Schulische Leistungsbeurteilung

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 Präsentation transkript:

Schulische Leistungsbeurteilung Verwendete Literatur: G. H. Neuweg, Schulische Leistungsbeurteilung, Trauner Verlag, 3. Auflage 2006 SchUG LBVO LSI. DI. Walter Herbolzheimer

LSI. DI. Walter Herbolzheimer Inhaltsverzeichnis Einführung 2. Leistungsfeststellung 2.1 Grundsätze 2.2 Formen 2.2.1 Mitarbeit im Unterricht 2.2.2 Mündliche 2.2.3 Schriftliche 2.2.4 Praktische 2.2.5 Grafische 3. Leistungsbeurteilung 3.1 Beurteilungsstufen 3.2 LB während des SJ 3.3 LB für eine Schulstufe 3.4 Beurteilung des Verhaltens in der Schule 3.4 Pädagogische Aspekte der LB 4. Die Berufung LSI. DI. Walter Herbolzheimer

LSI. DI. Walter Herbolzheimer 1. Einführung Rechtsquellen B.-VG > rechtsstaatliches Prinzip SchUG (Schulunterrichtsgesetz) §§ 18 ff. LBVO (Leistungsbeurteilungsverordnung) http://www.ris.bka.gv.at www.bmbwk.gv.at www.lsr-t.gv.at Schutz des Schwächeren Entscheidungen > erhebliche Tragweite Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Verwaltungshandelns LSI. DI. Walter Herbolzheimer

LSI. DI. Walter Herbolzheimer 1. Einführung Pädagogik und Recht Gesetzgeber greift ein in die Pädagogischen Prozesse Freiheit d. Lehrerin/Lehrers Schule = Bildungs- und Erziehungseinrichtung Bürokratische Überfrachtung des Unterrichts? LB > Objektivierung und Wertentscheidungen Regelungsgleichgewicht Zielkonflikt > Unter- oder Überregulierung Rechtsschutzmechanismen = Vfg-Bausteine LSI. DI. Walter Herbolzheimer

Leistungsfeststellung Leistungsbeurteilung Begriffsklärungen Leistungsfeststellung: Messung von Lernergebnissen Einsatz gesetzlich vorgesehener Messinstrumente Grad der Richtigkeit und Vollständigkeit Leistungsbeurteilung: Im Anschluss an Leistungsfeststellung Bewertung der Messergebnisse Anwendung eines Beurteilungsmaßstabes Gesetzgeber > Beurteilungsstufen (Noten) LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2. Leistungsfeststellung Leistungsbeurteilung Messen und Beurteilen von SÜ-Leistungen > ein komplexer Prozess, weil ….. Recht allgemein gehaltene Lehrpläne LehrerInnen > unterschiedliche Vorstellungen Schülerleistungen basieren erheblich auf Unterrichtsleistung der Lehrperson LehrerIn muss die gesetzlich vorgesehenen Messinstrumente selbst konstruieren. Art/Weise der Messung beeinflusst Messergebnisse Schwierigkeit, den Messergebnissen Noten zuzuordnen LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.1 LF – Grundsätze Prüfungsinhalte und –anforderungen Rechtslage: Lehrplan > Bildungs- und Lehraufgaben Lehrstoffe > bis Zeitpunkt der Leistungsfeststellung im Unterricht behandelt Lernen ist auch das Ergebnis von Lehren Von SÜ selbst erarbeitete Lehrstoffe > ILF Lehrerpflicht > jeden SÜ zu den, seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.1 LF – Grundsätze Prüfungsinhalte und –anforderungen Pädagogische Erwägungen: Lehrperson steuert Lernanstrengungen der SÜ durch ihre Art und Weise zu prüfen, signalisiert dem SÜ Prüfungsanforderungen, wie sie ihr Fach begreiflich macht, was sie für wichtig hält (Lernziele), was sie unter qualitätsvollem Lernen versteht, warum man „das“ wissen und können muss, betont Praxisrelevanz und Qualifikation statt leichtem Abfragen von Reproduktionsaufgaben LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.1 LF – Grundsätze Prüfungsinhalte und –anforderungen Abstimmung mit dem Unterricht: Grundsatz pädagogischer Fairness und Professionalität > neben der Relevanz auch die Abstimmung der Prüfungsanforderungen auf den vorangegangenen Unterricht Gesetzgeber verlangt lediglich: „Lehrstoffe müssen behandelt worden sein“ Pädagogisch ist zu fordern: Prüfungsformen, Bearbeitungszeiten und Lehrstoffniveau entsprechen hinreichend den Übungen im Unterricht. LSI. DI. Walter Herbolzheimer

LSI. DI. Walter Herbolzheimer 2.2 LF – Formen Gesetzgeber > Feststellung der Mitarbeit > eindeutig Vorrang vor punktuellen Formen der LF Kombination der LF > folgende Rechtslage: MA ist in allen UG festzustellen UG ohne Schularbeit > MA auch alleinige LF Wenn SÜ es verlangt, 1 x pro Semester § 5 Prüfung „vorgetäuschte Leistungen“ > sichere Sem.- oder Jahres-LB nicht möglich > Semesterstoffprüfung Längeres Fernbleiben / ähnliche Ausnahmefälle > sichere LB über eine Schulstufe nicht möglich > Feststellungsprüfung lt. § 20 Abs. 2 SchUG LL > Prüfungen nicht nach Belieben > erforderlichen Einsatz sorgfältig abwägen LSI. DI. Walter Herbolzheimer

