreformen im Rückblick Infotag – Pensionen Umstieg in das neue Pensionsrecht ÖGB, 27.September 2012
Pensionsrecht Pensionsbeiträge: 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte seit 1988 mit 22,8% stabil Seit 1985 wurden leistungseinschränkende Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.
Leistungssenkende Maßnahmen: 1980 - 1990 Beseitigung des Grundbetrages 1984 (30 % der Bemessungsgrundlage) Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes der Pensionsberechnung in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten für die Ermittlung der Pensionshöhe
Leistungssenkende Maßnahmen: 1990 - 1995 1992: Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen 2024 und 2034 an jenes der Männer anzuheben 1993: Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre 1993: Umstellung der Pensionserhöhung auf die Nettoanpassung
Leistungsverbesserungen 1990 - 1993 Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Pensionshöhe 4 Jahre pro Kind deutliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes
Sparpaket 1996 Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei vorzeitiger Alterspension Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5. Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre. Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97
Pensionsreform 1997 Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des „Rürup-Gutachtens“ Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher Schwerpunktsetzungen Maßnahmenplanung anfangs ohne Einbindung der Sozialpartner Rücknahme von Vorhaben im Zuge von Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern
Maßnahmen Pensionsreform 1997 (Umsetzung ab 2000 bzw. 2003) BISLANG: Durchrechnungs-zeitraum 15 Jahre Gestaffelte Steigerungsbeträge Keine Abschläge NEU Ausdehnung ab 2003 auf 18 Jahre bis 2020 Einheitlich 2% Bei Antritt vor dem Regelpensionsalter -2% vom Steigerungsbetrag Max. 15% Abschläge
Pensionsreform 1997 Linearisierung der Steigerungsprozentsätze wirksam ab dem Jahr 2000 Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze Steigerungsprozentsätze bis 2000: 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt vor/nach 56/61 Jahren ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus
Maßnahmen Pensionsreform 1997 Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher nur UV) Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SV Versicherungspflicht ab ATS 88.000,-- Jahreseinnahmen,-- bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen Höherbewertung von Kindererziehungszeiten Bildungskarenz Altersteilzeit Erleichterung der Gleitpension Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und Gewerbe
Pensionsreform 2000 Keine Einbindung der Sozialpartner Maßnahmenfestlegung gegen den Widerstand von AN-Vertretungen und Opposition Umsetzung noch bevor Maßnahmen der letzten Pensionsreform greifen konnten Abschaffung der vorzeitigen AP wg. Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund EuGH-Urteil)
Maßnahmen Pensionsreform 2000 Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf 56,5 bzw. 61,5 Jahre (bei langer Versicherungsdauer und Gleitpension) Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter Kürzungen bei BU- und Invaliditätspensionen Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension
Anreiz zur Frühpension? Je weniger Versicherungsjahre man hat, umso deutlicher ist der Anreiz, erst später in Pension zu gehen. Wer mit 60 Jahren 30 Versicherungs- jahre hat und statt mit 62 mit 63 in Pension geht, bekommt einen um 9,1% höheren Anspruch (an der Bemessungs-grundlage). Vor dem Jahr 2000 erhöhte sich dieser nur um 2,8 %.
Arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen Befristete Verlängerung der Bezugsdauer AL-Geld Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a. Wegfall der Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft Bonus-Malus in der ALV bei Einstellung/Kündigung Älterer Frühwarnsystem bei Kündigung Älterer
Pensionsreform 2003 Weitgehende Eingriffe ins Pensionssystem unter dem Eindruck von „Speed kills“ und Nulldefizit Abschaffung aller vorzeitigen Alterspensionen Drastische Leistungskürzungen Rücknahme von Härten nach großflächigen Streikmaßnahmen
Maßnahmen der Pensionsreform 2003 Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%. Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr nach Pensionsantritt Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen
Abschwächende Maßnahmen Härteausgleichsfonds für die Jahre 2004-2006 Verlustdeckelung: max. 10% Verlust im Zuge der veränderten Pensionsberechnung Sonderbestimmung für Langzeitversicherte „Hacklerregelung“
Pensionsreform 2004 Langfristige Harmonisierung unterschiedlicher Systeme Inkrafttreten APG (Allgemeines Pensionsgesetz) mit 1.1.2005 Für Personen, die ab 1.1.2005 erstmals Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich das APG Nach 1.1.1955 Geborene: Parallelrechnung (APG, ASVG) Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG
Pensionsharmonisierung Leistungsorientiertes Pensionskonto als Grundlage 1,78% der Bemessungsgrundlage pro Versicherungsjahr als Leistungsanspruch Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe der über das Erwerbsleben erworbenen, aufgewerteten BGL 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren, beträgt die Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens
Pensionsharmonisierung Versicherungszeiten anstatt Unterscheidung in Ersatz- und Beitragszeiten Höhere Aufwertung zurückliegender Beitragsgrundlagen Höhere Bewertung von KEZ Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL des AL-Geldes (92% davon für Notstandshilfezeiten)
Pensionsharmonisierung Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre; 62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen (anfangs 4,2%) Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre, 10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr (Weitere Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Langzeitversicherte)
Pensionsberechnung (Altrecht) Pensionshöhe abhängig von: Versicherungsmonate Höhe der BGL Alter bei Pensionsantritt Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von 15 auf 40 Jahre bis 2028 Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter (4,2%/Jahr, 0,35%/Monat) Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform 2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%) gedeckelt
Parallelrechnung Pensionsberechnung jeweils nach ASVG und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis der erworbenen Versicherungszeiten Für ab 1955 Geborene, die vor 1.1.2014 in Pension gehen (und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben) Entfällt, wenn weniger als 5% in einem der beiden Systeme erworben wurden
Parallelrechnung - Beispiel 66,7 % ALT 33,3 % APG APG - Pension ALT - Pension 30 Jahre 15 Jahre 01.01.2005 01.01.2020 01.01.1975 Quelle: Pensionsversicherungsanstalt
Problemstellungen Mehrere sich überlagernde Pensionsreformen Pensionsberechnung individuell nicht nachvollziehbar Fortführung der Parallelrechnung über Jahrzehnte
Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.