Vergleich der Gentechnik-frei Regelungen in AT, DE, FR und Südtirol

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Verfasser: IM Ing. Josef Niklas
 Präsentation transkript:

Vergleich der Gentechnik-frei Regelungen in AT, DE, FR und Südtirol Andreas Heissenberger, Helmut Gaugitsch

Regelungen im Vergleich Österreich Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage, Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung Südtirol Änderungen des Landesgesetzes vom 22. Jänner 2001, Nr. 1, „Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte Deutschland Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG- Gentechnik- Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG) Frankreich Erlass über die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus Fachbranchen „ohne gentechnisch veränderte Organismen“

Unterschiedliche Rechtsformen Notifizierung bei Europäischer Kommission Deutschland (notifiziert), Frankreich (im Verfahren) Unterschiedlicher Detailgrad und Formulierungen Österreich hat genauste Regelung Umfang Honig Nur in Frankreich geregelt In Frankreich nur Produkte von denen es auch GVOs gibt In anderen Ländern keine dezidierte Regelung

Ausnahmeregelungen Umstellungsfristen In Österreich Genehmigung durch CODEX- ExpertInnengruppe In Deutschland und Frankreich Verweis auf EU-Bio- Verordnung (Ausnahmen durch Europäische Kommission) In Südtirol keine Regelung Umstellungsfristen z.T. unterschiedlich z.B. Schweine in Österreich die gesamte Mastperiode, in Deutschland 4 Monate, in Frankreich ¾ des Lebens vor dem Schlachten In Südtirol keine Regelung

Kontrollsystem Grenzwerte Nur in Österreich verpflichtendes Kontrollsystem, Kontrolle durch zertifizierte Stellen In allen anderen Fällen nur durch die offizielle Lebensmittelkontrolle (keine unabhängige Kontrolle vor Zeichenvergabe) Grenzwerte Grundsätzlich ist der Einsatz von Gentechnik nicht erlaubt Südtirol: Nulltoleranz (kein Grenzwert) Frankreich 0,9% und 0,1% (muss am Label ersichtlich sein) Deutschland und Österreich: 0,9% (laut VO (EU) Nr. 1829/2003), in der Praxis aber 0,1%

Schlussfolgerungen Regelungen über weite Bereiche ähnlich oder gleich Im Detail aber wesentliche Unterschiede (Kontrolle, Ausnahmen) Europäische Harmonisierung wäre daher ein wesentlicher Schritt um Sicherheit für Produzenten, v.a. beim Export, aber auch für Konsumenten herzustellen. Darf aber keine Abschwächung der österreichischen Kriterien (v.a. bei der Kontrolle) bedeuten. Dzt. läuft auf EU-Ebene ein Konsultationsprozess der Europäischen Kommission, Entscheidung ob Vorschlag zur Harmonisierung erarbeitet wird bis Ende des Jahres angekündigt

Kontakt & Information Dr. Andreas Heissenberger Tel. 01 31 304 / 3032 E-Mail andreas.heissenberger@umweltbundesamt.at Umweltbundesamt www.umweltbundesamt.at