Grundlagen des E-Government

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 Präsentation transkript:

Grundlagen des E-Government Vortragseinstieg eine Geschichte zB.: Was ist das österreichisches E-Government? Situation: Umzug Download des Ab- und Anmeldeformular von HELP.gv.at Online ausfüllen Gang ins Meldeamt (+Ausweis) Online-Meldebestätigung mit Bezahlen und online-Zustellung Oder E-Learning Geschichte unter: http://www.maestro.at/epa/opencms/de/Home/Maestro_verwenden/Digitale_Signatur/start.html# PS.: Danke den Trainern für ihr Feedback und Verbesserungsvorschläge Foliensatz: Dr. Peter Parycek, DI Peter Reichstädter BKA - I/11

Agenda E-Government Überblick Bürgerkartenkonzept Online-Verfahren 1.1 Gesellschaftlicher Wandel 1.2 Definitionen, Modelle & Grundbegriffe 1.3 Strategie & Rahmenbedingungen 1.4 Status quo Bürgerkartenkonzept 2.1 Elektronische Signatur 2.2 Bürgerkarte (E-GovG) 2.3 Verwaltungs- und Amtssignatur Online-Verfahren 3.1 Anbringen 3.2 Bearbeitung 3.3 Elektronische Zustellung Best Practice 09:00 bis 10:00: E-Government Überblick 10:00 bis 10:15: Pause (15 Min) 10:15 bis 12:00: Bürgerkartenkonzept 12:00 bis 13:00: Mittagspause 13:00 bis 13:20: Übung: E-Card Registrierung wenn zu spät nach dem Mittagessen 13:20 bis 13:40: Übung: Online-Verfahren (Antrag bis Zustellung) 13:40 bis 15:00 Online Verfahren 15:00 bis 15:15 Pause (15 Min) 15:15 bis 16:15 Best Practice 16:15 bis 17:00: Übung 6 Gruppen (Analyse der E-Gov Potentiale in der Heimorganisation, Zusammenfassung der Ergebnisse durch Gruppensprecher) 25.09.2006

E-Government Überblick 1.1 Gesellschaftlicher Wandel

Lokal agierende Bürger in einer globalisierten Welt Gemeindewebseite 25.09.2006

Zentrales Portal 25.09.2006

Staat = wesentlicher Informationsanbieter Unter dem Link findet sich die Methode zum Nachlesen: http://mediaresearch.orf.at/index2.htm?internet/internet_air.htm Wird gerne nachgefragt! Quelle: http://mediaresearch.orf.at/ 25.09.2006

Reduktion des Digital Gap Internet-Nutzung 2000/2005(nach Altersgruppen) Basis: Österreicher ab 14 Jahren (6,796.000 Personen); Angaben in Prozent 2005: GfK Online Monitor 1. Quartal, FESSEL-GfK (4.500 Telefoninterviews pro Quartal, 14 Jahre +); 2000: AIM, FESSEL-GfK / INTEGRAL 25.09.2006

Internet-Zugang in Unternehmen (in %) Quelle: Statistik Austria, 2006 25.09.2006

Internet-User 2005 (Erwachsene, in %) USA: 69 72 16 48 61 76 69 73 45 34 33 58 31 36 67 49 21 50 51 4 10 28 20 1 5 15 14 Internet-User 2005 (Erwachsene, in %) 25.09.2006 24 Malta Desk research FESSEL-GfK, Austria, April 2005

Online-Anwendungen: Nutzung wächst Zwecke der Internetnutzung Quelle: Statistik Austria, 2005 25.09.2006

Stimmungsbild E-Government 25.09.2006

Nutzung des E-Government Angebots 25.09.2006

Entwicklung der Nutzung Anzahl der E-Government- Nichtnutzer seit 2004 mehr als halbiert, Nutzungsmuster entwickeln sich, Anstieg Nutzung komplette Abwicklung 25.09.2006

Zusammenfassung 65% der Österreicher sind online 95% der Firmen sind online Öffentliche Webseiten sind Top-Adressen im Internet Bürger nutzen das Webangebot des öffentlichen Sektors nicht nur zur reinen Informations-beschaffung, sondern auch zur Durchführung von Amtsgängen. 25.09.2006

E-Government Überblick 1.2 Definitionen, Modelle & Grundbegriffe

Definition der EU-Kommission Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten, um öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern. vgl.: EU-Kommission: Die Rolle elektronischer Behördendienste (E-Government) für die Zukunft Europas, 2003 http://europa.eu.int/information_society/eeurope/2005/doc/all_about/egov_communication_de.pdf http://europa.eu.int/information_society/eeurope/2005/doc/all_about/egov_communication_de.pdf 25.09.2006

Kommunikationssicht Aichholzer, G; Schmutzer, S.: E-Government – Elektronische Informationsdienste auf Bundesebene in Österreich – Endbericht (Studie im Auftrag des BKA), Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW, Wien 1999: http://www.oeaw.ac.at/ita/d1-3.htm Quelle: Parycek 2005, in Anlehnung an Aichholzer/Schmutzer 1999 25.09.2006

Zusammenfassung E-Government ist Transformation (Veränderung) des öffentlichen Sektors durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Unterschied Internes E-Government = Einsatz der IT im öffentlichen Sektor ohne Berührungspunkt zum Bürger – zB ELAK, interne Fachanwendungen, usw. Externes E-Government = Webangebot und Dienstleistungen für Bürger, Kunden, Firmen 25.09.2006

E-Government Überblick 1.3 Strategie & Rahmenbedingungen

Kooperation E-Government Synergie und Kooperation Städte, Länder, Gemeinden, Wirtschaft 1 2 4 11 13 2001 2002 2003 2004 2005 IKT im BUND IKT 2005+ Strategie: CIO des Bundes Umsetzung: Exekutivsekretär 2006 Kooperation EU-Ebene Föderale Kooperation ist ein Erfolgsfaktor für das österreichische E-Government Treibende Kraft waren im Besonderen die Länderarbeitskreise für Technik und für Recht 25.09.2006

