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Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehr 1. April 1991
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UNFALLVERHÜTUNG Warum brauchen wir Unfallverhütung ?
Ein Feuerwehrunfall ist ein im Feuerwehrdienst von außen, auf den Menschen wirkendes körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis Arbeite mit dem Kopf! ...denn: Unfallfolgen lassen sich nie ganz beseitigen
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UNFALLVERHÜTUNG Bei Übungen und Einsätzen lauern viele Gefahren !
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Welche Vorschriften müssen außerdem eingehalten werden?
UNFALLVERHÜTUNG Welche Vorschriften müssen außerdem eingehalten werden? Feuerwehrdienstvorschriften DIN-Normen VDE-Richtlinien
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UNFALLVERHÜTUNG Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern
UVV Gefahrstoffverordnung FwDV 14 Einsatz mit radioaktiven Stoffen UVV Strahlenschutzverordnung FwDV 9/1 u. 9/2
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UNFALLVERHÜTUNG Von sportlichen Übungen unter Wettkampfbedingungen
ist aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos abzusehen.
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UNFALLVERHÜTUNG Alle Feuerwehrangehörigen haben die PFLICHT, die der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen
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UNFALLVERHÜTUNG Alle Feuerwehrangehörigen haben Schäden an Ausrüstung
Geräten Fahrzeugen zu beheben oder zu melden
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UNFALLVERHÜTUNG Die persönliche Schutzausrüstung des Feuerwehrangehörigen Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk
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UNFALLVERHÜTUNG Die spezielle Schutzausrüstung des Feuerwehrangehörigen Feuerwehrsicherheitsgurt Atemschutzgerät Chemikalienschutzanzug Wärmeschutzkleidung Kontaminationsschutzanzug Augen- und Gesichtsschutz Warnweste Fangleine Schwimmweste Gehörschutz Schnittschutz
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UNFALLVERHÜTUNG
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UNFALLVERHÜTUNG Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der UVV abgewichen werden.
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UNFALLVERHÜTUNG Im Straßenverkehr sind Warn- und Absperrmaßnahmen überlebenswichtig. „Absitzen“ grundsätzlich auf der dem Verkehr abgewandten Seite.
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UNFALLVERHÜTUNG Grundsätze zu tragbaren Feuerwehrgeräten
Soviele Träger wie Handgriffe vorhanden sind Aufstellorte so wählen, dass lange Transportwege vermieden werden.
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UNFALLVERHÜTUNG Betrieb von Verbrennungsmotoren
Abgase über Abgasschläuche abführen beim Starten mittels Kurbel diese so fassen, dass sie im Falle eines Rückschlages aus der Hand rutscht
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UNFALLVERHÜTUNG Sprungrettung
MAXIMAL 6,0 m Sprungtuch mit mindestens 16 Personen halten zur Übung: Fallgewichte mit max. 75 kg max. Fallhöhe 6 m ZU ÜBUNGSZWECKEN DARF NICHT GESPRUNGEN WERDEN!
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UNFALLVERHÜTUNG Abseilübungen Maximale Übungshöhe: 8 m
MAXIMAL 8,0 m Abseilübungen Maximale Übungshöhe: 8 m Sicherung durch 2. Rettungsleine
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UNFALLVERHÜTUNG Luftheber
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UNFALLVERHÜTUNG Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte
Gesichtsschutz tragen Nicht eingesetzte Kräfte halten sicheren Abstand Schneidgeräte rechtwinklig ansetzen Vorsicht vor unter Spannung wegschnellenden Teilen Bei Übungen: Nicht zu starkes Material trennen
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UNFALLVERHÜTUNG Dienst auf Gewässern Auftriebsmittel einsetzen
Sicherung der Kräfte
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UNFALLVERHÜTUNG Einsturz- / Absturzgefahren
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UNFALLVERHÜTUNG Absturz- gefahren
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UNFALLVERHÜTUNG Gefahren durch Elektrizität
Nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen Wasserdicht Staubdicht Explosionsgeschützt
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UNFALLVERHÜTUNG Jeder Feuerwehrangehörige hat
Feuerwehrsicherheitsgurte Fangleinen Sprung- u. Rettungsgeräte Leitern ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einer Sichtprüfung auf Abnutzung und Fehler zu unterziehen
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UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung
Schläuche beim Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festhalten Strahlrohre und Verteiler nicht schlagartig öffnen Nur absperrbare Strahlrohre verwenden
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UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung Schläuche nicht am Körper befestigen
Schlagende Strahlrohre nicht aufheben
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UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung
Beim Leitersteigen den Schlauch über die Schulter führen Vornahme von Schläuchen über tragbare Leitern nur bis zum 1. OG (FwDV 1/1) Schlauchleitungen nicht auf Leitern verlegen oder daran befestigen
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