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Guten Morgen! BLA3 der G6 St. Johann Mittwoch, 1. Oktober 2014.

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Präsentation zum Thema: "Guten Morgen! BLA3 der G6 St. Johann Mittwoch, 1. Oktober 2014."—  Präsentation transkript:

1 Guten Morgen! BLA3 der G6 St. Johann Mittwoch, 1. Oktober 2014

2 VERTIEFTE & GRUNDLEGENDE ALLGEMEINBILDUNG

3 You are the message! Inwieweit vermittle ich mit und in meinem Tun als Lehrer/in, dass  Scheitern zum Erfolg gehört?  Erfolge selten ohne eine Geschichte des Scheiterns passieren?  Scheitern kein Beleg für Inkompetenz ist?  Es nicht um das, was nicht da ist, geht (Defizite), sondern um das, was da ist (Stärken)?

4 Ever tried. Ever faild. No matter. Try again. Fail again. Fail better. Samuel Beckett

5 Die Arbeitsräume

6 Rechtliches Regelwerk: Beurteilungsstufen (LBVO) Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt. Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt. Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen. Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt. Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ (Abs. 5) erfüllt.

7 Fakten  Die Fachlehrpläne sind in der gesamten Sekundarstufe I ident.  Die Bildungsstandards für die 8. Schulstufe gelten für die gesamte Sekundarstufe I.  Das „Wesentliche“ ist juristisch gleich „Kernbereich“ im Lehrplan 2000.  PädBildungNEU: In Zukunft werden Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam für die Sekundarstufe ausgebildet.

8 Alles gut und recht, aber… WIE MACHE ICH DAS MIT VERTIEFT UND GRUNDLEGEND?!?

9 Zwei Hinweise im Gesetz (Artikel 1 Schog, S. 2-3 der Gesetzesvorlage)  § 8 / lit. n) unter differenzierten Pflichtgegenständen die Unterrichtsgegenstände D, M und LF, in denen an der NMS ab der 7. Schulstufe eine Unterscheidung nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung erfolgt, wobei die Inhalte der vertieften Allgemeinbildung eine Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten in einer über die Grundanforderungen hinausgehenden Art auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen haben  § 21b. (2) Im Lehrplan ist für die 7. und 8. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen eine Unterscheidung nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung vorzusehen. Die Anforderungen der Vertiefung haben jenen der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule zu entsprechen.

10 5.-6. Schulstufe 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 Minimalanforderung der Schulstufe Maximalanforderung der Schulstufe Fachlehrplan Bildungsstandards Leistungsbeurteilungsverordnung NMS-Lehrplan

11 7.-8. Schulstufe, D – E - M 1 1 2 2 3 3 4 4 3 3 4 4 5 5 Minimalanforderung vertiefter Allgemeinbildung Maximalanforderung vertiefter Allgemeinbildung Minimalanforderung grundlegender Allgemeinbildung Fachlehrplan Bildungsstandards Leistungsbeurteilungsverordnung NMS-Lehrplan

12 Problematik „AHS-Niveau“ Wenn es um tatsächliche Schülerleistung geht, unterscheidet sich die AHS-Population nicht signifikant von der APS-Population (vgl. Eder und BiSt- Ergebnisse) –„AHS-Niveau“ ist vielmehr eine (Wert-)Vorstellung –(Wert-)Vorstellungen sind nicht rational

13 LPVO im Vergleich 1. Teil: Allgemeines Bildungsziel 2. Gesetzlicher Auftrag NMS Die Neue Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen zu befähigen und auf das Berufsleben vorzubereiten (§ 21a des Schulorganisationsgesetzes). 2. Gesetzlicher Auftrag AHS Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen (§ 34 des Schulorganisationsgesetzes).

14 Aus den NMS-Richtlinien „Eine Gruppierung der Schülerinnen und Schüler nach grundlegender oder vertiefter Allgemeinbildung ist nicht zulässig, weder in den Lernsettings innerhalb einer Klasse, noch klassenübergreifend, noch bei der Klassenbildung.“ WARUM? Aus rechtlicher Sicht? Aus psychologischer Sicht? Aus pädagogischer Sicht? Aus soziologischer Sicht? Aus gesellschaftspolitisher Sicht?

15 Was ist heute in der Schule passiert?

16 4 Werkzeuge, 4 Zwecke Zweck: Komplexitätsgrad einschätzen Zweck: Kriterien & Indikatoren festlegen Zweck: Kompetenzentwicklung dokumentieren Zweck: Note ermitteln

17 Und was ist mit der Skala? Die Skala bzw. ein Beurteilungsraster ist nicht für Bestimmung von vertieft/grundlegend, sondern für die Feststellung von Leistungsqualität.

18 Dimensionen eines Beurteilungsrasters  Kriterien, die authentisch sind und immer gelten (Wonach wird beurteilt?)  Indikatoren, die die Performanz beschreiben (Wie zeigt sich das?)  Qualitätsstufen, die die Anforderungen in einer bestimmten Phase der Kompetenzentwicklung definieren (Wie gut ist es entsprechend den Anforderungen?) Kompetenzaufbau, wissend werden

19 Beispiel GERS: „Checkliste“ Indikatoren 

20 Beispiel GERS: Beurteilungsraster Kriterien   Qualitätsstufen Indikatoren 

21 Beispiel: Aufzeichnungen als „Profil“ Anna Thema 1: My life Sommererlebnisse verstehen und darüber berichten können Thema 2: My goals for this school year Ziele für das Schuljahr festlegen und sich dazu austauschen SA1 A1 9.9. A2 12.9. A3 13.9. A4 18.9. A5 18.9. A6 19.9. A7 1.10. A8 10.10 A9 12.10. A10 20.10. A11 22.10. Note: 3 Lesen1.53.53.0 Hören2.02.52.02.5 Schreiben2.01.02.0 Sprechen3.02.5 Interaktion2.0

22 Beurteilung & Benotung: Ein Gutachten des Gesamtbilds Welche Kompetenzstufen wurden laut Belege am Ende des Beurteilungszeitraumes erreicht? Welche Kompetenzstufen wurden laut Belege zu diesem Zeitpunkt (SA) erreicht?

23 Und jetzt? Was heißt das für mich in meiner Praxis?


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