Kooperation E-Government 1998: 15a Vertrag zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel der IT-Kooperation 2001: IKT-Board zur Koordinierung der Bundesministerien 2001: Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes 2003: E-Cooperation Board und E-Government Plattform 2005: Digitales Österreich (IKT-Bund & Kooperation B-L-S-G) 2005: Kooperation mit CEN und EU-Parlament Föderale Kooperation ist ein Erfolgsfaktor für das österreichische E-Government Treibende Kraft waren im Besonderen die Länderarbeitskreise für Technik und für Recht 25.09.2006

Gremien (Zusammensetzung) Plattform Digitales Österreich Sprecher Geschäftsführung CIO Bund, Länder, Städtebund, Gemeindebund, WKÖ, HV/SV, Freie Berufe Digitales Österreich IKT-Bund Digitales Österreich Kooperation B-L-S-G Ministerien Bund, Länder, Städte, Gemeinden; Wirtschaft Bundesregierung 25.09.2006

Strategische Ziele E-Government Standardisierung & Module Etablierung von E-Government in allen staatlichen Bereichen E-Inclusion Interoperabilität Akzeptanz durch Vereinfachung 24h Behördenkontaktmöglichkeit Einheitlichkeit Sicherheit Kostengünstig durch PPP (Public Private Partnership) Nutzung offener Standards Zusammenarbeit in der Verwaltung! 25.09.2006

Die zentralen Elemente des E-Government Strategieelemente Die zentralen Elemente des E-Government Fachan- wendungen ELAK Portal- verbund Nach- haltigkeit Sicherheit elektronische Zustellung Amts- signatur Register Bürgerkarte MOA, bPK Interne Strategieelemente Register ELAK (EDIAKT2) Vernetzung der internen Portale (Portalverbund) Rechtlichen Rahmenbedingung Policies E-Inclusion Externe Strategieelemente Online Formulare Signatur & Bürgerkarte Bezahlung Zustellung 25.09.2006

Ziel: durchgängige Prozesse zB. Register (ELAK, ZMR, Vollmachtsregister, Adressregister), Finanz Online, sonstige Fach- anwendungen etc. zB. HELP.gv.at, Wien.gv.at etc. zB. www.zustellung.gv.at Portal Fachanwendung / Backoffice Duale Zustellung 25.09.2006

Relevante gesetzliche Grundlagen & Empfehlungen (Auszug) E-GovG AVG ZustG Verordnungen & sonstige Rechtsvorschriften Gesundheitstelematikgesetz, … Spezifikationen & Empfehlungen 25.09.2006

Standard- dokumenten- Kernstück: E-GovG E-Government-Gesetz Bürgerkarte Personen- bindung Vollmacht Stammzahl Bereichs- spezifisches Personenkenn- zeichen & wbPK Stammzahlen- register Ergänzungs- register Standard- dokumenten- register Amts- signatur Verwaltungs- signatur § 2. Begriffsbestimmungen § 3. Identität und Authentizität § 4. Die Funktion „Bürgerkarte“ §4 Abs 2 Personenbindung § 5. Bürgerkarte und Stellvertretung § 6. Stammzahl § 7. Stammzahlenregisterbehörde § 8. Eindeutige Identifikation in Datenanwendungen § 9. Bereichsspezifisches Personenkennzeichen § 10. Erzeugung bereichsspezifischer Personenkennzeichen § 11. Offenlegung bereichsspezifischer Personenkennzeichen in Mitteilungen § 12. Schutz der Stammzahl natürlicher Personen § 13. Weitere Garantien zum Schutz von Personenkennzeichen 3. Abschnitt Verwendung der Bürgerkartenfunktion im privaten Bereich § 14. Wirtschaftsbereichsspezifische Personenkennzeichen § 15. Garantien zum Schutz der Stammzahl und der Personenkennzeichen 4. Abschnitt Elektronischer Datennachweis § 16. für Daten über selbständige wirtschaftliche Tätigkeiten § 17. für Personenstands- und Staatsbürgerschaftsdaten § 18. für sonstige Daten 5. Abschnitt Besonderheiten elektronischer Aktenführung § 19. Amtssignatur § 20. Beweiskraft von Ausdrucken § 21. Vorlage elektronischer Akten 6. Abschnitt Strafbestimmungen § 22. Unzulässige Verwendung von Stammzahlen, bereichsspezifischen Personenkennzeichen oder Amtssignaturen 7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 23. Sprachliche Gleichbehandlung § 24. In-Kraft-Treten § 25. Übergangsbestimmungen § 26. Erlassung und In-Kraft-Treten von Verordnungen § 27. Verweisungen § 28. Vollziehung 25.09.2006

Zusammenfassung Digitales Österreich als Strategie zur Umsetzung Durchgängiges E-Government in Österreich Webportale wie z.B. HELP.gv.at als ‚Gesicht nach Außen‘ ELAK ‚Arbeitstier‘ im Hintergrund, Duale Zustellung Auslieferung der Schriftstücke Umfassende rechtliche Basis (E-Government-Gesetz, sowie zahlreiche weitere Regelungen) 25.09.2006

E-Government Überblick 1.4 Status quo

E-Government Benchmarking 2006 25 50 75 100 Austria Malta Estonia Sweden Norway United Kingdom Slovenia Denmark Finland France Ireland Portugal Hungary Italy Spain Netherlands Iceland Belgium Germany Lithuania Cyprus Switzerland Greece Czech Republic Luxembourg Poland Slovakia Latvia Oct 2004 Apr 2006 EU(18) EU(28) EU(10) E-Government Benchmarking 2006 Online Verfügbarkeit Quelle: Capgemini Original Zitat E-Government Studie bzw. Aussendung der EU-Kommission: „Sophistication indicator shows that Austria now leads the way in all 20 services measured.“ 25.09.2006