LSI. DI. Walter Herbolzheimer 2.2 LF – Formen Formen sind an sich gleichwertig, jedoch bei einzelnen LF zu berücksichtigen: *) Anzahl Stofflicher Umfang Schwierigkeitsgrad Zeitpunkt d. LF besonders bei „aufbauenden“ UG Der LB sind alle LF im SJ zu Grunde zu legen, wobei der zuletzt erreichte Leistungsstand größeres Gewicht hat. Fachliche Eigenart des UG und Aufbau des Lehrstoffes ist dabei zu beachten. Überbetonung der Schularbeiten gegenüber der LF der Mitarbeit findet keine rechtliche Deckung. Rechtlich unzulässig > Jahresnote als bloßen Mittelwert aus allen Einzelnoten zu bilden (s. oben *) LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.2.1 Mitarbeit im Unterricht Absicht des Gesetzgebers > Gegengewicht zu punktuellen schriftlichen und mündlichen LF zu bilden LF der MA umfasst: In die U-Arbeit eingebundene mündliche, schriftliche, praktische und grafische Leistungen LF im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich Hausübungen LF bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe > nicht nur die objektive Leistung, sondern auch das subjektive Bemühen > Beteiligung und Arbeitshaltung LF im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten LF im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.2.1 Mitarbeit im Unterricht Mit Ausnahme der ILF sind alle Leistungen von SÜ im Unterricht und im Rahmen von HÜ erfasst. Nicht auf das „Melden zu mündlichen MA“ beschränkt Unstatthaft, aus sonstigen LF auf MA zu schließen Das Verhalten darf weder +/- als MA gewertet werden (z.B. freche Antwort > nein; Leistungsverweigerung bei Gruppenarbeit > ja) HÜ vorzubereiten > von SÜ ohne fremde Hilfe machbar Ausmaß HÜ > Belastbarkeit (U-Stunden/Tag, HÜ-Umfang in anderen UG, SchV > Koordination durch KV HÜ-Verbot: Sa, So, Feiertag, Ferien; freiwillige Übungsangebote sind auch zu diesen Zeiten erlaubt LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.2.1 Mitarbeit im Unterricht Aufzeichnungen und Benotung: Partner-/Gruppenarbeit > Leistung des einzelnen SÜ Einzelne Leistungen i.d. MA > nicht benoten > jedoch so oft und eingehend aufzeichnen, als für LB nötig Führen sorgfältiger Aufzeichnungen ist Dienstpflicht, MA-Note muss auch für Schulbehörde, Schulaufsicht, Schulleitung, EB und SÜ klar nachvollziehbar sein Zu beachten: Übergabe des Unterrichts während des SJ an andere Lehrperson oder Rechtsmittelverfahren Einzelne Aufzeichnungen > ein oder zwei Mal pro Semester zu Note verdichten > Gesamtbild als Zeitraumnote LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.2.1 Mitarbeit im Unterricht Information d. SÜ: Während die Bekanntgabe der Beurteilung bei besonderen Formen der LF gesetzlich klar geregelt ist, gibt es bzgl. MA keine klaren Bestimmungen Da SÜ zur sachlich begründeten Selbsteinschätzung geführt werden sollen und sie sich durch eine „mündliche Wunschprüfung“ verbessern können müssen > hat Bewertung der MA für SÜ transparent zu sein ! Weiters hat nach LBVO auf Wunsch der EB oder des SÜ eine Information über den Leistungsstand zu erfolgen (Qualitätsanspruch an LL > Sachverständiger in Unterrichts- und Erziehungsfragen) LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.2.1 Mitarbeit im Unterricht Pädagogische Problematik der laufenden Beobachtung Vorteil der Zeitraumnote > keine ritualisierte Prüfungs-situation > Angstabbau > Vielzahl von Einzelaufzeichnungen machen LF zuverlässiger Bedenken > periodische Aufzeichnungen über die gesamte Unterrichtsarbeit > überfordert Merkvermögen d. LL > begünstigt Einfluss von Einstellungen und Vorurteilen Praktisch wird LF-MA überwiegend punktuell sein > Lösung von Übungsbeispielen > HÜ > Bankfragen „Dauerbeobachtung“ > SÜ sehen LL als Beurteiler und nicht als Förderer > leistbare LL:SÜ Kontrollspanne liegt bei maximal 1:15 LSI. DI. Walter Herbolzheimer

2.2.1 Mitarbeit im Unterricht Empfehlungen: MA-Note > tragende Säule, nicht „Zünglein an der Waage“ > MA-LF sorgfältig geplant und dokumentiert SÜ sollten zu Beginn des SJ informiert werden > Teilleistungen, Gewichtung, MA-Komponenten MA-LF > nicht ausschließlich „mündliche Leistungen“ > introvertierte SÜ würden dadurch benachteiligt HÜ > Schwierigkeit bei LF > Unterstützung durch Familie od. NachhilfelehrerIn > daher Leistung nicht überbewerten Dilemma d. LL als Beurteiler und Förderer mit SÜ besprechen > evtl. organisatorisch trennen Chance: MA-LF fördern und honorieren > hoher Lern-effekt > sinnvoll in die U-Arbeit einbauen > SÜ kann durch diese Aktivitäten primär lernen LSI. DI. Walter Herbolzheimer