7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte

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 Präsentation transkript:

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte Lehrgang: Maschinist 7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte 7.1 tragbare Stromerzeuger 7.2 Lüftungsgeräte / Überdruck-Belüftungsgeräte 7.3 Trennschleifgeräte 7.4 Tauchpumpen 7.5 Motorsägen Deckblatt

Mit Feuerlösch- kreiselpumpe 7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Tragkraftspritzen (TS) nach DIN EN 14644 Tragkraft-spritze Typ Mit Feuerlösch- kreiselpumpe nach Höchstgewicht TS 8/8 DIN 14420 190 kg PFPN 6-500 DIN EN 1028 96 kg PFPN 10-1000 PFPN 10-1500 167 kg

8 = Nennförderdruck in bar 7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Tragkraftspritzen nach DIN 14410 und DIN EN 14644 Bezeichnung: z.B. TS 8 / 8 8 = Nennförderdruck in bar 8 x 100 = Nennförderstrom in l/min Tragkraftspritze z.B. PFPN 10-1000 1000 = Nennförderstrom 10 = Nennförderdruck in bar Portable Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck Kraftstoffvorrat: PFPN 10-1000 TS 8/8 (mind. eine Stunde) (mind. zwei Stunden) Traggestell: - mit Kufen - Tragegriffe nur vorn und hinten - TS ≤ 100 kg bzw. TS ≤ 200 kg muss von mindestens 2 bzw. mindestens 4 Personen getragen werden (TS 8/8 von 6 Personen)

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Tragkraftspritzen Sauganschluss: A Druckanschluss: 2 B Hauptfarbe: Rot (RAL 3000) Gewicht: max. 190 kg PFPN 10-1000

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Stromerzeuger Die Leistung der bei der Feuerwehr verwendeten Stromerzeuger wird als Scheinleistung in Kilovoltampere (kVA9 angegeben. Tragbare Stromerzeuger werden in der Regel mitgeführt auf: Löschgruppenfahrzeuge Rüstwagen Gerätewagen Drehleitern Einsatzleitwagen Festeingebaute Stromerzeuger werden in der Regel mitgeführt auf: Leistung: nach Norm 5 kVA oder 8 kVA Kraftstoffbehälter: Für eine Betriebsdauer von mind. 1,5 Std. ausgelegt Leistung: - bei RW 1: mind. 12 kVA - bei RW 2: 15 bis 20 kVA - bei RW (neuer Norm): 22 bis 30 kVA

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Tragbare Stromerzeuger

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Bedienfeld

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Leistung der Stromerzeuger Scheinleistung x Leistungsfaktor = Wirkleistung S x cos (φ) = P 5 kVA x 0,8 = 4 kW D.h., der Stromerzeuger kann z.B. mit 4 Scheinwerfern (Wirkverbaucher) zu je 1000 W belastet werden.

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Anschlusslängen

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Motorsäge

7. UVV-Spezielle Vorschriften (z.B. Motorsägen) mit sicherheitstechnischer Ausrüstung Alter mind. 18 Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz Empfohlen wird Schutzhelmkombination (Forsthelm) Spezielle Beinlinge oder Hosen mit rundumlaufenden Schnittschutzeinlagen der Form C

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Trennschleifmaschinen

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Tauchmotorpumpe

7. Kraftbetriebene und sonstige Geräte: Lüftungsgeräte Be- und Entlüftungsgeräte: Drucklüfter Turbinen-Drucklüfter Techn. Daten: 10000 m3/h 380 V Drehstrommotor explosionsgeschützt Techn. Daten: Bis 43000 m3/h 400 V Elektromotor Kein Abgas Relativ leicht Techn. Daten: Bis 96000 m3/h Benzinmotor Abgas 1-Mann-Bedienung Techn. Daten: Bis 51000 m3/h Wasserturbine 2. Pumpe erforderlich unflexibel