E-Government Benchmarking 2006 25 50 75 100 Austria Estonia Malta Sweden Norway United Kingdom France Slovenia Denmark Finland Portugal Italy Spain Netherlands Ireland Hungary Iceland Germany Belgium Lithuania Cyprus Greece Czech Republic Luxembourg Poland Slovakia Switzerland Latvia Oct 2004 Apr 2006 EU(18) EU(28) EU(10) Quelle: Capgemini E-Government Benchmarking 2006 Vollständige Transaktion Original Zitat E-Government Studie bzw. Aussendung der EU-Kommission: „Austria‘s “E-Government platform“ is a class-leading example of how to optimize a government‘s eServices offering and make it almost 100% transactional.“ 25.09.2006

E-Government Benchmarking 2006 Den höchsten Punktwert erzielen Anwendungen, die Transaktionen erleichtern. Die 20 untersuchten österreichischen Dienstleistungen weisen im Durchschnitt eine 95%-ige Online-Transaktionsfähigkeit auf (vs. 87% im Vorjahr) 4 Stufen der Online-Entwicklung (20 Services) Online- Entwicklung Stufe 4: 100% Transaktion: Vollständige elektronische Fallabwicklung (Entscheidung, Benachrichtigung, Bereitstellung, Bezahlung) Stufe 4 Stufe 3: 75-99% Zweiseitige Interaktion: Elektronisches Formular zum Start des Verfahrens Transaktion Stufe 3 Stufe 2: 50-74% Interaktion: Downloadbares/ausdruckbares Formular Zweiseitige Interaktion Stufe 2 Stufe 1: 25-49% Ausschließlich Information über das Verfahrens, keine Interaktion per Web möglich Interaktion Stufe 1 Information Stufe 0: 0-24% Keine öffentlich zugängliche(n) Website(s) bzw. Website(s) erfüllt/erfüllen keine Kriterien Stufen 1 bis 4 Realisierung E-Government 25.09.2006 Stufe 0

E-Government Benchmarking 2006 Im Auftrag der EU-Kommission erstellt Capgemini eine europaweite E-Government-Benchmarking Studie Aufgabe Beteiligte Länder Analyse 20 öffentlicher Dienstleistungen Webbasierte Studie über Angebot öffent- licher Dienstleistungen im Internet (Front Office Ansatz) Messung des Fort- schritts bei Online Dienstleistungen Periodische Aktualisierung, Start: Oktober 2001 Bürger Wirtschaft Einkommensteuer Arbeitsplatzsuche Sozialleistungen - Arbeitslosengeld - Kinderbeihilfe - Studienbeihilfe - Medizinische Kosten Persönl. Dokumente Kfz-Anmeldung Antrag auf Baugenehmigung Anzeige bei Polizei Öffentliche Bibliotheken Geburts- und Heiratsurkunde Uni-Immatrikulation Umzugsmeldung Gesundheitsbezogene Services Sozialbeiträge für Mitarbeiter Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Gewerbeanmeldung Statistik-Daten Zollerklärung Umweltkonzessionen Öffentliche Beschaffung 28 Länder 15 „alte“ EU-Mitgliedstaaten 10 neue Beitrittsländer Island, Norwegen, Schweiz (seit 04/02) Roten Verfahren wurden nicht gemessen. Staaten können Verfahren aus dem Benchmarking Nicht relevant für Österreich 25.09.2006

Zusammenfassung Österreich ist E-Government Europameister Wiederkehrendes EU-Benchmarking Online Untersuchung, die vordefinierte Verfahren auf ihre Onlineverfügbarkeit analysiert. 4 Stufen: 1. Information: Information über das Verfahren 2. Interaktion: Downloadbares / ausdruckbares Formular 3. Zweiseitige Interaktion: Elektronisches Formular zum Start des Verfahrens 4. Transaktionen: E-Antrag inklusiver aller im realen Leben notwendigen Schritte (Vollständige elektronische Fallabwicklung: Entscheidung, Benachrichtigung, Bereitstellung, Bezahlung) 25.09.2006

2.1 Elektronische Signatur 2. Bürgerkartenkonzept 2.1 Elektronische Signatur

E-Kommunikation In der Regel unverschlüsselte Kommunikation Vergleichbar mit einer Postkarte, kann am Postweg gelesen und verändert werden kann Postkarte: Postmitarbeiter, … E-Mail: Systemadministratoren, Hacker, … Ungewissheit des Gegenübers 25.09.2006

Authentizität von Urheber & Daten Zuordnung der Daten zum Unterzeichner Schutz vor Abstreiten durch Unterzeichner Sicherung der signierten Daten vor Manipulation am Übertragungsweg durch den Empfänger 25.09.2006

Elektronische Signatur „Einfache“ elektronische Signatur dient der Feststellung der Identität des Signators Sichere elektronische Signatur: ist ausschließlich dem Signator zugeordnet Ermöglicht die Identifizierung des Signators wird mit Mitteln erstellt, die der Signator unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann Daten werden so verknüpft, dass jede nachträgliche Veränderung der Daten festgestellt werden kann beruht auf einem qualifizierten Zertifikat: Karte muss persönlich abgeholt werden (inklusive Belehrung) Kartenlesegerät und Karte müssen zertifiziert sein u.w. 25.09.2006

Rechtswirkung Einfache Signatur Sichere Signatur muss als Beweismittel zugelassen werden unterliegt der richterlichen Beweiswürdigung Grundsatz der Nichtdiskriminierung Sichere Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (§ 4 SigG) Ausnahmen*: bei Schrifterfordernis im Familien- & Erbrecht öffentliche Beglaubigung erforderlich Grundbuch, Firmenbuch & u.a. öffentliche Register Bürgschaftserklärungen außer Geschäftsverkehr * Ab 1.1.2007, in bestimmten Fällen auch mit sicherer Signatur möglich (siehe Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006) 25.09.2006

