Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte

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 Präsentation transkript:

Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin

Inhalt Allgemeines zur Besteuerung Ermittlung des Zollwerts Fragen bei Aufnahme von Royalties in den Zollwert Gerichtspraxis

Besteuerung (1) Deutscher Lieferant Die Erträge aus direkten Lieferverträgen mit russischen Käufern nicht steuerbar, Voraussetzung – Lieferung vom Ausland Zusätzliche Leistungen im Rahmen des Liefervertrags Betriebstätte? Die Vergütung für zusätzliche Leistungen als Einzelbetrag ausweisen

Besteuerung (2) Russischer Käufer Deklarant bei Zollabfertigung Bezahlung der Einfuhrmehrwertsteuer und Zölle Zusätzliche Leistungen im Rahmen des Liefervertrags MwSt-Steueragent (reverse-charge), falls keine Betriebstätte des Lieferanten gibt

Besteuerung (3) Russischer Käufer Kosten bei Gewinnsteuerermittlung Allgemeine Forderungen des Art. 252 SteuerGB Transfer Pricing Vorsicht bei Lizenzierungsfragen

Zollwertermittlung (1) 6 Methoden der Zollwertermittlung (Anwendung der Reihe nach) anhand des Vertragswerts der Einfuhrwaren (1. Methode) anhand des Geschäftspreises identischer Waren anhand des Geschäftspreises einartiger Waren Methode der Wertsubtraktion Wertadditionsmethode Reservemethode (6. Methode) Art. 19 Abs. 1 des Föderales Gesetzes Über den Zolltarif Nr.5003-1 vom 21. Mai 1993 – 1.Methode Der Zollwert der Einfuhrwaren ist der Transaktionspreis (Vertragswert) beim Export nach Russland plus Zuschlag nach Art. 19.1 ZollTarifG

Zollwertermittlung (2) Zuschlag nach Art. 19.1 ZolltarifG bei der 1.Methode schließt u.a. ein: Kosten für die Warenlieferung bis zur russischen Grenze (Beförderungs- und Ladekosten, Versicherungsbetrag); Royalties und Lizenzgebühren unter bestimmten Voraussetzungen; Nicht in Preis aufgenommenen Kosten des Käufers (Provision an Vermittler, Behälter- und Verpackungspreis); Zahlungen an Verkäufer, die als Voraussetzung des Geschäfts/Vertrags gelten

Zollwertermittlung (3) Voraussetzungen für die Aufnahme von Royalties in den Zollwert Royalties beziehen sich auf die Bewertung unterworfenen Waren der Käufer muss diese zahlen (unmittelbar oder indirekt) - Voraussetzung des Warenvertriebs solange die Royalties in den tatsächlich bezahlten oder zu bezahlenden Vertragspreis nicht aufgenommen solange sich Royalties nur auf die Einfuhrwaren beziehen

Zollwertermittlung (4) Vorgang der Zollbehörden zur Ermittlung des Zollwerts bei Aufnahme von Royalties 1. Methode 6. Methode Die Lizenzgebühren sind in Warenwert aufgenommen Lizenzgebühren als % Satz von künftigen Einkommen/ Umsätzen Lizenzgebühren als Pauschalbetrag Lizenzgebühren als % Satz vom Wert der Einfuhrwaren

Zollwertermittlung (5) Bestehende Schwierigkeiten Lizenzgebühren können zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nicht bestimmt werden Vorläufige Kalkulation auf Basis von internen Preislisten, bzw. Verrechnungspreismodellen der Unternehmensgruppe, auf Basis von geplanten Nettoumsätzen (als % Anteil davon) mit nachfolgender Korrektur des Zollwerts Zulassung der Waren zum Verkehr ist möglich (unter Voraussetzung einer Sicherheitsleistung)

Zollwertermittlung (6) Bestehende Schwierigkeiten Lizenzgebühren werden nicht an Verkäufer der Waren gezahlt Eine universale Lösung gibt es nicht, im Einzelfall u.a. abhängig von vertraglichen Bestimmungen zu entscheiden

Zollwertermittlung (7) Bestehende Schwierigkeiten Lizenzgebühren beziehen sich nicht nur auf die Einfuhrwaren Frühzeitige Strukturierung der Lizenzgebühren – zwei Lizenzverträge

Zollwertermittlung (8) Bestehende Schwierigkeiten Doppelte MwSt-Besteuerung der Lizenzgebühren bei der Einfuhr als Teil des Zollwerts und im Rahmen des Lizenzvertrags Frage von Cash Flow

Zollwert – Gerichtspraxis (1) Fall Beiersdorf (Entscheidung des Föderalen Arbitragegerichts des Moskauer Bezirks vom 29. April 2009 Nr. КА-А40/2909-09) Sachlage: Liefervertrag zws. Nivea Polska S.A. und Beiersdorf OOO / Lieferung von kosmetischen Mitteln unter Warenmarke Nivea, Lizenzvertrag mit Beiersdorf AG Tenor: Aufnahme von Lizenzgebühren in den Zollwert, da diese die Voraussetzung zum Vertrieb sind

Zollwert – Gerichtspraxis (2) Fall Procter&Gamble (Entscheidung des Arbitragegerichts des Moskauer Gebiets vom 28. September 2009 Nr. А41-20325/09) Sachlage: Liefervertrag zws. Procter&Gamble International Operations S.A. und Procter&Gamble OOO / Lieferung von kosmetischen Waschmitteln Camay und Shamtu (1. Methode), der nach der Lieferung abgeschlossene Lizenzvertrag mit Firma Procter&Gamble International Operations S.A. Tenor: Aufnahme von Lizenzgebühren in den Zollwert (6. Methode)

Distributionsverträge: wichtige steuerliche und zollrechtliche Aspekte AHK Steuertagung, 3. Dezember 2009 Valeria Khmelevskaya Juristin und Steuerberaterin