Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz (pre-voted bankruptcy)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Schutzschirmverfahren NIF, 10. Dezember 2012 Dr
Advertisements

Vom Business Plan zum Kapital
Reform des Insolvenzrechts
Tagung des DNBGF-Forums
Vorlesung Insolvenzrecht WS 2008/2009
Eigenverwaltung - Insolvenzplan
-> § 1 Satz 2 InsO: Verfahrensziel RSB für redliche Schuldner
Erfahrungen beim Finanz- und Projektmanagement im 6. EU-Forschungsrahmenprogramm Dr. Bernd Reichert Referatsleiter Administration RTD-G6 Industrielle Technologien.
Grundlagen des Insolvenzrechts
eXtreme Programming (XP)
Sanierung von Unternehmen auf Grundlage der InsO
A n t r a g Verbraucherinsolvenz Schuldenbereinigungsplan §§ 304, 305 InsO Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz) Abweisung mangels Masse § 26 InsO Eröffnung.
Einführung von Groupware
Artikel 1 (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) Restrukturierungsgesetz Artikel 2 (Änderungen des KWG) Artikel Sanierungsverfahren, §§ 2-6 Einleitung.
warum Qualitätssicherung im Betrieb oder besser noch in der Kette?
Einkaufsverträge in der Insolvenz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Unternehmenskrise
Wissenschaftliche Begleitung des Projekts QuABB Auftaktveranstaltung Modellprogramm QuABB am 03. Juni 2009 Dr. Bernd Werner.
Gemeinnützige Arbeit als Resozialisierungsinstrument
Kreislaufbeispiel mit Rechnungsabgrenzung und Forderungsbewertung
Wer – Was – Wann .. Tun? Aufbauend auf ..\..\no\wirtschaft.pptx
Collenbuschstr. 11, D Dresden Knappenstr. 1, D Senftenberg Tel.: 0351/ , Fax: 0351/ Tel.: 03573/782889, Fax: 03573/
Besondere Institute des Verfahrensablaufs. I.Fristen, Termine, Zustellung und Säumnis 1.Allgemeines zu den Fristen und Terminen Fristen Termine gesetzlichen.
„Durchstarten und neu starten - aus Krisen entstehen auch Chancen“
Insolvenzrechtsreform, Status Quo und Ausblick -
REACH in der Druckfarbenindustrie: 7 Thesen zum Praxisstand und zur Umsetzungsfrist 2018 Stuttgart, 09. Dezember 2013 Andreas Tüschen.
Außergerichtliche Einigung
SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Die Strategie 2012 leben Volle Kraft voraus in Richtung Umsetzung!
Situation und Perspektiven
Kostenelemente aus der REACH - Verordnung Dr. ErwinTomschik Vorsitzender der Arbeitsgruppe Chemikalienpolitik/FCIO.
Das gerichtliche Mahnverfahren
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
Vorstellung Das Insolvenzgerichtsportal. Seite 2 AufbauDas eWINSOLVENZ Gerichtsportal Das eWINSOLVENZ Gerichtsportal stellt dem Insolvenzgericht und dem.
Sozialberatung für Schuldner
Bankenaufsicht-Anforderungen an das Risikomanagement in Zeiten der Finanzkrise Jahrestagung der Erich-Gutenberg -Arbeitsgemeinschaft am und ,
Wie entsteht eine Richtlinie?
Lockemann-Consulting Klaus Lockemann Verhandlungen in 60 Sekunden.
Anmerkungen zur Finanzierung von staatlichen Alterssicherungssystemen
Stakeholder Lars Prigge
SELBSTBESCHREIBUNG Netzwerktreffen.
Bernd Anstadt Richter am Amtsgericht Karlsruhe
Unternehmenspräsentation
Strategien für einen erfolgreichen Unternehmensstart Gründermesse Obrist Gerhard.
Von Unternehmen und Unternehmern
Die Anleihe in der Insolvenz Norddeutsches Insolvenzforum
Fracking in Schleswig-Holstein
Ethische Fragen an die Gentherapie
Internetbasierte Fragebogenuntersuchungen und Surveys Christine Surer
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Insolvenzrecht VWA Bonn Tel. 0228/
Routenplanung querfeldein - Geometric Route Planning
Gläubigerinteressen in einer neuen Restrukturierungslandschaft -Neues Recht der Unternehmenssanierung in Deutschland- Dr. Schulte-Kaubrügger Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter.
1995 Übermittlung der nationale Gebietslisten 1998 Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf EU- Ebene 2004 Schaffung von Bedingungen.
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth. de Vorlesung vom
34. Deutsch-Dänisches Seminar vom September 2011 in Tremsbüttel Reformen im deutschen Insolvenzrecht – das „ESUG“ WP StB RA Prof. Dr. Dietrich Grashoff,

Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Antwort 1 Antwort 2 Antwort 3 Antwort 4 Antwort 5 Antwort 6 Fragenbandwurm Lege das Band von hinten zur.
Verkehr und Gewässer sollen fliessen Bedeutung von und Umgang mit Kantonalen Nutzungsplänen (TBA) Planeranlass 2. November 2015 Referent:Martin.
Hon.-Prof. Dr. Irene Welser 1 Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen 4. Einheit WS 2015/16 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Partner CHSH.
DHBW MOSBACH – CAMPUS BAD MERGENTHEIM
Kapitalgesellschaftrecht Weitere Regeln der Kapitalaufbringung.
Der zulässige Eigenantrag Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht.
Die Insolvenz aus Sicht des Betriebsrats und der Arbeitnehmer Rechtsanwalt Dirk Herfert, EHZ Rechtsanwälte, Reutlingen.
Tel.: Fax: Schuldnerberatung Insolvenzberatung Kopernikusstr.
Eigenverwaltung §§ InsO. Rückblick Eigenverwaltung –Grundsätzlich immer Verwalter –Ausnahme:Kleinverfahren, bei denen Aussicht auf Zwangsvergleich.
I. Ziele der Präsentation II. Was ist Mediation? III. Sedes materiae IV. Mediationszeitpunkt V. Beurteilung Marc SchibliNino Hafner2.
Das Insolvenzplanverfahren §§ InsO. Motive Das Insolvenzplanverfahren SchuldnerschutzGläubigerschutz österreichisches Reorganisations- verfahren.
Geschichten erfinden Folge 1.
 Präsentation transkript:

Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz (pre-voted bankruptcy) PD Dr. Stephan Madaus