Zusammenfassung E-Kommunikation birgt Risken in sich Wer ist mein Gegenüber? Wer liest mit? Hat wer was verändert? Lösung dazu E-Signatur und Verschlüsselung Unbefugte Dritte können die verschlüsselte Nachricht nicht lesen Elektronisch signierte Texte können nicht verändert werden (weder am Übertragungsweg noch vom Empfänger) Absender kann Text nicht abstreiten (z.B. verbindliches Angebot) E-Signaturen gibt es in unterschiedlichen Qualitäten Einfache Signaturen (geringere technische und organisatorische Anforderungen) Sichere Signatur (hohe technische und organisatorische Anforderungen) 25.09.2006

2. Bürgerkartenkonzept 2.2 Bürgerkarte (E-GovG)

Bürgerkartenkonzept: Ausprägungen Maestro Bankomatkarte Sozialversicherungskarte (eCard) Mobiltelefon, A1-Signatur Dienstausweise (z.B. BMF) Schüler- & Studentenausweise BGBl. II, 11/2006: Verordnung des BMF betreffend Dienstausweise, § 3 Abs. 2 25.09.2006

Online-Identität = ZDA* + öffentlichen Register Trust Center der Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) Register aus dem Öffentlichen Sektor ZDA A-Trust ZDA SozVers ZMR BMI ‚Elektronische-Identität‘ 25.09.2006 * ZDA = Zertifizierungsdiensteanbieter

Online Identität nach E-GovG Online Identität: Zertifikat (ZDA) + Stammzahl (SZ) (Öffentlicher Sektor) Stammzahl (SZ): dient der Identifizierung von Personen Zertifikat: dient der elektronischen Unterschrift Personenbindung = Zuordnung Stammzahl (SZ) ↔ natürliche Person 25.09.2006

Stammzahl Stammzahl für Natürliche Personen: gemeldete Personen: verschlüsselte ZMR-Zahl Nicht meldepflichtige Personen: verschlüsselte Ergänzungsregisterzahl Stammzahl für Juristische Personen: Vereine: unverschlüsselte Vereinsregisterzahl Unternehmen: unverschlüsselte Firmenbuchnummer Ausländische Unternehmen: unverschlüsselte Ergänzungsregisterzahl Öffentliche Organisationen: unverschlüsselte Ergänzungsregisterzahl 25.09.2006

Stammzahl (SZ) Erzeugung (§ 6 Abs. 2 E-GovG) ZMR-Zahl: 123456789012 Verschlüsselung SZ = Verschlüsselte ZMR-Zahl Stammzahlregisterbehörde errechnet die Stammzahl SZ wird auf die Karte geschrieben Stammzahlregisterbehörde speichert die SZ NICHT (Virtuelles Register) Stammzahl: MDEyMzQ1Njc Stammzahl 25.09.2006

Stammzahl: Verwendung SZ steht auf jeder Bürgerkarte kann zwar ausgelesen werden darf aber nur verwendet werden zur bPK-Berechnung (bereichsspezifische Personenkennzeichen) Keine Speicherung! (§ 12) 25.09.2006

bPK: Erzeugung Stammzahl nicht rückführbare Ableitung! bPK a bPK b z.B. Steuern & Abgaben z.B. Bauen & Wohnen bPK b Umrechnung unmöglich! 25.09.2006

bPK: Erzeugung grundsätzlich: nur mit Bürgerkarte des Betroffenen! nötig für bPK-Erzeugung: SZ auf Bürgerkarte für Behörden (§ 10 Abs. 2 E-GovG): Anfrage an SZ-RegBehörde möglich Input: ausreichend identifizierende Merkmale (Name, Geb.datum, Anschrift...) & gewünschter (eigener) Bereich (§ 15 Abs. 2 StZRegV) Output: bPK für gewünschten (eigenen) Bereich 25.09.2006

Fremd bPK Das bPK eines anderen Bereichs darf in den staatlichen Datenanwendungen nur verschlüsselt als „Fremd-bPK“ gespeichert werden. Umrechnung in “Fremd-bPK” via SZ-RegBehörde möglich Input: eigene bPK, Name, ev. Geb.datum & gewünschter fremder Bereich (§ 13 Abs. 1 StZRegV) Output: “Fremd-bPK” = verschlüsselte bPK des fremden Bereichs (§ 13 Abs. 2 E-GovG iVm § 13 Abs. 4 StZRegV) Verschlüsselt wird mit dem öffentlichen Schlüssel der Behörde, auf deren Datenanwendungen sich das Fremd-bPK bezieht. Beispiel Registerzählung: Daten über die gezählten Personen werden aus verschiedenen Registern und sonstigen Quellen gesammelt. Es können daher keine anonymisierten Daten verwendet werden Identität der Betroffenen ist nicht von Interesse; aber es muss die Eindeutigkeit der Zurechnung der Daten aus den unterschiedlichen registern/Quellen gewährleistet sein. Diese Zurechung wird nicht über den Namen sondern über das bPK-Statistik vorgenommen. Register werden vor der Zählung mit den bPKs und den Fremd-bPKs der Statistik Austria ausgestattet Die Register liefern ihre Datensätze an die Statistik Austria ohne Namen der Betroffenen aber mit dem verschlüsselten Statistik-bPK und dem verschlüsslten eigenen bPK 25.09.2006

Zusammenfassung Bürgerkarte: dient der eindeutigen Identifizierung des Bürgers (Signatur + Stammzahl) Datenschutz ist gewährleistet! Bereichspezifische Personenkennung zur Sicherung des Datenschutzes! Es gibt mehrere Bürgerkarten: Maestro Bankomatkarte eCard Sozialversicherungskarte A1 Handysignatur Dienst-, Studenten- und Schülerausweise 25.09.2006

