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Gewinnung und Verwertung von Küchen-, Lebensmittel- und Speiseabfällen

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Präsentation zum Thema: "Gewinnung und Verwertung von Küchen-, Lebensmittel- und Speiseabfällen"—  Präsentation transkript:

1 Gewinnung und Verwertung von Küchen-, Lebensmittel- und Speiseabfällen
Jakob Becker Gewinnung und Verwertung von Küchen-, Lebensmittel- und Speiseabfällen Vertriebstagung am in Villach Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 1

2 Jakob Becker 2 Vertriebstagung am 12.05.11 in Villach
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 2

3 Jakob Becker 1. Motivation - neues Geschäftsfeld (Ausweitung der gewerblichen Sammlung) - Gewinnung von Düngemitteln oder Kultursubstraten (Komposte) - Erzeugung von Gas für Strom und Wärme - rechtskonforme Verwertung - ggf. über die Verwertung gewerblichen Abfälle ein höheres Erlösniveau realisieren 3 Vertriebstagung am in Villach 2 Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann

4 Jakob Becker 1 4 4 Vertriebstagung am 12.05.11 in Villach 1
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 4

5 - jährlich fallen ca. 20 Mio. to. ehemalige Lebensmittel an
Jakob Becker 2. Stand der Verwertung - jährlich fallen ca. 20 Mio. to. ehemalige Lebensmittel an - Biotonneninhalte gehen vielfach in Kompostierungsanlagen - Speisereste, Marktabfälle gehen überwiegend in Biogasanlagen 1 5 Vertriebstagung am in Villach 3 Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 5

6 Zusammensetzung der Einsatzstoffe in gütegesicherten Biogasanlagen
Jakob Becker Zusammensetzung der Einsatzstoffe in gütegesicherten Biogasanlagen 1 6 Vertriebstagung am in Villach 4 Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 6

7 3. Rechtliche Regelungen für die Verwertung von Lebensmittelabfällen
Jakob Becker 3. Rechtliche Regelungen für die Verwertung von Lebensmittelabfällen 3.1 Abfallrecht => Bioabfallverordnung - Lebensmittelabfälle aus privaten Haushalten - Erfassung über die Biotonne; enthalten auch Gartenabfälle 3.2 Hygienerecht => Veterinärrecht - Lebensmittelabfälle aus Groß- und Einzelhandel - Unterscheidung in Stoffe aus pflanzlichem Ursprung = BioAbfV - Unterscheidung in Stoffe aus tierischem Ursprung = TierNebV 1 Vertriebstagung am in Villach 5 Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 7

8 Jakob Becker 1 8 8 Vertriebstagung am 12.05.11 in Villach 6
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 8

9 4. Anlagentechnische Anforderungen
Jakob Becker 4. Anlagentechnische Anforderungen 4.1 Küchen- und Speiseabfälle einschließlich Biotonne => Registrierung nach § 26 TierNebV - Verarbeitung in Biogasanlagen - Verarbeitung in Kompostanlagen 4.2 Küchen- und Speiseabfälle mit Tiernebenprodukten => Zulassung nach § 15, EU- Hygieneverordnung 1774 - Höchstteilchengröße < 12 mm - Mindesttemperatur > 70°C - Aufenthaltsdauer > 1 h 1 9 Vertriebstagung am in Villach 10 Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 9

10 Jakob Becker 1 10 10 Vertriebstagung am 12.05.11 in Villach 11
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 10

11 5. Hygienisierungsanforderungen
Jakob Becker 5. Hygienisierungsanforderungen Zugelassene Hygienisierungsverfahren (Anhang 2 BioAbfV) Nachweis der Wirksamkeit des Verfahrens (Prozessprüfung) Kontrolle der Behandlungsparameter (Prozessüberwachung) Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten (Prüfung der hygienisierten Bioabfälle) 1 11 Vertriebstagung am in Villach 7 Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 11

12 6. Getrennthaltungspflicht
Jakob Becker 6. Getrennthaltungspflicht - Küchen- und Speisereste unterliegen der TierNebV => Speiseabfälle aus privaten Haushalten dürfen nicht mit denen aus Großküchen gesammelt und transportiert werden => gemeinsame Behandlung in Biogas / Kompostierungsanlage möglich 1 12 Vertriebstagung am in Villach 8 Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 12

13 Jakob Becker 1 13 13 Vertriebstagung am 12.05.11 in Villach 9
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 13

14 Jakob Becker 7. Fazit und Ausblick - Gemeinsame Behandlung d. h. Hygienisierung von häuslichem Bioabfall und gewerblichen Küchen- und Speiseabfällen kann erfolgen - Anforderungen nach EU- Recht und BioAbfV sind einzuhalten - Hohe Hürden errichtet der nationale Gesetzgeber bei der getrennten Erfassung (Unterschied zum Gemeinschaftsrecht) 1 14 Vertriebstagung am in Villach 12 Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Jakob Becker Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 1 15 Vertriebstagung am in Villach Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lettermann 15


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