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Auktionen Ergänzende Bemerkungen Internetrecht SS06 Ass.Prof.Dr. Peter Jordan Institut für Zivilrecht Universität Innsbruck.

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Präsentation zum Thema: "Auktionen Ergänzende Bemerkungen Internetrecht SS06 Ass.Prof.Dr. Peter Jordan Institut für Zivilrecht Universität Innsbruck."—  Präsentation transkript:

1 Auktionen Ergänzende Bemerkungen Internetrecht SS06 Ass.Prof.Dr. Peter Jordan Institut für Zivilrecht Universität Innsbruck

2 Auktionen im Internet, ergänzende Bemerkungen 2 Links (Beispiele)  http://www.ebay.de/ http://www.ebay.de/  http://www.autorola.at/ http://www.autorola.at/  http://www.sebworld.de/ http://www.sebworld.de/  http://www.zoll-auktion.de/auktion/ (Zoll) http://www.zoll-auktion.de/auktion/  http://www.kaufagent.de/ http://www.kaufagent.de/ automatischer Kaufagentautomatischer Kaufagent vollautomatische ebay-Gebot in den letzten Sekundevollautomatische ebay-Gebot in den letzten Sekunde

3 Auktionen im Internet, ergänzende Bemerkungen 3 Zulässigkeit  Gerichtliche Versteigerungen nach EO und AußStrG  § 158 GewO: Gewerbe der Versteigerung beweglicher Sachen auf eigene oder fremde Rechnung im Wege der öffentlichen Versteigerung  Ordnungsvorschrift: ohne Gewerbeberechtigung Kaufvertrag nicht ungültig, aber § 1 UWG?  Veröffentlichung der AGBs auf der Website (§ 11 ECG)

4 Auktionen im Internet, ergänzende Bemerkungen 4 4 Arten der Online-Versteigerung  Klassische Auktion Verkaufspreis nach Höchstgebot, Mindestgebot und Mindest- Steigerungsstufen, Zuschlag an den Höchstbieter zu Versteigerungsende Verkaufspreis nach Höchstgebot, Mindestgebot und Mindest- Steigerungsstufen, Zuschlag an den Höchstbieter zu Versteigerungsende  Top-Down-Auktion Stufenweises fallen des Verkaufspreis bis zu unterem Limit Stufenweises fallen des Verkaufspreis bis zu unterem Limit Wettbewerbsrechtlich: Gefahr der übereilten KaufentscheidungWettbewerbsrechtlich: Gefahr der übereilten Kaufentscheidung  Powershopping Begrenzte Warenmenge, fixer Preis, wenn innerhalb einer vorbestimmten Zeit bestimmte Anzahl der Käufer Begrenzte Warenmenge, fixer Preis, wenn innerhalb einer vorbestimmten Zeit bestimmte Anzahl der Käufer OLG Köln 1.6.2001, 6 U 204/00: unlauter und sittenwidrig iS § 1 UWG (Ausnutzend er Spiellust zu Zwecken des Warenabsatzes)OLG Köln 1.6.2001, 6 U 204/00: unlauter und sittenwidrig iS § 1 UWG (Ausnutzend er Spiellust zu Zwecken des Warenabsatzes) Tangl/Nemeth: Wettbewerbsrechtliche und international privatrechtliche und Aspekte des Powershopping, in FS Mayrhofer (2002), 143-164.Tangl/Nemeth: Wettbewerbsrechtliche und international privatrechtliche und Aspekte des Powershopping, in FS Mayrhofer (2002), 143-164.  Reverse Auktion (Holländische Auktion) Vertauschte Rollen von Käufer und Verkäufer: Käufer bietet an bis zu best. Höchstpreis zu kaufen Vertauschte Rollen von Käufer und Verkäufer: Käufer bietet an bis zu best. Höchstpreis zu kaufen Niedrigstes Angebot erhält Zuschlag Niedrigstes Angebot erhält Zuschlag Holländische Auktion Holländische Auktion

5 Auktionen im Internet, ergänzende Bemerkungen 5 Vertragsabschluss bei Internet-Auktionen  Vertragspartner Offenlegungsgrundsatz Offenlegungsgrundsatz Auktionshaus? Anbieter der Ware? > AGBAuktionshaus? Anbieter der Ware? > AGB  Verbindliches Anbot? Sonst invitatio ad offerendum Sonst invitatio ad offerendum  ECG und Fernabsatz § 5 KSchG: (klassische) Versteigerungen von den Bestimmungen des Fernabsatzes ausgenommen § 5 KSchG: (klassische) Versteigerungen von den Bestimmungen des Fernabsatzes ausgenommen  Neues Gewährleistungsrecht (seit 2002)

6 Auktionen im Internet, ergänzende Bemerkungen 6 Neues Gewährleistungsrecht (seit 2002)  § 922 Abs 2 ABGB öffentliche Äußerungenöffentliche Äußerungen  § 933b ABGB Regressrecht gegenüber Vormann bei VerbrauchergeschäftenRegressrecht gegenüber Vormann bei Verbrauchergeschäften StreitverkündigungStreitverkündigung  Befreiung Werbeaussagen dem Käufer nicht bekannteWerbeaussagen dem Käufer nicht bekannte Berichtigung vor VertragsschlussBerichtigung vor Vertragsschluss Keinen Einfluss auf die KaufentscheidungKeinen Einfluss auf die Kaufentscheidung Beweislast: VerkäuferBeweislast: Verkäufer

7 Auktionen im Internet, ergänzende Bemerkungen 7 Versteigerung / Online-Auktion Begutachtung der Ware Fachleute Käufer (Beschreibung und Bild) Beschreibung der Ware unabhängige Fachleute oder des Auktionshauses Verkäufer BewertungMarktstandard Verkäufer, oft keine Bewertung PräsentationKatalogeVerkäufer Besichtigung Ort der Auktion In der Regel nicht möglich Dauer Wenige Sekunden bis Minuten für einen Artikel Tage bis Wochen Gebotabgabe Während der Auktion oder schriftlich im Voraus Innerhalb der Auktionsdauer oder mittels Biet-Agenten

8 Auktionen im Internet, ergänzende Bemerkungen 8 Versteigerung / Online-Auktion Ende Nach Abgabe des höchsten Gebotes festgelegter Zeitpunkt Versand / Export Auktionshaus oder abholen durch Käufer Verkäufer Identität der Käufer und Verkäufer dem Auktionshaus persönlich bekannt Keine sichere Überprüfung der Identität Provisionen / Kommissionen Einlieferer oder Bieter (Käufer) Verkäufer Zahlungsabwicklung Auktionshaus als Treuhänder Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer / Treuhänder Dauer Wenige Sekunden bis Minuten für einen Artikel Tage bis Wochen Reklamationen Durch Auktionshaus vermittelt, überprüft und geschlichtet (anonym). Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer (Streit!)


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