2.3 Verwaltungs- und Amtssignatur 2. Bürgerkartenkonzept 2.3 Verwaltungs- und Amtssignatur

Verwaltungssignatur (§ 25 Abs. 1 E-GovG) Verwaltungssignatur dient der elektronischen Kommunikation Bürger  Behörde Verwaltungssignaturen müssen nicht allen Bedingungen der Erzeugung und Speicherung von Signaturerstellungsdaten der sicheren Signatur genügen “Im Rahmen der Bürgerkartenfunktion dürfen bis zum 31. Dezember 2007 gleichgestellt mit sicheren Signaturen auch Verwaltungssignaturen verwendet werden.“ 25.09.2006

Amtssignatur (1) Amtssignatur nur für Unterzeichnung durch Behörden Amtssignatur (E-GovG § 19 Abs. 1) elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes Attribut im Signaturzertifikat ausgewiesen Herkunft des Dokuments erkennbarer 25.09.2006

Amtssignatur (2) Rückführbarkeit aus dem Ausdruck ‘Fundstelle’ im Internet Verfahren zur Rückführung des Ausdrucks anwendbare Prüfmechanismen Kommentar: Bitte im Vortrag Rückführbarkeit aus dem Ausdruck =~ Validierung – dadurch erklären! – (Rückführbarkeit ist im Gesetz und deshalb auch auf Folie)! Aufbau und Bildmarke zur Widererkennung Vorgabe der Inhalte für die Behörde Rückführbarkeit des Papierausdrucks NEUE FOLIE Ausstellender Zertifizierungsdienste-anbieter (ZDA) Eindeutige Formularbezeichnung mit Versionskennung Datum & Uhrzeit der Ausstellung Inhaber Signaturwert Bildmarke nach E-GovG 25.09.2006

Zusammenfassung Sichere elektronische Signatur = Verwaltungssignatur = für Kommunikation Bürger/Wirtschaft  Behörde für Kommunikation Bürger/Wirtschaft  Bürger/Wirtschaft Verwaltungssignatur = für Kommunikation Bürger/Wirtschaft  Behörde (der sicheren Signatur gleichgestellt) für Kommunikation Bürger/Wirtschaft  Bürger/Wirtschaft („einfache“ Signatur) Amtssignatur = für Kommunikation Behörde  Bürger/Wirtschaft 25.09.2006

3. Online-Verfahren

Durchgängiges Verfahren Anbringen Bearbeitung Duale Zustellung Ziel: ohne Medienbrüche alle Prozesse abbilden 25.09.2006

Online-Amtswege: jederzeit & überall @ ELAK Formularaufruf ausfüllen (XML) Signatur mit Bürgerkarte ePayment interne Bearbeitung elektronische Zustellung www.help.gv.at www.buergerkarte.at www.elak.gv.at www.zustellung.gv.at 25.09.2006

3. Online-Verfahren 3.1 Anbringen Anbringen Bearbeitung Duale Zustellung

Barrierefreie Webseiten Entschließung des Rates "eAccessability" 2003/C 39/03: Ziel: Verbesserung des Zuganges von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft E-GovG § 1 Abs. 3: bis 01.01.2008 barrierefreier Zugang für behinderte Menschen White Paper 2005: „1-2-3 Barrierefrei – Gestaltung barrierefreier Internetangebote“: http://konferenz2003.e-government.gv.at/1-2-3_Barrierefrei_-_Version_v.657.0.html Weitere Rechtsquellen: Behindertengleichstellungsgesetz Art 7 Österreichische Bundesverfassung 25.09.2006

Anbringen: Form & Zeit § 13 AVG prinzipiell jede Form möglich, Behörde kann einschränken (AVG § 13 Abs. 1) Anbringen außerhalb der Amtsstunden „rechtzeitig eingebracht“ wenn Zeitpunkt innerhalb offener Frist feststellbar (AVG § 13 Abs. 5) Zweckmäßig: E-Formulare Festlegung der Dateiformate 25.09.2006

Antragsformulare: Styleguide Ziel: bundesweit einheitliches Design & Aufbau unabhängig von Zuständigkeit Elemente z.B.: Grundstruktur von E-Formularen Inhaltliche Gliederung Aufbau der Formularbausteine Texte im Formular Schriften, Linien & Farben Logos, grafische Elemente Standarddaten http://reference.e-government.gv.at/Styleguide.299.0.html Styleguide 2.0 wird Änderungen mit sich bringen – befindet sich zur Zeit in der Genehmigung. Adaption der Präsentationsinhalte mit positiven Beschluss 25.09.2006

Antragsformular 25.09.2006

Identität & Authentizität § 3 E-GovG Rechtliche Sicht: Qualität des Identitätsnachweises ist vom Verfahren und der Strategie der jeweiligen Organisation abhängig: eindeutiger Identitätsnachweis „einfacher“ Identitätsnachweis z.B.: im Sinne einer Wiederholungsidentität kein Identitätsnachweis Technische & organisatorische Sicht: Aufbauend auf Recht und Strategie können unterschiedliche technische Lösungen eingesetzt werden: Bürgerkartenkonzept Username / Passwort / TAN (Mit RSa Brief, …) Verzicht auf technische Identifizierungslösungen  In der Regel wird nur das Bürgerkartenkonzept ein durchgehendes elektronisches Verfahren gewährleisten. (z.B. bPK für Akteneinsicht, Zustellung, …) Verwaltungsverfahren haben hinsichtlich ihrer Wertigkeit unterschiedliche Qualitäten & Risken. Der Antrag auf Befreiung vom Sportförderungsbeitrag hat eine andere Qualität als ein Ansuchen um Baugenehmigung. Dementsprechend sind die Prüfung der Identität des Antragstellers, die Authentizität des Antrages, das Unterschriftserfordernis, die Signaturart (einfache oder sichere), die gesicherte Übermittlung von Antrag und die Art der Erledigungszustellung, etc. je nach Verfahren oder aufgrund einer Gesetzesvorgabe entsprechend zu behandeln. 25.09.2006