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise Refinanzierung problematisch Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Verhandlungsoptionen/Druckmittel? a) Kooperationspflichten? Gläubiger: NEIN (Akkordstörer-Rsp.) (nur Anleihegläubiger können durch Mehrheitsbeschluss zur Kooperation gezwungen werden, § 5 SchVG) Eigentümer: NEIN (nur Minderheitsgesellschafter können zur Kooperation gezwungen werden, „Girmes“, „Sanieren oder Ausscheiden“) Fremdkapitalgeber: NEIN [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise Insolvenzverfahren (in der Krise nach § 18 InsO möglich) Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Handlungsoptionen? b) Ausweg: Insolvenzantrag nach § 18? Gläubiger: durch Insolvenzplan regelbar = einzelne Blockadepositionen können überwunden werden Eigentümer: (noch) nicht planunterworfen Fremdkapitalgeber: nicht zwangsweise vom Plan betroffen, aber bessere Motivation (Kreditrahmen; geringere Anfechtungsrisiken) = mehrheitlich gewollte Sanierung ist durchsetzbar [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise Insolvenzverfahren (in der Krise nach § 18 InsO möglich) Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Handlungsoptionen? b) Ausweg: Insolvenzantrag nach § 18? Hindernisse: - fehlende Planungssicherheit (Abstimmung erst im Verfahren; bis dahin „Inhaltsoffenheit“ jedes Insolvenzverfahrens) - Kontrollverlust für das Management (Eigenverwaltung ist nicht absehbar; Verfügungsbeschränkungen wahrscheinlich) = § 18 InsO wird nicht genutzt [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise Insolvenzverfahren (in der Krise nach § 18 InsO möglich) Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Vorschlag 1: Stärkung der außergericht- lichen Sanierung - Verhandlungs- und Kooperationspflichten schon vor dem Insolvenzverfahren! Probleme: - Pflichten sind rechtlich nicht begründbar - Pflichten sind in der Krise nicht rechtssicher durchsetzbar = keine taugliche Lösung [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren Insolvenzverfahren (in der Krise nach § 18 InsO möglich) Insolvenzverfahren Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Vorschlag 2: ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren - Verhandlungs- und Kooperationspflichten in einem gerichtlichen Verfahren vor der Insolvenz! Vorteile: - Pflichten sind nun rechtlich begründbar und rechtssicher durchsetzbar Probleme: - Vorteile außergerichtlicher Sanierungen (kostengünstig und schnell) gehen verloren = nur ein „zweites Insolvenzverfahren“ (wie die VglO) [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise (Verhandlungen und Abstimmung) Bestätigungs- insolvenz Sanierung Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Vorschlag: Bestätigungsinsolvenz - Vorwirkung der Strukturen und Kooperationspflichten des Planverfahrens Idee: Droht die freie Sanierung an der Blockade einzelner zu scheitern: außergerichtliches Sanierungskonzept in der Struktur eines Insolvenzplans außergerichtliche Abstimmung über den Plan wird im anschließenden Insolvenzplanverfahren nur noch nach §§ 248 ff. InsO bestätigt Eigenverwaltung wird zwingend; Sicherungsmaßnahmen unterbleiben [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise (Verhandlungen und Abstimmung) Bestätigungs- insolvenz Sanierung Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Vorschlag: Bestätigungsinsolvenz - Vorbild: 11 U.S.C. § 1126 (b) Effekte (in den U.S.A.): Disziplinierung der Akkordstörer in außergericht-lichen Verhandlungen durch die Drohung mit der Einbringung als Insolvenzplan (dual-track-case) starke Verkürzung der Insolvenzverfahren Verbesserung der Verfahrensergebnisse Strukturierung außergerichtlicher Verhandlungen [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise (Verhandlungen und Abstimmung) Bestätigungs- insolvenz Sanierung Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Vorschlag: Bestätigungsinsolvenz Umsetzung in Deutschland: Anerkennung einer außergerichtlichen Abstimmung (dortige Zustimmungserklärungen sind antizipierte Zustimmungen der Beteiligten) Verzicht auf ein Eröffnungsverfahren Garantie des ungehinderten Unternehmensablaufs in der pre-voted bankruptcy durch Garantie der Eigenverwaltung und Verbot von Sicherungsmaß-nahmen Beschränkung des Suspensiveffekts sowie der kassatorischen Wirkung von Rechtsmitteln auf Ausnahmefälle [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise Insolvenzverfahren 270b Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Vergleich zum Schutzschirmverfahren (§ 270b): primär für unvorbereitete Insolvenzen Sanierungskonzept und Plan entstehen erst hier der Erfolg der Sanierung ist noch völlig offen = hohes Missbrauchsrisiko → daher: - Bescheinigung eines Fachmanns - gerichtliche Kontrolle und Sachwalter - Abbruch bei Zahlungsunfähigkeit → Problem: - hohes Risiko bzgl. Kontrollverlust - Erfolg kaum planbar = geringe Attraktivität für freiwillige Antragstellung nach § 18 InsO [_____]

Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Dr. Stephan Madaus Insolvenzrecht PD Dr. Stephan Madaus Plädoyer für eine Bestätigungsinsolvenz Wege zur Unternehmenssanierung in der Krise Unternehmenskrise (Verhandlungen und Abstimmung) Bestätigungs- insolvenz Sanierung Reaktion: Sanierungskonzept Akteur: Unternehmensmanagement Problem: Kooperation notwendig - alle Gläubiger müssen Stundungen/ Erlassen zustimmen - Eigentümer/Fremdkapitalgeber müssen Finanzierung bereitstellen - Lieferanten/Kreditgeber müssen ggf. Sicherheiten aufgeben Handlungsoptionen de lege ferenda: 1. Außergerichtlicher Vergleich über die Sanierung? Vorverhandlungen mit den Entscheidungsträgern bei Unsicherheiten: dual-track-case 2. Abstimmung über das Sanierungskonzept bei Zustimmung aller Beteiligten = erfolgreich bei nur mehrheitlicher Zustimmung, die den Anforderungen der §§ 243 ff. InsO genügt: 3. Einreichen des bereits angenommenen Insolvenz-plans über §§ 18, 218 I 2 InsO mit Antrag auf Eigenverwaltung als Bestätigungsinsolvenzantrag [_____]

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!