Lebensmittelhygieneverordnung

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Sagen was wir tun; tun was wir sagen; belegen, dass wir es getan haben. = Selbstkontrolle.
Verfasser: IM Ing. Josef Niklas
 Präsentation transkript:

Lebensmittelhygieneverordnung VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Hyg-VO - Primärproduktion Geltungsbereich Gewinnen Herstellen Behandeln Lagern Werben Verkaufen Befördern lebender Tiere

Hyg-VO - Primärproduktion Schutz vor Kontamination durch Luft, Wasser, Boden, Futter-, Dünge-, Tierarznei-, Pflanzenschutzmittel Tiergesundheit, Tier- und Pflanzenschutz Buchführung – Dokumentation (Futtermittel, Arzneimittel, Krankheiten, Pflanzenschutzmittel, Schädlinge,...)

Hyg-VO - Betriebsstätten Keine Kontamination – keine Schädlinge Lager – Temperatur – Kontrolle HW-Becken in Arbeitsräumen, Toiletten Ausreichende Belüftung Angemessene Beleuchtung Entsprechende Abwasserbeseitigung Umkleidebereich

Hyg-VO - Räume Ausstattung Boden: wasserundurchlässig, angemessene Ableitung Wandflächen: glatt, angemessene Höhe Decken: keine Schmutzansammlung Fenster: Insektengitter, keine Schmutansammlung Türen: glatt, wasserabstoßend Oberflächen: leicht zu reinigen und zu desinfizieren Vorrichtungen: zum Reinigen und Desinfizieren

Hyg-VO – Ortsveränderliche Betriebsstätten Ausstattung Umkleidemöglichkeiten Glatte, waschbare Oberflächen Arbeitsgerätereinigung Temperatureinrichtungen Warm- und Kaltwasserversorgung Vermeidung von Kreuzkontamination und Ungeziefer Händewaschgelegenheit Sanitäreinrichtungen zumindest in unmittelbarer Nähe

Hyg-VO – Lebensmittelabfälle Anforderung Lagerung in verschließbaren Behältern Abfalllager frei von Ungeziefer Abfall rasch entfernen

Hyg-VO – Wasserversorgung Anforderung Trinkwasserqualität Brauchwasser kennzeichnen

Hyg-VO – Personalhygiene Anforderung Saubere Kleidung Kopfbedeckung Bei Krankheiten Beschäftigungsverbot Krankheiten melden Schulung vor Arbeitsantritt

Hyg-VO – Lebensmittelvorschriften Anforderung Keine Annahme bei Kontamination Lagerung ohne Risiko Ungezieferkontrolle und Bekämpfung

Arbeitsaufgabe... Skizziere einen Betrieb, in dem Lebensmittel verarbeitet werden (Grundriss) und ergänze, welche Auflagen dieser Betrieb aufgrund der LM-Hygieneverordnung einhalten muss.  Siehe dazu auch Hygiene-Leitlinie (KLM)