Gebühren Elektronische Überweisungsmöglichkeiten: Bankeinzug keine Überprüfungsmöglichkeit Kreditkarte keine Durchführungsgarantie + große Verbreitung  Vertrautheit Netbanking-Schnittstelle EPS2 + Durchführungsgarantie für Überweisungsaufträge + keine „Blockade“ falls Deckung fehlt + Widerruf durch Zahler unmöglich + Schnittstelle zum ELAK Webseitenwechsel & mangelnde Vertrautheit Gebührenbefreiung bis Ende 2006 (§ 10 Gebührengesetz) Wahlmöglichkeit der KundInnen über Zahlungsart Stadt Wien: Internetzahlung Kreditkarten eps-Online-Banking Maestro Zahlschein Zahlung an der Kassa Verkürzter Zahlungsweg: Schnellere Erledigung Automatisierte Rückstandsbetreuung Automatische Befunderstellung bei Bundesgebühren http://www.wien.gv.at/finanzen/rechnungsamt/ 25.09.2006

Nachweisdokumente beistellen prinzipiell 3 Möglichkeiten § 17 E-GovG: Bürger übermittelt Dokumente elektronisch (Upload) (Behörde kann die Dateiformate nach § 13 AVG kundmachen) Datenbeschaffung durch die Behörde auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung Datenbeschaffung durch die Behörde auf Basis einer Zustimmung des Bürgers 25.09.2006

Eingangsbestätigung 25.09.2006

Zusammenfassung Ziel = Durchgängiges elektronisches medienbruchloses Verfahren, erst dann können Einsparungspotentiale realisiert werden Barrierefreie Webseiten zentrales Ziel für den Staat (allen BürgerInnen verpflichtet – E-Inclusion) E-Anbringen ausführlich geregelt und spezifiziert Methoden der Identifizierung abhängig von Strategie der Organisation & Qualität des Verfahrens und dem damit verbundenen Risiko Umsetzung von Onlineverfahren unter Berücksichtigung der Verfahrensfrequenz und der Zielgruppe 25.09.2006

3. Online-Verfahren 3.2 Bearbeitung Anbringen Bearbeitung Duale Zustellung

Bearbeitung: Anträge verarbeiten Abtippen (copy & paste) Import der Formulardaten in das Backendsystem integriertes Front- & Backofficesystem teilautomatisiert: Anwendung ruft die notwendigen Informationen ab  Sachbearbeiter entscheidet vollautomatisiert: Backendsystem generiert für die Behörde die Erledigung 25.09.2006

Bearbeitung: Zugriff auf Register Bürger Register sind Basis für E-Government Datenqualität wird laufend verbessert Ermöglichen auch zentralen Zugriff der Behörde und des Bürgers z.B.: Konsequenter Weise müsste die Meldebestätigung der Vergangenheit angehören 25.09.2006

Elektronische-Register Zentrales Melderegister (ZMR) Grundbuch Gebäude und Wohnungsregister (GWR) Adressregister (ADR) Stammzahlenregister Standarddokumenten-Register (elektronischer Nachweis häufig gebrauchter Dokumente) Geburtenbuch Sterbebuch Ergänzungsregister für nat. Personen (ERnP) Pass-Register Führerscheinregister Waffenregister Strafregister Firmenbuch Zentrales Vereinsregister Zentrales Gewerberegister …. Register sind das Rückgrad der Öffentlichen Verwaltung. 25.09.2006

Nutzen zentraler Register Namen, Meldedaten und Adressen sind online authentisch abrufbar (ZMR, GWR, ADR,..) Name und Geb.datum bei 50% der ZMR-Einträge mit Geburtsurkunde geprüft Bürger müssen keine Meldenachweise und Geburtsurkunden mehr vorlegen Sachbearbeiter müssen keine Daten mehr abtippen (Fehlerquelle, Zeitersparnis) 25.09.2006

Register aktiv benutzen Datenqualität erfordert Pflege! Wartung von Adressen wird im ADR-GWR-online durchgeführt (2007 Redesign für komfortablere Oberfläche) Prüfung und Eintragung der Standarddokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft) ins ZMR, wenn vorgelegt Weniger „Zettel“ bringen höhere Servicequalität für Bürger 25.09.2006

Zusammenfassung Komplexität nimmt durch Webseiten, E-Formulare und E-Mail zu Große Herausforderung Multikanal-Management Register sind die Basis für behördenübergreifendes E-Government Datenqualität erfordert Pflege! 25.09.2006

3. Online-Verfahren 3.3 Duale Zustellung Anbringen Bearbeitung Duale

Zustellung (allgemein) Elektronische Zustellung: elektronische Übermittlung von behördlichen Schriftstücken mit oder ohne Zustellnachweis eindeutige Identifikation des Empfängers als RSa-Ersatz als RSb-Ersatz E-Mail: keine nachweisliche Zustellung Übergangsbestimmung bis 31.12.2007 25.09.2006

E-Zustellung: Behördensicht ? 1 Applikation der Behörde Zustellkopf Zustell-server 1 Zustell-server 2 Zustell-server 3 x ? 2 3 Beliebig viele (private) Zustellserver können teilnehmen. Alle Anfragen ergehen an den Zustellkopf (ZKopf), der die bekannten Zustellserver (ZUSE 1–n) befragt und die gesammelten Antworten zurückliefert. Quelle: Peter Reichstädter ... 25.09.2006

E-Zustellung: Bürgersicht 1 2 E-Mail Verständigung wird geschickt Zustellstück trifft ein 3 Zustellserver Login mit Bürgerkarte - Übernahmebestätigung wird signiert 4 Nachricht speichern oder weiterleiten Quelle: Peter Reichstädter 25.09.2006

Duale Zustellung verbindet konventionelle Zustellung mit elektronischer Zustellung Intention: elektronisch zustellen Elektronische Zustellung nicht möglich: Überführung in konventionelle Zustellung (Druck, Kuvertierung, …) Zustellnachweis jedenfalls elektronisch vorhanden -> Integration EINER Schnittstelle 25.09.2006

Zusammenfassung Durchgängige (elektronische) Prozesse = Vermeidung von Medienbrüchen Einsparungspotentiale Elektronische Zustellung: 24 Stunden x 7 Wochetage Reduktion von Zustellzeit & -weg Duale Zustellung Gesamtheitliches Konzept (Papier & E-Zustellung) Zustellnachweis jedenfalls elektronisch integrierbar 25.09.2006

4. Best Practice

Best Practice: E-Recht Prozessübersicht am Beispiel ‚Bundesgesetz‘ Elektronische Rechtserzeugung Ministerium erstellt leg. Text 1 Bundeskanzleramt publiziert die authentische Fassung im Internet 7 Begutachtungs- verfahren mit Publikation 2 Bundeskanzleramt übernimmt die Beschlüsse 6 Übermittlung an den Ministerrat 3 Bundeskanzleramt erstellt Regierungsvorlage mit Publikation 4 Parlament übernimmt Regierungsvorlage und liefert Beschluss 5 Regierungsvorlagen: 2002: 8% 2003: 70% 2004: 100% Gesetzesbeschlüsse: 2002: 5% 2003: 82% 25.09.2006

Best Practice: Heizkostenzuschuss (Land Steiermark) Ein E-Formular für BürgerInnen und Gemeindebedienstete Eingang: ausschließlich elektronische Anträge Kein Medienbruch: Daher auch keine Übertragungsfehler vom Papierformular in den ELAK Formulare werden auf Plausibilität überprüft Kooperation von Land und Gemeinde Gemeinde als Intermediäre 25.09.2006

Best Practice: Ausländergrunderwerb (Stadt Wien) Vollelektronische Kommunikation mit allen Behörden, z.B. Militärkommando, Bundespolizeidirektion Genehmigungsverfahrensdauer: Früher bis zu 6 Monaten Heute bis zu 3 Monaten Negativbestätigungsdauer (für EU-BürgerInnen): Früher ca. 14 Tage Heute noch am selben Tag 1. Amtssignatur in Österreich inkl. Rechtskraftklausel E-Bezahlen der Gebühren Elektronische Nutzung: 25 % http://www.wien.gv.at/amtshelfer/zuwanderer/grunderwerb/auslaendergrunderwerb.html 25.09.2006

Best Practice: E-Gewerbe (Stadt Wien) 19.000 Unternehmensgründungen jährlich Zeitersparnis: eine Stunde bei Kunden/-innen eine halbe Stunde bei der Gewerbeverwaltung Einsparungspotenzial: Ca. 4,5 Personenjahre Elektr. Nutzung: 25–30 %; vermehrt nachts und am Wochenende E-Bezahlen integriert Zugriff auf alle Wr. Gewerbeakte von allen Wr. Gewerbebehörden Übermittlung der Beilagen elektronisch Übersetzungshilfen: Englisch, Französisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch https://www.wien.gv.at/wgrweb/Start.asp 25.09.2006

Best Practice: Arbeiten auf oder neben der Straße (§ 90 StVO) Stadt Wien Antragsstellung über das Internet Bearbeitungsstatus über das Internet abfragen Bescheidzustellung elektronisch Gebührenentrichtung elektronisch Automatischer Datenaustausch zwischen Straßenbauabteilung und Verkehrsabteilung Grafische Darstellung im geografischen Informationssystem für Verkehrsmanagement Automatische Prüfung zur Verhinderung von Baustellen-Kollisionen http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/organisation/baustellen.html 25.09.2006

Best Practice: HELP.gv.at zentraler Amtshelfer im Internet Informations-, Kommunikations- & Transaktionsportal über 170 Lebenssituationen für BürgerInnen & UnternehmerInnen (Geburt, Heirat, Reisepass, Führerschein usw.) in 7 Sprachen (dt., engl., it., tschech., slowak., ung., slowen. ) Behördensuche Fragen & Anregungen (Gästebuch) Online-Formulare von A bis Z Stand: 1. Q. 2006 25.09.2006

Best Practice: HELP-Barrierefreiheit WAI - AAA (‘Web Content Accessibility Guidelines’): verständliche Texte & ausführliche Hilfe klare, konsistente Navigation alle Funktionen auch über Tastatur erreichbar voll skalierbare Schriftgröße unterstützt alle gängigen Browser & Ausgabegeräte (z.B. Braille-Zeilen) Gebärdensprache-Videos 25.09.2006

Best Practice: HELP-Fakten ~350.000 Besucher monatlich ~10 Mio. Hits monatlich eEurope-Award Gewinner 2003 kostenloser Zugang: in ganz Österreich > 600 Multimediastationen Stand: 1. Q. 2006 25.09.2006

Best Practice: FINANZOnline Kommunikation der Steuerzahler – Finanzamt über Internet Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen Elektronische Übermittlung von Steuerbescheiden (Anonyme) Steuerberechnung Automationsunterstütze Risikoanalyse 25.09.2006

Best Practice: FINANZOnline Interner Nutzen Verbesserung der Qualität aufgrund von Online-Prüfungen langen nur in sich „stimmige“ Steuererklärungen ein die Fehlerquelle bei der Datenerfassung von Steuererklärungen in Papierform fällt weg strukturierte Erklärungsdaten erlauben eine effiziente Kontrollauswahl Erhöhung der Quantität kürzere Bearbeitungsdauer durch Wegfall der Postwege und des manipulativen Aufwands gleiche Aufgabenerfüllung trotz sinkenden Personenstandes Personal kann für ‚höherwertige‘ Aufgaben eingesetzt werden 25.09.2006

Best Practice: FINANZOnline Fakten ~23 Mio el. Transaktionen monatlich ~200.000 el. Steuerbescheide monatlich Gewinner Speyerer Qualitätspreis meist genutztes E-Government-Transaktionssystem in Österreich Quelle: Georg Aichholzer, Martin Spitzenberger. E-Government in Österreich: Entwicklungsstand, Nutzung und Modellprojekte, Teilbericht 3: Modellprojekte, Studie im Auftrag des Bundekanzleramtes, Institut für Technikfolgenabschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, 2005. Stand: 1. Q. 2006 25.09.2006

Zusammenfassung Die Nutzungszahlen der Best Practice Beispiele belegen den Durchbruch des E-Government In jeder Organisation finden sich Innovationspotentiale, die zur Beschleunigung von Verfahren und Arbeitserleichterung führen Hoher interner qualitativer (weniger Übertragungsfehler) und quantitativer (kürzere Bearbeitungsdauer ) Nutzen Automatisierung der einfachen Arbeiten – mehr Zeit für komplexere Verfahren und Beratung MitarbeiterInnen frühzeitig in Projekte einbinden 25.09.2006

Zusammenfassung

E-Government Erfolgsfaktoren (1) Einbindung von Bund, Gemeinden, Städten & Ländern (Kooperationsgedanke) Offenes Konzept für die Verknüpfung der Inhalte & Verfahren (Wirtschaft, lokale Homepage usw.) Aufzeigen des internen und des organisationsübergreifenden Nutzens! Überzeugung und Miteinbeziehen der Schlüsselpersonen in den Organisationen 25.09.2006

E-Government Erfolgsfaktoren (2) Personalentwicklung Schulungsmaßnahmen Internationaler Leistungsvergleich Projektabwicklung unter rechtzeitiger Einbeziehung aller Betroffenen / Beteiligten zur kreativen, lösungsorientierten Bündelung unterschiedlicher Interessen und Bedürfnisse Konzeption des Projektes als offenes System zur Ermöglichung von Weiterentwicklung und Innovation 25.09.2006

Generelle Wirkungen Prozesszeiten Servicequalität FinanzOnline, RIS, E-Recht, PAWA, ELAK, ZMR, Servicequalität HELP.gv.at, wien.gv.at, RIS, PAWA, ZMR, … Administrativer Aufwand FinanzOnline, ELAK, ZMR Ressourceneinsparung Personal, Papier, Zustellung Einnahmensicherung Steuer- und Zolleinnahmen (PAWA),Gebühreneinnahmen (ZMR) Prozesszeiten: ELAK: 15 bis 25 % Beschleunigung ohne Prozessoptimierung weiteer 25% möglich PAWA: 3 tage auf 5 Minuten Finanzonline: Halbautomation bei der Prüfung des Einkommensteuerausgleich RIS: E-recht Aichholzer/Spitzenberger 2005) 25.09.2006

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Anmerkungen zum Foliensatz bitte an: Dr. Peter Parycek DI Peter Reichstädter Bundeskanzleramt / Bereich IKT-Strategie A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 peter.parycek@bka.gv.at, +43 1 53115 2574 peter.reichstaedter@bka.gv.at, +43 1 53115 7477 25.09.2006

Links Bundeskanzleramt der Republik Österreich http://www.bka.gv.at/ Datenschutz offizielle Website der österreichischen Datenschutzkommission http://www.dsk.gv.at/ HELP.gv.at HELP weist Sie durch Österreichs Behörden, Ämter und Institutionen und hilft Ihnen Zeit und Weg zu sparen. HELP.gv.at ist ihr Behördenwegweiser im Internet, der Sie – ausgehend von konkreten Lebenssituationen, wie etwa Schwangerschaft, Geburt, Heirat oder Wohnen – über Amtswege in Österreich informiert und teilweise deren elektronische Erledigung zulässt. http://www.help.gv.at/ Konzept Bürgerkarte Diese Seiten informieren über das "Konzept Bürgerkarte", ein Projekt, das von der österreichischen Bundesregierung in ihrer Regierungsklausur am 21. November 2000 initiiert wurde und seitdem umgesetzt wird. http://www.buergerkarte.at/ 25.09.2006

Links Reference-Server E-Government erfordert eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Stellen. Vor allem im Bereich der Schnittstellen und Basisfunktionen ist eine einheitliche und gemeinsame Vorgangsweise entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung. Auf diesem Server werden die gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden erarbeiteten Vorschläge und Empfehlungen publiziert. http://reference.e-government.gv.at/ Zentrum für sichere Informationstechnologie - Austria (A-SIT) Das Zentrum für sichere Informationstechnologie - Austria (A-SIT) ist ein gemeinnütziger Verein. Mit Ministerratsbeschluss von Juli 1999 wurde A-SIT der Auftrag erteilt, die öffentliche Verwaltung in Sicherheitsfragen zu beraten. A-SIT ist als Bestätigungsstelle gemäß Signaturverordnung vom 2.2.2000 registriert. http://www.a-sit.at/ Sozialversicherung / eCard http://www.sozialversicherung.at/ Gezeigte Beispiele: Anwendungsfälle: Probeantrag für Geburtsurkunde auf Help.gv.at suchen: help.gv.at - E-Government - Ausführen des Probeantrags "Geburtsurkunde – Ausstellung" mit E-Signatur = http://www.help.gv.at/Content.Node/281/Seite.2810220.html Musterbescheid auf Graz.at ins eigene elektronische Zustellpostfach www.graz.at im linken Bereich dann auf E-Government (http://egov.graz.gv.at/) bzw. dort dann auf  '… Sie ein Testformular an …'  = http://egov.graz.gv.at/testen.do;jsessionid=041746E691975E54DB7BAB8CB1126B9D?administrativeAreaId=22 Dazu ist aber Anmeldung zuvor (inkl. Bestätigung der E-mail Adresse - bitte berücksichtigen) beim Zustelldienst notwendig: www.zustellung.gv.at 25.09.2006